Ende der KIM-V: endlich wieder Anlage-Immos kaufen?
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Was man bisher weiß, ist, dass aus der Verpflichtung eine Empfehlung wird. Und Empfehlungen sind umzusezten ;) Wiewohl es ein paar Erleichterungen geben könnte, die in deinem Fall nicht relevant sein dürften. Aber das wird alles sehr kurzfristig veröffentlicht werden. Fix ist noch nichts meines Wissens nach.
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nach den laufenden Gesprächen mit unseren Partnerinstituten lässt sich noch kein wirklicher Trend ablesen. Es gibt welche, die weiter wie bisher machen und andere, die sich künftig auch wieder mehr trauen wollen. Obwohl die Gründung einer Gesellschaft für den Finanzierungszweck keine Voraussetzung darstellt. Ich habe auch schon Privatpersonen mit mehreren Vermietungsobjekten diesbezüglich positionieren können. Wichtig ist (und war auch bislang), wie das Gesamt-Set-Up aussieht (beispielsweise welchen Anteil die Vermietungserlöse am Einkommen darstellen). Auch, um wieviel Objekte es sich handelt bzw. künftig handeln soll, die bereits im Bestand sind. Bei manchen ist man dann ab z.B. 3 oder 4 Objekten in der Kommerzkundenbeurteilung - somit weg aus der Privatkundensicht und damit von der KIM-V und hin zur gewerblichen Betrachtung (wo es regulatorisch in dieser Hinsicht ja keine Einschränkung gibt).
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Welche/wer sind die "Banken"? Wo hast du bisher die Vorsorgewohnungen finanziert? Diese Bank stellt sich aktuell quer? Eine hier gern gewählte Bank nimmt z.B. 70% der Nettomieteinnahmen in die Haushaltsrechnung mit auf. Bedingung ist der Nachweis der Nachhaltigkeit, sprich der Mietvertrag muss vorgelegt werden. Eine reine Schätzung ist zu wenig.
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genau, das kenne ich auch von der BA so - gibt's welche die mehr ansetzen? |
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70% -75% der Nettomieterlöse bzw. 50% der Bruttomieterlöse ist bankübergreifend allgemein mehr oder weniger der Standard.
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https://www.krone.at/3816072 Ich poste das mal hier: wie die Krone berichtet und allgemein erwartet, dürften die Banken per Rundschreiben und "dringender Empfehlung" angewiesen werden, an den drei wesentlichen Kriterien der KOM-V festzuhalten: Max. 35 Jahre Laufzeit Max. 90% Beleihungsquote 40% vom Netto Für die Kreditnehmer sind das keine guten Nachrichten - man büßt die Sünden der Vergangenheit in der Kreditvergabe. Das Korsett der KIM-V ist zu eng. |
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Eher schlechte Nachrichten für Verkäufer ;) |
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Richtig. Mir sind keine bekannt. Das habe ich schon vor einiger Zeit geschrieben. Wenngleich das jetzt mal abgewartet werden muss, ob und wann sich Lockerungen und Ausnahmen einschleichen. Dann wird vermutlich die gesamte Branche peu a peu nachziehen (müssen), um kompetitiv zu bleiben. |
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Toll, dann führt der Weg also über Deutschland... |
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Die KIM-VO ist ja ab Juli weg, mit dem Rundschreiben an die Banken lebt sie aber als Empfehlung weiter. Aber nun sagt die FMA die Häuslbauer sollen die Kredite mit Pensionsbeginn abbezahlt haben. Statt die KIM-VO zu begraben legt die Behörde somit sogar noch eine Schippe oben drauf ... |
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Eigentlich waren diese Rahmenbedingungen schon immer eine gute Grundlage für eine Finanzierung, naja 35 Jahre is a bissl elends lang. |
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... während mit der Einführung der Seniorenkredite und diesbezüglicher anlassbezogener Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes per 05/2023 jedoch genau jene Fälle wieder erlaubt werden - jedoch nur für "ältere" Kreditnehmer. Hier ist es kein Problem, die Gesamtkreditlaufzeit bis weit in die Pensionszeit reichen zu lassen. Ohnehin scheint sich die Sorge der Aufsicht alleine auf die Überschuldung heimischer Wohneigentumsfinanzierungsnehmer zu beschränken. Die Kreditvergabe für Konsum kann weiterhin weitestgehend uneingeschränkt erfolgen. |
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https://orf.at/stories/3397850/ Der geist von kim v bleibt erhalten, ich finde das gut so. Speziell für gebrauchte immos sollte das preisdämpfend wirken |
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Gibt es für Dividenden aus dem Wertpapierdepot eventuell eine ähnlich Regelung? Oder werden die in der Haushaltsrechnung eher nicht mit aufgenommen (auch wenn sie über mehrere Jahre "nachhaltig" nachgewiesen werden können)? |
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Wenn über mehrere Jahre die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachweislich dargelegt werden können, dann kann man diese auch ansetzen - ebenfalls mit ähnlichen Abschlägen wie bei der Miete. Es ist halt auch die Frage, in welchem Verhältnis die Kapitaleinkünfte zum Erwerbseinkommen stehen. Wenn diese überproportional hoch sind, dann wird die Kreditprüfung intensiver sein.
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