eigentlich ist eh alles meldepflichtig inkl. neuem netzzugansvertrag außer man hat schon einen hybrid wr verbaut und schließt nachträglich nur batterie an
wenn ich jetzt ac speicher installiere ist dieser lt. dokument meldepflichtig (inkl. neuem netzzugansvertrag) wirkt dann die WLV auch auf die PV und nur auf den akku WR WR [Wechselrichter]? ich würde mich da auf punkt 1.11 beziehen und nur den akku WR WR [Wechselrichter] auf WLV installieren, richtig?
Schau dir 1.12 an: Die Wirkleistungsvorgabe ist gemäß TOR SEA auf den neu zugebauten Anlagenteil (z.B. AC-Batteriespeicher) auszuführen.
Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.
wenn du einen "mobilen" Speicher nimmst (zb. Marstek Venus) würde ich den gar nicht anmelden..aus meiner Sicht Graubereich ?! .. nachdem dieser Speicher ja dann nicht an einer PV dranhängt
ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.
.. christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.
Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?
──────.. christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag. ───────────────
Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?
Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein AC-Speicher vom Elektriker als DC gemeldet wurde, um die Leistungsmessung zu umgehen. Netz NÖ hat offenbar nicht überprüft, ob der vorhandene WR WR [Wechselrichter] ein Hybrid ist. Legal ist das natürlich nicht. Der Elektriker hat das von sich aus so gemacht, ohne den Anlagenbetreibern irgendwas davon zu erklären. Keine Ahnung, was da jeweils die Folgen sein könnten.
ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.
dann verstehe ich die Frage von fruzzy nicht, wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig.. ?!
──────.. gremlin1982 schrieb: wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig.. ───────────────
Doch, weil ein AC-Speicher einen WR WR [Wechselrichter] eingebaut hat. Betrifft die Bestands-PV nicht und ist auch ohne PV zu melden.
als was zu melden wenn ich sicherstellen kann (zb. Marstek Venus) nix aus der Batterie einzuspeisen.. Kleinsterzeugungsanlage?
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln."
"Nie" ist in dem Fall schwierig. Bei Leistungsschwankungen hast du immer kurze Bezugs- und Einspeisespitzen. Vielleicht ist damit gemeint, dass der WR WR [Wechselrichter] so klein dimensioniert ist, dass er schon die Grundlast nicht decken kann? Aber keine Ahnung - Netz NÖ fragen?