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Netzgebühren fürs Einspeisen kommen - Seite 93

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
10.3. - 14.12.2025
1.849 Antworten | 169 Autoren 1849
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.12.2025 12:43  (#1841)

zitat..
Karl10 schrieb:
Heißt aber andererseits: bei einem Vertrag bis 20 kW zahlt man gar nichts, bei einem Vertrag mit 21 kW zahlt man für JEDE eingespeiste Kilowattstunde (also ab der ersten).

Lt. beschlossenen Änderungsantrag (meine Hervorhebung)

_aktuell/20251213699128.png

Diese Berechnung stellt eine Deckelung des Jahresbetrages dar. Der "Regulator" kann eine flexible Verordnung herausgeben, die Leistungsbezogen ist, dynamische Komponenten enthält, etc. aber in Summe darf es pro Jahr nicht mehr als den angeführten Betrag ausmachen.

Wichtig:
Nachdem das Netznutzungsentgelt für Einspeiser gefallen ist und man zur Gesichtswahrung der handelnden Personen den Versorgungsinfrastrukturbeitrag mit einer irrelevanten finanziellen Größenordnung erfunden hat:


_aktuell/20251213992665.png
hat man den Weg gewählt, daß e-Control in dieser Rolle rechtlich nicht als Regulator auftritt, sondern das quasi nebenbei für den Minister mitmacht. Damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Endeffekt kann die e-Control die Struktur dieser Abgabe für den Minister festlegen - bis zu diesem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

Siehe letzten Satz (aus der Begründung des Änderungsantrages):


_aktuell/20251213729552.png

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  •  melly210
  •   Gold-Award
13.12.2025 20:03  (#1842)
Ich finds ja lustig, daß dieser 0,05 Cent Betrag als absolute Höchstmenge dort steht, ohne Valorisierung. Dh, der wird über die Jahre via Inflation noch irrelevanter als eh schon. Das ist wirklich nur noch stehengeblieben um den Wählern vorgaukeln zu können daß Einspeiser zur Kasse gebeten werden ohne daß es so ist.

Daß das Gesetz "Billiger Strom Gesetz" heißt ist, abgesehen vom Sozialtarif, ein Witz. An der Finanzierung ändert sich rein gar nichts. Haben auch die Grünen angemerkt. Dafür bräuchte es wohl eine Finanzierung ähnlich wie die der ASFINAG im Straßenbau. Keine Gewinne und sehr langfristige Abschreibungen. Zusätzlich auch noch das Abschöpfen etwaiger Übergewinne bei den Energieversorgung mit Zweckwidmung für den Netzausbau. Da jaulen aber halt die Länder weil diese Gelder aktuell großteils in ihre Budgets gehen.

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  •  derdriver
13.12.2025 20:28  (#1843)
Naja gewonnen haben sie aber damit trotzdem denk ich.
Sie haben jetzt die 15 min Daten, und die Leistungsmessung für alle - oder sehe ich das falsch.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.12.2025 22:06  (#1844)
Ich wollte oben eigentlich nur wissen, ob die Aussage im Artikel der PRESSE falsch und meine Darstellung richtig ist? Ja oder Nein?
Und ob es richtig ist, dass ich bei einem Vertrag bis inkl. 20 kW keinerlei Versorgungsinfrastrukturbeitrag zahle und bei einem Vertrag über 20kW für JEDE in einem Jahr eingespeiste Kilowattstunde den Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu zahlen habe. Ja oder Nein?

Oder anders gefragt: 
Ein Einspeiser mit Zugangsvertrag von 20 kW speist z.B. in einem Jahr in Summe 10.000 kWh ein und zahlt dafür keinerlei Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Aber ein Einspeiser mit Zugangsvertrag von 21kW, der in einem Jahr in Summe z.B. nur 5.000 kWh einspeist, zahlt sehr wohl dafür einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Richtig oder falsch?

Und wenn das so ist: Ist das nicht verfassungsrechtlich bedenklich, dass derjenige, der das Netz weniger (im Beispiel nur halb so stark) belastet/nutzt, einen Beitrag zahlen muss und der andere nicht?? 

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  •  Executer
  •   Gold-Award
13.12.2025 22:12  (#1845)
Deine Darstellung ist korrekt, die der Presse falsch. Die Belastung des Netzes ergibt sich aus der Leistung, von daher ist es nicht ganz unschlüssig. Wenn man aber mal die realen Leistungs-Kapazitäten im Niederspannungsnetz betrachtet müsste die Grenze viel niedriger als 20kW sein.

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  •  cutcher
13.12.2025 22:17  (#1846)

zitat..
Karl10 schrieb:

Ich wollte oben eigentlich nur wissen, ob die Aussage im Artikel der PRESSE falsch und meine Darstellung richtig ist? Ja oder Nein?
Und ob es richtig ist, dass ich bei einem Vertrag bis inkl. 20 kW keinerlei Versorgungsinfrastrukturbeitrag zahle und bei einem Vertrag über 20kW für JEDE in einem Jahr eingespeiste Kilowattstunde den Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu zahlen habe. Ja oder Nein?

Oder anders gefragt: 
Ein Einspeiser mit Zugangsvertrag von 20 kW speist z.B. in einem Jahr in Summe 10.000 kWh ein und zahlt dafür keinerlei Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Aber ein Einspeiser mit Zugangsvertrag von 21kW, der in einem Jahr in Summe z.B. nur 5.000 kWh einspeist, zahlt sehr wohl dafür einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Richtig oder falsch?

Und wenn das so ist: Ist das nicht verfassungsrechtlich bedenklich, dass derjenige, der das Netz weniger (im Beispiel nur halb so stark) belastet/nutzt, einen Beitrag zahlen muss und der andere nicht??

Nein nicht bedenklich, da 20kw und 21kw quasi ident sind
und die 2,50€/jahr kann sich der 21kw anlsgenbesitzer von deinem beispiel bestimmt leisten ohne dass er einen anwalt bemühen muss/wird


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.12.2025 22:32  (#1847)

zitat..
Karl10 schrieb:
Und ob es richtig ist, dass ich bei einem Vertrag bis inkl. 20 kW keinerlei Versorgungsinfrastrukturbeitrag zahle und bei einem Vertrag über 20kW für JEDE in einem Jahr eingespeiste Kilowattstunde den Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu zahlen habe. Ja oder Nein?

1) Das ist lt Gesetz noch nicht sicher (steht in meiner Antwort). Da du eine Ja oder Nein Antwort haben willst: Nein.
2) Ist es sowieso irrelevant

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.12.2025 0:47  (#1848)
In deiner Antwort bzw. deinen Zitaten steht viel darüber, wie sich der Versorgungsinfrastrukturbeitrag bildet, was das Ziel dabei ist und was zu berücksichtigen ist, wer ihn und wie festlegt und ob di e-Control Regulator sein kann oder nicht usw. 
Das war aber nicht meine Frage bzw. hat mit meiner Frage nichts zu tun. Es geht mir nur um diesen einen Satz im neuen § 75a, Abs. 1: "Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW sind von der Entrichtung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags befreit."

zitat..
PVAndyE schrieb: Das ist lt Gesetz noch nicht sicher (steht in meiner Antwort)

Tut mir leid, aber ich kann nicht herauslesen, wo in deiner Antwort die Begründung steht, warum es laut Gesetz noch nicht sicher sei, ob jetzt - um bei meiner Frage zu bleiben - die Darstellung der PRESSE in ihrem Artikel stimmen kann oder eben nicht?

Du hast mich aber mit deinem Zitat der zuletzt erfolgten Abänderung des § 128 Abs. 2 in der Überzeugung bestärkt, dass die Darstellung in der PRESSE jedenfalls falsch ist: 
In der alten Version wäre die Befreiung vom "Netznutzungsentgelt" für Einspeiser im  §128 Abs. 2 verpackt gewesen, und zwar "für die ersten 7 kW ihrer netzwirksamen Leistung". Das hätte aufgrund dieser Formulierung dann für JEDEN Einspeiser gegolten, auch für solche mit höheren Zugangsverträgen. Alles, was "die ersten" 7 kW einer (möglicherweise auch stärkeren) Anlage produzieren, sollte befreit sein. Für diese ursprüngliche Version hätte die Darstellung im PRESSE-Artikel auch gepasst. 
Nun hat man aber umformuliert. Die Einspeiser hat man mit dem Netznutzungsentgelt aus dem § 128 Abs. 2 wieder raus genommen und dafür einen neuen § 75a geschaffen. Dort heißt das jetzt Versorgungsinfrastrukturbeitrag und man hat nicht mehr geschrieben, dass man für "die ersten 20 kW" befreit ist, sondern dass Einspeiser mit Zugangsverträgen bis 20 kW  (="netzwirksame Leistung") befreit sind.  Im Umkehrschluss daher eindeutig: wer einen Zugangsvertrag mit mehr als 20kW hat, fällt nicht unter die Begünstigung/Befreiung. Mit der alten Formulierung im §128 Abs. 2 hätte auch der Anlagenbetreiber mit z.B. 21 kW Zugangsvertrag jedenfalls für " die ersten 7 kW" kein Netzzugangsentgelt bezahlt. 

Mich würde halt interessieren, was daran "noch nicht sicher" ist?

zitat..
PVAndyE schrieb: 2) Ist es sowieso irrelevant

Worauf genau beziehst du "irrelevant"? Meinst du, weil es ja in der Regel nur um geringfügigste Beträge gehen kann und daher eh egal ist?

zitat..
cutcher schrieb: Nein nicht bedenklich, da 20kw und 21kw quasi ident sind

Ja eben deshalb. Die Leistung ist nahezu ident, aber einer zahlt nichts und der andere schon, obwohl er vielleicht deutlich weniger einspeist, als der Nichtzahler. Gleichheitsgrundsatz? Da geht es nicht um die € 2,50 sondern um den Grundsatz/ums Prinzip. 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.12.2025 1:56  (#1849)

zitat..
Karl10 schrieb:
Das war aber nicht meine Frage bzw. hat mit meiner Frage nichts zu tun. Es geht mir nur um diesen einen Satz im neuen § 75a, Abs. 1: "Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW sind von der Entrichtung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags befreit."

Dieser Teil: Ja

zitat..
Tut mir leid, aber ich kann nicht herauslesen, wo in deiner Antwort die Begründung steht, warum es laut Gesetz noch nicht sicher sei, ob jetzt - um bei meiner Frage zu bleiben - die Darstellung der PRESSE in ihrem Artikel stimmen kann oder eben nicht?

zitat..
Mich würde halt interessieren, was daran "noch nicht sicher" ist?

Du hast in deinem letzten Post geschrieben, daß "JEDE" kWh verrechnet wird, wenn man über 20 kW ist. Das ist noch nicht sicher, denn der Regulator (in seiner nicht-regulatorischen Rolle) kann alle möglichen Pricingstrukturen erfinden, die ihm einfallen. Sie dürfen nur insgesamt nicht mehr als diesen Maximalbetrag ("Alle" kWh * 0,05 ct) ausmachen. Und dieser Maximalbetrag wird nicht von der aktuellen Anlage bestimmt, sondern von einer vergleichbaren Referenzanlage (vermutlich um endlose Diskussionen zu vermeiden). Mehr Details stehen in meinem früheren Post.

zitat..
Du hast mich aber mit deinem Zitat der zuletzt erfolgten Abänderung des § 128 Abs. 2 in der Überzeugung bestärkt, dass die Darstellung in der PRESSE jedenfalls falsch ist: 

Das wäre nicht das erste Mal, daß ein Zeitungsartikel zu dem Thema falsch ist. Und ich vermute, es wird auch nicht der letzte sein.

zitat..
Worauf genau beziehst du "irrelevant"? Meinst du, weil es ja in der Regel nur um geringfügigste Beträge gehen kann und daher eh egal ist?

Die Beträge sind für einzelne Anlagen und auch volkswirtschaftlich gesehen so gering, daß sie irrelevant sind.

Für "große" Anlagen im "Heimbereich" mit 30 kW, die 30.000 kWh ins Netz einspeisen, kommen maximal 15 Euro /Jahr zusammen. Und so wie @melly210  schon richtig bemerkt hat, ist der Betrag nicht mal valorisiert. D.h. in 10 Jahren sind die 15 Euro vielleicht nur mehr 10 Euro, bzw noch weniger wert.

Auch insgesamt, auf nationaler Ebene, ist es irrelevant. Wenn die österr. Kraftwerksbetreiber für die gesamte österr. Produktion diese Abgabe zahlen müssen, kommen ca. 30 Millionen Euro / Jahr zusammen. Damit werden die Netzentgelte der Verbraucher, die 3,5 Mrd Euro / Jahr ausmachen, um 0,86% "entlastet" - aber nur wenn der dazugehörige Verrechnungsaufwand um 0 Euro angesetzt wird.

My 2 cents:
Diese unnötige Diskussion um Netzentgelte für Einspeiser, bzw. jetzt die Abgabe, hat die vielen positiven Aspekte des neuen ElWG komplett überschattet. Aus meiner Sicht ist es gut, daß der Wirtschaftsminister dieses eine politische Ziel nicht erreicht hat und ich bin froh, daß er es in der Schlußrunde für das wesentlich wichtigere Ziel - das ElWG endlich bei der Tür rauszubringen - aufgegeben hat.  Aus meiner bescheidenen Sicht werden zum Beispiel die §§54 und 57  einen viel größeren Beitrag für unsere leistbare energetische Zukunft liefern als diese Diskussion.

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