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Steuerausgleich

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  •  STP123
  •   Silber-Award
25.1. - 31.8.2017
149 Antworten | 25 Autoren 149
149
Hallo,

da hier voriges Jahr wertvolle Tipps gepostet wurden, würde ich gerne die Kenner unter euch befragen, ob ICH die private Krankenversicherung meiner Tochter und die meiner Frau (2016 nicht erwerbstätig) abschreiben kann?

Meine Frau kann für 2016 keinen Steuerausgleich machen, daher würde ich diesen Posten gerne bei mir abschreiben, falls das geht.

  •  dynamite
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#61)
Was ist schnell wieder die Berufsgruppenpauschale?

1
  •  chrismo
31.3.2017  (#62)

zitat..
dynamite schrieb: Was ist schnell wieder die Berufsgruppenpauschale?


Die ist wenn man z.B. sagt alle Gebrauchtwagenverkäufer sind Gauner, oder alle Informatiker sind Nerds. emoji



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  •  Richard3007
31.3.2017  (#63)
Ich bin als Außendienstler 2016 gemeldet gewesen. Somit steht mir hier die Pauschale für diese Berufsgruppe zu. Ich weiß nicht wieviel das noch aus macht. 2010 waren's noch € 960,-

1
  •  atma
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#64)
Sind nach wie vor ca 1000€....

1
  •  dynamite
  •   Gold-Award
1.4.2017  (#65)
Gibts die für EDVler auch emoji?!

1
  •  atma
  •   Gold-Award
1.4.2017  (#66)
Wennst im.aussendienst bist schon (vertreterpauschale)

1
  •  Foxy
  •   Bronze-Award
7.4.2017  (#67)
Hätte auch eine Frage zu diesem Thema.
Wir haben 2015 einen Baugrund gekauft und 2016 mit dem Bau begonnen.
Das Haus selbst, dass ja erst nach dem 01.01.2016 gebaut wurde, kann ich nicht in den Steuerausgleich reinnehmen - richtig?

Aber der Grundstückskauf der 2015 war, ist absetzbar?
Ich hab den Baugrund bereits auch im Steuerausgleich 2015 geltend gemacht. Kann ich ihn heuer wieder reinnehmen und dann jährlich bis 2020?
Mit welchem Maximalbetrag?

Danke!!

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  •  Richard3007
7.4.2017  (#68)
Ich denke mit 2920,- €/pro Person welche im GB steht. Zumindest mache ich es so, und wurde bisher auch so akzeptiert.
Sind aber auch bereits am 26.01.2016 offiziell eingezogen, Inoffiziell war es der 04.12.2015.

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  •  Foxy
  •   Bronze-Award
7.4.2017  (#69)
Wir stehen beide im GB.
Das heisst wir können jährlich bis 2020 beide EUR 2.920,- für den Baugrund angeben?

Vom Einzug sind wir noch ne Weile entfernt. Haben erst im Herbst 2016 zu bauen begonnen. Soweit ich das verstehe, kann ich somit fürs Haus gar nix mehr absetzen, da hätten wir vor dem 01.01.2016 mit dem Bau beginnen müssen.



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  •  Richard3007
7.4.2017  (#70)
Alle Rechnungen bis 01.01.2016 welche zur Wohnraumschaffung dienen. Aber allein durch das GS verlierst wahrscheinlich e nix.

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  •  atma
  •   Gold-Award
7.4.2017  (#71)
Ich bin mir nicht sicher, ob du kosten fürs grundstück überhaupt absetzen darfst. Ich glaube, das geht nur f baukosten.

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  •  utes
  •   Gold-Award
7.4.2017  (#72)

zitat..
atma schrieb: Ich bin mir nicht sicher, ob du kosten fürs grundstück überhaupt absetzen darfst


doch geht- aber nur wenn es innerhalb von 5 Jahren bebaut wird

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Was_gilt_als_Eigenheim_und_wer_kann_daf_r_Sonderausgaben_absetzen_

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  •  streicher
  •   Gold-Award
7.4.2017  (#73)
Wenn die Verträge vor 2016 abgeschlossen wurden, darfst auch die Kosten bis 2020 absetzen. Z.b. Kreditrückzahlungen.

Ich glaube sogar Baukosten wenn der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde bis zur Abnahme. Nach der Abnahme darfst nix mehr absetzen.


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  •  Foxy
  •   Bronze-Award
10.4.2017  (#74)
utes: genau, innerhalb von 5 Jahren muss bebaut werden. Das ist auch auch der Fall bei uns.

streicher: was meinst du mit Vertrag? Den Vertrag mit der Baufirma? Der wurde 2016 abgeschlossen. Der Kredit wurde ebenfalls erst 2016 abgeschlossen.
Lediglich der Grundstückskauf wurde 2015 bereits erledigt (aus Eigenmitteln).

Sehr verwirrend alles...


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
10.4.2017  (#75)
hau es rein, wenn du auf die überprüfungsliste kommst wirst angeschrieben und musst die beläge nachreichen. im schlimmsten fall wird der punkt gestrichen. mehr passiert da nicht.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
10.4.2017  (#76)
Bei mir sind knappe 2000€ und meine Frau 2700€.

Kann es sein dass der sich bei der Vorberechnung um eine Kommastelle vertan hat? O.o


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
10.4.2017  (#77)
wegen topfsondernausgaben bestimmt nicht. da bekommst eventuell 200-300 raus pro person (wenn du das maximum ausschöpfst)

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  •  streicher
  •   Gold-Award
10.4.2017  (#78)

zitat..
Foxy schrieb: streicher: was meinst du mit Vertrag? Den Vertrag mit der Baufirma? Der wurde 2016 abgeschlossen. Der Kredit wurde ebenfalls erst 2016 abgeschlossen.
Lediglich der Grundstückskauf wurde 2015 bereits erledigt (aus Eigenmitteln).


Grundstückskauf kannst aufgeteilt bis 2020 abschreiben.
Baufirmakosten und Kredit leider nicht da zu spät.
Sollte aber eher egal sei, wenn du mit der Abschreibung des Grundstückskaufs auf den max. Betrag kommst den man pro Jahr abschreiben kann.


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  •  Foxy
  •   Bronze-Award
11.4.2017  (#79)
Super, danke Streicher. Das wollt ich wissen.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
11.4.2017  (#80)
Die brauchen heuer ewig-
13,14 mit kleinen summen gleich überwiesen bekommen für Frau.
15,16 mit je ca 700,- noch immer net nach 4 Wochen.
Meine 500 gingen fluxer in 2 Wochen....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
11.4.2017  (#81)

zitat..
stecri schrieb: Die brauchen heuer ewig-


immer weniger personal (pensionierungen werden nicht nachbesetzt) und immer mehr anträge (bevölkerungszuwachs) = längere bearbeitungsdauer emoji

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