Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage.
Habe gestern bei meiner Gemeine erfahren das gegen meine Einreichung ein Einwand vorliegt.
Der Nachbar über die Straße hat einen Brunnen und meint ich könnte ihm das Wasser verschmutzen mit meinem Bau.
Kann man deswegen einen Einspruch einreichen?
Ich baue einem Bungalow ohne Keller also wüsste ich nicht wie ich da was verschmutzen sollte.
bitte um eure Hilfe
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In einer Diskussion wird die Ablehnung eines Einwands gegen ein Bauvorhaben thematisiert. Der Einwand, der von einem Nachbarn vorgebracht wurde, bezieht sich auf mögliche Beeinträchtigungen eines Brunnens durch die Bauarbeiten. Fachliche Meinungen besagen, dass der Immissionsschutz im Baurecht hauptsächlich den Nachbarn vor direkten Beeinträchtigungen schützt und nicht auf Grundwasserschutz abzielt. Laut Aussagen der Wasserbehörde ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Bauwerber wird aufgefordert, ein geologisches Gutachten vorzulegen, was als unrechtmäßig erachtet wird. Es wird diskutiert, wie der Bauwerber zeitnah einen positiv bescheinigten Bauantrag erhalten kann.
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