Zusammenfassung: Gewährleistungsfrist durch fehlende Wartung eingeschränkt? | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Gewährleistungsfrist durch fehlende Wartung eingeschränkt? (Zusammenfassung)

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  •  Snowstorm
5.5.2025
Zusammenfassung aus 10 Antworten von 6 Autoren
Servus zusammen,

ist es wirklich so, dass z.B. bei einer PV-Anlage die Gewährleistungspflicht von 5 Jahre auf zwei Jahre reduziert wird, wenn keine Wartung der Anlage durchgeführt wird?

Ich habe heute einen Wartungsvertrag erhalten, der dies so beschreibt. Kosten für die Wartung ca. 500 Euro / Jahr aufwärts. Die Wartung ist für einen Batteriespeicher und 2 Wechselrichter. Insgesamt 17,5 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Ich finde den Preis einfach zu hoch.

Ist das so rechtens? Die Anlage steht in Deutschland :)

Viele Grüße

Snowi

In der Diskussion geht es um Gewährleistung und Garantie im Zusammenhang mit Wartungsverträgen für Photovoltaikanlagen. Teilnehmer klären die Unterschiede zwischen B2B und B2C-Verträgen und betonen, dass Gewährleistung nicht eingeschränkt werden darf. Einigkeit besteht darüber, dass Garantiebedingungen vom Unternehmen festgelegt werden können. Die Kosten für Wartungen werden als hoch wahrgenommen, was als mögliches Abzocke angesehen wird. Zudem wird auf die Bedeutung von Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen hingewiesen, wobei eine regelmäßige Wartung nicht als gesetzliche Pflicht angesehen wird, sofern keine spezifischen Anforderungen bestehen.

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