Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 20
3.7.
-11.8.2026
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Versuchs mit dem felxiblen Tarif, spart noch mal 75% Leistungspreis.... |
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...das sind ca. 2,75€ im Monat und pro kW mehr (nach 3 Jahren). Sehe ich nicht als großen Beinbruch. |
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Der Klassiker - kommt sicher so. Alles wird aufgedreht weil ja der Strom billiger ist. |
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Was meinst du mit der Aussage? Was ist schlecht daran, wenn die Waschmaschine statt zur Verbrauchspitze um 7 (wo oft Gas verwendet werden muss) zb. um 11 einzuschalten (wo der Strom via Pumpspeicher+Überlauf oder Abschaltung) "entsorgt" werden muss? Ich leiste da auch einen positiven Effekt für die Umwelt. Was ich meine ist die Tatsache, dass ich wegen 2 Cent vieles wirtschaftlich nicht optimieren kann. Schalte ich die Wärmepumpe in Überschusszeiten etwas höher, sinkt die JAZ JAZ [Jahresarbeitszahl] und die Kosten sind dann höher wie die Einsparung. Ich denke, es sollte in Richtung gehen, wo in Extremzeiten die Netzgebühren auf 0 gehen (massiver Stromüberschuss) und auch auf 20 Cent je KHW (Dunkelflaute). In Summe soll die Belastung gleich bleiben. Wer sich nicht um die Allgemeinheit schert zahlt, wer sich netzdienlich verhält, spart deutlich. Und ich verspreche euch eines: Das wird/muss kommen. |
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Themenwechsel: Zurück zum Threadthema - die zukünftigen Netzentgelte. Ich habe ein mathematisches Verständnisproblem, für das ich keine Lösung habe. Vielleicht kann wer helfen. 1) Die E-Eontrol hat in der Veranstaltung zur SNE-G-V explizt gesagt, daß die Umstellung "kostenneutral" sein wird, also keine "geheime" Umsatzerhöhung für die Netzbetreiber durch die Umstellung auf das neue Modell. 2) Im Laufe von 3 Jahren werden die Anteile Leistung und Arbeit jeweils ca. 50:50 ausmachen 3) In der Veranstaltung wurde für den Leistungspreis als Beispiel ca. 33 Euro / kW angeführt, der nach 3 Jahren erreicht werden soll. Da die Umstellung schrittweise erfolgt, werden die Leistungspreise in 2027 laut E-Control eher im Bereich 15-25 Euro / kW sein. So weit, so gut. Jetzt gibt es auf der Netzebene 7 in den aktuellen Tarifen bereits (meist gewerbliche) Kunden, die einen gemessenen Leistungspreis haben, der deutlich höher ist, als der von der E-Control für 2027 anvisierte. (gelber Hintergrund) ![]() Variante A) Wenn die Umstellung der bisher nicht gemessenen Haushalte "kostenneutral" abgebildet wird, so daß es keine Verschiebung zu den gewerblichen Verbrauchern auf NE 7 gibt (die schon auf Leistungsmessung sind), dann müsste es eigentlich 2 verschiedene Leistungspreise geben. Einmal die "neuen" Leistungspreise für alle Haushalte und die "alten" Leistungspreise für die Gewerbekunden bleiben bestehen (halt wie in der Vergangenheit ein bißchen adaptiert für 2027). Variante B) Bekommen die bisherigen Gewerbekunden auf NE7 die gleichen "niedrigen" Leistungspreise wie die Haushalte in 2027, dann ist die Aussage der "Kostenneutralität" für alle Haushalte die umgestellt werden, mathematisch zwar erreichbar, aber: Wenn es nur einen Leistungspreis für Haushalte und den bestehenden Gewerbekunden geben wird, sind diese Gewerbekunden in 2027 die großen Gewinner und die Netzbetreiber verlieren einen Teil dieses Umsatzes. Was nicht anzunehmen ist, daß die VNB's freiwillig auf diesen Teil verzichten werden. Daher meine Frage: Wird es in 2027 dann 2 verschiedene Leistungspreise in der Verordnung geben (um die E-Control Aussage auch tatsächlich umsetzbar zu machen) oder einen gemeinsamen Leistungspreis (Wo dann die "Kostenneutralität" genau wie erreicht wird) ? Hab ich da einen Knopf im Kopf, oder ist das höhere Mathematik, die ich einfach nicht verstehe ? |
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Ganz ehrlich: ich glaube nicht, dass man den Ausdruck "kostenneutral" hier streng mathematisch auslegen darf! |
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Da gebe ich dir Recht, aber auch die "ungefähre" Kostenneutralität hat das gleiche "mathematische" Problem. Es ist ein entweder-oder. Beides zugleich geht aus meiner Sicht nicht |
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Warum müssen die Gewerblichen mit den Privaten gleich sein? Waren sie Jahrzehnte lang davor auch nicht, oder? |
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D.h. du gehst von 2 verschiedenen Leistungspreisen aus ? |
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Ich gehe davon aus, dass die Formulierung "kostenneutral" eine Beruhigung sowohl für die gewerblichen alsauch für die privaten Kunden sein soll. Über kurz oder lang wird es wohl hinaufgehen (müssen) mit den Tarifen. Ich würde es halt als sinnvoll erachten, wenn es nicht so wie geplant, bei einer einmaligen Überschreitung gleich das ganze Monat viel teurer wird. Und dass es unterschiedlich gehandhabt wird, ob ich im Hochsommer zu Mittag 16kW aus dem Netz beziehe oder im Winter um 7Uhr... |
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Das es sich hier nur um Gewerbe handelt ist meiner Meinung nach ganz so einfach zu vereinheiltichen. In Niederösterreich hat man diese bereits mit einem WR WR [Wechselrichter] >15kW. Und bezüglich dem Thema Kostenneutral, wird es hier aufgrund der steigenden Investitionssummen, bei stagnierender bzw. leicht abnehmender Abgabemenge, zu Preiserhöhungen (Netzentgelte = Kosten / Menge) in der Zukunft weiterhin kommen. Ich verstehe die Kostenneutralität so das die Auslegung der berechneten Kosten von den Netzen unverändert bleibt, sowie auch die Zahlen 4,53ct/kWh und 33,82€/kW/Jahr der Österreich-Durchschnitt für das Jahr 2024 abbilden (Da auf der Folie 6 der E-Control das rund 3/4 aller Zählpunkte weniger zahlen werden folgende Bemerkung ist "Hinweis: Werte gewichtet auf alle österreichischen Zählpunkte, Verbrauchswerte 2024, statische Berechnung ohne Verhaltensanpassung. 50/50 ist die Endstufe.". D.h. gehe ich ganz klar von einem Netznutzungsentgelt auf der NE7 aus, statt bisher 3 verschiedenen (nicht unterbrechbar, unterbrechbar, ohne Leistungsmessung). ![]() ![]() |
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Mit dem doppelten Entgelt ab 10 kw würde der Vorteil für die gewerblichen Nutzer wohl nicht so groß ausfallen. Allerdings soll ja 2027 für die Haushalte noch ein geringerer Anteil auf das Leistungsentgelt entfallen; bei einem Einheitstarif würden die gewerblichen Leistungsentgelte zuerst fallen und dann wieder steigen, da wird es eher zumindest übergangsweise zwei Tarife geben. Und zur Kostenneutralität: die Rechnung der e-control aus 2024 ist ohne die Verhaltensänderung, da man ja gerade bei dem 1/4 Bezieher erreichen will, für die es teurer würde. Das wird in der Umsetzung zu höheren Tarifen führen - allerdings sehr intransparent, da ja je nach Netzbetreiber verschieden. |
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Das bisherige Entgeltaufkommen der NE 7 zwischen allen Haushalten und allen Gewerbebetriebe in Österreich ist zum Beispiel bisher 60:40. Werden mit dem neuen System nur die 60% der Haushalte neu "verursachergerechter" verteilt, oder die 100% der NE 7 ? Für die Verteilung innerhalb der 60% braucht es zwei verschiedene Leistungspreise - um die 60:40% Grenze aufrecht zu erhalten. Nimmt man einen Leistungspreis für beide Kundengruppen, dann verschieben sich die heutigen 60:40 in Zukunft zugunsten der Gewerbebetriebe und zum Nachteil der Haushalte. Mit einem gemeinsamen Leistungspreis für Haushalte und Gewerbe kann die beispielhafte 60:40 Verteilung im neuen Jahr nicht aufrechterhalten werden. Das geht mathematisch nicht. Daher meine Frage. |
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Die 33€/kw und 4.5ct/kwh basieren auf Daten aus 2024 und ohne Verhaltensanpassung, oder? Für fiktiven neuen Tarif im Endausbau müsste man also die letzten Erhöhungen und Verhaltensanpassung einkalkulieren, zB 40 € bzw 5ct. Mit der Verdoppelung ab 10 kw würde man mit 30 kw Spitze 400+800+800€ zahlen, also 2000 oder ~67 €/kw. Plus 5ct/kwh. Bei 60 kw wären es ~73 €/kw. Das ist relativ nah beim (ungewichteten?) Durchschnitt für Gewerbebetriebe Netzebene7 aus Deiner Tabelle: 72,83€ bzw 4,74ct. Der Sprung bei 10kw nähert das stark an den alten Leistungstarif an. Für die Übergangsphase mit geringerem Preis pro kw muss der Arbeitspreis höher sein, gab es dazu eine Zahl? Mit Einheitstarif würde beim Gewerbe von Leistungs- zu Arbeitspreis verschoben, wär komisch, aber wer weiß... |
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Das trifft auf einige zu die ich kenne und die sind kein Gewerbe. Wäre daher unfair wenn sie nicht auf das neue Modell umgestellt werden. |
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Gibt es da eigentlich schon Informationen dazu wie mit bestehenden erhöten Anschlussleistungen (z.B. 7kw, 12kw, 20kw) umgegangen wird ? Gibt es da eine höhere Pauschalisierung ? oder kann man die dann auch wieder zurücklegen ? mit entsprechendem Akku lassen sich die Bedarfsspitzen ja gut wegkompensieren, auch ohne erhöhte Anschlussleistung |
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Nein, nicht explizit. Bei den Stellungnahmen zum Entwurf haben die Netzbetreiber dafür plädiert, die 2 kW "Grundgebühr" zu belassen und die 20% Regel ersatzlos zu streichen. Viel Aufwand für wenig Ertrag. Jetzt ist der Ball bei E-Control für die finale Fassung. |
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