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Offensive für Wohnbau

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  •  Mike1211
27.2. - 4.5.2024
390 Antworten | 75 Autoren 390
40
430
Was sagt ihr dazu? 

OFFENSIVE FÜR WOHNBAU Eine Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau
https://www.derstandard.at/story/3000000209250/eine-milliarde-euro-fuer-gemeinnuetzigen-wohnbau?ref=article

Zumindest ist die höchst fragwürdige 100.000,- Idee vom Tisch!

  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
6.4.2024  (#341)
Ich glaube das wird alles ein Riesen Fail😂 Wäre ja auch alles ganz einfach, Zweckwidmung und den Ländern die Kompetenzen entziehen...

Wird so den privaten Hausbau halt nicht wirklich helfen kann ich mir vorstellen (aber die Anbieter können sich im Moment ja sowieso nicht vor Aufträgen retten, daher halb so schlimm😉)

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
7.4.2024  (#342)
In Wahrheit eine förderung für reiche, die sich das bauen auch jetzt leisten können. Und die zahl der objekte, die damit realisiert werden können ist äußerst gering. Ich glaube, ich habe mal nachgerechnet, 1 Objekt pro 1500 einwohner.

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  •  blosso
7.4.2024  (#343)
Wie geht der Rest der Häuslbauer mit der aktuell unbekannten Situation um? Wir möchten auch im Sommer starten, aber die Ungewissheit bezüglich dem Kredit ist doch immer im Hinterkopf! 

Wie handhabt ihr das? Einfach beginnen und dann ggf. den Kredit beantragen oder abwarten?

1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
7.4.2024  (#344)

zitat..
blosso schrieb:

Wie geht der Rest der Häuslbauer mit der aktuell unbekannten Situation um? Wir möchten auch im Sommer starten, aber die Ungewissheit bezüglich dem Kredit ist doch immer im Hinterkopf! 

Wie handhabt ihr das? Einfach beginnen und dann ggf. den Kredit beantragen oder abwarten?

In einigen Bundesländern kann man erst mit dem Bau, "nach" Beantragung der Wohnbauförderung und Genehmigung durch die Wohnbauabteilung beginnen. Zb OÖ. Wie es mit dem zusätzlichen Kredit wird, ob der auch vorher beantragt werden muss ... niemand weiß aktuell etwas.

1
  •  Rundsprungen
8.4.2024  (#345)
Wir sind auch etwas verunsichert. Wir werden jetzt eimal einreichen und hoffen dass bis zur Erteilung der Baubewilligung in 8 bis 10 Wochen mehr Klarheit herrschen wird. Sofern ich es verstanden habe, sollte eine erteilte Baubewilligung vor einer bestimmten Frist, z.b. 1.7, ja noch keinen "Baubeginn" und somit ein potenzielles Problem darstellen? Aktuelle WBF muss erst vor Fertigstellung beantragt werden. Wir sind in NÖ...

1
  •  AnnaP
8.4.2024  (#346)

zitat..
HAR80 schrieb:

──────..
blosso schrieb:

Wie geht der Rest der Häuslbauer mit der aktuell unbekannten Situation um? Wir möchten auch im Sommer starten, aber die Ungewissheit bezüglich dem Kredit ist doch immer im Hinterkopf! 

Wie handhabt ihr das? Einfach beginnen und dann ggf. den Kredit beantragen oder abwarten?
───────────────

In einigen Bundesländern kann man erst mit dem Bau, "nach" Beantragung der Wohnbauförderung und Genehmigung durch die Wohnbauabteilung beginnen. Zb OÖ. Wie es mit dem zusätzlichen Kredit wird, ob der auch vorher beantragt werden muss ... niemand weiß aktuell etwas.

Du kannst in oö aber auch einen vorzeitigen Baubeginn beantragen dann musst du nicht auf die Zusage der Förderstelle warten. Es ist nur wichtig das die förderstelle Bescheid weiß. 


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  •  blosso
10.4.2024  (#347)
@AnnaP 
wir waren gestern bei einem Namhaften Baumeister welcher gute Kontakte hat und er versicherte mir, dass das Wohnpaket in dieser Form definitiv kommen wird. Wie die genaue ausgestaltet nach 2028 aussieht, ist (angeblich) noch offen. 
Was er mir jedoch zu 100% bestätigen konnte, dass der "Kredit" vom Land umbedingt VOR Baubeginn beantragt werden muss. Die Wohnbauförderung kann jedoch auch während der Bauphase beantragt werden.


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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
10.4.2024  (#348)

zitat..
blosso schrieb: wir waren gestern bei einem Namhaften Baumeister welcher gute Kontakte hat und er versicherte mir, dass das Wohnpaket in dieser Form definitiv kommen wird.

Was bedeutet, "in dieser Form"? Natürlich wird es höchst wahrscheinlich kommen, aber entscheidend sind die Details der Ausgestaltung. Z.B. werden die Zuschüsse in OÖ gesplittet, um mehr an dem Wohnpaket teilhaben zu lassen oder können die vollen 200 k aufgenommen werden. Meinen Infos nach ist das weiterhin ein Politikum.

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  •  SweetHome24
16.4.2024  (#349)
Alles Placebo  :)
Selbst wenn das Paket in irgendeiner Form irgendwann kommt. Die Einkommensgrenzen werden es ad absurdum führen. Ich schreibe es nur mal hier rein *bevor* nach der Wahl das große Erwachen kommt. 
Derzeit für die STMK liegt die Grenze bei: 56.300 EUR. 
Wenn man die KIM-Verordnung und die derzeitigen Marktpreise für ein Eigenheim betrachtet düftes das groß "AHA" Erlebnis kommen. Da wird es nicht viel zu fördern geben.
 

1
  •  blosso
16.4.2024  (#350)
@SweetHome24 also ich finde die Einkommensgrenzen (Netto) relativ hoch, ausgehend von einem 2 Personen Haushalt:
Wien:
  • 1 Person: 41.210 Euro
  • 2 Personen: 61.420 Euro
Niederösterreich:
  • 1 Person: 55.000 Euro
  • 2 Personen: 80.00 Euro
Burgenland:
  • 1 Person: 44.00 Euro
  • 2 Personen: 75.000 Euro
Oberösterreich:
  • 1 Person: 39.000 Euro
  • 2 Personen: 65.000 Euro
Salzburg:
  • 1 Person: 47.520 Euro
  • 2 Personen: 72.600 Euro
Steiermark:
  • 1 Person: 56.300 Euro 
  • 2 Personen: 84.450 Euro
Kärnten:
  • 1 Person: 48.000 Euro
  • 2 Personen: 74.000 Euro
Tirol:
Die Einkommensobergrenzen in Tirol sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:
  • 1 Person: 3.600 Euro
  • 2 Personen: 6.000 Euro
Vorarlberg:
Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:
  • Für eine Person: 4.000 Euro
  • Für zwei Personen 7.000 Euro


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.4.2024  (#351)
Wird immer das letzte Jahr dafür herangezogen?

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  •  Msgruber
16.4.2024  (#352)
OÖ hat meines Wissens nach die Einkommensgrenzen angehoben.

Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren Person im Sinn des § 2 Z 13 des Oö. WFG 1993 darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.

Bei Überschreitung dieser Summe um max. 10% wird die Fördersumme um 25% reduziert (bei 20% um 50% bzw. bei 30% um 75%).

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000663#:~:text=Das%20Jahreshaushaltseinkommen%20einer%20förderbaren%20Person%20im%20Sinn%20des%20Paragraph%202,%2F2020%2C%2025%2F2024)


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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
16.4.2024  (#353)

zitat..
blosso schrieb:

@SweetHome24 also ich finde die Einkommensgrenzen (Netto) relativ hoch, ausgehend von einem 2 Personen Haushalt:
Wien:

1 Person: 41.210 Euro
2 Personen: 61.420 Euro

Niederösterreich:

1 Person: 55.000 Euro
2 Personen: 80.00 Euro

Burgenland:

1 Person: 44.00 Euro
2 Personen: 75.000 Euro

Oberösterreich:

1 Person: 39.000 Euro
2 Personen: 65.000 Euro

Salzburg:

1 Person: 47.520 Euro
2 Personen: 72.600 Euro

Steiermark:

1 Person: 56.300 Euro 
2 Personen: 84.450 Euro

Kärnten:

1 Person: 48.000 Euro
2 Personen: 74.000 Euro

Tirol:

Die Einkommensobergrenzen in Tirol sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

1 Person: 3.600 Euro
2 Personen: 6.000 Euro

Vorarlberg:

Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

Für eine Person: 4.000 Euro
Für zwei Personen 7.000 Euro

"Relativ hoch" ist relativ :)

Ich denke in Wien (nur da kenn ich mich aus) braucht man schon ein Vielfaches dieser Obergrenze wenn man sich ein Haus kaufen/bauen will (ausser natürlich man erbt was oÄ)...

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  •  Lu1994
16.4.2024  (#354)

zitat..
blosso schrieb:

@SweetHome24 also ich finde die Einkommensgrenzen (Netto) relativ hoch, ausgehend von einem 2 Personen Haushalt:
Wien:

1 Person: 41.210 Euro
2 Personen: 61.420 Euro

Niederösterreich:

1 Person: 55.000 Euro
2 Personen: 80.00 Euro

Burgenland:

1 Person: 44.00 Euro
2 Personen: 75.000 Euro

Oberösterreich:

1 Person: 39.000 Euro
2 Personen: 65.000 Euro

Salzburg:

1 Person: 47.520 Euro
2 Personen: 72.600 Euro

Steiermark:

1 Person: 56.300 Euro 
2 Personen: 84.450 Euro

Kärnten:

1 Person: 48.000 Euro
2 Personen: 74.000 Euro

Tirol:

Die Einkommensobergrenzen in Tirol sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

1 Person: 3.600 Euro
2 Personen: 6.000 Euro

Vorarlberg:

Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

Für eine Person: 4.000 Euro
Für zwei Personen 7.000 Euro

Naja, als (noch) kinderloses Pärchen sind die Grenzen eher beschränkend, zumal die letzten beiden Jahre allein aus KV Sicht schon zu einem ziemlichen Pusch geführt haben (natürlich nicht der Kaufkraft)

wird das letzte vollendete Kalenderjahr als Basis genommen, sprich der letzte Einkommenssteuerbescheid?


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  •  BravoComeback
17.4.2024  (#355)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
blosso schrieb:

@SweetHome24 also ich finde die Einkommensgrenzen (Netto) relativ hoch, ausgehend von einem 2 Personen Haushalt:
Wien:

1 Person: 41.210 Euro
2 Personen: 61.420 Euro

Niederösterreich:

1 Person: 55.000 Euro
2 Personen: 80.00 Euro

Burgenland:

1 Person: 44.00 Euro
2 Personen: 75.000 Euro

Oberösterreich:

1 Person: 39.000 Euro
2 Personen: 65.000 Euro

Salzburg:

1 Person: 47.520 Euro
2 Personen: 72.600 Euro

Steiermark:

1 Person: 56.300 Euro 
2 Personen: 84.450 Euro

Kärnten:

1 Person: 48.000 Euro
2 Personen: 74.000 Euro

Tirol:

Die Einkommensobergrenzen in Tirol sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

1 Person: 3.600 Euro
2 Personen: 6.000 Euro

Vorarlberg:

Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:

Für eine Person: 4.000 Euro
Für zwei Personen 7.000 Euro
───────────────

Naja, als (noch) kinderloses Pärchen sind die Grenzen eher beschränkend, zumal die letzten beiden Jahre allein aus KV Sicht schon zu einem ziemlichen Pusch geführt haben (natürlich nicht der Kaufkraft)

wird das letzte vollendete Kalenderjahr als Basis genommen, sprich der letzte Einkommenssteuerbescheid?

Soweit ich weiß wollens den letzten Jahreslohnzettel, ja. 

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  •  blosso
19.4.2024  (#356)
https://www.derstandard.at/story/3000000216527/wohnbaupaket-laender-sind-noch-weitgehend-ratlos

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  •  Stefan0102
30.4.2024  (#357)
Gibt es schon neue News zum Darlehen? (Vorallem Land OÖ)

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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
30.4.2024  (#358)
Glaube nicht😂
Eh Weltklasse wurde Ende Feburar? angekündigt um schnell zu helfen und mit Mai weiß noch absolut keiner etwas dazu😬

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.4.2024  (#359)
Nein.
Der Bund gibt die Richtung mit 1,5% und max. 200.000 € vor, die Rahmenparamter und die Abwicklung ist dann Ländersache.
Genaueres weiß man noch immer nicht, ich vermute, das wird noch Monate dauern.

1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
30.4.2024  (#360)
Genau die gleiche Ankündigung und Anschubfinanzierung (Bundeskredit den die Länder vergeben sollen) gab es schon mal vor ein paar Jahrzehnten. Damals haben der Bund und die Länder Monatelang den Bau lahmgelegt und über die Umsetzung gestritten. Damals mit haargenau den gleichen Argumenten wie heute: was geschieht in wenigen Jahren mit dem Zins? Und wie passt der Bundeskredit mit dem Umstand zusammen, dass man Immokredite vorzeitig zurückzahlen kann - Bundeskredite aufgenommen über das gewählte Reglement kann man nicht vorzeitig tilgen ...? ... Damals gab die Politik nach der nächsten Wahl auf und begrub das Projekt. Die angekündigten vergünstigten Kredite gab es dann nicht.

Mal schauen ob es die diesesmal überhaupt gibt. Das Land OÖ sagt, dass sie zuerst über 700 den Kredit ablehnen müssen, denn der Bund will, dass die Gelder für "zusätzliche" Bauten sind, nicht für jene die eh so auch gebaut würden im Schnitt der letzten glaub 2 Jahre. Tja ...

Die Bundesländer fordern aktuell einen Gesprächstermin mit dem Bund. Der Bund ist der Meinung braucht man nicht, es reden ja eh die Beamten miteinander ...

Ein Kabarett ist ein Scheiß dagegen. LeiLei!

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Hallo HAR80, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.4.2024  (#361)
Also wenn man sich alleine die mehr als komplexe Regelung betreffend die Gebührenbefreiung für Pfandrecht und Eigentumsrecht ansieht, dann kann man ungefähr erahnen, wie "mühselig" der Weg zur geplanten Förderung (und deren Ausgestaltung) wird.
Ich rechne hier mit keiner raschen (und vor allem "einfachen") Lösung.

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