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Es muss statisch unabhängig sein. Das Dach an die Hauswand anzubinden (damit es dazwischen nicht reinregnet) ist aber ok. Genau das Thema hatten wir vor ein paar Monaten hier im Forum und das war die Konklusio. |
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Hello again ;) Alles klar, das heißt, wir brauchen vorne auf jeden Fall Steher, auf denen die Pfette aufliegen kann. Wenn wir dafür an die Hausmauern anbinden können, aber auch okay. Wobei ein kleiner Spalt es vielleicht optisch etwas luftiger machen würde, und wirklich viel reinregnen tuts bei 10-15 cm auch nicht. Aber mal schauen. Ich hab eh nach Carport gesucht, aber da war so eine Fülle an Beiträgen, und in den ersten paar ging's meist um ganz andere Themen diesbezüglich. Ich werd mal schauen, ob ich besagten Thread selber finde. Danke dir! |
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Ich empfehle dir aufs Bauamt zu gehen und nachzufragen ob es eine Möglichkeit für diese Ausführung geben würde. Entweder sagen sie dann "kein Problem, wir brauchen vor Baubeginn blablabla", oder sie sagen dir was du an deiner Planung ändern müsstest, damit es bewilligungsfähig wäre. |
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Der Anbau mit 0,00 cm Abstand ist erlaubt. Es darf keine Verbindung zu den anderen Gebäuden bestehen. Damit es als Carport genehmigungsfähig ist, gilt das für alle Seiten. Also auch für die hintere Seite. |
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Wenn wir mal grob fertig sind mit dem Entwurf, machen wir das eh, damit es dann bei der Einreichung hoffentlich smooth läuft. Es kommen halt nur immer wieder Fragen auf und ich mag nicht jedes Mal hinlaufen (und die wären vermutlich auch nicht so happy damit ;) ). Viele Fragen lassen sich aus der NÖ Bauordnung beantworten, manche - so wie diese - allerdings nicht, und da ist es gut, schon mal Vorabinfo zu holen von Personen, die diese Situation vielleicht schon hatten bzw. darüber Bescheid wissen :) Danke für die Info! Aber darf ein Carport nicht eine Wand haben (in dem Fall die hintere)? Vorne zwei Stützen wäre in Ordnung, aber hinten wäre es schon praktischer ohne Stützen und direkt an der Wand befestigt... |
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Darf es, aber das müssen dann seine eigenen Wände sein. Wenn es am Hauptgebäude hängt, ist es ein Teil vom Hauptgebäude. Anschaulich formuliert: Wenn du das angrenzende Gebäude komplett wegreißt, muss das Carport noch stehen. |
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Doch, darf er. Aber: Korrekt, und daher kann es von der Definition her kein Carport mehr sein, weil das Hauptgebäude bereits mehr als eine Wand und ein Dach hat. Somit würden die Bestimmungen eine Garage gelten, die zu einem Baueil des Hauptgebäudes wird. |
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mich würde interessieren worauf sich diese Aussage stützt (Gesetzestext/Judikatur). Vielen Dank! |
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§4 Z 15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;
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