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freie Fahrt auf österr. Autobahnen???

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  •  Jelly
20.3. - 23.7.2013
183 Antworten 183
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hab ich da was verpasst???

Mir kommts jeden tag aufs neue so vor, wie wenn ich irgend was verpasst hätte, und wir auf unseren autobahnen auch freie fahrt haben, ähnlich wie in deutschland!!!

da fährt man (lt. tacho) 135 oder mal 140 und dann kommt von hinten ein auto angeflogen, dass sicher seine 160 bis 180 drauf hat, und NEIN, dass sind nicht nur porsche cayennes oder audi (R)S3-6, oder BMW M...
das sind auch alte polos die bei diesen geschwindigkeiten eh schon drohen auseinander zu fallen ;)

wird da zu wenig kontrolliert oder sind die strafen für die meinsten leute zu leicht zu verschmerzen???

bzw ist es noch sinnvoll ein tempolimit von 130 km/h zu haben??? für 90% der heutigen autos ist das eh schneckentempo

allerdings muss man auch sagen, dass es da wiederum andere gibt, die mit 110 oder noch weniger auf der ersten (oder noch geiler auf der MITTLEREN) spur schleichen!!!
die gehören ja meiner meinung nach eher bestraft ;)

  •  deejay
8.4.2013  (#181)
creator, klickst dann auf verfolgungsjagd, die abopcker polizisten haben tatsächlich einbrecher erwischt.
gilt das nun als aufgeklärt oder fehlt da das handyvideo?

http://tvthek.orf.at/programs/70016-Oberoesterreich-heute/episodes/5711459-Oberoesterreich-heute/5714011-Brand-bei-Polterabend

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  •  manni25
  •   Bronze-Award
13.5.2013  (#182)
weil´s irgendwie hier rein passt:

http://ooe.orf.at/news/stories/2583729/

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.5.2013  (#183)
der spaß daran ist ja, dass die datenschutzkommission - immer nur im einzelfall entscheidet und jeder einen antrag stellen kann, in dem er die aus seiner sicht vorzunehmenden abwägungen anführen muss. http://www.dsk.gv.at/site/6250/default.aspx
habe ich mal gemacht und warte mal ab. geil ist ja, dass dashcams verboten sein sollen, rückfahrkameras oder aufnahmen zu tourismuszwecken (videos am motorrad) ned. toll, wenn der angegebene zweck entscheidet, ob ein anderer in grundrechten gestört ist...
der rattenschwanz an unnötigen verfahrensschritten mit sachverständigen, stellproben, beweisproblematik etc. bei unfällen ist laut meinem telefonat mit der dsk ja noch gar nicht beachtet worden, weil ja nur eine überwachung im entschiedenen einzelfall unzulässig sein soll, sofern der bescheid hält und ned der vwgh - so überhaupt fristgerecht bekämpft - die entscheidung hebt. eine verallgemeinerung ist da unzulässig, nur checkt das wieder mal keiner.

die intention zur verhinderung der ganz praktischen auswirkung, verkehrsdelikte und anschuldigungen von polizisten samt rechtssprechung zum amtsauge mittels videobeweis auszuhebeln, wird gaaanz überraschend totgeschwiegen... alles in allem dient das verbot nur dem verhindern der rechtsdurchsetzung durch die bürger, weil damit die primitiv mögliche beweissicherung verboten wird. rechtspolitisch eigentlich wahnsinn... wollte schon mal darauf aufmerksam machen, thread wurde aber gelöscht.

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