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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2026 - Seite 15 teilen

30.12.2025 -31.7.2026    285 Antworten    72 Autoren 285 2026-07-31T15:47:27+02:00    1 Empfehlungen
Zusammenfassung
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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2025
286
Liebe ESH ESH [Energiesparhaus]-Community,

wie immer um diese Zeit der Themenstart des Aufschlag-Threads.

Die aktuellen SWAP-Sätze sind gegenüber dem Vorjahresthread zu dieser Zeit aktuell wieder auf einem recht hohen Niveau nach einer Erholungsphase im Sommer/Herbst 2025.  

Hier zum Nachlesen der 2025er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2025/81485

Eine wesentliche Veränderung zum Vorjahr ist der Wegfall der KIM-V, sie wurde per Juni 2025 gestrichen. Die Bankinstitute orientieren sich aber weiterhin nach deren Vorgaben:
  • Beleihungsquote (LTV)von max. 90%
  • Schuldendienstquote (DSTI) von maximal 40%, in Ausnahmefällen bis zu 50%.
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren
 
Ich skizziere die österreichweit gültigen AB-Konditionen. Bei Sonderkontingenten, die manche Institute fahren, persönliche Naheverhältnisse und geschäftspolitischen Entscheidungen oder auch unter bestimmten Auflagen wie Verpflichtung zum Abschluss von Bank- oder Versicherungsprodukten können diese Konditionen aber auch unterboten werden.

Fixzins-Varianten, Stand 30.12.2025:
  •  5J FIX: ab 3,09%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 10J FIX: ab 3,49%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 25J Fix: ab 3,84%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 15, 20, 30 und 35J FIX: individuell
Variante variabel:
  • Aufschlag ab 1,00% zuzüglich 3-Monats-Euribor
 Auflage: Gehaltskontoverlegung und Ratenabbuchung über dieses Konto. Für KontoNEUkunden ist dieses Gehaltskonto ohne Kontoführungsgebühr während der Kreditlaufzeit.
 
Eine weiter Änderung ab 2026 ist die Neugestaltung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bzw. Vermittlungsprovision. Diese müssen verpflichtend separat und in Eurobeträgen ausgewiesen werden.

Alle Angaben sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung, da eine konkrete Zusage und Konditionierung erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierenden Bank erfolgen kann.

Link zum Versicherungsthread zu den Themen Vorsorge für Personen und Elementarereignisse:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2026!

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.7.2026  (#281)
Nein, ich mache das beruflich und habe Kooperationspartnerbanken an der Hand.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.7.2026  (#282)
als professioneller Partner gibt es direkte "Einreichschienen" und Ansprechpartner bzw. Applikationen für die elektronische Einreichung. 

1
  •  Gandi1990
31.7.2026  (#283)
 

zitat..
speeeedcat schrieb:

Wenn die LTV und DSTI passen bekomm' ich den Fixzins deutlich besser hin. Ab 3,39% für 10 J Fix.

LTV wäre eine 100% Finazierung mit einer Symultan Haftung einer Liegenschaft mit ca den gleichen Wert - also wurde von unser Bank wie 100% Eigenkapital gerechnet laut ihnen.
Es handetl sich um ein Zweifamilien Haus daher 3 Erwerbstätige mit einen DSTI von 25%
Dürfte ich mich für einen Finanzierungangebot bei dir melden @speeeedcat ?
 


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Hallo Gandi1990, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
31.7.2026  (#284)
Sicher gerne, mein Urlaub ist vorbei 😀!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.7.2026  (#285)

zitat..
LiConsult schrieb: die pönalefreie Sondertilgungsmöglichkeit bekommt dadurch einen bedeutend höheren Stellenwert, bzw. wird da und dort der Einbezug variabel verzinster Bestandteile möglicherweise eine wieder gewichtigere Rolle spielen (ein regulatorisch betrachtet vielleicht nicht so gewünschter Effekt).

das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit gültig. Unter den zahlreichen Änderungen findet sich auch jene betreffend die Höhe der Pönale im Falle vorzeitiger Tilgungen mit folgender Formulierung:

2026/20260731844068.png


Stichtag für die "alte" Regelung ist der 31.12.2026.

https://newsletter.wko.at/Media/7bec3296-a343-4550-adc6-91cc4a497c0c/2026/budgetbegleitgesetz-2027-2028.pdf?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=budgetbegleitgesetz+2027-2028&utm_campaign=wk%C3%B6+%7C+sondernewsletter%3a+budgetbegleitgesetz+2027-2028+im+bundesgesetzblatt+ver%C3%B6ffentlich+%7C+072026&utm_term=n%2fa&p=ZW1haWw9c05lQU5VMG00WUZhcHE5N2ZkcHlSOXdMWEFMVFJsYlEyVVdXdUU5REVZeGlTeGRBSlRDZHEwZ3BxaHVKVHRUVQ%3d%3d

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