Dringend: Befreiung Grundbuch Eintragungsgebühr? - Seite 2
|
|
||
|
Interessant, wenn das bei dir durchgehen sollte, bei mir haben alle (Kreditvermittler, Bank, Bezirksgericht und der zuständige Revisor) gesagt, dass es für die Pfandrechtseintragung für den Kredit für Hausbau nicht gilt, wenn der Grundstückskauf vor dem Stichtag in 2024 (weiß jetzt das genaue Datum nicht) war. Und so steht es auch in der GGG-Richtlinie drin, die ich in Beitrag #4 hier zitiert habe. Also insofern war die Ablehnung korrekt, obwohl ich die Befreiung (6000 Euro) auch gerne gehabt hätte. Aber ich drücke die Daumen, dass es bei dir irgendwie durchgeht. Wie schon weiter oben geschrieben, haben wir die Befreiung (korrekterweise) leider nicht bekommen. |
||
|
||
| Hallo tomarse, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
|
Ja ich bin gespannt. Wir hatten den Baugrund gekauft und auch finanziert gehabt. Somit hatten wir schon mal für den Baugrund eine gewisse Summe für die Eintragung im Grundbuch des Pfandrechts. Ich hoffe, dass es eventuell jetzt die Befreiung greifen könnte beim neuen Kredit für die Errichtung des EFH. Aufjedenfall werde ich berichten. |
||
|
||
|
Hallo tomarse, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Dringend: Befreiung Grundbuch Eintragungsgebühr? |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
