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Auswirkungen AC Speicher auf die PV Anlage

 
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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7. - 23.7.2025
30 Antworten | 12 Autoren 30
30
Meine PV Anlage ist von 2023. Noch ohne vorgeschriebener Fernabschaltung (Netz NÖ) die ja ab 01.01.2025 vorgeschrieben.

Nun meine eigentliche Frage:

Hätte eine AC Speicher Anschaffung eine Auswirkung auf die Anmeldung der PV Anlage? 

Oder hat die PV dann Bestandsschutz?

  •  Ecoline
15.7.2025  (#1)
https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/FAQ_Parallellaufbedingungen_2024.aspx

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7.2025  (#2)
danke für den link.

ganz gut erklärt nur noch immer nicht 100% klar. emoji

  • eigentlich ist eh alles meldepflichtig inkl. neuem netzzugansvertrag außer man hat schon einen hybrid wr verbaut und schließt nachträglich nur batterie an
  • wenn ich jetzt ac speicher installiere ist dieser lt. dokument meldepflichtig (inkl. neuem netzzugansvertrag) wirkt dann die WLV auch auf die PV und nur auf den akku WR WR [Wechselrichter]? ich würde mich da auf punkt 1.11 beziehen und nur den akku WR WR [Wechselrichter] auf WLV installieren, richtig?


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  •  christoph1703
15.7.2025  (#3)
Schau dir 1.12 an:
Die Wirkleistungsvorgabe ist gemäß TOR SEA auf den neu zugebauten Anlagenteil (z.B. AC-Batteriespeicher) auszuführen.

Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.


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  •  gremlin1982
15.7.2025  (#4)
wenn du einen "mobilen" Speicher nimmst (zb. Marstek Venus) würde ich den gar nicht anmelden..aus meiner Sicht Graubereich ?! .. nachdem dieser Speicher ja dann nicht an einer PV dranhängt

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  •  czeckson74
15.7.2025  (#5)
ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
15.7.2025  (#6)

zitat..
christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.

Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?




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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7.2025  (#7)
@streicher
Nein . Weil im verlinkten Dokument auch ein WR WR [Wechselrichter] Tausch als Eingriff beschrieben wird. 

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  •  christoph1703
15.7.2025  (#8)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.
───────────────

Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?

Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein AC-Speicher vom Elektriker als DC gemeldet wurde, um die Leistungsmessung zu umgehen. Netz NÖ hat offenbar nicht überprüft, ob der vorhandene WR WR [Wechselrichter] ein Hybrid ist.
Legal ist das natürlich nicht. Der Elektriker hat das von sich aus so gemacht, ohne den Anlagenbetreibern irgendwas davon zu erklären. Keine Ahnung, was da jeweils die Folgen sein könnten.


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  •  gremlin1982
16.7.2025  (#9)

zitat..
czeckson74 schrieb:

ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.

dann verstehe ich die Frage von fruzzy nicht, wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig.. ?! 


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  •  christoph1703
16.7.2025  (#10)

zitat..
gremlin1982 schrieb: wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig..

Doch, weil ein AC-Speicher einen WR WR [Wechselrichter] eingebaut hat. Betrifft die Bestands-PV nicht und ist auch ohne PV zu melden.


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  •  gremlin1982
16.7.2025  (#11)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
gremlin1982 schrieb: wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig..
───────────────

Doch, weil ein AC-Speicher einen WR WR [Wechselrichter] eingebaut hat. Betrifft die Bestands-PV nicht und ist auch ohne PV zu melden.

als was zu melden wenn ich sicherstellen kann (zb. Marstek Venus) nix aus der Batterie einzuspeisen.. Kleinsterzeugungsanlage?

"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln."

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  •  christoph1703
16.7.2025  (#12)
"Nie" ist in dem Fall schwierig. Bei Leistungsschwankungen hast du immer kurze Bezugs- und Einspeisespitzen.
Vielleicht ist damit gemeint, dass der WR WR [Wechselrichter] so klein dimensioniert ist, dass er schon die Grundlast nicht decken kann?
Aber keine Ahnung - Netz NÖ fragen?

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  •  Chriss
19.7.2025  (#13)
Darf ich mich da dranhängen -  wie sieht das mit der Nachrüstung einer Wallblx aus, mit der man Überschissladen kann?  Ich nehme an keine Meldepflicht?

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
19.7.2025  (#14)

zitat..
Chriss schrieb:

Darf ich mich da dranhängen -  wie sieht das mit der Nachrüstung einer Wallblx aus, mit der man Überschissladen kann?  Ich nehme an keine Meldepflicht?

bis 11kW immer Meldepflicht 
ab 11-22kW Genehmigungspflichtig 

Bei fast allen Netzbetreibern die wir kennen/wo wir bauen 


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
19.7.2025  (#15)
Hi 
Sry OT OT [Off Topic], aber DIESE Konstruktion würd mich technisch total interessieren 😁😁

zitat..
Chriss schrieb: Wallblx aus, mit der man Überschissladen kann

LG

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  •  Chriss
19.7.2025  (#16)
Auweh 🤣

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  •  christoph1703
19.7.2025  (#17)
Klingt nach einer Explosion, die die Schüssel nicht halten kann 😂 Aber daraus die Energie fürs Auto zu gewinnen ist genial! Das solltest du dir patentieren lassen 😜

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  •  pepo83
19.7.2025  (#18)
Werd mir irgendwann in 2-3 Jahren wohl auch ein E-Auto kaufen. 11kW Wallbox würd ich dann selbst installieren.
Würdet ihr das eig. melden (bei Netz NÖ)? Also weiß schon das es meldepflichtig wäre, aber die Frage ist was wären die Konsequenzen wenn ichs nicht tue? Auffallen würds wohl keinem (außer Netz NÖ würde vor Ort kontrollieren), ich würde dann auch meistens PV Überschuss laden, also das Netz auch nicht wirklich mehr belasten als jetzt.

Und wenn man es meldet, was sind (bei Netz NÖ) derzeit die kostentechnischen Konsequenzen? Wird man auf Leistungsmessung umgestellt, zahlt man mehr Netzgebühren, usw.?

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Hallo fruzzy,
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  •  christoph1703
19.7.2025  (#19)

zitat..
pepo83 schrieb: Und wenn man es meldet, was sind (bei Netz NÖ) derzeit die kostentechnischen Konsequenzen?

Nur das, was dir der Elektriker für die Fertigstellungsmeldung verrechnet, sofern du nicht selber einer bist oder eine mobile Wallbox nimmst. Bis 11 kW bleibt alles beim Alten. Also nicht wirklich ein Grund, die WB nicht zu melden.


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  •  pepo83
19.7.2025  (#20)
Wie gesagt, würds selbst machen und die Meldung bei Netz NÖ ist ja soweit ich das jetzt gesehen habe auch für Privatpersonen möglich.

Die Frage ist halt wies zukünftig aussieht mit neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz usw. könnte schon sein, dass die 11kW Wallbox Besitzer dann zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

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  •  christoph1703
19.7.2025  (#21)

zitat..
pepo83 schrieb: die Meldung bei Netz NÖ ist ja soweit ich das jetzt gesehen habe auch für Privatpersonen möglich.

Die Fertigstellung einer fest installierten WB muss von einem konzessionierten Elektriker gemeldet werden. Bei einer mobilen kannst du das selber machen, richtig. Oder hat sich da unlängst was geändert?


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