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Dringend: Befreiung Grundbuch Eintragungsgebühr? - Seite 2

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  •  tomarse
10.11.2025 - 4.2.2026
22 Antworten | 11 Autoren 22
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Hallo zusammen,

ich unterzeichne morgen den Kreditvertrag für die Errichtung unseres EFHs nächstes Jahr.

Jetzt habe ich heute von einem Arbeitskollegen, der vor kurzem ein (gebrauchtes) Haus gekauft hat, erfahren, dass es vorerst für 2 Jahre (bis Juni 26) eine Befreiung der GB-Eintragungsgebühr bis 500.000 Euro gibt, auch für pfandrechtliche Eintragungen.

Man kann das hier nachlesen: https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html

Es steht jetzt die Frage im Raum, ob das auch auf unseren Fall anwendbar ist. Das Grundstück ist schon in unserem Eigentum (allerdings ist noch eine Hypothek drauf von der Finanzierung für das Grundstück damals), die neue Finanzierung wäre alleinig für die Errichtung des Gebäudes.

Der drittletzte Absatz auf der oben verlinkten Website sagt folgendes:

"Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen."

Klingt für mich jedenfalls so, als ob das zutreffen würde.

Kann jemand vielleicht aus eigener Erfahrung (oder tatsächlicher Erfahrung im Umfeld) bestätigen, dass das auch für die alleinige Errichtung eines Gebäudes gilt, nicht nur für den Erwerb eines Grundstücks/Hauses/Wohnung?

Vielen Dank!

  •  tomarse
4.2.2026  (#21)

zitat..
Matej92 schrieb:

Hey, ja korrekt für die Hauserrichtung ist es gemeint. Meine Bank hat gerade bestätigt dass Sie die Gebührenbefreiung im Kredit berücksichtigt hat. Hoffentlich geht das durch und das somit keine Zahlung im Nachgang fällig wird. 

Lg

Interessant, wenn das bei dir durchgehen sollte, bei mir haben alle (Kreditvermittler, Bank, Bezirksgericht und der zuständige Revisor) gesagt, dass es für die Pfandrechtseintragung für den Kredit für Hausbau nicht gilt, wenn der Grundstückskauf vor dem Stichtag in 2024 (weiß jetzt das genaue Datum nicht) war. Und so steht es auch in der GGG-Richtlinie drin, die ich in Beitrag #4 hier zitiert habe. Also insofern war die Ablehnung korrekt, obwohl ich die Befreiung (6000 Euro) auch gerne gehabt hätte.

Aber ich drücke die Daumen, dass es bei dir irgendwie durchgeht.

zitat..
fredl00 schrieb: Hat sich inzwischen was ergeben bei deinem Fall? 

Wie schon weiter oben geschrieben, haben wir die Befreiung (korrekterweise) leider nicht bekommen.




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  •  Matej92
4.2.2026  (#22)
Ja ich bin gespannt. Wir hatten den Baugrund gekauft und auch finanziert gehabt. Somit hatten wir schon mal für den Baugrund eine gewisse Summe für die Eintragung im Grundbuch des Pfandrechts. Ich hoffe, dass es eventuell jetzt die Befreiung greifen könnte beim neuen Kredit für die Errichtung des EFH. Aufjedenfall werde ich berichten. 

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