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·gelöst· Fahrzeug versichern wenn man nicht Eigentümer ist - am einfachsten!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5. - 5.5.2025
22 Antworten | 8 Autoren 22
22
Hi Leute,

da das Töchterchen heuer 15 wird hat sich Papa bautech um den entsprechenden, fahrbaren Untersatz im Mopedbereich gekümmert.
Nun soll jedoch das Moped auf die Tochter angemeldet werden, auch die Versicherungspolizze soll auf sie lauten - ich glaube einfach das steigert die Bindung zu dem Trumm und schafft ein wenig Besitzerstolz.

Soweit ich glaube zu wissen sollten wir:

  • Versicherung anmelden, im besten Fall gleich aufs Kind
  • Moped anmelden auf Versicherungsnehmer -> also Kind

Klingt ja ganz einfach - die einzige Variable liegt für mich im Kaufvertrag... hier steh ich als Käufer drin.

Geht das oben skizzierte Anmeldeprozedere auch, ohne Eigentümer zu sein? Muss ich da eine Vollmacht oder was Ähnliches (hab bei einfacher Recherche den Begriff "Benutzungsüberlassungserklärung" gefunden, davon hab ich beim Lesen schon einen Ausschlag bekommen) ausstellen? Darf mein Kind schon rechtsgültig Verträge (oder hier halt Versicherungen) abschließen oder muss ich sowieso noch überall mitgehen?

Vielleicht haben die Versicherungsspezialisten (insbesondere @speeeedcat, von dem weiß ich gesichert dass er einer ist) hier für mich die Erleuchtung parat...

Danke schon im Voraus und schönen Sonntag

bautech

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
4.5.2025  (#1)
Wenn's auf die Tochter angemeldet wird schreib den Kaufvertrag hald auf sie

Ansonsten müsstest es so ausführen wie bei Leasingverträgen, da gehört das Fahrzeug ja auch der Gesellschaft 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#2)
@Lu1994

Ich bin bereits Besitzer...

zitat..
bautech schrieb: die einzige Variable liegt für mich im Kaufvertrag... hier steh ich als Käufer drin.

Daher meine Frage was zu tun ist... der Hinweis aufs Leasing ist nett, mir jedoch auch fremd 😉 meldet der Eigentümer auf den Nutzer an? 


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  •  christoph1703
4.5.2025  (#3)
Du kannst ihr das Teil auch schenken, dann ist sie Eigentümerin und kann anmelden.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#4)

@­christoph1703 

Will ich aber nicht, ebensowenig verkaufen um den symbolischen Euro... außerdem bleibt dann die Frage der Rechtsgeschäftsfähigkeit (ich hoff das stimmt wie geschrieben) einer 14-jährigen. Wenn ich dann frisch überall mit hingehen muss kann ich mir den Eigentumsübertrag auch gleich sparen 😀

Gibts zu meinen Fragen auch Antworten?

zitat..
bautech schrieb: Geht das oben skizzierte Anmeldeprozedere auch, ohne Eigentümer zu sein? Muss ich da eine Vollmacht oder was Ähnliches (hab bei einfacher Recherche den Begriff "Benutzungsüberlassungserklärung" gefunden, davon hab ich beim Lesen schon einen Ausschlag bekommen) ausstellen? Darf mein Kind schon rechtsgültig Verträge (oder hier halt Versicherungen) abschließen oder muss ich sowieso noch überall mitgehen?

 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#5)
Hier gibts eine Übersicht von der Geschäftsfähigkeit für MInderjährige: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/8/Seite.1740386.html

d.h. mit einer Vollmacht oder Einverständniserklärung sollte das passen, damit du nicht jedes mal mitrennen mußt.

M.E. muß sie die Besitzerin des Fahrzeuges zum Anmelden sein...kannst ja nicht fremde Fahrzeuge anmelden emoji
Dazu brauchts natürlich einen Kaufvertrag, der den Besitz dann nachweist, den du zur Anmeldung auch mitnehmen mußt.

d.h. du wirst ihr das Moped "verkaufen"/schenken müssen, damit es auf sie angemeldet werden kann.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#6)
Danke für die Rechtsansicht hinsichtlich Rechtsgeschäfte Minderjähriger, jetzt bin ich ein bisschen schlauer.

zitat..
gdfde schrieb: d.h. du wirst ihr das Moped "verkaufen"/schenken müssen, damit es auf sie angemeldet werden kann.

Das glaub ich aber fast nicht, siehe Leasingbeispiel - Leasingauto gehört Bank / Versicherer aber ich steh im Zulassungsschein. Leider hab ich keine Ahnung wie so was abläuft - alle meine Autos waren / sind gekauft.

Mit einer Vollmacht (die ich anscheinend eh brauche) gehts nicht?
Oder anders: Ich kann das Trumm nicht auf die Tochter anmelden?

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
4.5.2025  (#7)
Du musst nur auf der Zulassungsstelle nachfragen, da gibt's eine Vollmacht, aber wozu das ganze gut sein soll erschließt sich mir nicht, wenn's ein Geschenk sein soll dann Schenk es ihr auch richtig, wenn sie nur ausnahmsweise damit fahren darf und sonst immer du dann meld es auf dich an

Meine Frau hatte mit ihrem Vater damals das gleiche Thema, bis ihm sein Vater den Kopf gewaschen hat und er den KV unterschrieben hat, ist doch Schwachsinn wie kompliziert man etwas so simples machen will...

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#8)
Ist deine Tochter in der Lehre, hat sie ein eigenes Einkommen? Beschränkt geschäftsfähig ist sie in jedem Fall. Mit Ihrem Einkommen könnte sie aber ein Moped unterhalten.

zitat..
bautech schrieb: das steigert die Bindung zu dem Trumm und schafft ein wenig Besitzerstolz.

Weißt du, was die Bindung erhöhen würde? Das Eigentum des Mopeds. Das willst du aber nicht, wie du geschrieben hast. Kann ich aber nicht nachvollziehen. Ob es dann auf sie oder dich angemeldet wird ist für mich eine akademische Frage ohne praktischen Nutzen.

zitat..
Lu1994 schrieb: wenn's ein Geschenk sein soll dann Schenk es ihr auch richtig

Das ist auch mein Zugang.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#9)

zitat..
Lu1994 schrieb: Schwachsinn wie kompliziert man etwas so simples machen will...

Eventuell ist's komplizierter als du vermutest...

zitat..
Lu1994 schrieb: wenn's ein Geschenk sein soll dann Schenk es ihr auch richtig,

Soll's aber nicht sein... für die kommenden 3 Jahre soll die Tochter und ich im Zulassungsschein stehen, dann meine Frau und ich.
Auf sie anmelden hängt mit einem fast geschenkten Versicherungstarif für Jugendliche (also nimmer für mich) zusammen - deshalb die Fragestellung... Ich bin kein Freund davon, Sachen doppelt oder dreifach zu machen - warum umständlich wenn's auch einfach geht

Also nochmal: fällt jemandem ein anderer Weg als Schenkung / Verkauf ein oder geht das schlicht nicht?


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
4.5.2025  (#10)
Eigentlich hättest nur den Kaufvertrag auf dich und deine Tochter ausstellen lassen müssen. Somit könnte wahlweise einer von euch beiden der Zulassungsbesitzer sein, der andere wird lediglich als Mitbesitzer im Zulassungsschein eingetragen.
(Das Eigentumsverhältnis würde dabei keine Rolle spielen.)

Eventuell den Kaufvertrag (legal) ändern (Neuausstellung)?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#11)

zitat..
rabaum schrieb: Ist deine Tochter in der Lehre, hat sie ein eigenes Einkommen?

Nein...


zitat..
rabaum schrieb: Weißt du, was die Bindung erhöhen würde?

Weißt du, wie lange ich mit meiner Tochter darüber gesprochen habe? Wenn ja - hau dein Wissen raus... oder probier einfach, mir zu helfen. Wies nicht geht weiß ich ja eh selber...


zitat..
Hobbyplaner schrieb: Eventuell den Kaufvertrag (legal) ändern (Neuausstellung)?

Das geht? Das wäre ja fast zu einfach 😀
Danke, wird probiert 




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#12)
Auf die Schnelle habe ich mal den Punkt "Benützungsüberlassungserklärung" gefunden. Das hört sich so an, als könnte es eure Konstellation abdecken.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/2/Seite.060118.html

https://www.operating-leasing.at/benutzungsuberlassungserklarung-fur-kfz-in-osterreich-ein-umfassender-leitfaden-mit-muster/

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#13)

zitat..
rabaum schrieb:

Auf die Schnelle habe ich mal den Punkt "Benützungsüberlassungserklärung" gefunden. Das hört sich so an, als könnte es eure Konstellation abdecken.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/2/Seite.060118.html

https://www.operating-leasing.at/benutzungsuberlassungserklarung-fur-kfz-in-osterreich-ein-umfassender-leitfaden-mit-muster/

Danke, hab ich auch schon gefunden - und kristallisiert sich als Plan B immer mehr heraus.
Hat eigentlich auch den Charme, dass die Tochter kein Eigentümer ist (was sie schlicht und ergreifend nicht will) und trotzdem fahren darf und die Versicherung auch auf sie lauten kann.


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  •  speeeedcat
4.5.2025  (#14)
Lieber M.....
wenn die Versicherung und der Zulassungsschein auf die Tochter lauten soll, musst du den Kaufvertrag auch auf sie ausstellen (lassen) und dich ggf. selber als Mitbesitzer im Kaufvertag anführen und mit unterschreiben, wie Hobbyplaner richtig schreibt. Du kannst dir dann bei der Zulassung aussuchen und dort auch bekannt geben, wer der Hauptzulassungsnehmer sein soll, und wer Mitbesitzer (dieser steht ganz unten im ZS) ist. Es kann aber auch sie die alleinige ZS-Besitzerin sein.
Bei der Anmeldung gibt es ein Formular, dass du als Erziehungsberechtigter mitunterschreiben musst.
Wenn sie die Zulassungsbesitzerin (und du nur als weiterer Zulassungsbesitzer aufscheinst) ist, lautet auch die Versicherungspolizze auf sie. Du musst beim Versicherungs-Antrag (wieder als Erziehungsberechtigter) aber mit unterschreiben.

zitat..
rabaum schrieb: Ist deine Tochter in der Lehre, hat sie ein eigenes Einkommen?

Dieser Punkt hat mir der Fragestellung und der Versicherung an sich überhaupt nichts zu tun.

Edit: wenn du nach den drei Jahren mit deiner Frau ZS-Besitzer sein wollt, muss das Moped an die und deine Frau, also an euch beide, verkauft, abgemeldet und auf dich und deine Frau angemeldet werden.

Alles klar? LgA

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#15)
Hello @speeeedcat,

danke für deine Expertise.
Verkäufer ist schon angeschrieben, ich warte auf seine Antwort hinsichtlich Kaufvertragsänderung/-neuausstellung.

zitat..
speeeedcat schrieb: Alles klar?

Jetzt schon😀




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  •  speeeedcat
4.5.2025  (#16)

zitat..
speeeedcat schrieb: muss das Moped an die und deine Frau, also an euch beide, verkauft, abgemeldet und auf dich und deine Frau angemeldet werden.

Dich sollte das heißen ..🙃


zitat..
bautech schrieb: Jetzt schon😀

👍




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#17)

zitat..
bautech schrieb: Verkäufer ist schon angeschrieben, ich warte auf seine Antwort hinsichtlich Kaufvertragsänderung/-neuausstellung.

Das versteh ich irgendwie immer noch nicht, warum du das vom ursprünglichen Verkäufer haben möchtest.
Mach einfach einen neuen Kaufvertrag, wo deine Tochter und du Besitzer bist bzw. verkauf ihr einfach 50% davon.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#18)

zitat..
bautech schrieb: dass die Tochter kein Eigentümer ist (was sie schlicht und ergreifend nicht will)

zitat..
bautech schrieb: Antwort hinsichtlich Kaufvertragsänderung/-neuausstellung.

Also konsistent bist du aber nicht in der Argumentation.
Soll es jetzt ihr gehören oder nicht, ob ganz oder teilweilse, entgeltlich oder geschenkt?

zitat..
gdfde schrieb: Das versteh ich irgendwie immer noch nicht, warum du das vom ursprünglichen Verkäufer haben möchtest.

Wozu man den Verkäufer für die Regelung eurer Innenverhältnisse nochmal belästigen muss erschließt sich mir auch nicht.

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.5.2025  (#19)
Ich hatte auch mal ein Auto das mir allein gehörte, im Vertrag stand aber meine Mutter als Versicherungsnehmer mit drin, damit der Übertrag der 0er Stufe eines Verwandten ohne Diskussionen ging. 
sie stand nie im Kaufvertrag und das war der Versicherung komplett egal. Versicherungsnehmer war ich und sie stand da eben als Mitversicherungsnehmerin drin. Nach ein paar Jahren haben wir sie rausgenommen, hat nie jemand gefragt. 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#20)

zitat..
rabaum schrieb: Also konsistent bist du aber nicht in der Argumentation.

Stimmt absolut, hängt aber (zu meiner Verteidigung) auch ein wenig mit einem sehr launischen Teenager in Form der Tochter zusammen... auf einmal ist das MITeigentum für Sie kein Thema mehr 🤨


zitat..
gdfde schrieb: Das versteh ich irgendwie immer noch nicht, warum du das vom ursprünglichen Verkäufer haben möchtest.

Stimmt auch, selbiges hat der Verkäufer geantwortet... gehört bereits mir, interessiert ihn nicht. Hier hab ich definitiv zu sehr um zu viele Ecken gedacht...

Lange Rede - kurzer Sinn, ohne dass ihr irgendwas von dem Moped gehört ists rechtlich richtig schwierig, sie als Zulassungsbesitzer eintragen zu lassen. Benützungsüberlassungserklärung ist für Privat -> Privat für mich too much, eine Einkommenssteuererklärung ist leichter auszuformulieren als der Vordruck vom Versicherer / der Zulassungsstelle...

Nochmals danke an Alle für die Beteiligung, morgen wird angemeldet 😀




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#21)
Dann gratuliere zu deinem Moped. 😂

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