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Brunnen als Einspruchsgrund [K]

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  •  Oli2510
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30.8. - 8.9.2020
49 Antworten | 10 Autoren 49
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51
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage.
Habe gestern bei meiner Gemeine erfahren das gegen meine Einreichung ein Einwand vorliegt.
Der Nachbar über die Straße hat einen Brunnen und meint ich könnte ihm das Wasser verschmutzen mit meinem Bau.
Kann man deswegen einen Einspruch einreichen?
Ich baue einem Bungalow ohne Keller also wüsste ich nicht wie ich da was verschmutzen sollte. 
bitte um eure Hilfe

  •  Cleudi
  •   Gold-Award
3.9.2020  (#21)

zitat..
Oli2510 schrieb: Jetzt bin ich mal gespannt was die Gemeinde noch zum einwenden hat.

Keep us updated - und viel Glück, dass sich alles schnell in nix auflöst! emoji


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  •  Oli2510
3.9.2020  (#22)
Soo Leute neuerster Stand.
genauer Einwand lautet. Mein Tiefbau könnte seinen Brunnen beeinträchtigen.
wie darf ich das verstehen ohne Keller? 🙈
und die Gemeinde interessiert es nicht das das Wasserrecht mir bereits gesagt hat das es hierfür keine Bewilligung bedarf.
jetzt meine Frage wie lange hat die Gemeinde Zeit den Einspruch zu bearbeiten?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.9.2020  (#23)
Wenn euer Antrag im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens behandelt wird (§ 24, dort stehen auch die Voraussetzungen dafür) , dann muss die Gemeinde innerhalb von 4 Monaten entscheiden (siehe 24e), ab Eingang der Einreichung.

Da steht aber auch, dass sie u.a. nur die Wahrung der subjektiven Rechte der Anrainer laut §23a-g prüfen darf und das betrifft nur so Sachen wie Abstand, Höhe, nicht aber Sorgen zum Brunnen.

D.h. die Baubehörde müsste den Einwand bei der Entscheidung eigentlich komplett ignorieren. So oder so, sollte die Entscheidung nach max 4 Monaten kommen.

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  •  Oli2510
3.9.2020  (#24)
Wir haben ein vereinfachtes BVH.
hmm wäre aba glaub ich nicht so gut wenn ich ihm erkläre was er eigentlich ja wissen sollte im Bauamt 😅

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.9.2020  (#25)
Mach es einfach umgekehrt und bitte ihn, dass er es dir doch anhand des konkreten Gesetzestextes bitte genauer erklärt, wie das jetzt mit dem Einwand ist und es jetzt weitergeht. emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.9.2020  (#26)

zitat..
Oli2510 schrieb: Mein Tiefbau könnte seinen Brunnen beeinträchtigen.

Sorry, aber das sieht schon sehr nach Beamtenwillkür aus, ich würde das ignorieren, weil das jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.

zitat..
Oli2510 schrieb: und die Gemeinde interessiert es nicht das das Wasserrecht mir bereits gesagt hat das es hierfür keine Bewilligung bedarf.

ist ja auch ok, Karl10 hats eh schon ausgeführt, dass das eine nix mit dem anderen zu tun hat.

zitat..
Oli2510 schrieb: hmm wäre aba glaub ich nicht so gut wenn ich ihm erkläre was er eigentlich ja wissen sollte im Bauamt

Die sollen dir bitte einfach die Baubewilligung per Bescheid genehmigen oder entsprechend und begründet nicht genehmmigen...alles andere ist Wichtigmacherei von div. Einzelpersonen.



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  •  Oli2510
7.9.2020  (#27)
Leute meine Gemeinde macht mich fertig. Einwand wurde abgewiesen Aber 😅 kann er jetzt im Nachhinein sagen für den Baubescheid brauch er jetzt noch eine Bestätigung der Wassergenossenschaft das sie mich mit Wasser versorgen obwohl er die Ausschreibung schon ausgeschrieben hatte 🙈

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#28)
Ok Änderungen er will jetzt doch ein geologisches Gutachten von mir 🤬

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#29)
Wozu wird das Gutachten gebraucht? Geht es da um die Versickerung auf Eigengrund?

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#30)
Nö noch immer um den Brunnen des Nachbars 🙈

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#31)

zitat..
Oli2510 schrieb: Ok Änderungen er will jetzt doch ein geologisches Gutachten von mir

Ist "er" der Nachbar oder der Baureferent der Gemeinde oder... wer? Und auf welcher Grundlage? Oder einfach ein neuer Versuch, weil "das mit dem Wasserrecht" nichts "gebracht" hat?

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#32)
Der vom Bauamt. Weil er meint er kommt da auf keinen grünen Zweig mit dem Brunnen also will er das so geklärt haben. Das kann doch echt nicht mehr rechtlich ok sein ?

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  •  Turbissimo
7.9.2020  (#33)
Ich finde es immer wieder traurig wie ausgeliefert man der Gemeinde/Baubehörde ist. 
Da sind teilweise Leute in Positionen die ihre Macht voll ausnutzen und den Bauwerbern das Leben sehr schwer machen. 
Man kann nichts weiter tun als die irrwitzigsten Forderungen zu erfüllen nur um ja nicht den Unmut der handelnden Personen auf sich zu ziehen. Weil dann lassens die Einreichung aus “Versehen“ 4 Monate liegen...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#34)

zitat..
Oli2510 schrieb: Das kann doch echt nicht mehr rechtlich ok sein ?

Wie in meinem Vorpost schon geschrieben, der soll einfach die Baubewilligung per Bescheid genehmigen oder nicht genehmigen.
Bei nicht genehmigen gibts dann eine Begründung.

Das ganze Rumgerede bringt nix, das is ja reine Willkür.
Was bitte soll ein Hausbau (ohne Keller) mitn Brunnen vom Nachbarn zu tun haben? Bin schon auf den Bescheid gespannt.
Du kannst ihm das ja auf der Tonspur mitgeben, dass er (der Baureferent) das auch gegenüber den nächsten Instanzen (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Landesverwaltungsbehörde) vertreten muß emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#35)

zitat..
Turbissimo schrieb: Man kann nichts weiter tun als die irrwitzigsten Forderungen zu erfüllen nur um ja nicht den Unmut der handelnden Personen auf sich zu ziehen. Weil dann lassens die Einreichung aus “Versehen“ 4 Monate liegen...

Sehe ich nicht so.
Es gibt Fristen, die einzuhalten sind.
Unmut gibts bei Gesetzen nicht, an die man sich halten muß.

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#36)
Ich hab morgen Termin mit dem Bürgermeister und Donnerstag mit meinem Anwalt bei mir ist es jetzt aus weil was soll der Geologe sagen das ich auf meinem Baugrund nicht bauen darf? 

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  •  Turbissimo
7.9.2020  (#37)

zitat..
gdfde schrieb: Sehe ich nicht so.
Es gibt Fristen, die einzuhalten sind.

Ja 4 Monate auf einen Bescheid warten, dh die Frist bis zum letzten Tag ausnutzen ist natürlich innerhalb der Frist..... wenn man zu bauen beginnen will und nur noch auf das Okay der Gemeinde wartet sind 4 Monate sehr lange 

zitat..
gdfde schrieb: Du kannst ihm das ja auf der Tonspur mitgeben, dass er (der Baureferent) das auch gegenüber den nächsten Instanzen (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Landesverwaltungsbehörde) vertreten muß

Der Bürgermeister ist in solchen Fällen sicher schon informiert und hat wie so oft von der Materie auch nicht viel Ahnung. Hab schon genug Willkür bei kleinen Gemeinden erlebt. Wo soll man sich in so einem Fall beschweren? Beim Land? Bis da was passiert 
Aus meiner Erfahrung ist es wenn man Laie ist und nicht unendlich viel Zeit hat einfacher man gibt der Behörde was sie wollen, auch wenn es noch so unsinnig ist

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#38)
Naja ich spiel das jetzt mitn Anwalt genug ist genug

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  •  MalcolmX
7.9.2020  (#39)
Der Geologe verlangt für einen Wisch, dass dein Bau unbedenklich für den Brunnen ist, sicher nicht alle Welt. Also Anwalt nur wenn man gratis Zugang hat, sonst wird das finanziell wenig bringen

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
7.9.2020  (#40)
Ich empfehle ein Gespräch mit dem für dein Bundesland zuständigen Bürgeranwalt!
https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfestellung-bei-problemen-mit-behoerden

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  •  Oli2510
7.9.2020  (#41)
@­MalcolmX Mir gehts gar nicht drum was der Geologe kostet sondern das das wieder ewig dauert. Wir bekommen Nachwuchs und haben keine Monate für den Geologen. Und außerdem hat das die Gemeinde zu klären bevor sie ein Stück Land in Bauland umwidmen 

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