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herrlich, minmax verweißt auf die norm, spricht aber selbst von einem bauchgefühl.
schön wäre, wenn sich der te nochmal zu wort meldet! interessant wäre, ob die fassade auch schon zwei jahre fertig oder nur der neubau. hier ist ja schon einiges an raum zu interpretieren. |
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na dann gib du dir die Mühe und hol die Norm heraus... |
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ÖNORM B 6410 - Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme - Verarbeitung
Viel steht da nicht drinnen: Die Dämmplatten sind plan und eben zu verlegen. Fugen über 2 mm Breite sind mit Dämmstoff oder Schaum nach Angabe des Systemhalters zu schließen. Diese Fugen dürfen nicht mit Klebemörtel oder Unterputz geschlossen werden. Fugen über 5 mm sind unzulässig. 6.3.4 Ausgleichen von Unebenheiten der verlegten Dämmplatten und Schutzvorkehrungen Da eine gleichmäßige Dicke des Unterputzes einzuhalten ist, muss die Oberfläche der Platten durch sorgfältige Verlegung bzw. durch nachträgliches Abschleifen (zB bei EPS-F) die erforderliche Ebenheit aufweisen. 6.3.4.1 Polystyrol-EPS-F-Platten Die erforderliche Ebenheit der Oberfläche der verlegten Platten ist allenfalls durch Abschleifen herzustellen (Egalisieren), der anfallende Schleifstaub ist dabei gründlich zu entfernen. Bei – durch UV-Einwirkung – oberflächlich vergilbten Platten, ist vor der Aufbringung des bewehrten Unterputzes die entstandene mehlige Substanz zur Gänze zu entfernen (Abschleifen und Abkehren). |
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sieht heute nicht so gut aus für mein Bauchgefühl...
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tja,.... |
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das ist ein s.g. matratzeneffekt, tritt vor allem auf wenn:
- die platten nicht mit randwulst/punkt verarbeitet wurden - die platten gedübelt wurden bevor der kleber ausreichend ausgehärtet ist - die platten waren nicht trocken als der oberputz gemacht wurde von einem rein optischen mangel kann man hier nicht sprechen, hat auch auswirkungen auf angrenzende bauteile durch die aufwölbung der platten kann luft hinter den platten zirkulieren, kondensatgefahr an der deckenuntersicht ein mangelndes abschleifen der platten ist eher unwahrscheinlich, das würde nicht so regelmäßig und großflächig auftreten. helfen kann dir jetzt wahrscheinlich nur ein gutachter (z.B. zodl im raum wien) der das überprüft, das wird ohne teilweise zerstörung der fassade aber nicht zielführend sein |
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ON B6410 und soDie Ebenheitstoleranzen (welche hier gefragt sind...) werden imho am Ende jeder Norm als Anhang kenntlich gemacht, evtl ists in der 6410 auch so (![]() |
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Es wir noch auf die "ÖNORM B 6400, Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme – Anwendung verwiesen" und die wiederum auf die 18202, aber für diese ebenheitstoleranzen brauch ich kein streiflicht...
ÖNORM B 6400:2011 von der 18202 hab ich nur die 2005er, aber die ist sicher ähnlich... DIN 18202:2005-10 Da ist wahrscheinlich die VERARBEITUNGSRICHTLINIE 7.3 schon interessanter: http://www.waermedaemmsysteme.com/uploaded/files/PDF/98092Verarbeitungsrichtlinien.pdf |
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An dieser Stelle sollte man erwähnen das die Verarbeitungsrichtlinien (aktuell Ausgabe 10/2011) einige Dinge enthalten, die von den Systemherstellern empfohlen werden, die aber nicht in den entsprechenden normen geregelt sind. D.h. wenn ich eine Fassade nach Verarbeitungsrichtlinie will, muß ich als Kunde das explizit so beauftragen (klingt dämlich, is aber so) |