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Bautipps für Einfriedung gesucht!

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  •  Melanie03
26.7. - 29.7.2016
52 Antworten 52
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Liebe Forummitglieder,
durch mein stundenlanges googlen und Internet durchkämmen, bin ich dann schlussendlich auch auf dieses Forum gestoßen.

Bei mir steht in naher Zukunft ein Hauskauf an. Ich wart eigentlich nur mehr auf "das richtige". Nun das Grundstück soll in etwa 1.000m² haben und eines ist jetzt schon klar. Dieses Grundstück muss komplett eingezäunt werden. Mit Sicht- und Lärmschutz, etwa 2,50 hoch oder sogar 3m, ausbruchssicher und vor allem komplett dicht, genau genommen soll da nicht mal ein Finger durchpassen. Also wirklich dicht. Am liebsten wäre mir eine komplette Gartenmauer aus Beton oder Mauersteinen. Das ist das erste was nach dem Hauskauf passieren muss und daher mach ich mich jetzt auf die Suche was/wie/wo/wer. Damit nach Kaufabschluss eine bereits gebriefte Firma mit ausmessen & co beginnen kann.

Nachdem das alles für mich absolutes Neuland ist, wirft das Internet natürlich wahnsinnig viele Möglichkeiten aus. So konnte ich auch schon aus ein paar Threads von hier Schlagworte wie: Hohlwandmauer, Schalsteine, fertige Zaunsteine, Betonholwand, Mauersysteme, Betonelemente etc. mitnehmen. Doch was ist tatsächlich das richtige bzw. macht Sinn? Wenn ich hier teilw. von 15K aufwärts lese, wird mir etwas übel. Nachdem das Grundstück doch groß wird, suche ich nach einer wirklich sinnvollen, langlebigen und so gut es geht kostenschonenden Möglichkeit. Außerdem auch nach Baumeister, Gartenfirmen die sich einem solchen Projekt komplett annehmen könnten.

Bitte um Hilfe. Die Gartenmauer ist eines DER wichtigsten Elemente bei meiner zukünftigen Bleibe.

Vielen herzlichen Dank!

  •  Richard3007
28.7.2016  (#41)
Bin mir nicht sicher welche Burg du meinst. Aber ja einmal gegenüber Kunex und dann hätten wa in Wolfern noch einen Baggerunternehmer. Auch in Bad Hall hat sich einer ausgetobt...

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#42)
Gegenüber Kunex, weil diese Mauer optisch was her macht.
Da wurden über die geschalte Mauer noch Verblendsteine aufgebracht.
Wolfern kenn ich auch, aber Bad Hall? Wo ist da eine Mauer?

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  •  Richard3007
28.7.2016  (#43)
Der hat gabionen und denke WPC Zaun. Dürfte 2m hoch sein, vom hinschauen und 70er vorbeirasen direkt an der Bundesstrasse großes EFH.
War beim Schloss nicht ursprünglich so eine Mauer daher auch genehmigt das es ja als Restauration gilt???

Aber egal das hilft dem TE nicht.

Zur Frage Fundament. Natürlich kannst du aus Kostengründen nur Punktfundamente machen. Der Betonzaun ist aber schwer, ich schätze an die 300kg pro lfm in deiner Grwünschten Höhe ab 2m. Daher müsstest ohnehin runtergraben und mit Schotter ordentlich verdichten. Bei Alu Lamellen sieht das anders aus, da brauchst ned ganz soweit runter zum verdichten.

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
29.7.2016  (#44)

zitat..
Melanie03 schrieb: Ich habe nicht vor zukünftige Nachbarn zu verärgern, noch irgendwo Stress zu haben. Im Gegenteil. Wir suchen und brauchen unsere Ruhe.


Ein hoher Sichtschutz ist immer problematisch, insbesonders wenn Du in eine bestehende Siedlung kommst. Wenn hier nie eine Mauer stand und auf einmal eine kommt, werden Die Nachbarn sicher nicht erfreut sein. Dann hast aber Stress und verärgerte Nachbarn.

Vor dem Grundkauf wäre ein Besuch in der Gemeinde ratsam, um in die Bebauungsrichtlinien einzusehen. Nicht überall kann eine 2-2,5m hohe Mauer oder auch ein Sichtschutz so einfach hochgezogen werden. Auch ist das abhängig vom Bundesland und vom Ortsbild.

In den Bebaungsrichtlinien sind Vorgaben, über die man sich trotz Baubewilligung nicht so einfach hinweg setzen kann. Das geht auch bei der Baubehörde nicht so einfach, weil da das Land noch darüber steht. Hier wird bei Einsprüchen durch die Nachbarn dann genau geprüft, es kann sich dann alles Verzögern oder das ganze Projekt gar abgelehnt werden.

Ein Gespräch mit den zukünftigen Nachbarn würde hier im Vorfeld schon viel klären.Bei den richtigen Argumenten wirst du dann auch Erfolg haben.
Wenn Du die Nachbarn auf Deiner Seite hast wird es auch einfach für Dich, Dein Bauvorhaben umzusetzen. Und vor allem ist dann das Zusammenleben auch einfacher.

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Hallo Melanie03,
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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
29.7.2016  (#45)

zitat..
Melanie03 schrieb: Grundsätzlich suche ohnehin nach einem Haus/Grundstück wo WENN möglich, das Haus direkt an der Straße liegt und der Garten quasi im Hinterhof.


das klingt nach reihenhaus wenn das haus die komplette strassenseite einnimmt, da musst noch mehr aufpassen weil das bedeutet dann das du nur für einen teil des Zauns zuständig bist ja nach Bundesland.
für deinen Zweck würd ich mir eher etwas ausserhalb einer Gemeinde suchen das frei steht
Bei dem was du vorhast würde ich auf alle fälle BEVOR du etwas kaufst das Okay der Nachbarn einholen, weil danach is es zu spät, bzw. brauchst einen guten Anwalt.

zitat..
Richard3007 schrieb: Wolfern noch einen Baggerunternehmer


Ich kenne Wolfern recht gut, mir wär da noch kein 3m hoher Betonzaun aufgefallen .... also ausser der um den Friedhof und der hat max 2m ;)

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
29.7.2016  (#46)

zitat..
bautech schrieb: An dem fetten Teil des Geschreibsels kann sich die zuständige Baubehörde sehr wohl aufhängen - weil eben 2,5 Meter hohe Mauern nicht unbedingt standardisierte Einfriedungen darstellen, welche man mittels Bauanzeige durchwinkt und sehr wohl das Ortsbild beeinträchtigen können!


Da stimme ich Bautech voll und ganz zu. Erfahrungsgemäß kann es trotz positiven Bescheid durch die erste Bauinstanz und Einspruch durch Nachbarn zu einer Ablehnung des Bauansuchens in der nachfolgenden Instanz kommen.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#47)

zitat..
StefanP schrieb: Aber Einfriedungen die Bauliche anlagen sind fallen unter den §15 und somit lediglich einer Anzeige.


Einspruch euer Ehren...

Definition der baulichen Anlage lt NÖ Bauordnung idgF:

zitat..

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. Abstellanlage für Kraftfahrzeuge: für das Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmter Raum (z. B. Garage), bauliche Anlage (z. B. Carport) oder Fläche einschließlich der Rangierflächen und Zu- und Abfahrten;
Stellplatz: jene Teilfläche einer Abstellanlage, die für das Abstellen eines einzelnen Kraftfahrzeuges bestimmt ist;
Abstellanlage für Fahrräder: für das Abstellen von Fahrrädern bestimmter Raum, bauliche Anlage oder Fläche;
2. Aufenthaltsraum: ein Raum, der zum längeren Aufenthalt von Personen bestimmt ist (z. B. Wohn- und Schlafraum, Wohnküche, Arbeitsraum, Unterrichtsraum); nicht dazu zählen jedenfalls Badezimmer und Toiletten;
3. ausreichende Belichtung: jene Belichtung auf Hauptfenster, die durch einen freien Lichteinfall unter 45° (gemessen von der Horizontalen) bei einer seitlichen Abweichung (Verschwenkung) um nicht mehr als 30° ausgehend von der Höhenlage des nach § 53 Abs. 2 Z 1 maßgeblichen Geländes gegeben ist;
4. Baufluchtlinien: Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf;
5. Bauklasse: Festlegung des Rahmens für die Höhe der Hauptgebäude (§ 31 Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung);
6. bauliche Anlagen: alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind;
7. Bauwerk: ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist;


Und nochmals der §14 (bewilligungspflichtige BVH):

zitat..

Nachstehende Bauvorhaben bedürfen einer Baubewilligung:
1. Neu- und Zubauten von Gebäuden;
2. die Errichtung von baulichen Anlagen;


Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

Für die Errichtung einer Einfriedung ist imho ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich - aber es ist kein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage.
Zusammengefasst: Einfriedung = bauliche Anlage = Bewilligungspflicht!

ng

bautech

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  •  felis
29.7.2016  (#48)
trifft hier nicht par.15 (1) pkt.17 zu?

anzeigepflichtige vorhaben...
17.Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind oder die gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden;



1
  •  bautech
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#49)

zitat..
felis schrieb: Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind oder die gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden;


Meiner Auffassung nach nicht - da wir noch immer nicht wissen, was im Bebauungsplan steht!
Eine 2,5-Meter-Mauer ist nach meiner Ansicht keine Einfriedung mehr... und üblicherweise ist eine Einfriedung höhenmäßig begrenzt... und das steht im Bebauungsplan!

ng
bautech

1
  •  felis
29.7.2016  (#50)
verstehe, danke für die erklärung.

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  •  riedl
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#51)

zitat..
364206 schrieb:
riedl schrieb: Beispiele:
http://www.zaunteam.ch/de/produkte/23-sicht-und-larmschutz/sichtschutzza1/

Danke für dieses Beispiel. Kannte ich bisher so gar nicht und sieht nett aus. Das könnte ich mir auch vorstellen. Vermutlich nicht als ganze Einfriedung, aber eventuell wenn es sich an gewissen Stellen schön anbietet. Werde mich hier mal erkundigen, welche Firmen so etwas anbieten.


Gerne...könnest du ja mischen. Da eine Betonmauer, dort wo es passt ein Holzzaun.
Wirkt dann sicherlich freundlicher, als nur Betonzaun.
Die Bohlen/Holzstämme bekommt man von einem Sägewerk, die Stahlträger von einem Baumarkt.
Selber aufstellen mit 2-3 Mann/Frau möglich.
Stahlträger mit Beton in Erdreich verankern, Höhe frei definierbar.
Bohlen/Stämme rauf...runter...

Sicher die günstigste Variante, nach Maschendrahtzaun.

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  •  Melanie03
29.7.2016  (#52)

zitat..
Squawvally schrieb: Ad: Melanie03 Willst du in Nö/Wien das Grundstück kaufen?


Niederösterreich. Nicht Wien Umgebung. Weiter draußen.

zitat..
Hauslbauer schrieb: das klingt nach reihenhaus wenn das haus die komplette strassenseite einnimmt, da musst noch mehr aufpassen weil das bedeutet dann das du nur für einen teil des Zauns zuständig bist ja nach Bundesland.


Nein, wird definitv kein Reihenhaus. Eher ein Landhaus älterer Generation, auch diese liegen zumeist direkt an der Straße und dahinter der Hof :)

Bzgl. Bebauungsplan. Wird der Bebauungsplan der Gemeinde gemeint oder?

Ich verstehe natürlich zuerst Nachbarn, Gemeinde fragen, etc.. Aber wenn eine gute Immobilie zu haben ist, ist diese nach wenn überhaupt ein paar Tagen weg. Daher wird es nichts mit Nachbarn bezirzen/kennenlernen usw.. Ein Anruf bei der Gemeinde und erkundigen beim Makler mache ich natürlich.

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