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·gelöst· Internorm: Nachweis über die Verglasung gemäß OIB - Richtlinie 4

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  •  heribert
  •   Gold-Award
10.6. - 24.8.2022
27 Antworten | 6 Autoren 27
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Unsere Gemeinde benötigt eine Bestätigung über die Verglasung nach OIB Richtlinie 4, wie im Bescheid angeführt.


2022/20220610216831.png

Und zwar genau mit dem Wortlaut: "Verglasung wurde gemäß OIB - Richtlinie 4" ausgeführt.

Vom Internormhändler bekommen wir nur eine Liste mit Positionsnummer/Elementbezeichnung /und dem Aufbau des Sicherheitsglases.

Der Internormhändler, als auch Internorm selbst, können kein Dokument mit dem Wortlaut "Verglasung wurde gemäß OIB - Richtlinie 4" ausstellen.

Kennt das Problem jemand und wer ist für so eine Bestätigung zuständig?
Ich als Laie bin davon ausgegeangen, dass das den Fensterhänder betrifft, weil der hat die Verglasung ja auch ausgewählt.

  •  heribert
  •   Gold-Award
26.7.2022  (#21)
Ein SV mit einem Messgerät für Verglasungen kann eine solche Bestätigung ausstellen, nur ist jetzt leider in letzter Sekunde etwas dazwischen gekommen und er konnte nicht kommen.

@Shan, @Squawvally, @heinzi
Ich möchte Internorm und den Händler in der Zwischenzeit dennoch zur Rede stellen. Könnt Ihr mir die anonymisierte Bestätigung von eurem Internormhändler (falls ihr einen gehabt habt) zur Verfügung stellen?

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  •  Shan
26.7.2022  (#22)
@heribert 

Unsere Fenster sind von einer anderen Firma ...

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
26.7.2022  (#23)
Bei mir wurde wie bei Dir die Position beschrieben sowie der Glasaufbau. Dies hat dem Bausachverständigen der Gemeinde vollkommen gereicht.
Die Haftung hat ja sowieso der Fachhändler als Vertragspartner.
Mehr Ist ja auch nicht notwendig.
Weil der Gemeinde fehlt ja eh dass Fachwissen welches Sicherheitsglas in welcher Stärke für das Bauvorhaben notwendig ist. Da hilft es dann auch nicht, wenn auf der Bestätigung steht, dass das VSG der OIB Richtlinie 4 entspricht. Weil in der Richtlinie 4 steht nicht welche Stärke das VSG haben muss.


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  •  heribert
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#24)
Es war ein Sachverständiger für Fenster bei mir (im Idealfall einer, der auch für den Bereich Isolierverglasung zugelassen ist). Habe die Gemeinde vorher gefragt, ob der SV das machen darf und die Gemeinde hatte nichts dagegen. Er hat die Fenster mit einem Gerät gemessen und dran geklopft und dann die Bestätigung ausgestellt für die Gemeinde.

Es gibt SVs die haben keine Messgeräte für die Verglasung und die müssten die Scheibe ausbauen. Man muss einfach vorher mit den SVs reden ob die die eingebauten Scheiben bestimmen können ohne diese auszubauen.

Bei mir scheint das Problem mit der Bestätigung damit gelöst zu sein.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#25)
Super Heribert, dass alles passt👍.

Aber Sachverständige für Fenster, insbesondere Glas, haben Messgeräte zur Überprüfung des Glases. Sie können da auch erkennen, ob es sich um ein thermisch behandeltes Glas handelt oder nicht. Es geht sogar soweit, dass der Glasaufbau per Millimeter angezeigt wird.
Ein Ausbau der Scheibe ist dabei nicht notwendig.

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  •  heribert
  •   Gold-Award
24.8.2022  (#26)

zitat..
Squawvally schrieb: Sie können da auch erkennen, ob es sich um ein thermisch behandeltes Glas handelt oder nicht.

Genau - soweit ich weiß, es gibt Messgeräte:
- die die Dicke aller verbauten Scheiben anzeigen. Aber nicht ob es ESG oder VSG ist.
- Es gibt Messgeräte die erkennen, ob überhaupt eine Scheibe ESG ist, aber nicht an welcher Position und auch nicht ob es eine ESG oder mehrere ESG Scheiben sind.
- am Klang der Scheibe erkennt er, ob es ESG oder VSG ist. Das kann man innen und außen machen, aber nicht bei der mittleren Scheibe
- manchmal sind Kennzeichnungen an den Scheiben erkennbar, aber nicht immer.


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
24.8.2022  (#27)
@Messgeräte Merlin Lazer oder Glasbuddy erkennen den Glasaufbau und den Aufbau von Vsg. Auch die Beschichtungsebene ist damit verifizierbar.

Merlin TGi Lazer erkennt thermisch behandelte Scheiben.

Glas am Klang der Scheibe zu beurteilen war vielleicht vor Jahrzehnten eine übliche Art, heute aber nicht mehr. Der Klang ist in Abhängigkeit von der Größe und Scheibendicke unterschiedlich und dadurch nicht zuverlässig.

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