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Brunnen als Einspruchsgrund [K]

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  •  Oli2510
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30.8. - 8.9.2020
49 Antworten | 10 Autoren 49
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage.
Habe gestern bei meiner Gemeine erfahren das gegen meine Einreichung ein Einwand vorliegt.
Der Nachbar über die Straße hat einen Brunnen und meint ich könnte ihm das Wasser verschmutzen mit meinem Bau.
Kann man deswegen einen Einspruch einreichen?
Ich baue einem Bungalow ohne Keller also wüsste ich nicht wie ich da was verschmutzen sollte. 
bitte um eure Hilfe

  •  Oli2510
7.9.2020  (#41)
@­MalcolmX Mir gehts gar nicht drum was der Geologe kostet sondern das das wieder ewig dauert. Wir bekommen Nachwuchs und haben keine Monate für den Geologen. Und außerdem hat das die Gemeinde zu klären bevor sie ein Stück Land in Bauland umwidmen 

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  •  MalcolmX
7.9.2020  (#42)
Die Situation verstehe ich gut.
Glaub sofern der Geologe ein Zeitfenster hat, ist das in ein paar Stunden erledigt... Aber natürlich, grundsätzlich will man solche dummen Spielchen auch nicht unbedingt mitmachen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#43)

zitat..
Turbissimo schrieb: Der Bürgermeister ist in solchen Fällen sicher schon informiert und hat wie so oft von der Materie auch nicht viel Ahnung.

Das ist nicht das Problem von Oli.
Der Bürgermeister ist Baubehörde 1. Instanz. Wenn er sich das selbst nicht zutraut, kann er Bausachverständige oder andere Experten hinzuziehen, die ihn bei der Ausübung seines Amtes unterstützen.


zitat..
Turbissimo schrieb: Hab schon genug Willkür bei kleinen Gemeinden erlebt. Wo soll man sich in so einem Fall beschweren?

Bei der nächsthöheren Instanz.


zitat..
Turbissimo schrieb: Aus meiner Erfahrung ist es wenn man Laie ist und nicht unendlich viel Zeit hat einfacher man gibt der Behörde was sie wollen, auch wenn es noch so unsinnig ist

Klarer Widerspruch, die Behörden müssen sich an Gesetze halten...da gibts kein unsinnig/sinnig.




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#44)
Ich erinnere an das Post von karl.
Was hat die Wasserbehörde

zitat..
Karl10 schrieb: Sollte (ich betone: SOLLTE) für dieses Bauvorhaben eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich sein, dann braucht man halt 2 Bewilligungen: eine baurechtliche und eine wassrrechtliche. Beide Verfahren und Bewilligungen haben nichts miteinander zu tun, d.h. sind völlig getrennt voneinander von den jeweiligen Behörden abzuwickeln. Einwände im einen Verfahren, die eigentlich das andere betreffen, sind unzulässig und irrelevant und von der jeweiligen Behörde zurückzuweisen.
Also bitte, alles schön auseinander halten.
Somit is es auch Unsinn, wenn der Bürgermeister eine wasserrechtlich Bewilligung "bräuchte", damit du "starten darfst" (was immer das eigentlich heißen soll?!).



zitat..
MalcolmX schrieb: Aber natürlich, grundsätzlich will man solche dummen Spielchen auch nicht unbedingt mitmachen.

Muß man auch nicht...


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#45)

zitat..
Oli2510 schrieb: Wir bekommen Nachwuchs und haben keine Monate für den Geologen.

Ein Geologe ist bei der Sache in ein paar Tagen fertig. Dazu braucht es ja kein großartiges Gutachten, sondern eine kurze Stellungnahme, dass der Bau unbedenklich für den Brunnen sein wird. Ich denke da ist man mit 200-300 Eur dabei. Der Anwalt wird wohl teurer sein.

Das Lächerliche ist aber, dass ja der Einspruch abgewiesen wurde, wofür dann jetzt ein Geologe hinten nach? Egal was der jetzt sagt, es hat keine Auswirkung... verstehe, dass du dir verarscht vorkommst.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.9.2020  (#46)

zitat..
chrismo schrieb: Das Lächerliche ist aber, dass ja der Einspruch abgewiesen wurde

zurecht.
Der Baureferent ist fürs Bauen und die Einhaltung der Bauordnung zuständig, der Brunnen ist im wasserrechtlichen Bereich.

Ich wiederhole mich, siehe auch Post von Karl10...

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.9.2020  (#47)
Eben, das habe ich ja genau mit "lächerlich" gemeint. Wenn der Einwand (zu recht) abgewiesen wurde, wozu dann noch einen Geologen? Egal was der dann im Bezug auf den Brunnen schreiben würde (falls man überhaupt einen konsultiert), es hat keine Relevanz im Bauverfahren.

Im Endeffekt geht es ja nicht darum, ob der TE im Recht ist oder nicht bzw. ob die Forderungen des Baureferenten gerechtfertigt sind oder nicht, sondern darum, wie er am schnellsten zum Bescheid kommt.

Vielleicht ist ein Besuch beim Anwalt, der dann mal den Baureferenten "freundlich" auf die Unrechtmäßigkeit seines Handelns hinweist, das beste Mittel. Vielleicht ist es auch ein Einseiter vom Geologen, der zum Ziel führt. Vielleicht, das bloße Ignorieren der Forderung, weil der Referent von selbst draufkommt, dass er da am Holzweg war. Vielleicht lässt der es aber auch auf eine 2. Instanz ankommen...

Die pragmatischste Lösung (schnell einen Bescheid bekommen) muss nicht unbedingt die rechtlich gesehen "richtige" sein.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.9.2020  (#48)

zitat..
chrismo schrieb: Die pragmatischste Lösung (schnell einen Bescheid bekommen) muss nicht unbedingt die rechtlich gesehen "richtige" sein.

Die Schnelligkeit darf hier amtsseitig nicht thematisiert werden, da imho eine Beschäftigung der Wasserrechtsbehörde nicht vonnöten ist.
Somit ist die Baubehörde gefragt in einer angemessenen Zeit einen Bescheid zu erstellen, alles Andere wäre aus meiner Sicht schlichte Willkür.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.9.2020  (#49)
Ich versteh da manches ganz einfach nicht:

zitat..
Oli2510 schrieb: Einwand wurde abgewiesen

Und wie? Im Bescheid? D.h. es gibt bereits einen Bescheid? Oder doch nicht? Dann ist der Einwand aber auch noch nicht abgewiesen, denn das geht ja nur mit Bescheid.

zitat..
Oli2510 schrieb: er will jetzt doch ein geologisches Gutachten von mir

Stop! Falsch! DU musst überhaupt kein Gutachten bringen! Die Gutachten liefert niemals der BAuwerber selbst. Wenn die Baubehörde der Meinung ist, sie benötigt ein Gutachten, um etwas entscheiden zu können, dann muss DIE BAUBEHÖRDE dieses Gutachten in Auftrag geben und einholen. Wenn du der Meinung bist, es gibt gar keine gesetzliche Begründung/Rechtfertigung für die Einholung dieses Gutachtens, dann brauchst du dafür auch nichts zu bezahlen und die Gemeinde bleibt auf den Kosten sitzen. Das wollen sie natürlich nicht. Daher sagen sie, DU sollst das Gutachten bringen und dann bist DU der Auftraggeber dafür und der Gutachter wird DIR die Rechnung legen.
ALSO: DU holst bitte überhaupt kein Gutachten ein!!!!

zitat..
Oli2510 schrieb: Aber 😅 kann er jetzt im Nachhinein sagen für den Baubescheid brauch er jetzt noch.......

Was heißt das nun "im Nachhinein"??? Im NAchhinein wovon????
Du musst schon so schreiben, dass man sich auskennen kann!


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