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Priv.Zusatzkrankenversicherung sinnvoll?

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  •  hiddenmaxx
28.6. - 11.7.2012
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Wie steht ihr dazu?

Nachdem ja der Ruf privater Pensionsvorsorgen recht angeschlagen ist, würde es mich interessieren, ob man bei einer privaten Zusatzkrankenversicherung genauso vorsichtig sein muss.

  •  dandjo
  •   Gold-Award
29.6.2012  (#41)
Ärzte mit Privatpraxis - Ich weiß nicht ob es immer noch so ist, aber im AKH war es noch vor wenigen Jahren Usus, dass sich hoch dotierte Ärzte ihre "Kunden" in die Privatpraxen geschoben haben, einfach weil die Terminliste im AKH voll war. So bekam man als zahlender Patient nicht nur erstklassige Behandlung im AKH, sondern auch noch völlig stressfreie Termine in der Privatpraxis. Oft so erlebt. Wenn man da als Patient mit Klasse zur Anmeldung geht, steht man spätestens fünf Minuten später beim Oberarzt im Zimmer, bei vollem Warteraum. So schaut's aus. ;)

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.6.2012  (#42)
das ist nach wie vor so und - nona - durch gutes lobbying - in den kag und dem ärztegesetz über die regeln der anwesenheitspflicht und der statuserhebung (status praesens, decusrsus morbi)schön festgeschrieben.

eigentlich wären ärzte verpflichtet, leistungen höchstpersönlich zu erbringen... und dann mal §3 ärztegesetz zum vergleich:

zitat..
Sofern krankenanstaltenrechtliche Organisationsvorschriften keine dauernde Anwesenheit eines Facharztes erfordern, können Turnusärzte vorübergehend auch ohne Aufsicht eines für die Ausbildung verantwortlichen Facharztes an einer Abteilung oder sonstigen Organisationseinheit für ein Sonderfach tätig werden...


gleiches mit der führung von krankengeschichten und sonstigen vormerkungen: eigentlich dürfte es die rundumzuweisungen bei elektiven op zur op-freigabe ned geben, weil die krankenanstalten den status selbst zu erheben hätten - steht in jedem kag, dem des bundes wie denen der länder... kostet aber intramural geld. deshalb besser extramural patienten rennen lassen. lustig in dem zusammenhang §53 abs 2 ärztegesetz:

zitat..
Der Arzt darf keine Vergütungen für die Zuweisung von Kranken an ihn oder durch ihn sich oder einem anderen versprechen, geben, nehmen oder zusichern lassen. Rechtsgeschäfte, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind nichtig. Leistungen aus solchen Rechtsgeschäften können zurückgefordert werden.

-wirksam wie das anfütterungsverbot... andereseits haben die krankenhauserhalter auch schon gecheckt, dass man an belegärzten super verdienen kann... money talks.

nur sollte man halt für sich sehr genau abwägen, ob man gleich selber im bedarfsfall aufzahlt oder das geld einer versicherung gibt...

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.6.2012  (#43)
und weil's ja keinen pfusch gibt, bei dem ärzte in ö - ned dabei wären - hier mal die news von www.verbraucherrecht.at:

zitat..
PIP-Brustimplantate – 70 Österreicherinnen fordern von der Allianz Versicherung in Paris rund 700.000 Euro Schadenersatz
29.06.12


Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien hat – im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums – 70 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur wegen der Produktgefahren zu einem raschen Austausch rät. In jedem Fall haben die Frauen in Durchschnitt einen Schaden in Höhe von jeweils rund 10.000 Euro erlitten. Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, den Ausgleich dieser Schäden. Gestern wurden in Paris – mit Unterstützung des VKI – von Mag. Sigrid PREISSL von der Anwaltskanzlei DIZIER & BOURAYNE drei Musterklagen gegen die Allianz Versicherung vor dem Landesgericht („Tribunal de Grande Instance“) in Paris zugestellt. In den nächsten Tagen werden sich alle 70 Geschädigte den anhängigen Strafverfahren gegen PIP und seine leitenden Mitarbeiter anschließen.


Der Hersteller von Brustimplantaten PIP verwendete für seine Implantate offenbar billiges Industriesilikon. Die Folgen für tausende Frauen in der ganzen Welt sind zum einen platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erfordern, zum anderen warnen viele amtliche Stellen auch vor möglichen Folgeschäden. Daher raten Operateure auch ohne akute Beschwerden zum raschen Austausch. Die betroffenen Frauen müssen also weitere Operationskosten, weitere Schmerzen und auch Ängste vor Folgeschäden in Kauf nehmen.
Diese Schäden aus einem fehlerhaften Produkt könnten sie gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist insolvent und ein Ersatz daher höchst unwahrscheinlich. Gegen PIP und leitende Mitarbeiter sind des weiteren Strafverfahren in Frankreich anhängig.
PIP hatte – von 2005-2010 – die Allianz Versicherung als Haftpflichtversicherer. Gegen diesen haben die Frauen – nach französischem Recht – einen direkt klagbaren Anspruch.
Die Versicherung erhebt allerdings einige sehr generelle Einwendungen: Wenn überhaupt, seien nur französische Betroffene vom Versicherungsschutz gedeckt, man sei selbst getäuscht worden und letztlich deshalb nicht zur Leistung verpflichtet.
„Wir wollen diese Rechtsfragen exemplarisch vor den französischen Gerichten klären“, sagt Mag. Sigrid Preissl, die französische Anwältin der geschädigten Frauen und des VKI. „Gleichzeitig werden wir die Allianz Versicherung auffordern, in den weiteren Fällen außergerichtlich auf den Einwand der Verjährung der Ansprüche zu verzichten, damit die Musterurteile in der Folge allen Geschädigten zu Gute kommen“, sagt Mag. Preissl.
Diese Vorgangsweise wird notwendig, weil eine gemeinsame Klage aller Geschädigten in Form der „Sammelklage nach österreichischem Recht“ (durch Abtretung der Ansprüche an den VKI und gemeinsame Klage bei einem österreichischen Gericht) bei grenzüberschreitenden Fällen im Lichte der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Verbrauchergerichtsstand (Artikel 15 Brüssel I Verordnung) nicht möglich ist. Die Abtretung der Ansprüche an den Verband vernichtet den Vorteil des Verbrauchergerichtsstandes (= Klage im Land des Verbrauchers).
„Die Europäische Kommission weiß seit Jahren um diese Problematik, bis heute wurde nichts unternommen, grenzübersch

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.6.2012  (#44)
wer sich mal genauer informieren will, was vertragsärzte so - für ihre leistungen bekommen, kann das auf den seiten der ärztekammern tun - z.b. hier:

http://www.aekwien.at/index.php/aerztlichetaetigkeit/honorare/wgkk/gesamtvertraege-fuer-einzelpraxen

http://www.aekwien.at/index.php/aerztlichetaetigkeit/honorare/wgkk/gesamtvertraege-fuer-gruppenpraxen

und die mit den honorarempfehlungen vergleichen: http://www.aerztekammer.at/honorarempfehlungen

ärzte kann man auch bewerten: http://www.arztbewertung.at/

zitat..
Wenn man da als Patient mit Klasse zur Anmeldung geht, steht man spätestens fünf Minuten später beim Oberarzt im Zimmer, bei vollem Warteraum. So schaut's aus. ;)


kann doch gar nicht sein, weil' ja gar ned sein darf - vg. §26 abs 3 des wiener gesamtvertrages (ist sinngemäß gleichlautend in allen so) für den extramuralen bereich:

zitat..
die bevorzugung von privat- vor kassenpatienten ist unzulässig.


gleiches gilt natürlich auch für die aufnahme und die sonderklasse in krankenanstalten, da wird's in den kag des bundes und der länder geregelt...

schon blöd, dass dann die versicherungen gerade damit werben - wenn's die ärzte doch gar nicht dürfen...

ach ja, die mindestordinationszeiten stehen in §14, hübsch vor den nebentätigkeiten in §15: 20h verteilt auf 5 tage für allgemeinmediziner, für fachärzte 20 h verteilt auf tunlichst 5 tage, mindestens aber 4 tage...



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#45)

zitat..
Zitat:
Wenn man da als Patient mit Klasse zur Anmeldung geht, steht man spätestens fünf Minuten später beim Oberarzt im Zimmer, bei vollem Warteraum. So schaut's aus. ;)


so schauts aus, meine herren, egal, ob die das jetzt offiziell "dürfen" oder nicht, fakt ist, dass es usus ist....da ist die sektretärin in der anmeldung schon dementsprechend instruiert.
der maurer darf ja offiziell auch nix schwarz nehmen, oder? ;)

seh´s ja selber bei mir, wenn nicht der herr augenarzt die zu privat bezahlende OCT-untersuchung bei mir gemacht hätte, würde ich wahrscheinlich heute noch keine lucentis-spritze bekommen haben. dabei zählt halt jeder tag, je schneller die behandlung beginnt, desto höher sind die erfolgsaussichten.
lt humi sicher wieder ein verkaufsförderndes "g´schichtl", für mich persönlich aber vielleicht augenlichrettend und somit eminent wichtig.
dahingehend fro prof. binder
http://www.poddoktor.at/experte/univ_prof_dr_susanne_binder
aus unwissenheit als nicht kompetent abzutun, da ja primaria, ist schon sehr anmassend...

dandjo beschreibt seine erfahrungen, ich erlebe es täglich im beruf....

damit eine unfallstation und/oder einen notfallpatienten als vergleich heranzuziehen, ist völlig irrelevant.
einen bandscheibenvorfall als patient XY in 6 monaten operiert zu bekommen oder in drei tagen, dagegen sehr relevant..,

nur mal zum nachdenken, jeder kann seine kohle dorthin legen, wo er will oder es so wie creator machen und aufzahlen - fakt ist, das es die wenigsten machen, da dann oftmals die gier durschlägt und zweitens die annahme vorherrscht wie von humi beschrieben ("jeder die gleiche behandlung" - schön wärs, ist aber unleistbar und wird in der praxis nicht gemacht).

wems aufgefallen ist, will ich da herin seit drei jahren nichts verkaufen, weils mich nüsse interessiert und ich´s nicht notwendig hab.
bei so eminent wichtigen themen wie der gesundheit aber zu glauben, alle sind gleich und jeder bekommt die gleiche behandlung, ist grob fahrlässig und schier gelogen.

deshalb nochmals die empfehlung, privat vorzusorgen. entweder mit zusatz-KH oder geld am sparbuch für notfälle wegsparen.

gruß, alex


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  •  humi
2.7.2012  (#46)
Alex du sprichst von deiner erfahrung und ich spreche von meinem job und unsere vorgaben die wir bekommen haben. Und ja, da müssen alle gleich behandelt werden. Wenn du es besser weißt, bitteschön, kannst gerne mal ne woche nebenbei stehen und dir das ganze aus dem hintergrund ansehen wie das bei UNS im haus läuft.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#47)

zitat..

damit eine unfallstation und/oder einen notfallpatienten als vergleich heranzuziehen, ist völlig irrelevant.


....ich geb´s echt auf....

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#48)
Wir reden hier von zwei paar Schuhen. - Die Unfall wird ja schon per se anders organisiert. Bei den üblichen Volkskrankheiten und Wehwechen sieht die Welt ganz anders aus.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#49)
jeder idiot weiß heute, dass all das moralisch-ethische - gefasel zur behübschung der monetären interessen dient - da sind die äk und zäk ja und ihre klientel ja ned die einzigen.

sonderklasse nach unfall schaut trotzdem anders aus als normaler unfallpatient, auch in der behandlung. kann jeder kh-manager bestätigen. muss ja ned unbedingt ein naca-5-fall sein, es reicht die zeit in der ambulanz... habe selten sonderklasse-patienten stundenlang dort warten sehen...

wer sich mal mit kh-management und den problemen dort auseinandersetzen will - allein die links dort sind recht aufschlussreich. vom dreck bis geld- und machtspielchen alles dabei...

http://www.buko-krankenhaus.at/finanzielles.aspx
http://www.argev-wien.at/

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  •  humi
3.7.2012  (#50)
jeden Donnerstag von 7.00-8.45 haben wir einen klinischen morgen. eine fortbildung für das gesamte haus bis auf eine kleine notbesetzung. hier wird von der ärztlichen direktorin mehrmals im jahr gesagt, dass es bei uns im haus keine 2 klassen medizin geben darf.


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  •  humi
3.7.2012  (#51)
gerade eine beschwerde bearbeitet: ein klasse patient beschwert sich das er nach der gipsabnahme bei uns kein fussbad bekommen hat obwohl er das audrücklich gewünscht hat.
von wegen wer zahlt schafft an!

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#52)
...vorbildlich... aber das kenne ich auch gaaanz anders.
2 klassen sind ja auch viel zu wenig emoji

barer münze klang kann ärzte durchaus in meditative stimmung versetzen: http://www.wienkav.at/kav/ZeigeVeranst.asp?ID=17921

hab's bei meiner mutter live erlebt, es ist daher völlig sinnlos, das offensichtliche zu negieren: http://derstandard.at/1313024994441/Zweiklassenmedizin-VKI-Test-zeigt-Bevorzugung-von-Privatpatienten

und eines ist auch klar: jedes system und jede regelung wird binnen kürzester zeit "optimiert". das kann man schön an neuen stationen oder frischen kassenärzten sehen: lerndauer ca. 2 jahre.

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  •  humi
3.7.2012  (#53)

zitat..
habe selten sonderklasse-patienten stundenlang dort warten sehen...


1. wie weißt du das es sonderklasse patienten sind? haben die ein schild umgehengt oder sagen die das den anderen patienten im wartebreich?
2. sonderklasse patienten werden in die chefambulanz bestellt, sprich die kommen ja wie schon mal gesagt nicht zum Oberarzt der alle anderen behandelt.
Da Der Primar nicht 30Patienten zu begutachten hat, gehts natürlich auch schneller.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#54)
wie du es vermutet hastwohl wissend um die vorteile halten sich die wenigsten sonderklasse-patienten in den ambulanzen nobel zurück, was ihren status angeht. leider ned youtube-fähig, wäre sicher aufschlussreich.

das kann dann durchaus zu eigenen weisungen an die aufnahme der jeweiligen häuser führen...

ned immer werden die in die chefambulanz bestellt, das ist eben von haus zu haus verschieden... gerade in den größeren häusern eher ned.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#55)
In der Verfassung steht

zitat..
Eine hochstehende medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Einkommen, ist vorrangiges Ziel.


Da steht es deutlich. Das Einkommen darf nicht entscheiden. Eine Zusatzkrankenversicherung schon. ;)

Die gelebte Realität sieht eben so aus, dass Patienten mit Zusatzversicherungen bevorzugt werden. Wenn Humis Chefin einem Patienten kein Fußbad verpasst, obwohl er zahlt, hat die Chefin einen Knall. Viele Krankenhäuser können ohne die Zusatzversicherungen ja gar nicht mehr finanziert werden. Die Krankenhäuser bei uns in der Gegend pfeiffen aus dem letzten Loch. Da hängen natürlich auch die Gehälter der Angestellten dran.

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  •  hiddenmaxx
3.7.2012  (#56)
ganz ehrlich - bei diesem thema gehe ich mal grundsätzlich vom worst-case aus.

siehe hausbau: da hoffe ich auch nicht darauf, dass ich alles per vorkasse zahlen muss und die firma dann gute arbeit abliefert.

nene, das wäre mir zu heikel. der thread zeigt schön die missstände auf. die paar positiven momente helfen mir (und meinem gewissen) wenig.

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  •  humi
3.7.2012  (#57)

zitat..
Wenn Humis Chefin einem Patienten kein Fußbad verpasst, obwohl er zahlt, hat die Chefin einen Knall


das sehe ich anders.
wir haben nicht die zeit und nehmen uns diese auch nicht, weils einfach keine medizinische leistung ist.
vom abulanten klasse patienten hast ned viel davon, wirklich geld siehst erst wenn du stationär bist.

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  •  chris464
3.7.2012  (#58)
da stimm ich humi zu - manche klasse-patienten meinen sie befinden sich in einem hotel, da wird die schwester per glocke gerufen um 2 damen die beide gehfähig sind das fenster zu schliessen und das licht auszuschalten. das hat mit pflege nichts zu tun.

PS: hab selber eine stationäre Zusatzkrankenversicherung für die ganze familie, hab diese auch sofort für meine Tochter abgeschlossen, so günstig kriegt sie das nie mehr und vor allem, wenn als baby abgeschlossen gibts keinen ausschluss von leistungen.

und wenn echt was ist, bist froh, dass du neben der belastenden Situation der Erkrankung nicht zusätzlich in einem 6 Bett Zimmer liegst und alle 15 minuten Besuch von irgendwem reinschneit.

wenn ich denk, wieviel geld die leute monatlich beim fenster rausschmeissen für allerhand unnützes zeug, da denke ich mir nur: selber schuld.

der große LCD TV geht sich interessanterweise immer aus, die 300 euro tschickgeld und 30 euro handyvertrag auch, aber 30 euro für die Versicherung die im Schadensfall immensen Komfortgewinn bringt und ggf. sehr viel höhere Lebensqualität bringen kann geht sich nicht aus.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#59)
Würdet ihr euch die Zeit nehmen und würden Patienten mit - Zusatzkrankenversicherung ihre Leistung für das bezahlte Geld erhalten, könnte man zusätzliches Personal einstellen, die diese Dienstleistungen erfüllen. Aber dafür sind viele Leute mit Entscheidungskraft in KHs einfach zu unfähig oder zu geizig. Natürlich ist das keine medizinische Leistung. Die Krankenhäuser streifen zwar das Geld ein, bringen dafür aber dann keine Leistung und zurecht hat sich der/die Patient/in beschwert. Würde das Geld der Zusatzkrankenversicherungen nicht hinten rum in die Krankenhäuser fließen, hätte vielleicht auch Humi keinen Arbeitsplatz. Das Gesundheitssystem finanziert sich schon lange nicht mehr aus der staatlichen Allgemeinkassa.

zitat..
manche klasse-patienten meinen sie befinden sich in einem hotel, da wird die schwester per glocke gerufen um 2 damen die beide gehfähig sind das fenster zu schliessen und das licht auszuschalten. das hat mit pflege nichts zu tun.


Das hat mit Pflege sehr viel zu tun. Im Krankenhaus liegt man zu genesen, und je besser die Versorgung desto schneller bin ich wieder gesund. Was heißt schon gehfähig. Wenn ich ein kaputtes Knie habe, bin ich auch gehfähig, ich beiß nur jedes mal auf Holz, wenn ich auftrete. Ich zahle für eine Dienstleistung, also darf ich die Leistung auch in Anspruch nehmen. Gibst du einem Kellner Trinkgeld, der dir vor deinen Augen in die Suppe spuckt?

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  •  humi
3.7.2012  (#60)
Also mal ehrlich, wir sind sicher keine Diener auch wenn der Patient glaubt das er sich Zusatzleistungen erkauft, das quatscht ihm der Versicherungsvertreter so ein den irgendwie muss er sein Produkt ja verkaufen.
Fakt ist wir sind ein Krankenhaus und kein Hotel.
Der nächste bittet dann wir sollen ihn zum Auto begleiten, die Zehennägel schneiden und die Haare bürsten.
Sorry, das hat nichts mit Medizinischer versorgung zu tun, die Füße in der Ambulanz zu waschen ist auch nicht meine Aufgabe.
Egal wieviel er bezahlt, ich bin nicht sein Diener. Wenn ein Patient diese Leistung möchte, dann soll er zur Fußpflege gehen aber nicht zum Unfallchirurgen.

Ich habe bezahlt darum müssen sie das machen, diese Aussagen habe ich eh schon gefressen.
Was glaubt ihr wirklich welche Leistungen ihr euch damit kauft?
Lesst euch mal ordentlich die Polizze durch, da steht sicher nicht drin das ihr den Fuß gewaschen bekommt wenn der Gips runter kommt.
P.s.: Personal wird hauptsächlich von Patienten zahlen berechnet und nur ein kleiner Teil an Leistungen. Aber halt auch nur Leistungen die wir eingeben können, solch Dienste sind nicht mal möglich einzugeben. Das könn ma höchstens im Befund diktieren und dort interessierts niemanden.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#61)
Natürlich, man kann das jetzt mit unsinnigen Leistungen - totreden. Wer bitte geht ins Krankenhaus Zehennägel schneiden? Die Argumentation ist doch absurd.

Mir ist schon klar, dass ein Unfallchirurg besseres zu tun hat als Füße zu waschen. Was ist aber daran so schlimm, eine Kraft einzustellen, die das als Dienstleistung erledigt? Es ist ja nicht so, dass der Gips völlig rückstandsfrei vom Fuß entfernt werden kann. Da entstehen grobe hygienische Probleme. Ihr wäscht ja auch das Blut nach einer OP vom Patienten ab und legt ihn nicht ungewaschen ins Bett, oder? Das ist einfach eine hygienische Leistung nach der Behandlung. Der Zahnarzt hat meinem Kind auch die Beläge von den Zähnen nach der Abnahme der Zahnspange entfernt.

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