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Wenn's auf die Tochter angemeldet wird schreib den Kaufvertrag hald auf sie Ansonsten müsstest es so ausführen wie bei Leasingverträgen, da gehört das Fahrzeug ja auch der Gesellschaft |
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@Lu1994 Ich bin bereits Besitzer... Daher meine Frage was zu tun ist... der Hinweis aufs Leasing ist nett, mir jedoch auch fremd 😉 meldet der Eigentümer auf den Nutzer an? |
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Du kannst ihr das Teil auch schenken, dann ist sie Eigentümerin und kann anmelden. |
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@christoph1703 Will ich aber nicht, ebensowenig verkaufen um den symbolischen Euro... außerdem bleibt dann die Frage der Rechtsgeschäftsfähigkeit (ich hoff das stimmt wie geschrieben) einer 14-jährigen. Wenn ich dann frisch überall mit hingehen muss kann ich mir den Eigentumsübertrag auch gleich sparen 😀 Gibts zu meinen Fragen auch Antworten? |
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Hallo bautech, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Fahrzeug versichern wenn man nicht Eigentümer ist - am einfachsten! |
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Hallo bautech, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Hier gibts eine Übersicht von der Geschäftsfähigkeit für MInderjährige: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/8/Seite.1740386.html d.h. mit einer Vollmacht oder Einverständniserklärung sollte das passen, damit du nicht jedes mal mitrennen mußt. M.E. muß sie die Besitzerin des Fahrzeuges zum Anmelden sein...kannst ja nicht fremde Fahrzeuge anmelden ![]() Dazu brauchts natürlich einen Kaufvertrag, der den Besitz dann nachweist, den du zur Anmeldung auch mitnehmen mußt. d.h. du wirst ihr das Moped "verkaufen"/schenken müssen, damit es auf sie angemeldet werden kann. |
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Danke für die Rechtsansicht hinsichtlich Rechtsgeschäfte Minderjähriger, jetzt bin ich ein bisschen schlauer. Das glaub ich aber fast nicht, siehe Leasingbeispiel - Leasingauto gehört Bank / Versicherer aber ich steh im Zulassungsschein. Leider hab ich keine Ahnung wie so was abläuft - alle meine Autos waren / sind gekauft. Mit einer Vollmacht (die ich anscheinend eh brauche) gehts nicht? Oder anders: Ich kann das Trumm nicht auf die Tochter anmelden? |
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Du musst nur auf der Zulassungsstelle nachfragen, da gibt's eine Vollmacht, aber wozu das ganze gut sein soll erschließt sich mir nicht, wenn's ein Geschenk sein soll dann Schenk es ihr auch richtig, wenn sie nur ausnahmsweise damit fahren darf und sonst immer du dann meld es auf dich an Meine Frau hatte mit ihrem Vater damals das gleiche Thema, bis ihm sein Vater den Kopf gewaschen hat und er den KV unterschrieben hat, ist doch Schwachsinn wie kompliziert man etwas so simples machen will... |
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Ist deine Tochter in der Lehre, hat sie ein eigenes Einkommen? Beschränkt geschäftsfähig ist sie in jedem Fall. Mit Ihrem Einkommen könnte sie aber ein Moped unterhalten. Weißt du, was die Bindung erhöhen würde? Das Eigentum des Mopeds. Das willst du aber nicht, wie du geschrieben hast. Kann ich aber nicht nachvollziehen. Ob es dann auf sie oder dich angemeldet wird ist für mich eine akademische Frage ohne praktischen Nutzen. Das ist auch mein Zugang. |
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Eventuell ist's komplizierter als du vermutest... Soll's aber nicht sein... für die kommenden 3 Jahre soll die Tochter und ich im Zulassungsschein stehen, dann meine Frau und ich. Auf sie anmelden hängt mit einem fast geschenkten Versicherungstarif für Jugendliche (also nimmer für mich) zusammen - deshalb die Fragestellung... Ich bin kein Freund davon, Sachen doppelt oder dreifach zu machen - warum umständlich wenn's auch einfach geht Also nochmal: fällt jemandem ein anderer Weg als Schenkung / Verkauf ein oder geht das schlicht nicht? |
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Eigentlich hättest nur den Kaufvertrag auf dich und deine Tochter ausstellen lassen müssen. Somit könnte wahlweise einer von euch beiden der Zulassungsbesitzer sein, der andere wird lediglich als Mitbesitzer im Zulassungsschein eingetragen. (Das Eigentumsverhältnis würde dabei keine Rolle spielen.) Eventuell den Kaufvertrag (legal) ändern (Neuausstellung)? |
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Nein... Weißt du, wie lange ich mit meiner Tochter darüber gesprochen habe? Wenn ja - hau dein Wissen raus... oder probier einfach, mir zu helfen. Wies nicht geht weiß ich ja eh selber... Das geht? Das wäre ja fast zu einfach 😀 Danke, wird probiert |
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Auf die Schnelle habe ich mal den Punkt "Benützungsüberlassungserklärung" gefunden. Das hört sich so an, als könnte es eure Konstellation abdecken. https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/2/Seite.060118.html https://www.operating-leasing.at/benutzungsuberlassungserklarung-fur-kfz-in-osterreich-ein-umfassender-leitfaden-mit-muster/ |
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Danke, hab ich auch schon gefunden - und kristallisiert sich als Plan B immer mehr heraus. Hat eigentlich auch den Charme, dass die Tochter kein Eigentümer ist (was sie schlicht und ergreifend nicht will) und trotzdem fahren darf und die Versicherung auch auf sie lauten kann. |
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Lieber M..... wenn die Versicherung und der Zulassungsschein auf die Tochter lauten soll, musst du den Kaufvertrag auch auf sie ausstellen (lassen) und dich ggf. selber als Mitbesitzer im Kaufvertag anführen und mit unterschreiben, wie Hobbyplaner richtig schreibt. Du kannst dir dann bei der Zulassung aussuchen und dort auch bekannt geben, wer der Hauptzulassungsnehmer sein soll, und wer Mitbesitzer (dieser steht ganz unten im ZS) ist. Es kann aber auch sie die alleinige ZS-Besitzerin sein. Bei der Anmeldung gibt es ein Formular, dass du als Erziehungsberechtigter mitunterschreiben musst. Wenn sie die Zulassungsbesitzerin (und du nur als weiterer Zulassungsbesitzer aufscheinst) ist, lautet auch die Versicherungspolizze auf sie. Du musst beim Versicherungs-Antrag (wieder als Erziehungsberechtigter) aber mit unterschreiben. Dieser Punkt hat mir der Fragestellung und der Versicherung an sich überhaupt nichts zu tun. Edit: wenn du nach den drei Jahren mit deiner Frau ZS-Besitzer sein wollt, muss das Moped an die und deine Frau, also an euch beide, verkauft, abgemeldet und auf dich und deine Frau angemeldet werden. Alles klar? LgA |
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Hello @speeeedcat, danke für deine Expertise. Verkäufer ist schon angeschrieben, ich warte auf seine Antwort hinsichtlich Kaufvertragsänderung/-neuausstellung. Jetzt schon😀 |
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Dich sollte das heißen ..🙃 👍 |
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Das versteh ich irgendwie immer noch nicht, warum du das vom ursprünglichen Verkäufer haben möchtest. Mach einfach einen neuen Kaufvertrag, wo deine Tochter und du Besitzer bist bzw. verkauf ihr einfach 50% davon. |
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Soll es jetzt ihr gehören oder nicht, ob ganz oder teilweilse, entgeltlich oder geschenkt? Wozu man den Verkäufer für die Regelung eurer Innenverhältnisse nochmal belästigen muss erschließt sich mir auch nicht. |
Also konsistent bist du aber nicht in der Argumentation. ||
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Ich hatte auch mal ein Auto das mir allein gehörte, im Vertrag stand aber meine Mutter als Versicherungsnehmer mit drin, damit der Übertrag der 0er Stufe eines Verwandten ohne Diskussionen ging. sie stand nie im Kaufvertrag und das war der Versicherung komplett egal. Versicherungsnehmer war ich und sie stand da eben als Mitversicherungsnehmerin drin. Nach ein paar Jahren haben wir sie rausgenommen, hat nie jemand gefragt. |
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Stimmt absolut, hängt aber (zu meiner Verteidigung) auch ein wenig mit einem sehr launischen Teenager in Form der Tochter zusammen... auf einmal ist das MITeigentum für Sie kein Thema mehr 🤨 Stimmt auch, selbiges hat der Verkäufer geantwortet... gehört bereits mir, interessiert ihn nicht. Hier hab ich definitiv zu sehr um zu viele Ecken gedacht... Lange Rede - kurzer Sinn, ohne dass ihr irgendwas von dem Moped gehört ists rechtlich richtig schwierig, sie als Zulassungsbesitzer eintragen zu lassen. Benützungsüberlassungserklärung ist für Privat -> Privat für mich too much, eine Einkommenssteuererklärung ist leichter auszuformulieren als der Vordruck vom Versicherer / der Zulassungsstelle... Nochmals danke an Alle für die Beteiligung, morgen wird angemeldet 😀 |
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Dann gratuliere zu deinem Moped. 😂 |
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