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Aus für Mehrwertsteuer auf PV

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  •  Fani
17.10.2023 - 4.2.2024
300 Antworten | 75 Autoren 300
36
336
  •  wiwi
7.1.2024  (#201)

zitat..
Pedaaa schrieb:

die ganzen Wischi-Waschi PV Steuer-, Förderungs- und Gesetzes-Änderungen der letzten Jahre sind wirklich alle für die Tonne... ist so.
Bei jedem Neuen Ding, fragst dich echt, wer diese Gesetzes-Texte verfasst. Mit Sicherheit sind es aber Leute die weit, weit fernab der Materie beschäftigt sind.

Wiedermal blicke ich neidvoll Richtung Deutschland. Zumindest bei den PV Punkten sieht mir das dort wesentlich strukturierter und einfacher verständlich aus. Auch die selten dämliche 70% Regel habens dort schon fallen gelassen.
0% MWST ist dort auch ziemlich simpel umgesetzt wies aussieht.

Dafür könnte diese 70% Regel bei uns kommen.

So unähnlich ist das lokale EAG und das bundesdeutsche EEG nicht. Ein guter Vergleich liefert diese Diplomarbeit: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/9279328?originalFilename=true


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  •  PolzSolar
7.1.2024  (#202)

zitat..
wiwi schrieb: Du bist ja IIRC Victron-Händler, da ist eine Erweiterung um ein Modul natürlich nicht ganz so verbreitet.

Das ist bei uns das komplett selbe, weil wir erweitern ja AC gekoppelte PV System mit Speicher WR WR [Wechselrichter]. Nur auch da macht nie jemand eine Erweiterung PV Seitig um 1 Modul. Die 8101 durchzubringen .. großteils unmöglich bei Bestandsanlagen. Für Erweiterungen am Dach einer Bestand PV findet sich ja sowieso fast kein Elektriker genau aus dem Grund, wennst da mit einem Modul aufschlägst in der Anfrage läuft dir jeder davon ;) Eine Komplette weiter Anlage dazu, als Erweiterung, anderes Thema.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#203)

zitat..
wiwi schrieb: Dafür könnte diese 70% Regel bei uns kommen.

zutrauen würd ichs denen...
Wäre aber der nächste unsinnige Ärger.
Ich wäre viel mehr einfach für einen "freien Markt"
Stundenvariable Einspeisetarife je nach Netzbedarf -> fertig. Dann regelt sich alles von alleine weil die PV-Benutzer machen dann aus eigenem (finanziellem) Interesse alles richtig. Und verhalten sich Netzdienlich.
keine Überregulierung notwendig.

(ja... ist schwer umsetzbar, weiß ich. Aber die heutigen eigenartigen juristen- deutschen Anweisungen, sind für Techniker mit Sicherheit noch viel viel schwerer umzusetzen 😅)


zitat..
wiwi schrieb: Ein guter Vergleich liefert diese Diplomarbeit:

danke, das les ich mir noch irgendwann durch. Aktuell aber grad keinen Nerv dafür.

Zurück zum Thema 0% MWST in Ö:
ich denke es wird dann nicht so heiß gegessen, wie gekocht.
Glaube nicht, dass der Staat wirklich die Händler groß abstrafen würde.
Die haben es ja offensichtlich am schwierigsten irgendwas nachzuweisen, was der Kunde dann wirklich tut.




1
  •  ds50
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#204)

zitat..
PolzSolar schrieb: Das ist bei uns das komplett selbe, weil wir erweitern ja AC gekoppelte PV System mit Speicher WR WR [Wechselrichter]. Nur auch da macht nie jemand eine Erweiterung PV Seitig um 1 Modul

Nur weil das bei euch niemand gemacht hat heißt das ja nicht, dass es nach den Buchstaben des Gesetzes nicht möglich ist.
Haben im Forum in der Vergangenheit einige Leute bei der Speicherförderung bei PV Anlagenerweiterung durchgezogen, da war ein Modul als Erweiterung eben kein Problem. Haben wohl nicht bei dir bestellt. emoji


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  •  wiwi
7.1.2024  (#205)

zitat..
PolzSolar schrieb:

──────..
wiwi schrieb: Du bist ja IIRC Victron-Händler, da ist eine Erweiterung um ein Modul natürlich nicht ganz so verbreitet.
───────────────

Das ist bei uns das komplett selbe, weil wir erweitern ja AC gekoppelte PV System mit Speicher WR WR [Wechselrichter]. Nur auch da macht nie jemand eine Erweiterung PV Seitig um 1 Modul. Die 8101 durchzubringen .. großteils unmöglich bei Bestandsanlagen. Für Erweiterungen am Dach einer Bestand PV findet sich ja sowieso fast kein Elektriker genau aus dem Grund, wennst da mit einem Modul aufschlägst in der Anfrage läuft dir jeder davon ;) Eine Komplette weiter Anlage dazu, als Erweiterung, anderes Thema.

Ohne 8101 zur Erweiterung gab es aber auch bislang keinen EAG-Investitionszuschuss für die Speichererweiterung. Diese "durchzubringen" lag immer schon im Ermessen des Elektriker. Und natürlich erweitert man sinnvollerweise gleich auf alle sinnvoll verfügbaren Flächen. Oder man ging auf die KPC-Speicherförderung.

Den Schindluder das sogenannte Balkonkraftwerk für die Speichererweiterung abzumontieren und auf Willhaben zu verscherbeln sobald der Elektriker und Netztechniker das Gebäude verlassen haben gab es übrigens bislang auch schon.

Von den Bedingungen her ändert sich also mit dem aktuellen Nullsteuersatz in diesen Punkten nichts.


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  •  thohem
7.1.2024  (#206)

zitat..
wiwi schrieb: Den Schindluder das sogenannte Balkonkraftwerk für die Speichererweiterung abzumontieren und auf Willhaben zu verscherbeln sobald der Elektriker und Netztechniker das Gebäude verlassen haben gab es übrigens bislang auch schon.

Ist es wirklich Schindluder wenn ja die Intention ist, PV zu fördern? Ist ja Sinn der Sache, dass Leute sich Speicher heim geben. Ich mein, die MwSt Befreiung zielt ja ganz klar darauf ab. Muss halt nur kompliziert sein weil wir in Österreich sind 


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  •  Bombina
7.1.2024  (#207)
Hallo,
Bin in der Zwickmühle.
Meine Förderung aus dem Jahr 2023 würde in wenigen Tagen auslaufen, aber die Rahmenbedingungen für das neue Gesetz sind noch unklar.
Ich würde die Module und Montagematerial bei Händler 1 kaufen und Wechselrichter bei Händler 2.
Aufbau erfolgt großteils in Eigenregie, aber ein paar Stunden (inkl. Abnahme) laufen doch über den Elektriker. Dessen Arbeitsstunden wären dann ja steuerfrei zu entrichten, was schon einen Vorteil darstellt. Frage ist allerdings ob ich auf die Module und Montagematerial auch Steuerbefreiung bin (2 verschiedene Händler). Es fällt mir überhaupt schwer zu vergleichen, welche der beide Optionen besser ist (finanziell gesehen). Und auch, ob ich überhaupt Steuerbefreiung bin, wenn ich die Zusage von 2023 auslaufen lasse.
Viele Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus

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  •  PolzSolar
7.1.2024  (#208)

zitat..
wiwi schrieb: Den Schindluder das sogenannte Balkonkraftwerk für die Speichererweiterung abzumontieren und auf Willhaben zu verscherbeln sobald der Elektriker und Netztechniker das Gebäude verlassen haben gab es übrigens bislang auch schon.

Von den Bedingungen her ändert sich also mit dem aktuellen Nullsteuersatz in diesen Punkten nichts.

Da hat sich dahingehend riesig etwas geändert weil ab sofort mit dem Gesetz haftet der der es Verkauft Primär mit der UST dem Staat gegenüber. Bei der Förderung bislang trafs den Endkunden direkt, jetzt aber den Verkäufer.  Das ist ja im Installationsbreich einfach, aber nicht im Handel. Und wenn einer das Illegal verkauft, wie es aktuell oft passiert, ist es zwar wunderbar wenn die WKO sagt, ..."ja die wirds eh alle bei der Steueprüfung komplett zerreisen"..  und die Kunden müssen nachenzahlen. Davon hat aber die nächsten 2 Jahre keiner etwas. Geschweige  denn das keiner Lust hat Kunden auf Regress zu klagen falls sie nicht freiwillig nachzahlen, wenn sies dann nicht montiert haben oder das Finanzamt sagt nein.

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  •  wiwi
7.1.2024  (#209)

zitat..
PolzSolar schrieb:

──────..
wiwi schrieb: Den Schindluder das sogenannte Balkonkraftwerk für die Speichererweiterung abzumontieren und auf Willhaben zu verscherbeln sobald der Elektriker und Netztechniker das Gebäude verlassen haben gab es übrigens bislang auch schon.

Von den Bedingungen her ändert sich also mit dem aktuellen Nullsteuersatz in diesen Punkten nichts.
───────────────

Da hat sich dahingehen riesig etwas geändert weil ab sofort mit dem Gesetz haftet der der es Verkauft Primär. Bei der Förderung bislang trafs den Endkunden direkt, jetzt aber den Verkäufer. Und wenn einer das Illegal verkauft ist es zwar wunderbar wenn die WKO sagt, ja die wirds eh alle bei der Steueprüfung komplett zerreisen. Davon hat aber die nächsten 2 Jahre keiner etwas. Geschweige  denn das keiner Lust hat Kunden auf Regress zu klagen falls sie nicht freiwillig nachzahlen, wenn sies dann nicht montiert haben oder das Finanzamt sagt nein.

Ja, das hast du teilweise recht, die Dokumentationspflicht des Lieferanten dass der Kunde den Nullsteuersatz gemäß Budgetbegleitgesetz 2024 in Anspruch nimmt ist neu.

Die Aufgabe und Pflicht des Lieferanten ist damit aber auch schon erfüllt und der Lieferant kann mMn nicht für Vergehen oder unwahre Angeben des Kunden zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn es gibt begründete Zweifel.

Dem BMF reicht sogar die Dokumentation in den AGB.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#210)
ja, das denk ich auch...
Im Notfall müssten die Händler dem Kunden einem fertigen Zetteln unterschreiben lassen, wo er bestätigt alles richtig zu machen. Damit ist der Händler dann sicher fein raus - hinter mir die Sinnflut.

kommts nur mir so vor, oder machen alle diese halbherzigen politischen Versuche, die Prozesse zu vereinfachen, nur alles noch komplizierter? 🧐

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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#211)
Jetzt mache ich es noch ein wenig komplizierter: 
Mein freund hat die 2023 gebaute, gemeldete und geförderte anlage im herbst 2023 erweitert. Die garage ist dazugekommen, mit zusätzlichem wechselrichter und modulen.
Der freund hat 13 module in DE gekauft (mit 0%)
Dann noch zwei typengleiche module in AT AT [Außentemperatur] (mit 20% MWST)

Ginge das als "erweiterung" beim melden mit dem speicher dann duch?

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#212)

zitat..
Cyber83 schrieb: Ginge das als "erweiterung" beim melden mit dem speicher dann duch?

Error 404 😂


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  •  PolzSolar
7.1.2024  (#213)

zitat..
wiwi schrieb: Dem BMF reicht sogar die Dokumentation in den AGB.


Nope das ist ja der eigentlich Schildbürgerstreich vom Finanzamt wers glaubt, das es reicht.
Das  Finanzamt holt sich trotzdem die UST vom Händler egal ob Doku oder nicht,  und nicht vom Endkunden. Mit der Dokumention hat der Händler lediglich belegt man nicht komplett unwissend da 0% drauf geschrieben hat und man nach §28 verkauft, die 35kwp und der Wohnort. Somit nicht allegmein Strafbar, das ist meines erachtes auch schon alles. WKO sieht das auch so.

Weiters kannst mit der Dokumenation sowieso garnicht  ausschließen das man etwas generell anbietet, das nicht geht das man als Händler  definitv wissen muß. Wie z.B Speicher oder sonstiges Zeug ohne Module um 0%. Da bist als Händler immer voll dran und da hast vermutlich 0 Chancen das auch vom Kunden zurück zubekommen, unlautere Wertbwerb und voller Vorsatz vom Händler. Denn das ist zum Zeitpunktes des Verkaufes ja auch dem Händler bekannt.

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  •  wiwi
7.1.2024  (#214)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Jetzt mache ich es noch ein wenig komplizierter: 
Mein freund hat die 2023 gebaute, gemeldete und geförderte anlage im herbst 2023 erweitert. Die garage ist dazugekommen, mit zusätzlichem wechselrichter und modulen.
Der freund hat 13 module in DE gekauft (mit 0%)
Dann noch zwei typengleiche module in AT AT [Außentemperatur] (mit 20% MWST)

Ginge das als "erweiterung" beim melden mit dem speicher dann duch?

Angenommen dein Freund sitzt in AT AT [Außentemperatur], hat dieser:
a) einen Steuerdelikt in DE begangen, und
b) ist die Speichererweiterung keine Nebenleistung zu den ohne Nullsteuersatz gekauften Modulen

Von mir aus legt euch gleich mit zwei Finanzämter an. Wenn es einem das Wert ist...

Morgen scheint die Sonne, der Pulver ist kalt, und deshalb geh ich jetzt Schi wachseln. 🕺


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  •  Peregrin
7.1.2024  (#215)
einfachste Lösung vom ganzen: vom chinesischen Händler direkt kaufen, der ein Lager in der EU hat, somit Lieferzeit kein Thema, und der Preis ist um einiges niedriger als "österreichische geförderte PV". 

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  •  PolzSolar
7.1.2024  (#216)
Und Gottseidank installiert sich die China eigenimportware ja von selbst weil das lieben alle Elektriker :)

Die Einfachste Lösung ist einfach zu einem Elektriker zu gehen so wie man das halt normal macht und die Ganze Anlage installieren zu lassen. Damit gibts kein Thema mehr wie das abzulaufen hat im Bezug auf 0%

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
8.1.2024  (#217)

zitat..
Bombina schrieb:

Hallo,
Bin in der Zwickmühle.
Meine Förderung aus dem Jahr 2023 würde in wenigen Tagen auslaufen, aber die Rahmenbedingungen für das neue Gesetz sind noch unklar.
Ich würde die Module und Montagematerial bei Händler 1 kaufen und Wechselrichter bei Händler 2.
Aufbau erfolgt großteils in Eigenregie, aber ein paar Stunden (inkl. Abnahme) laufen doch über den Elektriker. Dessen Arbeitsstunden wären dann ja steuerfrei zu entrichten, was schon einen Vorteil darstellt. Frage ist allerdings ob ich auf die Module und Montagematerial auch Steuerbefreiung bin (2 verschiedene Händler). Es fällt mir überhaupt schwer zu vergleichen, welche der beide Optionen besser ist (finanziell gesehen). Und auch, ob ich überhaupt Steuerbefreiung bin, wenn ich die Zusage von 2023 auslaufen lasse.
Viele Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus

Und warum net einfach 12 Monate verlängern die Frist, was ganz ganz easy geht. Weil Förderung > 16,6% Ravatt.

Ja die Steuerfrei Lösung ist echt komisch umgesetzt, da war Klien damals besser und konkreter.
Das weckt jetzt die Gier von vielen was Steuerfrei sich zu erschleichen, so wie es die Gier der Solateuere gab vor 1,2 Jahren. Aber das wird ja auch jetzt wieder normal.


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  •  rhWien
8.1.2024  (#218)
Wie seht ihr wenn die bestehende PV-Anlage um Speicher erweitert werden soll
eigentlich nur für 0%-Ust wird auch geringfügigst die PV erweitert.
es wäre nur eine gemeinsame Rechnung der Installationsfirma.
Bei der alten Förderung war viel kWh-Speicher mit kleiner PV-Erweiterung auch akzeptiert.


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  •  wiwi
8.1.2024  (#219)

zitat..
PolzSolar schrieb:

──────..
wiwi schrieb: Dem BMF reicht sogar die Dokumentation in den AGB.
───────────────

Nope das ist ja der eigentlich Schildbürgerstreich vom Finanzamt wers glaubt, das es reicht.
Das  Finanzamt holt sich trotzdem die UST vom Händler egal ob Doku oder nicht,  und nicht vom Endkunden. Mit der Dokumention hat der Händler lediglich belegt man nicht komplett unwissend da 0% drauf geschrieben hat und man nach §28 verkauft, die 35kwp und der Wohnort. Somit nicht allegmein Strafbar, das ist meines erachtes auch schon alles. WKO sieht das auch so.

Weiters kannst mit der Dokumenation sowieso garnicht  ausschließen das man etwas generell anbietet, das nicht geht das man als Händler  definitv wissen muß. Wie z.B Speicher oder sonstiges Zeug ohne Module um 0%. Da bist als Händler immer voll dran und da hast vermutlich 0 Chancen das auch vom Kunden zurück zubekommen, unlautere Wertbwerb und voller Vorsatz vom Händler. Denn das ist zum Zeitpunktes des Verkaufes ja auch dem Händler bekannt.D

Demnach müsste jeder PV-Händler fürchten seit 1.1.2024 bereits mit einem Bein in der Illegalität zu handeln. Jeder vernünftige Mensch würde bei so einer unsicheren Rechtslage sofort sein Geschäft zusperren.

Jetzt sind entweder alle PV-Händler unvernünftig, oder die Ansicht der WKO ist eine Fehleinschätzung. Es wäre nicht das erste Mal dass die WKO nicht im Sinne ihrere Mitglieder handelt.

Ich bin kein Energie- und Steuerrechtsexperte, und weiss auch nicht wie der von allen geforderte Nullsteuersatz besser umgesetzt werden könnte. Jetzt wurde die Regelung auf die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für 2 Jahre aufgesetzt ohne diese (insbesondere das EAG) zu ändern. Die Ömag wurde als Kontrollinstanz aus dem Spiel genommen und eine Dokumentationspflicht den Händlern umgehängt. Ich kann nur jedem Händler und PV-Interessierten raten in nächster Zeit regelmäßig die BMF-FAQ auf Aktualisierungen zu prüfen. IdR werden dort auch neue Erkenntnisse und Interpretationen ergänzt.


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  •  uzi10
8.1.2024  (#220)

zitat..
PolzSolar schrieb:

──────..
wiwi schrieb: Dem BMF reicht sogar die Dokumentation in den AGB.
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Nope das ist ja der eigentlich Schildbürgerstreich vom Finanzamt wers glaubt, das es reicht.
Das  Finanzamt holt sich trotzdem die UST vom Händler egal ob Doku oder nicht,  und nicht vom Endkunden. Mit der Dokumention hat der Händler lediglich belegt man nicht komplett unwissend da 0% drauf geschrieben hat und man nach §28 verkauft, die 35kwp und der Wohnort. Somit nicht allegmein Strafbar, das ist meines erachtes auch schon alles. WKO sieht das auch so.

Heut hatten wir eh tel..gesprochen über die Sache. ich muss mich da auch schlau machen, weil wir haben auch keinen Bock, dass uns die Finanz in der Luft zerreisst. Dann machen wir lieber ein paar unlunkrative Arbeiten nicht und der Rest soll ausselektiert werden.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
9.1.2024  (#221)

zitat..
wiwi schrieb: Dafür könnte diese 70% Regel bei uns kommen.

Um was geht es bei dieser 70% Regel?




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