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Entwurfsplan Haus Hanglange

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  •  Gemeinderat
18.9.2020 - 27.4.2024
3.320 Antworten | 120 Autoren 3320
209
3529
Nach langem Warten auf eine positive Umwidmung, haben wir nun einen ersten Entwurfsplan erstellt. 
Was meint ihr dazu? 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.1.2022  (#461)
Entspricht eh ziemlich genau den Schätzungen die wir hier hatten :) ist die Frage wie oft man 2 Autos gleichzeitig lädt. Ich glaube letztlich würdet ihr mit 32A auch gut auskommen...

Hab gerade nachgeschaut, Netz Burgenland verlangt 2973€ zzgl. MWSt. für 50A Absicherung. Das reicht mir dann auch solange sich auf deren Seite niemand beschwert. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.1.2022  (#462)
Ja er meinte zu mir nur: 32A kosten dann halt die Hälfte.
Ein wenig wirkte es schon als wolle man halt verdienen. Andererseits hatte ich ja 63A angefragt und bin dem nicht abgeneigt :)
Oder meinst du ich sollte nochmal zwecks 32A anfragen? 
Die Strompreise schießen übrigens durch die Decke! 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.1.2022  (#463)
Frag doch ob sie 50A auch anbieten würden... und sonst kannst du ja 32A nehmen und upgraden wenn sie sich wegen der gezogenen Leistung aufregen. Oder halt später.
Leitung halt von Anfang an auf 63A auslegen falls das einen Unterschied macht.
Kannst ja sagen dass ihr jetzt doch nur eine 11kW Wallbox wollt dtatt 22kW und auf einen Durchlauferhitzer verzichten könnt der ursprünglich geplant war, dann sollte das eigentlich plausibel sein.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#464)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Frag doch ob sie 50A auch anbieten würden... und sonst kannst du ja 32A nehmen und upgraden wenn sie sich wegen der gezogenen Leistung aufregen. Oder halt später.
Leitung halt von Anfang an auf 63A auslegen falls das einen Unterschied macht.
Kannst ja sagen dass ihr jetzt doch nur eine 11kW Wallbox wollt dtatt 22kW und auf einen Durchlauferhitzer verzichten könnt der ursprünglich geplant war, dann sollte das eigentlich plausibel sein.

Es ist alles von 3,5 kW (35A Vorzählersicherung) aufwärts möglich anscheinend.

Angeblich muss diese Leistung auch der PV Maximalleistung entsprechen (kWp). 
Bei 135 qm Dachfläche denke ich mal 13 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sollten drin sein (Ost / West). Und dann sind wir ja eh schon recht weit oben?




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  •  newHome
18.1.2022  (#465)
Hallo Gemeinderat,

was gibt es neues bei euch?
Einreichung war ja schon Mitte November, schon Feedback von der Gemeinde bekommen
oder eingeholt?

Seitens der Baufirma schon für einen Baustarttermin eingetaktet?
Falls das im ersten HJ geschehen soll, müsste es hier eigentlich schon was konkretes geben.

Gruß

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#466)
Hi

Nö, Gemeinde überlastet, über 200 Bauanträge dort. Man hat gemeint im Januar wird es eine Rückmeldung geben (Verbesserungsauftrag). Hätte nun am Freitag angerufen um mal zu sondieren und langsam etwas mehr Bewegung hineinzubringen. 
Baufirma noch nichts. Erst wenn Baubewilligung vorhanden. Das wird denke ich mindestens noch bis März dauern. 
Kurz: keine Neuigkeiten seit Einreichung des Einreichplans Mitte November... 

Um ehrlich zu sein will ich da auch nicht mehr viel Energie verschwenden. Ich werde halt alle 2 Wochen anrufen und nachfragen ab Ende Januar. 
Der Netzbetreiber ist auch langsam (12-18 Wochen) - werde also einfach von den Eltern Strom und Wasser runterbringen - fertig. 
Die Behörden und Co mögen vielleicht langsam sein, aber dann werde ich mir einfach anderweitig helfen - und sonst dauert der Bau einfach länger und der GU wird sich bemühen müssen, dass es innerhalb der Preisgarantie Frist passiert. 
Ansonsten werden halt einzelne offene Posten nachverhandelt werden müssen. 
Umwidmung, Vorbereitungen... seit bald 3 Jahren dauert das alles an. Zum Glück wohne ich eh nicht zur Miete 


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  •  newHome
18.1.2022  (#467)
Ui, das klingt alles mühsam und zäh.
Wünsch euch, dass alles hoffentlich alles halbwegs im zeitlichen Rahmen bleibt.

Ich verstehe zwar, dass die Baufirma die Bewillingung abwartet,
aber wenn diese im März vorliegt, müssten ja bei der momentanen Auftragslage schon alle 
Partien der Firma bis in den Herbst verplant sein?

Du hast ja immer wieder erwähnt, dass euer GU gar keine Mithilfe mehr erlaubt,
nachdem wir im Nov./Dez. unseren Ziegelmassiv Rohbau hingschnalzt haben,
kann ich mir das gar nicht vorstellen, wie hier die genannten Preise möglich sein sollen.

Was da an "dummen" Arbeiten anfallen (Aufräumen, Zeug waschen, XY von A nach B schleppen, Material holen, .......) Jeden FR Mittag wurde uns eine Liste aufgetragen was wir FR Nachmittag und SA noch erledigen sollen.  Wenn das alles Arbeiter erledigen die mir 60-70€/Std. kosten....
Mit wie vielen Arbeitsstunden rechnet denn der GU lt. Angebot?

Lg

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#468)
Das weiß ich alles nicht.
Ich habe einen Fixpreis und der gilt bis Dezember 2022.
Der Rest ist Sache des GU. Ich darf (!) keinen Strich selbst machen (im Haus). 
Die Preise wurden per Ende Juni 21 für mich eingefroren (KV Unterschrift). 
Hinzu kommt ja die Bausperre vom 15. Juni bis 15. September bei uns weil Tourismusregion. 
Also ja wird spannend - aber anscheinend stellt es kein Problem dar, denn bisher hat noch niemand etwas gemeint :D 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
21.1.2022  (#469)
Nach heutigem Anruf beim Bauamt wurde mir gesagt, man habe den Akt leider immer noch nicht angesehen, aber "Anfang Februar" werde das wohl soweit sein. 
Ich rechne also mit einem ersten Verbesserungsauftrag bis Mitte Februar. Ansonsten mahlen die Mühlen alle recht langsam muss ich sagen... 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
30.1.2022  (#470)
Was haltet ihr generell von Bausachverständigen? Baubegleitend und zur Beweissicherung?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.1.2022  (#471)
Ich hab halt eine ÖBA. Der ist planender Baumeister und studierter Architekt,  passt denke ich als Unterstützung. 
Hat mir in der Verhandlung schonmal sein halbes Honorar rausgeholt,  von daher kann nicht mehr viel schiefgehen :)

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
30.1.2022  (#472)
Ich habe meinen Architekt, der GU selbst macht auch die Baubegleitung - aber ich hätte gerne einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der auch Beweise sammelt bzw. den Bau so begleitet, dass es am Ende keine Diskussionen gibt, wenn etwas ist ;) 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.1.2022  (#473)
Ist dein Architekt kein Zivilingenieur? Kann der das nicht übernehmen?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
31.1.2022  (#474)
Ich glaube der macht sogar die "Qualitätssicherung" für den GU... 

Der Architekt hat die Bezeichnung "ZT" dabei. Aber ich kenne mich da zu wenig aus was der darf, was er kann bzw. ob seine Expertise dann im Ernstfall rechtlich Sicherheit bietet ... 

Was kostet ein Sachverständiger so?

Einer weist auf der Homepage ca. 1% der Bausumme aus - das wären so 4000 Euro. 

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  •  precision
  •   Bronze-Award
1.2.2022  (#475)
Grundsätzlich ist ein Techniker auf Bauherrenseite eine gute Sache.

Im öffentlichen Bereich ist das Standard, eine Bauaufsicht auf Bauherrnseite zu haben.

Man muss verstehen, dass die Situation und Interessen eines Planers (Architekt/ Baumeister/ZT/IK/TB) sich nicht immer mit denen des Bauherrn deckt (auch wenn der Planer von ihm beauftragt ist):
Der Planer will die Baustelle für sich reibungslos durchziehen. Das ist auch im Interesse des Bauherrn.

Teilweise gibt es aber auch Interessenskonflikte, die dann dem Bauherren Geld kosten können (wobei ich ich jetzt nicht sage, dass das für den Bauherren sogar langfristig von Vorteil sein kann und ich spreche da nicht von krummen Geschäften): 
-) unzuverlässige Firmen mit günstigen Preisen. Als Planer hab ich lieber Firmen, von denen ich weiss, dass die Zusammenarbeit klappt. Ich rufe an, die Sache wird erledigt. Das spart mir als Planer Zeit und Nerven. 
-) superfancy Brandnew-Shit in der Ausführung. Möglicherweise gibt es experimentelle Lösungen für Abdichtung, Wärmedämmung,... Aber was habe ich als Planer/Ausführender von Lösungen, die im Labor zwar funktionieren, aber in der Praxis kaum erprobt sind und die Arbeiter keine Routine haben in der Umsetzung? Dann fahr ich jahrelang hin zur Sanierung? Der Kunde ist verärgert, ich bin verärgert - da hat niemand etwas davon. Deswegen versucht der Planer riskante Ausführung zu eliminieren und meist auf bewährte Lösungen zu setzen.
Architekten sind bei heiklen Konstruktionen meist eher risikofreudiger, weil sie dann mit der Prüf- und Warnpflicht die Schuld auf die ausführenden Firmen schieben und dann kann man sich vor dem Richter streiten.
Ein ausführender Baumeister als Planer, wird da genauer aufpassen, da er selbst ja dafür haftet.

Eine zusätzliche Instanz kann diese Punkte aufdecken und auf Augenhöhe sprechen - insofern macht es schon Sinn.

Im Privatbereich sehe ich einen zusätzlichen SV nicht zwingend notwendig.
Im Bedarfsfall kann man immer noch einen SV im laufenden Bauvorhaben zurate ziehen.

Heisser Tipp:
Möglichst oft auf die Baustelle fahren und selbst kontrollieren.
Fotos zum dokumentieren (Fotos von der Bewehrung der Stützmauer v.a. bei Hanglage). Hangsicherungsmassnahmen. Arbeitssicherheit (Tragen die Arbeiter keine Helm. erhöhter Bierkonsum ==> Mail an Firma, damit ist Hinweis ergangen und wenn etwas passiert bist du deiner Pflicht als Bauherr nachgekommen).

Sinnvoll wäre ein SV wenn der Rohbau hergestellt ist und noch bevor verputzt/Estrich gelegt ist. Weil wenn etwas passiert dann meist da. Und das ist schwer zu beweisen und die Behebung wird aufwendiger.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.2.2022  (#476)
Vielen Dank für die nachvollziehbar sinnvollen Gedanken dazu. 
Ich werde mich bemühen, das bestmöglich umzusetzen! 


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  •  precision
  •   Bronze-Award
2.2.2022  (#477)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Vielen Dank für die nachvollziehbar sinnvollen Gedanken dazu. 

Ich werde mich bemühen, das bestmöglich umzusetzen!

Dann gutes Gelingen emoji
Und wie gesagt, Fotos, Fotos, Fotos! Heutzutage gibt es dank Smartphone keine Ausreden mehr. emoji

Nicht immer ist alles gleich ein Problem, aber du kannst ja hier im Forum fragen, wobei natürlich manche Dinge auch unter Technikern unterschiedlich interpretiert werden.

Achja - Hanggrundstück:
Wenn Nachbarn in der Nähe sind (Stichwort Hangsicherungsmaßnahmen), sollte die Baufirma auf jeden Fall noch vorm ersten Spatenstich einen Besichtigungstermin bei den Nachbarn machen zum Dokumentieren (Bestandsrisse aufnehmen: Länge messen, Verlauf, Breite, Foto).
Normalerweise sollte das die Firma aus Versicherungsgründen sowieso machen.
Falls neue Risse dazukommen, kann man dann beweisen, dass vielleicht schon vorher etwas da war.
Ansonsten kommt der Nachbar noch auf blöde Gedanken und lässt sich den Keller neu ausmalen/putzen auf Kosten der Baufirma...

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.2.2022  (#478)
Ja bin zum Glück voll ausgestattet emoji 

Nachbarn gibts da eigentlich nicht. Alles Gemeindestraßen rundherum: 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#479)
Die Odysee geht weiter. 
Heute kam der erste Verbesserungsauftrag (Mängelliste genannt) von der Gemeinde retour. 
1,5 Seiten. Ich konnte es noch nicht sichten, da ich 250 km entfernt bin, aber es wurde heute per Einschreiben an mich alles gesendet - auch der GU bekam das zugesendet. 
Auch muss ich (nochmal...) ein geotechnisches Gutachten machen lassen und ein toxikologisches Gutachten (Erde) - ja unsere Gemeinde hats in sich.
Wasser und Baustrom werde ich anderweitig bereitstellen damit der Bau dann schnellstmöglich starten kann (wir haben vom 15. Juni bis 15. September Bausperre!). 
Ich werde daher bis zum Wochenende alles einleiten (Gutachten) und hoffe, dass der GU binnen der 14 Tage Frist den Einreichplan "überarbeitet" hat, damit es dann weiter gehen kann (Anschreiben der Anrainerschaft + Fristenlauf). Vielleicht klappt es ja bis April (Baubewilligung rechtswirksam).

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#480)
Ok, alles gesichtet.
Es braucht ein neues geotechnisches Bodengutachten, weil im Einreichplan die Versickerungsflächen woanders sind, als seinerzeit im Gutachten (das aber für die Umwidmung notwendig war!). Der GU hat diese Flächen aber im Süden (niedrigster Punkt) gemacht, wo lt. damaligem Gutachten schon ab ca. 0,5m bis 0,8m keine versickerungsfähigen Schichten mehr vorhanden sind. 

Er hat mir heute netterweise gleich via E-Mail erörtert, dass das so nicht funktionieren kann und wird - das Projekt würde so wie jetzt geplant, scheitern, da keine Versickerung dort möglich ist. Wenn es keinen Regenwasserkanal gibt (und den gibts nicht, Sickerschächte sind nicht zulässig und einen Sickerschacht der Gemeinde gibts auch nicht, Zisterne so nicht zulässig etc.) ist das Projekt nicht durchführbar. 

Neben einigen Fehlern bei Bemaßungen, Berechnungen und Details, wurde an den Geländeveränderungen und Bewehrter Erde usw. nichts ausgesetzt, aber es gibt Unstimmigkeiten bei der Nennleistung von Wärmepumpe und einem Wert im Energieausweis.
Darüber hinaus muss ich ein Angaben zu bautechnischen Radonvorsorgemaßnahmen gemäß S 5280 Teil 2 erbringen, die fehlten.

Der überdachte Müllplatz im Einreichplan ist GFZ relevant, wurde aber nicht berücksichtigt (ich habe gleich gesagt, dann weg damit...).
Auch ein Zahlendreher im Geotechnischen Gutachten aus 2020 (Seehöhe) wurde kritisiert und ist zu korrigieren... 

Größtes Manko am Haus selbst ist - was wir hier mit euch schon hatten - dass das Carport ja als Garage zählt wegen der Wände und hier greift Punkt 2 der OIB Richtlinie 2.2 - das Fenster im Hobbyraum darf nur fixverglast sein usw. - dh. ich werde das Ding wohl als Carport ausführen (links und rechts offen!), da da sonst alles REI30 / EI30 entsprechen muss.
Die Haustüre müsste dann sogar EI2 (kleine 2) 30 entsprechen.
Und dann gibts halt wie üblich den Countdown... 

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  •  ds50
  •   Silber-Award
10.2.2022  (#481)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Er hat mir heute netterweise gleich via E-Mail erörtert, dass das so nicht funktionieren kann und wird - das Projekt würde so wie jetzt geplant, scheitern, da keine Versickerung dort möglich ist. Wenn es keinen Regenwasserkanal gibt (und den gibts nicht, Sickerschächte sind nicht zulässig und einen Sickerschacht der Gemeinde gibts auch nicht, Zisterne so nicht zulässig etc.) ist das Projekt nicht durchführbar.

Ich hab schon vor gefühlt 5 Jahren hier geschrieben, daß es auch Tunnelrigolen gibt. Die kann man eingraben, wo man will - vorzugsweise dort, wo die Versickerung auch möglich ist.

Wieso ist das bei dir kein Thema?


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