Abweichung Fläche Grundbuch vs Kataster (DKM) [NÖ]
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Wenn das Grundstück im Grenzkataster ist sollte der Wert DKM und Grundbuchsauszug gleich sein |
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Danke oli93. An wen wende ich mich, wenn es nicht so ist? |
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Sag dem Makler das es im Grundkataster steht und wie er sich seine Angabe erklärt. Bzw das er es abklären soll, für sowas sind Makler da, du musst ja nicht für ihn recherchieren. |
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Hast du den Grundbuchauszug selbst abgerufen oder vom Makler? Vll hat er "zufällig" einen alten? |
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Danke @MalcolmX und @Dirm - ich mach ihn darauf aufmerksam. Den Auszug hab ich von ihm. |
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Ein Datum müsste auf dem Auszug auch draufstehen. Ist das aktuell? Jedenfalls müsste sich der Makler drum kümmern. |
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Danke @christoph1703 Der Grundbuchauszug ist von 2022, die Grundstücksinformation durch Compass erstellt im Juli 2025. Duerfte aktuell abgefragt worden sein. |
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Den Trick bringen Makler gerne. Meine Eltern haben sich für ein Grundstück interessiert wo zwischen Daten im Grundbuch, de facto Grenzen (Zaun) und Luftbild auch ca 10% Differenz ergeben haben. |
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Um deine Frage beantworten zu können, muss man recherchieren. Ohne konkrete Grundstücksdaten zu kennen (zumindest Katastralgemeinde, Grundstücksnummer) wird dir hier niemand eine konkrete Antwort geben können, woran diese Differenz liegt. Entweder du gibts diese Daten bekannt, oder - wenn du das nicht willst - du gehst zum Vermessungsamt und klärst dort selbst ab, was jetzt gilt. Vor allem kannst du dort die ganze Historie dieses Grundstückes in Erfahrung bringen, wie z.B. - wann wurde es in den Grenzkataster übernommen? - wie groß war die alte Fläche im Grundsteuerkataster? Gabs dann im Grenzkataster eine Differenz? - Hat es vielleicht eine Flächenänderung dr. Teilung gegeben, wie z.B. eine Grundabtretung an die Gemeinde? - wann waren solche mögliche Veränderungen? Wenn das erst kürzlich war, kann es sein dass das Grundbuch noch nicht nachgezogen hat.....usw. Wie gesagt, bei genauerer, grundstücksspezifischer Recherche lässt sich das sicher aufklären. Und sei es, dass da vielleicht wo ein Fehler passiert ist - kann man natürlich nicht mit Sicherheit ausschließen. Weiters braucht man ein gewisses Basiswissen (um vor allem gegenüber Maklern auftreten zu können). Z.B.: Das Grundbuch trifft nur Aussagen darüber, wer Eigentümer einer Liegenschaft ist und welche Rechte und Pflichten (Dienstbarkeiten, Servitute, Pfandrechte usw.) auf der Liegenschaft gelten. Das Grundbuch ist NICHT verbindlich hinsichtlich weiterer Grundstücksdaten, wie Fläche, Flächenwidmung usw. Wenn man die Fläche eines Grundstückes wissen will, dann ist dafür das Grundstücksverzeichnis aus dem Kataster maßgeblich. In deinem Fall offensichtlich aus dem Grenzkataster. Das ist nicht die von dir oben angeführte "DKM". Dabei handelt es sich um eine "Digitale Kataster Mappe" (im Fachchinesisch: der in einem Plan digital dargestellte grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem). Da gehts also um die Lage der Grundstücksgrenzen, der Grenzpunkte, Festpunkte udgl..... Du brauchst für dein Problem das "Grundstücksverzeichnis". Dort steht die Fläche des Grundstückes. In deinem Fall (Grenzkatatser!) die "VERBINDLICHE" Fläche. Das alles bekommt man am Vermessungsamt, das ist die für den Kataster zuständige Stelle/Behörde und nicht das Grundbuch.
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Viel lieben Dank @Karl10! Das ist grossartiger Input. Damit kann ich dem Makler gegenüber super-kompetent auftreten. Da es eine seriöse Maklerfirma ist, müsste er dann von sich aus der Sache nachgehen und Klarheit schaffen. Ich berichte, wie es weitergeht. |
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@MalcolmX wenn die Behoerde das so unschluessig und für Laien unverstaendlich darstellt, ist es ein Freibrief für Makler. |
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Im BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Shop bekommst du zb den Grundbuchauszug. Dann hast du den zumindest Makler unabhängig. Wir haben da teilweise nur "relevante" Teile bekommen... |
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Naja, langsam! Welche Behörde? Und was ist "unschlüssig"? Wenn ein Grundstück im Grenzkataster ist, dann sind Lage der Grenzen, Grenzpunkte und somit auch Fläche fix. Da is nichts unschlüssig. Man muss das nur an der richtigen Stelle (Behörde) abfragen (so wie ich das oben geraten habe). Das Grundbuch ist dafür nicht die richtige Stelle.... Wenn ein Grundstück nicht im Grenzkataster erfasst ist, dann ist das ein (fallweise sogar extrem) alter Grundsteuerkataster. Die in diesem dargestellte/enthaltene Lage der Grenzen und die Flächenausmaße sind NICHT verbindlich, d.h. es kann Differenzen zwischen dem geben, was der Grundsteuerkataster darstellt und dem, was sich im Laufe von Jahrzehnten und Generationen in der Natur als vermeintliche Grenzen "entwickelt" hat. Will man bei einem solchen Grundstück klare Verhältnisse, dann brauchts eine neue Vermessung mit Grenzverhandlung und dann ab in den (verbindlichen) Grenzkataster. Im Übrigen: Warum legt dir der Makler einen 3 Jahre alten Grundbuchsauszug vor? Seriös sagst du? |
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Ad Grundbuchauszug: Schon länger auf https://justizonline.gv.at/jop/web/grundbuchabfrage verfügbar, günstig, schnell und man kann auch div. Urkunden abfragen |
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