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Grundstücksgrenze

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  •  Helga66
22.4. - 2.6.2021
34 Antworten | 12 Autoren 34
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Meine inzwischen verstorbenen Eltern besaßen ein riesiges Grundstück, das zu Lebzeiten unter uns 4 Kindern aufgeteilt (kostenfrei überschrieben) wurde.  1.Bruder/2.Bruder/ich /3.Bruder. Meine 3 Brüder bauten je ein Haus und ich bekam das darauf befindliche Elternhaus. Da aber das Haus in die Grundstücke links und recht hinein ragte so wurde zu beiden Seiten hin ein Teil weggerissen, damit genug Platz zum Bauen der Häuser meiner Brüder blieb. Nun erzählte mir einer meiner Brüder, das damals (vor fast 50 Jahren) nach der Übergabe, (an meine Brüder, aber vor der Übergabe an mich) mein Vater, meinte seine Einfahrt sei nun zu schmal und er möchte einen Teil (An einer Seite ca 2,5 m und danach spitz zulaufend) davon wieder zurück haben. Mein Bruder war einverstanden und hat seinen Zaun dann eben auf die "neue" Grenze gesetzt. Allerdings wurde dies nur mündlich vereinbart und nicht so ins Grundbuch eingetragen. Kann mein Bruder nun obwohl er mit dem Setzen des Zaunes offiziell einverstanden war, nun von mir, die davon nichts wusste und daher auch ihm nicht widerrechtlich dies weggenommen hat, zurück fordern? Zur Erklärung, warum mein Bruder nun dies (nach Jahrzehnten) zur Sprache bringt, vermute ich das wir (mein Mann und ich durch den Verkauf des Elternhauses meines Mannes eine große Geldsumme erhalten und daher nun die Mittel hätten ihm dies abzukaufen, wozu ich aber nicht bereit bin. Ich bin nun der Meinung das er zwar ein Recht auf Zurückgabe hat, aber dann alle Kosten die entstehen (Neu Vermessung, neuer Zaun, da es ja seiner ist und auch etwaige Schäden die an unserem Gartentor bzw Zaun entstehen) , zu tragen hätte . Es ist zwar wie gesagt sein Grundstück, aber ich habe im guten Glauben diese Dinge errichtet.

  •  chrismo
  •   Gold-Award
26.4.2021  (#21)

zitat..
derLandmann schrieb: Dass, wenn dein Bruder Anspruch erhebt auf seinen Grund, was er denke ich könnte, du deine Garteneinfahrt halbieren müsstest ist klar oder?

Wenn die Einfahrt genutzt wurde(!), dann ist das mittlerweile eine ersessene Servitut. Also den Zaun dürfte er so oder so nicht mehr an die richtige Grundgrenze setzen, wenn er damit die Servitut einschränkt. Aber ehrlich gesagt, ist das komplett egal, weil "sauber" ist die Situation trotzdem nicht.

zitat..
derLandmann schrieb: Unglaublich finde ich, dass du aus Selbststolz lieber deinen Kindern die Probleme für einen späteren Verkauf

Da bin ich bei dir, das finde ich auch sehr seltsam. Vor allem wenn man die eigenen Aussagen mal ansieht:

zitat..
Helga66 schrieb: Aber wie gesagt, es ist nicht meine Schuld, sondern die meiner Eltern bzw seine


zitat..
Helga66 schrieb: Und nicht mir dann (rund 3 Jahre später) ein Grundstück übergeben das bezüglich Quadratmeter nicht ganz stimmt.


zitat..
Helga66 schrieb: die Grundstücke mit den darauf befindlichen Häuser, durch unsere Kinder verkauft werden. Ich habe es meinen Kindern schon gesagt


Du beschwerst dich, dass du von den Eltern einen Grund bekommen hast, bei dem die "m2 nicht stimmen", willst den dann aber den Kindern trotzdem so weitergeben? Also quasi das gleiche machen, worüber du dich beschwerst (ob vorab informiert oder nicht, ändert nichts daran dass die Grenzen "falsch" sind)? Geschichte wiederholt sich bekanntermaßen, aber du hättest jetzt die Möglichkeit, das alles aus der Welt zu schaffen. Nicht nur für deinen Bruder, sondern für dich bzw. deine Kinder.

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  •  Helga66
26.4.2021  (#22)

zitat..
derLandmann schrieb: Es geht also um 30m2. Gelinde gsagt ein Lächerlschaß.

Dir gehts aber eher ums Prinzip, was ich verstehen kann, allerdings gehört die Sache im Grundbuch bereinigt, die Grenzen korrigiert und fertig. Es ist nicht eure Schuld, aber jetzt euer Besitz und somit euer Problem.

Dass, wenn dein Bruder Anspruch erhebt auf seinen Grund, was er denke ich könnte, du deine Garteneinfahrt halbieren müsstest ist klar oder?

Unglaublich finde ich, dass du aus Selbststolz lieber deinen Kindern die Probleme für einen späteren Verkauf aufhalst als das jetzt selbst in die Hand zu nehmen. Spätestens wenn die nämlich später die Objekte veräußern wollen muss das bereinigt sein.

Hinsetzen, reden, Hilfe holen wenn nötig, machen.

Ja im Prinzip wäre bzw sollte es sogar so sein, das diese "Angelegenheit" zu Lebzeiten geregelt wird. Und wenn sich (was ich noch nicht weiß) mein Bruder aus Solidarität an den anfallenden Kosten beteiligen würde, so wäre ich natürlich bereit dazu. Es geht aber darum das sich mein Bruder mit den Jahren mir gegenüber und inzwischen auch unserem Bruder (der 3 Bruder lebt ja leider seit 1987 - Autounfall, nicht mehr) verändert hat. Er ist sehr geldgierig! Er hat mich immer wieder "benachteiligt, sei es das er mich (im Gegensatz zu meinem anderen Bruder) nicht zu seiner Feier, anlässlich seiner Baumeisterprüfung einlud, bei der Hochzeit seiner Tochter (vor ein paar Jahren) zwar mich und meinen Mann, nicht aber unsere Kinder einlud. Die Kinder unseres Bruders, bzw die Kinder des Bruders seiner Frau schon, usw. Ich habe mich zwar beleidigt gefühlt, aber dann um des Frieden willens Gras über die Sache wachsen lassen. Also ich habe bisher immer nachgegeben. Er war finanziell immer besser gestellt als ich, was ich ihm natürlich nicht neidig bin, da er schließlich die HTL (sowie auch mein anderer Bruder) besucht hat und Bauingenieur ist. Mein Mann war Schichtarbeiter (gelernter Papiermacher), zuletzt Maschinenführer. Wir haben zwar nie am Hungertuch genagt und uns auch mal etwas leisten können, da mein Mann (durch Nacht bzw Spätschichten) entsprechend verdient hat und nun auch eine halbwegs gute Pension hat. Aber trotzdem große Sprünge konnten wir nicht machen. Nun da meine Schwiegermutter vor ein paar Wochen verstarb und ihr Haus (gehörte bereits meinem Mann und seinem Bruder), verkauft wurde und wir nun 100 000 Euro bekommen, nun fällt es meinem Bruder plötzlich ein, das mir nicht das ganze Grundstück gehört! Aber ja wahrscheinlich gebe ich wieder nach, aber sollte ich auf den ganzen Kosten sitzen bleiben, so wird es vermutlich doch zum Bruch kommen, so weh mir es im Herzen tut, denn trotz allem kann ich die Geschwisterliebe nicht aus meinem Herz reißen. 

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  •  tomsl
26.4.2021  (#23)

zitat..
Helga66 schrieb: Aber ja wahrscheinlich gebe ich wieder nach

In dem Fall würde ich das nicht als nachgeben sehen. Auch wenn die Geschichte emotional belastet scheint, so ist dein Bruder doch im Recht.
Du kannst es auch so sehen: er hat euch jahrelang einen Teil seines Grundstückes zur Nutzung gratis überlassen.


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  •  Helga66
26.4.2021  (#24)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von derLandmann: Dass, wenn dein Bruder Anspruch erhebt auf seinen Grund, was er denke ich könnte, du deine Garteneinfahrt halbieren müsstest ist klar oder?

Wenn die Einfahrt genutzt wurde(!), dann ist das mittlerweile eine ersessene Servitut. Also den Zaun dürfte er so oder so nicht mehr an die richtige Grundgrenze setzen, wenn er damit die Servitut einschränkt. Aber ehrlich gesagt, ist das komplett egal, weil "sauber" ist die Situation trotzdem nicht.
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Im Beitrag zitiert von derLandmann: Unglaublich finde ich, dass du aus Selbststolz lieber deinen Kindern die Probleme für einen späteren Verkauf

Da bin ich bei dir, das finde ich auch sehr seltsam. Vor allem wenn man die eigenen Aussagen mal ansieht:
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Im Beitrag zitiert von Helga66: Aber wie gesagt, es ist nicht meine Schuld, sondern die meiner Eltern bzw seine
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Im Beitrag zitiert von Helga66: Und nicht mir dann (rund 3 Jahre später) ein Grundstück übergeben das bezüglich Quadratmeter nicht ganz stimmt.
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Im Beitrag zitiert von Helga66: die Grundstücke mit den darauf befindlichen Häuser, durch unsere Kinder verkauft werden. Ich habe es meinen Kindern schon gesagt

Du beschwerst dich, dass du von den Eltern einen Grund bekommen hast, bei dem die "m2 nicht stimmen", willst den dann aber den Kindern trotzdem so weitergeben? Also quasi das gleiche machen, worüber du dich beschwerst (ob vorab informiert oder nicht, ändert nichts daran dass die Grenzen "falsch" sind)? Geschichte wiederholt sich bekanntermaßen, aber du hättest jetzt die Möglichkeit, das alles aus der Welt zu schaffen. Nicht nur für deinen Bruder, sondern für dich bzw. deine Kinder.

Da wir vorhaben unser Haus (Grundstück) zu Lebzeiten an unsere 3 Kinder zu übertragen, so wird dann ja ohnehin das Grundstück vermessen werden. Also wird dann alles seine Richtigkeit haben. 

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  •  Rotkehle
26.4.2021  (#25)
@Helga66 - Ihr müsst gar nichts machen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf, so lange ihr die Eigentumsverhältnisse nicht verändern wollt. Ein Teil der Einfahrt gehört dann halt dem Bruder und  ihr dürft ihn nutzen. Man könnte ja auch ein Servitut eintragen, damit spätere Käufer keine Probleme bekommen können.

Ein Problem gibt es erst dann, wenn der Bruder Euch die Nutzung untersagt bzw einen Zaun in der Einfahrt errichtet. Dann wird das Ganze sehr sehr schnell eskalieren und ein Richter wird notwendig. Wenn ihr die Sache geklärt habe wollt, könnt ihr auch die Aufnahme in den Grenzkataster beantragen. Dann werden die Grenzen eindeutig für alle Zeiten geklärt und jeder weiß wie er dran ist. 

Nachdem ich in der Familie erleben musste, wie zwei 85 jährige über 5cm Zaun gestritten haben, den sie gemeinsam 45 jahre zuvor errichtet haben, kann ich jedem nur den Rat geben die Sache in Ruhe zu besprechen - bzw einen unabhängigen Rechtsbeistand zu befragen.

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  •  Helga66
27.4.2021  (#26)

zitat..
Rotkehle schrieb: @Helga66 - Ihr müsst gar nichts machen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf, so lange ihr die Eigentumsverhältnisse nicht verändern wollt. Ein Teil der Einfahrt gehört dann halt dem Bruder und  ihr dürft ihn nutzen. Man könnte ja auch ein Servitut eintragen, damit spätere Käufer keine Probleme bekommen können.

Ein Problem gibt es erst dann, wenn der Bruder Euch die Nutzung untersagt bzw einen Zaun in der Einfahrt errichtet. Dann wird das Ganze sehr sehr schnell eskalieren und ein Richter wird notwendig. Wenn ihr die Sache geklärt habe wollt, könnt ihr auch die Aufnahme in den Grenzkataster beantragen. Dann werden die Grenzen eindeutig für alle Zeiten geklärt und jeder weiß wie er dran ist. 

Nachdem ich in der Familie erleben musste, wie zwei 85 jährige über 5cm Zaun gestritten haben, den sie gemeinsam 45 jahre zuvor errichtet haben, kann ich jedem nur den Rat geben die Sache in Ruhe zu besprechen - bzw einen unabhängigen Rechtsbeistand zu befragen.

Ja natürlich, es eilt (vorerst) nicht, denn wenn mein Bruder nach so langer Zeit (in der er davon wusste) erst nun draufkommt, das dieser Teil ja eigentlich ihm gehört, so kann man auch noch etwas warten. Ich werde aber schauen dies in absehbarer Zeit zu regeln. Das er nun sofort seinen Zaun versetzt, glaube ich nicht, denn das würde ihn etliches kosten, weil ich ja nicht dafür aufkommen müsste. Im Gegenteil er müsste mir die Beschädigungen die an der Einfahrt entstehen ersetzen, da er schließlich "geduldet" hat das ich diesen Teil seines Grundes bisher genutzt habe. Ich bin mir ziemlich sicher, daß er glaubt mir damit Angst zu machen und ich freiwillig ihm dies abkaufe. Aber dazu müsste auf jeden Fall der Grund neu vermessen werden. Was bestimmt in absehbarer Zeit geschehen wird. Muss mich aber zuerst erkundigen ob es nach Vermessung, dann automatisch mir gehört, denn ich habe nicht vor ihm dies abzukaufen, da er ja auch nichts dafür bezahlt hat, so wie keiner meiner Brüder und ich, was bezahlten für unsere Grundstücke. Wird sich schon regeln lassen. 

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  •  rocko567
27.4.2021  (#27)
also zwischen den zeilen kann ich da schon eine gewisse streitbereitschaft erkennen

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  •  ds50
  •   Silber-Award
5.5.2021  (#28)
Es passt jetzt sachlich überhaupt nicht dazu, aber aus meiner Lebenserfahrung kann ich sagen, daß man NIE - ich wiederhole, NIE WISSEN kann, was in einem Menschen vorgeht oder was er denkt. Man kann in einen Menschen nicht reinschauen.
Man kann vermuten, das schon. Aber im Endeffekt WEISS man rein mit Vermutungen überhaupt nichts.

Mit Vermutungen kann man spielen. Man kann sie Hochschaukeln. Man kann Dinge in Vermutungen reininterpretieren. Man kann denken, oder glauben, daß man weiß, worum es geht.
Aber WISSEN tut man es nicht.

Meiner Meinung nach ist es gesünder für alle Beteiligten, wenn man Vermutungen so gut es geht im Leben vermeidet.
Denn Vermutungen haben die Eigenschaft auch falsch zu sein - können dann aber immensen Schaden anrichten.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
8.5.2021  (#29)
Ich würde einfach die kosten für die Vermessung zahlen und alles im Grenzkataster eintragen lassen, wenn es noch nicht eingetragen ist kann auch einfach sagen die Grenze geht beim Zaun natürlich müssen beide unterschreiben. Und deinem Bruder würde ich einfach so das Geld geben.

Eventuell kannst du noch deinen Bruder fragen ob er auch sein Grundstück in den Grenzkataster geben will. Dann wäre das sogar noch besser/einfacher.

Die alternative Kaufvertrag, Notar ... wäre vermutlich viel teurer

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
11.5.2021  (#30)
Was ist denn jetzt passiert letztendlich?

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  •  Helga66
12.5.2021  (#31)

zitat..
Rotkehle schrieb: @Helga66 - Ihr müsst gar nichts machen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf, so lange ihr die Eigentumsverhältnisse nicht verändern wollt. Ein Teil der Einfahrt gehört dann halt dem Bruder und  ihr dürft ihn nutzen. Man könnte ja auch ein Servitut eintragen, damit spätere Käufer keine Probleme bekommen können.

Ein Problem gibt es erst dann, wenn der Bruder Euch die Nutzung untersagt bzw einen Zaun in der Einfahrt errichtet. Dann wird das Ganze sehr sehr schnell eskalieren und ein Richter wird notwendig. Wenn ihr die Sache geklärt habe wollt, könnt ihr auch die Aufnahme in den Grenzkataster beantragen. Dann werden die Grenzen eindeutig für alle Zeiten geklärt und jeder weiß wie er dran ist. 

Nachdem ich in der Familie erleben musste, wie zwei 85 jährige über 5cm Zaun gestritten haben, den sie gemeinsam 45 jahre zuvor errichtet haben, kann ich jedem nur den Rat geben die Sache in Ruhe zu besprechen - bzw einen unabhängigen Rechtsbeistand zu befragen.

Ja natürlich, es eilt (vorerst) nicht, denn wenn mein Bruder nach so langer Zeit (in der er davon wusste) erst nun draufkommt, das dieser Teil ja eigentlich ihm gehört, so kann man auch noch etwas warten. Ich werde aber schauen dies in absehbarer Zeit zu regeln. Das er nun sofort seinen Zaun versetzt, glaube ich nicht, denn das würde ihn etliches kosten, weil ich ja nicht dafür aufkommen müsste. Im Gegenteil er müsste mir die Beschädigungen die an der Einfahrt entstehen ersetzen, da er schließlich "geduldet" hat das ich diesen Teil seines Grundes bisher genutzt habe. Ich bin mir ziemlich sicher, daß er glaubt mir damit Angst zu machen und ich freiwillig ihm dies abkaufe. Aber dazu müsste auf jeden Fall der Grund neu vermessen werden. Was bestimmt in absehbarer Zeit geschehen wird. Muss mich aber zuerst erkundigen ob es nach Vermessung, dann automatisch mir gehört, denn ich habe nicht vor ihm dies abzukaufen, da er ja auch nichts dafür bezahlt hat, so wie keiner meiner Brüder und ich, was bezahlten für unsere Grundstücke. Wird sich schon regeln lassen.

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  •  Helga66
12.5.2021  (#32)

zitat..
derLandmann schrieb: Was ist denn jetzt passiert letztendlich?

Naja, eigentlich noch nix, bzw wird auch vorerst nix passieren, denn wir streiten ja im Prinzip (noch) nicht. Mein Bruder hat mich in einem Gespräch, über die demnächst die uns zu erwartende größere Geldsumme (Haben das Haus meiner verstorben Schwiegermutter verkauft und bekommen die Hälfte des Erlöses, die andere bekommt der Bruder meines Mannes), darauf aufmerksam gemacht, daß eigentlich ein Teil meines Grundstücks, ihm gehört und er eben damals diese Vereinbarung mit unserem Vater traf. Ich warte nun einmal ab, denn wenn es fast 50 Jahre gepasst hat, so eilt es nun auch nicht so. Vermutlich tut es meinem Bruder inzwischen leid (er hat nämlich in diesem Gespräch die Bemerkung gemacht, daß er evtl den Zaun versetzt.) Ich bin (da ich momentan geschockt war bzw es erst verdauen musste bezl der Grenze), kopfschüttelnd weggegangen. Also nicht im Streit. Anscheinend hat er dann mit meinem anderen Bruder (so wie ich) gesprochen und gemeint, er glaube er habe mich beleidigt. Nun jedenfalls gestern hat er mich angerufen und zu meinem Geburtstag gratuliert (diesmal persönlich und nicht so wie meistens üblich durch meine Schwägerin). Ich wäre ja bereit dies bald zu regeln (aber nicht ihm dieses kleine Stück abzukaufen, sondern einfach die neue Grenze durch neuvermessung offiziell zu machen.), aber mein Mann ist stur. Naja wir (mein Mann fast 70 und ich nun 66), haben vor in ein paar Jahren unser Grundstück an unsere 3 Kinder zu übertragen und da sollte (muss?) es ohnehin geregelt werden. Aber mal abwarten wie mein Bruder weiter reagiert, jedenfalls ist vorerst noch kein Streit darüber ausgebrochen (im Gegenteil). Mein Bruder wird sich halt gedacht haben, nun da wir Geld bekommen (Hausverkauf /Schwiegermutter), da könnten wir es regeln. Denn auf die Frage meines anderen Bruders, warum er es nicht damals als er zu Gunsten meines Vaters auf diesen (kleinen Teil) verzichtet hat, es dann gleich neu zu verzuvermessen, meinte er, damals hätte er (da mitten im Hausbau) kein Geld dafür gehabt (???) Naja wird schon geregelt werden. Nicht sofort aber spätestens mit der Übergabe an unsere Kinder. 

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  •  ds50
  •   Silber-Award
12.5.2021  (#33)
Mich fasziniert, wie sie in die Köpfe anderer Leute schauen können.

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  •  Weinkeller1
2.6.2021  (#34)
Mir kommt so vor, dass es allgemein schon immer kleinere Reiberein gegeben hat.

Ich würde versuchen dies irgendwie zu regeln - nicht mutmassen was dein Bruder sich denken könnte, sondern direkt ansprechen. Offen miteinader reden was Sinn macht --> 30m2 sind paar Euro im Verhältnis zu Vermesser, Notar Grundbuch etc. Eher versuchen eine sinnvolle Lösung zu suchen, damit die Situation dann für deine und seine? Kinder bereits jetzt fixiert ist.

Vererb lieber 1000€ weniger als das du einen Familienstreit an deine Kinder weitergibst. 

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