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Auswirkungen AC Speicher auf die PV Anlage

 
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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7. - 16.7.2025
12 Antworten | 6 Autoren 12
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Meine PV Anlage ist von 2023. Noch ohne vorgeschriebener Fernabschaltung (Netz NÖ) die ja ab 01.01.2025 vorgeschrieben.

Nun meine eigentliche Frage:

Hätte eine AC Speicher Anschaffung eine Auswirkung auf die Anmeldung der PV Anlage? 

Oder hat die PV dann Bestandsschutz?

  •  Ecoline
15.7.2025 11:29  (#1)
https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/FAQ_Parallellaufbedingungen_2024.aspx

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7.2025 12:53  (#2)
danke für den link.

ganz gut erklärt nur noch immer nicht 100% klar. emoji

  • eigentlich ist eh alles meldepflichtig inkl. neuem netzzugansvertrag außer man hat schon einen hybrid wr verbaut und schließt nachträglich nur batterie an
  • wenn ich jetzt ac speicher installiere ist dieser lt. dokument meldepflichtig (inkl. neuem netzzugansvertrag) wirkt dann die WLV auch auf die PV und nur auf den akku WR WR [Wechselrichter]? ich würde mich da auf punkt 1.11 beziehen und nur den akku WR WR [Wechselrichter] auf WLV installieren, richtig?


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  •  christoph1703
15.7.2025 13:24  (#3)
Schau dir 1.12 an:
Die Wirkleistungsvorgabe ist gemäß TOR SEA auf den neu zugebauten Anlagenteil (z.B. AC-Batteriespeicher) auszuführen.

Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.


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  •  gremlin1982
15.7.2025 16:50  (#4)
wenn du einen "mobilen" Speicher nimmst (zb. Marstek Venus) würde ich den gar nicht anmelden..aus meiner Sicht Graubereich ?! .. nachdem dieser Speicher ja dann nicht an einer PV dranhängt

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  •  czeckson74
15.7.2025 19:43  (#5)
ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
15.7.2025 20:44  (#6)

zitat..
christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.

Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?




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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.7.2025 20:57  (#7)
@streicher
Nein . Weil im verlinkten Dokument auch ein WR WR [Wechselrichter] Tausch als Eingriff beschrieben wird. 

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  •  christoph1703
15.7.2025 22:01  (#8)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
christoph1703 schrieb: Sonst auch alles richtig. Wobei ich weiß, dass Netz NÖ die Angaben nicht (immer) prüft. Wenn du deinen AC-Speicher als DC-Speicher melden lässt, geht das durch und du bekommst keinen neuen Vertrag.
───────────────

Du meinst also es könnte durchgehen einen Nicht-Hybrid WR WR [Wechselrichter] gegen einen Hybrid-WR mit DC-Batterie zu tauschen ohne neuen Vertrag?

Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein AC-Speicher vom Elektriker als DC gemeldet wurde, um die Leistungsmessung zu umgehen. Netz NÖ hat offenbar nicht überprüft, ob der vorhandene WR WR [Wechselrichter] ein Hybrid ist.
Legal ist das natürlich nicht. Der Elektriker hat das von sich aus so gemacht, ohne den Anlagenbetreibern irgendwas davon zu erklären. Keine Ahnung, was da jeweils die Folgen sein könnten.


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  •  gremlin1982
16.7.2025 9:13  (#9)

zitat..
czeckson74 schrieb:

ein AC-Speicher hängt normal auch nicht an der PV. Sonst könnte ich ihn ja nicht "stand alone" betreiben, wenn ich bei AWATTAR z.B. mittags günstig einlagere und dann den Strom abends nutze, wenn ich gar keine PV besitze.

dann verstehe ich die Frage von fruzzy nicht, wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig.. ?! 


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  •  christoph1703
16.7.2025 9:26  (#10)

zitat..
gremlin1982 schrieb: wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig..

Doch, weil ein AC-Speicher einen WR WR [Wechselrichter] eingebaut hat. Betrifft die Bestands-PV nicht und ist auch ohne PV zu melden.


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  •  gremlin1982
16.7.2025 9:31  (#11)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
gremlin1982 schrieb: wenn AC und nicht an PV dran dann nicht meldepflichtig..
───────────────

Doch, weil ein AC-Speicher einen WR WR [Wechselrichter] eingebaut hat. Betrifft die Bestands-PV nicht und ist auch ohne PV zu melden.

als was zu melden wenn ich sicherstellen kann (zb. Marstek Venus) nix aus der Batterie einzuspeisen.. Kleinsterzeugungsanlage?

"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln."

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  •  christoph1703
16.7.2025 9:44  (#12)
"Nie" ist in dem Fall schwierig. Bei Leistungsschwankungen hast du immer kurze Bezugs- und Einspeisespitzen.
Vielleicht ist damit gemeint, dass der WR WR [Wechselrichter] so klein dimensioniert ist, dass er schon die Grundlast nicht decken kann?
Aber keine Ahnung - Netz NÖ fragen?

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