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Gewährleistungsfrist durch fehlende Wartung eingeschränkt?

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  •  Snowstorm
5.5.2025
10 Antworten | 6 Autoren 10
10
Servus zusammen,

ist es wirklich so, dass z.B. bei einer PV-Anlage die Gewährleistungspflicht von 5 Jahre auf zwei Jahre reduziert wird, wenn keine Wartung der Anlage durchgeführt wird?

Ich habe heute einen Wartungsvertrag erhalten, der dies so beschreibt. Kosten für die Wartung ca. 500 Euro / Jahr aufwärts. Die Wartung ist für einen Batteriespeicher und 2 Wechselrichter. Insgesamt 17,5 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Ich finde den Preis einfach zu hoch.

Ist das so rechtens? Die Anlage steht in Deutschland :)

Viele Grüße

Snowi

  •  Magnum2
  •   Silber-Award
5.5.2025  (#1)
Was genau wollen die warten?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#2)
Dann musst du nach dem deutschen Gewährleistungsrecht suchen.

Das Rechtsverständnis ist ja sehr ähnlich und in Österreich ist das Beschränken der Gewährleistung im Konsumentengeschäft unzulässig.

Eine Garantie könnte man bspw. rechtswirksam an die Buchung eines Wartungsvertrags knüpfen.

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  •  Snowstorm
5.5.2025  (#3)
Softwareupdates und halt der Check, dass noch alles richtig funktioniert. Im Wartungsvertrag ist aber nichts genaues ausgeführt. Ebenfalls werden Stunden und Anfahrt gesondert abgerechnet. Deswegen würde ich auf mindestens 500 Euro kommen. 

Jahreswartung 170 Euro netto / Update
40 Euro Anfahrt
und 70 Euro netto / Monteur die Stunde

Da kostet mich die Anfahrt /Abfahrt schon bei 2 Mann 180 Euro netto.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#4)

zitat..
Snowstorm schrieb: der Check, dass noch alles richtig funktioniert

😂 Klingt nach mächtiger Abzocke. 

Den Check ob alles funktioniert hast du entweder selbst über deine PV-App oder spätestens am Ende jedes Jahres auf der Abrechnung der Einspeisung.


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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
5.5.2025  (#5)
Wie Rabaum schreibt: steht die Anlage in DE, wird wohl das DE-Gesetz gelten.
für AT AT [Außentemperatur] kannst du auch hier mal die Basics zu Garantie und Gewährleistung lesen
https://www.wko.at/gewerberecht/gewaehrleistung-garantie-schadenersatz-produkthaftung-faq

Hier muss man mal klar unterscheiden:
Vertrag B2B oder B2C(=Verbraucher)?
B2B kann man in beidseitigem Einverständnis zur Gänze auf Gewährleistung verzichten (wird aber wohl keiner so "blöd" sein...  - aber gesetzlich möglich)
Beim Verbrauchervertrag kann die Gewährleistung nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden... auch wenn es im Vertrag festgelegt wurde und vom Konsument unterzeichnet (=akzeptiert) wurde. Am Ende steht dann das Konsumentenschutzgesetz über diesem Vertrag und über dieser benachteiligenden Klausel gegenüber dem Konsumenten. 

Wenn ein Unternehmen eine Garantie gibt, darf dieser auch die Spielregeln dafür festlegen. 
Hört sich für mich hier so an als wenn Gewährleistung und Garantie vermischt werden: mit jährlicher Wartung 5 Jahre Garantie, ohne der Wartung "nur" 2 Jahre Gewährleistung.
Und ja: wenn die Wartung 500€ pro Jahr kostet und dabei nur mal kurz die Hand aufgelegt wird... ist das auch rechtens... wie gesagt: der Unternehmer darf hier die Spielregeln beliebig festlegen und der Konsument muss selbst entscheiden, ob das ein guter Deal ist oder abzocke.
 

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  •  Snowstorm
5.5.2025  (#6)
Hm Garantie ist auf die Wechselrichter und Speicher glaube ich 10 Jahre. Auf die Platten 20 Jahre. Das dürfte auch nicht von der Haftung abhängig sein.

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  •  christoph1703
5.5.2025  (#7)

zitat..
JoeSi schrieb: Hört sich für mich hier so an als wenn Gewährleistung und Garantie vermischt werden: mit jährlicher Wartung 5 Jahre Garantie, ohne der Wartung "nur" 2 Jahre Gewährleistung.

Sehe ich auch so. Gewährleistung ist mWn EU-weit harmonisiert und kann bei neuen Sachen gegenüber Konsumenten nicht eingeschränkt werden. Garantie kann vom Unternehmen nach Belieben gegeben werden oder auch nicht.


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  •  TobiK
  •   Bronze-Award
5.5.2025  (#8)
Wenn ich das richtig recherchiert habe, basiert die 5-jährige Gewährleistung darauf, dass die Errichtung einer PV im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt. Die reguläre gesetzliche Gewährleistung im Kontext von Kaufverträgen beträgt in den meisten EU-Ländern "nur" zwei Jahre. Das Thema mit dem Werkvertrag scheint aber auch nicht 100% durchgängig in der Rechtssprechung in DE so bestätigt zu sein, sodass das aus Errichter-Sicht der erste Weg wäre, sich im Zweifelsfall herauszureden.

Sollte die 5-jährige Gewährleistung also "gesetzlich sein" (sonst wäre es btw btw [by the way, übrigens]. eine freiwillige Garantie), so kann m.E. keine Abhängigkeit zu einem Wartungsvertrag geschaffen werden. Ordnungsgemäße Wartung muss natürlich gegeben sein. Jetzt ist die Frage: inwiefern ist die PV überhaupt wartungspflichtig? Ich würde da erst einmal nach den Hersteller-Angaben des WR WR [Wechselrichter] und der Module gehen. Ist kein Wartungserfordernis angegeben, existiert m.E. auch keine Wartungspflicht.

Ich lass mich nur ungern veräppeln und würde mich darauf nicht einlassen. Mit ausreichend starker Argumentation hat das in den wenigen Fällen, in denen ich in der Vergangenheit wegen irgendwas "Ärger" hatte, auch immer gut funktioniert.

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  •  Snowstorm
5.5.2025  (#9)
Ich habe alles von Huawei. Es gibt schon eine Wartungsempfehlung. Sichtprüfung und Sauberkeit und ob Kabel intakt sind. Ist eigentlich etwas auf 5 Minuten. Ich habe aktuell auch noch keine Abnahmeprotokolle von der Anlage etc.

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  •  TobiK
  •   Bronze-Award
5.5.2025  (#10)

zitat..
Snowstorm schrieb:

Ich habe alles von Huawei. Es gibt schon eine Wartungsempfehlung. Sichtprüfung und Sauberkeit und ob Kabel intakt sind. Ist eigentlich etwas auf 5 Minuten. Ich habe aktuell auch noch keine Abnahmeprotokolle von der Anlage etc.

Dafür ist ja kein Fachbetrieb notwendig. Würde ich mich nicht drauf einlassen 


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