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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 20 teilen

3.7. -11.8.2026    397 Antworten    63 Autoren 397 2026-08-11T00:47:34+02:00    27 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
424
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
4.8.2026  (#381)
Versuchs mit dem felxiblen Tarif, spart noch mal 75% Leistungspreis....

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
4.8.2026  (#382)

zitat..
berndti schrieb: Um unter 4,4kW zu bleiben wirst eher nur mit 3kW laden können, denn der Rest vom Haus braucht weiterhin was. Wennst einmal im Monat mehr brauchst, dann hast das Malheur.

...das sind ca. 2,75€ im Monat und pro kW mehr (nach 3 Jahren). Sehe ich nicht als großen Beinbruch.


1
  •  derdriver
4.8.2026  (#383)

zitat..
andi102 schrieb:

Wenn ich den Verbrauch in ein paar Stunden lenken soll, steigt natürlich das Risiko, dass man eine blöde Viertelstunde im Monat produziert (Waschmaschine, Herd,...) und die ganze minimale Einsparung der 2 Cent ist dahin.


Der Klassiker - kommt sicher so. Alles wird aufgedreht weil ja der Strom billiger ist. emoji

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  •  andi102
  •   Gold-Award
6.8.2026  (#384)

zitat..
derdriver schrieb:

──────..
andi102 schrieb:

Wenn ich den Verbrauch in ein paar Stunden lenken soll, steigt natürlich das Risiko, dass man eine blöde Viertelstunde im Monat produziert (Waschmaschine, Herd,...) und die ganze minimale Einsparung der 2 Cent ist dahin.

───────────────

Der Klassiker - kommt sicher so. Alles wird aufgedreht weil ja der Strom billiger ist.

Was meinst du mit der Aussage?

Was ist schlecht daran, wenn die Waschmaschine statt zur Verbrauchspitze um 7 (wo oft Gas verwendet werden muss) zb. um 11 einzuschalten (wo der Strom via Pumpspeicher+Überlauf oder Abschaltung) "entsorgt" werden muss? Ich leiste da auch einen positiven Effekt für die Umwelt.

Was ich meine ist die Tatsache, dass ich wegen 2 Cent vieles wirtschaftlich nicht optimieren kann. Schalte ich die Wärmepumpe in Überschusszeiten etwas höher, sinkt die JAZ JAZ [Jahresarbeitszahl] und die Kosten sind dann höher wie die Einsparung.

Ich denke, es sollte in Richtung gehen, wo in Extremzeiten die Netzgebühren auf 0 gehen (massiver Stromüberschuss) und auch auf 20 Cent je KHW (Dunkelflaute). In Summe soll die Belastung gleich bleiben. Wer sich nicht um die Allgemeinheit schert zahlt, wer sich netzdienlich verhält, spart deutlich. Und ich verspreche euch eines: Das wird/muss kommen. 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
6.8.2026  (#385)
Themenwechsel: Zurück zum Threadthema - die zukünftigen Netzentgelte.

Ich habe ein mathematisches Verständnisproblem, für das ich keine Lösung habe. Vielleicht kann wer helfen.

1) Die E-Eontrol hat in der Veranstaltung zur SNE-G-V explizt gesagt, daß die Umstellung "kostenneutral" sein wird, also keine "geheime" Umsatzerhöhung für die Netzbetreiber durch die Umstellung auf das neue Modell.

2) Im Laufe von 3 Jahren werden die Anteile Leistung und Arbeit jeweils ca. 50:50 ausmachen

3) In der Veranstaltung wurde für den Leistungspreis als Beispiel ca. 33 Euro / kW angeführt, der nach 3 Jahren erreicht werden soll. Da die Umstellung schrittweise erfolgt, werden die Leistungspreise in 2027 laut E-Control eher im Bereich 15-25 Euro / kW sein.

So weit, so gut.

Jetzt gibt es auf der Netzebene 7 in den aktuellen Tarifen bereits (meist gewerbliche) Kunden, die einen gemessenen Leistungspreis haben, der deutlich höher ist, als der von der E-Control für 2027 anvisierte. (gelber Hintergrund)


2026/20260806974917.png


Variante A)

Wenn die Umstellung der bisher nicht gemessenen Haushalte "kostenneutral" abgebildet wird, so daß es keine Verschiebung zu den gewerblichen Verbrauchern auf NE 7 gibt (die schon auf Leistungsmessung sind), dann müsste es eigentlich 2 verschiedene Leistungspreise geben. Einmal die "neuen" Leistungspreise für alle Haushalte und die "alten" Leistungspreise für die Gewerbekunden bleiben bestehen (halt wie in der Vergangenheit ein bißchen adaptiert für 2027). 

Variante B)

Bekommen die bisherigen Gewerbekunden auf NE7 die gleichen "niedrigen" Leistungspreise wie die Haushalte in 2027, dann ist die Aussage der "Kostenneutralität" für alle Haushalte die umgestellt werden, mathematisch zwar erreichbar, aber:
Wenn es nur einen Leistungspreis für Haushalte und den bestehenden Gewerbekunden geben wird, sind diese Gewerbekunden in 2027 die großen Gewinner und die Netzbetreiber verlieren einen Teil dieses Umsatzes. 
Was nicht anzunehmen ist, daß die VNB's freiwillig auf diesen Teil verzichten werden.

Daher meine Frage:
Wird es in 2027 dann 2 verschiedene Leistungspreise in der Verordnung geben (um die E-Control Aussage auch tatsächlich umsetzbar zu machen) oder einen gemeinsamen Leistungspreis (Wo dann die "Kostenneutralität" genau wie erreicht wird) ?

Hab ich da einen Knopf im Kopf, oder ist das höhere Mathematik, die ich einfach nicht verstehe ?

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
6.8.2026  (#386)
Ganz ehrlich: ich glaube nicht, dass man den Ausdruck "kostenneutral" hier streng mathematisch auslegen darf!


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
6.8.2026  (#387)

zitat..
ABERG schrieb:

Ganz ehrlich: ich glaube nicht, dass man den Ausdruck "kostenneutral" hier streng mathematisch auslegen darf!

Da gebe ich dir Recht, aber auch die "ungefähre" Kostenneutralität hat das gleiche "mathematische" Problem. Es ist ein entweder-oder. Beides zugleich geht aus meiner Sicht nicht


1
  •  Berndi
  •   Silber-Award
6.8.2026  (#388)
Warum müssen die Gewerblichen mit den Privaten gleich sein? Waren sie Jahrzehnte lang davor auch nicht, oder?

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
6.8.2026  (#389)

zitat..
Berndi schrieb:

Warum müssen die Gewerblichen mit den Privaten gleich sein? Waren sie Jahrzehnte lang davor auch nicht, oder?

D.h. du gehst von 2 verschiedenen Leistungspreisen aus ?


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
7.8.2026  (#390)
Ich gehe davon aus, dass die Formulierung "kostenneutral" eine Beruhigung sowohl für die gewerblichen alsauch für die privaten Kunden sein soll. Über kurz oder lang wird es wohl hinaufgehen (müssen) mit den Tarifen. Ich würde es halt als sinnvoll erachten, wenn es nicht so wie geplant, bei einer einmaligen Überschreitung gleich das ganze Monat viel teurer wird. Und dass es unterschiedlich gehandhabt wird, ob ich im Hochsommer zu Mittag 16kW aus dem Netz beziehe oder im Winter um 7Uhr...

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  •  Radiation7386
7.8.2026  (#391)
Das es sich hier nur um Gewerbe handelt ist meiner Meinung nach ganz so einfach zu vereinheiltichen. In Niederösterreich hat man diese bereits mit einem WR WR [Wechselrichter] >15kW. Und bezüglich dem Thema Kostenneutral, wird es hier aufgrund der steigenden Investitionssummen, bei stagnierender bzw. leicht abnehmender Abgabemenge, zu Preiserhöhungen (Netzentgelte = Kosten / Menge) in der Zukunft weiterhin kommen. Ich verstehe die Kostenneutralität so das die Auslegung der berechneten Kosten von den Netzen unverändert bleibt, sowie auch die Zahlen 4,53ct/kWh und 33,82€/kW/Jahr der Österreich-Durchschnitt für das Jahr 2024 abbilden (Da auf der Folie 6 der E-Control das rund 3/4 aller Zählpunkte weniger zahlen werden folgende Bemerkung ist "Hinweis: Werte gewichtet auf alle österreichischen Zählpunkte, Verbrauchswerte 2024, statische Berechnung ohne Verhaltensanpassung. 50/50 ist die Endstufe.".

D.h. gehe ich ganz klar von einem Netznutzungsentgelt auf der NE7 aus, statt bisher 3 verschiedenen (nicht unterbrechbar, unterbrechbar, ohne Leistungsmessung).


2026/20260807431664.png


2026/20260807422207.png



1
  •  hk16
7.8.2026  (#392)
Mit dem doppelten Entgelt ab 10 kw würde der Vorteil für die gewerblichen Nutzer wohl nicht so groß ausfallen.

Allerdings soll ja 2027 für die Haushalte noch ein geringerer Anteil auf das Leistungsentgelt entfallen; bei einem Einheitstarif würden die gewerblichen Leistungsentgelte zuerst fallen und dann wieder steigen, da wird es eher zumindest übergangsweise zwei Tarife geben.

Und zur Kostenneutralität: die Rechnung der e-control aus 2024 ist ohne die Verhaltensänderung, da man ja gerade bei dem 1/4 Bezieher erreichen will, für die es teurer würde. Das wird in der Umsetzung zu höheren Tarifen führen - allerdings sehr intransparent, da ja je nach Netzbetreiber verschieden.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.8.2026  (#393)
Das bisherige Entgeltaufkommen der NE 7 zwischen allen Haushalten und allen Gewerbebetriebe in Österreich ist zum Beispiel bisher 60:40.

Werden mit dem neuen System nur die 60% der Haushalte neu "verursachergerechter" verteilt, oder die 100% der NE 7 ?
Für die Verteilung innerhalb der 60% braucht es zwei verschiedene Leistungspreise - um die 60:40% Grenze aufrecht zu erhalten.

Nimmt man einen Leistungspreis für beide Kundengruppen, dann verschieben sich die heutigen 60:40 in Zukunft zugunsten der Gewerbebetriebe und zum Nachteil der Haushalte.

Mit einem gemeinsamen Leistungspreis für Haushalte und Gewerbe kann die beispielhafte 60:40 Verteilung im neuen Jahr nicht aufrechterhalten werden.

Das geht mathematisch nicht.

Daher meine Frage.

1
  •  hk16
7.8.2026  (#394)
Die 33€/kw und 4.5ct/kwh basieren auf Daten aus 2024 und ohne Verhaltensanpassung, oder?

Für fiktiven neuen Tarif im Endausbau müsste man also die letzten Erhöhungen und Verhaltensanpassung einkalkulieren, zB 40 € bzw 5ct.

Mit der Verdoppelung ab 10 kw würde man mit 30 kw Spitze 400+800+800€ zahlen, also 2000 oder ~67 €/kw. Plus 5ct/kwh. Bei 60 kw wären es ~73 €/kw.

Das ist relativ nah beim (ungewichteten?) Durchschnitt für Gewerbebetriebe Netzebene7 aus Deiner Tabelle: 72,83€ bzw 4,74ct. Der Sprung bei 10kw nähert das stark an den alten Leistungstarif an. 

Für die Übergangsphase mit geringerem Preis pro kw muss der Arbeitspreis höher sein, gab es dazu eine Zahl? Mit Einheitstarif würde beim Gewerbe von Leistungs- zu Arbeitspreis verschoben, wär komisch, aber wer weiß... 

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
8.8.2026  (#395)

zitat..
Radiation7386 schrieb: In Niederösterreich hat man diese bereits mit einem WR WR [Wechselrichter] >15kW.

Das trifft auf einige zu die ich kenne und die sind kein Gewerbe.
Wäre daher unfair wenn sie nicht auf das neue Modell umgestellt werden.




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  •  Gawan
  •   Gold-Award
10.8.2026  (#396)
Gibt es da eigentlich schon Informationen dazu wie mit bestehenden erhöten Anschlussleistungen (z.B. 7kw, 12kw, 20kw) umgegangen wird ?
Gibt es da eine höhere Pauschalisierung ? oder kann man die dann auch wieder zurücklegen ?
mit entsprechendem Akku lassen sich die Bedarfsspitzen ja gut wegkompensieren, auch ohne erhöhte Anschlussleistung

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.8.2026  (#397)

zitat..
Gawan schrieb:

Gibt es da eigentlich schon Informationen dazu wie mit bestehenden erhöten Anschlussleistungen (z.B. 7kw, 12kw, 20kw) umgegangen wird ?
Gibt es da eine höhere Pauschalisierung ? oder kann man die dann auch wieder zurücklegen ?
mit entsprechendem Akku lassen sich die Bedarfsspitzen ja gut wegkompensieren, auch ohne erhöhte Anschlussleistung

Nein, nicht explizit.

Bei den Stellungnahmen zum Entwurf haben die Netzbetreiber dafür plädiert, die 2 kW "Grundgebühr" zu belassen und die 20% Regel ersatzlos zu streichen. Viel Aufwand für wenig Ertrag.

Jetzt ist der Ball bei E-Control für die finale Fassung.


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