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Peer-to-Peer-Handel

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
7.12.2023 - 18.12.2025
18 Antworten | 7 Autoren 18
18
Hallo!

Leider find ich net viel zu dem Thema im Internet, und nur was so hier erwähnt wurde nebenbei dazu abgesehen vom E-Control Artikel.

Weiß da wer was genaueres, wann es kommt und wie?

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.12.2023  (#1)
https://www.energiesparhaus.at/forum-wasserkraft-und-pv-parallel/75525_1#779085

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
8.12.2023  (#2)
Danke PVAndyE, wusste doch ich hab schon was gelesen dazu.
Aber dann sind die Infos echt noch spärlich, vor allem wann es kommt.
Wollt eigenltich im Winter an der Südseite meiner Schwiegereltern "mitnaschen", die speissen 5kw ein und ich bräuchts für die Wärmepumpe *g*


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  •  ck
18.12.2025 10:28  (#3)
Mit dem ElWG kommt endlich Bewegung in die Sache, ich stehe schon in den Startlöchern 😀

Ab 1.10. geht es los
https://energiegemeinschaften.gv.at/peer-to-peer-vertraege/

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  •  brabsi
18.12.2025 11:10  (#4)

zitat..
ck schrieb:

Mit dem ElWG kommt endlich Bewegung in die Sache, ich stehe schon in den Startlöchern 😀

Ab 1.10. geht es los
https://energiegemeinschaften.gv.at/peer-to-peer-vertraege/

1.10.2026!!


1
  •  ck
18.12.2025 11:19  (#5)

zitat..
brabsi schrieb: 1.10.2026!!

genau, was sollte sonst gemeint sein?


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
18.12.2025 13:22  (#6)
Auf Abrechnungmöglichkeiten bin ich gespannt. Eine Idee wie das funktionieren wird? 

1
  •  ck
18.12.2025 14:49  (#7)
Wie eine EEG nehme ich an.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
18.12.2025 15:05  (#8)
Ja, schon, aber wie? Selbst, Dienstleister... Scheint mir organisatorisch trotzdem aufwendig, wenn ich z.B. nur Strom an meine Verwandtschaft verschenken will. 

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  •  ck
18.12.2025 15:39  (#9)

zitat..
sir0x schrieb: Selbst,

wäre eine Möglichkeit


zitat..
sir0x schrieb: Dienstleister...

wäre die andere, wenn man es nicht selbst machen will


zitat..
sir0x schrieb: Scheint mir organisatorisch trotzdem aufwendig, wenn ich z.B. nur Strom an meine Verwandtschaft verschenken will. 

Wenn du ihn verschenken willst, musst du (aus meiner Sicht), außer der (einmaligen) Anmeldung beim Netzbetreiber, gar nichts machen.


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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
18.12.2025 15:59  (#10)
Wo seht ihr hier den großen Wurf? Nurt weil man sich die Email an die BH für die Vereinsanmeldung spart?


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  •  ck
18.12.2025 16:08  (#11)

zitat..
DrShouter schrieb:

Wo seht ihr hier den großen Wurf? Nurt weil man sich die Email an die BH für die Vereinsanmeldung spart?

Das ist zumindest das was mich abhält, es bleibt ja nicht bei der Anmeldung, du hast auch laufende Formalitäten mit dem Verein und schon wenn du ein Bankkonto direkt auf den Verein machen willst, hast du die nächsten Themen.

Ich bin derzeit bei einer EEG (eine regionale die als Genossenschaft läuft), da stören mich die zu hohen Verwaltungskosten und die USt auf den Energiepreis, sobald Peer2Peer möglich ist bin ich weg.


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
18.12.2025 16:19  (#12)

zitat..
ck schrieb:

Wenn du ihn verschenken willst, musst du (aus meiner Sicht), außer der (einmaligen) Anmeldung beim Netzbetreiber, gar nichts machen.

Ah, das wäre dann perfekt, und der Netzbetreiber senkt dann die Netzkosten, wenn gleiche Lokal/RegionalID, und/oder gibt das an den andere Netzbetreiber/Versorger weiter, wenn nicht gleiche ID? 
Dass das alles ohne mein Zutun funktionieren wird, kann ich fast nicht glauben.


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  •  ck
18.12.2025 16:24  (#13)

zitat..
sir0x schrieb:

Ah, das wäre dann perfekt, und der Netzbetreiber senkt dann die Netzkosten, wenn gleiche Lokal/RegionalID, und/oder gibt das an den andere Netzbetreiber/Versorger weiter, wenn nicht gleiche ID? 

Genau so sollte es sein.


zitat..
sir0x schrieb: Dass das alles ohne mein Zutun funktionieren wird, kann ich fast nicht glauben.

Meines Wissens ist das jetzt bei EEG/BEG auch schon so wenn der Preis Null ist. 




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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2025 16:39  (#14)

zitat..
DrShouter schrieb:

Wo seht ihr hier den großen Wurf? Nurt weil man sich die Email an die BH für die Vereinsanmeldung spart?

Wo soll ich anfangen ?

1) Rechtssicherheit (ich vermute das ElWG wird so wie sein Vorgänger eine lange Lebensdauer haben)
2) Energy Sharing ist viel breiter als Energiegemeinschaften. EGs werden Teil des Energy Sharings. Energy Sharing bietet mehr Alternativen zu normalen Lieferanten.
3) Bei GEA's ist jetzt die Durchleitung durch Anlagen des Netzbetreibers erlaubt
4) Das leidige Thema Betriebs- und Verfügungsgewalt ist Geschichte
5) EEGs können über mehrere Konzessionsgebiete gehen
6) Man darf mit sich selber teilen
7) Die Rolle der Aggregatoren, Organisatoren und Dienstleister wurde massiv erweiteret
8 ) Trennung des Nahebegriffs von der Organisationsform
9) Nicht nur KMU's dürfen mitmachen
10) Auch Großerzeuger dürfen bis 6 MW mitmachen (wird über TN Faktor geregelt)

11) Klarheit bei den Schwellwerten (30 kW bei Haushalt), sonst 100 kW
12) Die Rolle von Speicher ist geklärt. Wenn zBsp Energy Sharing Quartierspeicher betreiben die systemdienlich sind, entfallen die dazugehörigen Netzentgelte
13)  Die Rolle und Abgrenzung des "Aktiven Kunden" zu Energy Sharing ist geklärt
14) Aktive Kunden dürfen Eigenversorgungsanlagen mit sich selbst über mehrere Standorte betreiben
15) Eigenversorgungsanlagen dürfen mittels Mehrfachteilnahme an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. D.h. ich teile zBsp mit mir selber an 2 Standorten Strom und nehme an beiden Standorten an regionalen EGs teil.
16) Peer-2-Peer geht 1:1, 1:n, m:1, m:n
17) Direktleitungen
18) Lieferantenverpflichtungen entstehen erst über definierten Grenzwerten
19) Organisaor kann auch den Betrieb und wartung von gemeinsamen Energieanlagen übernehmen
20) Die Regelung über Betriebs- und Verfügungsgewalt fällt

21) Verwendung der etablierten Energiezuwendungsprozesse
22) Eine EG als Organisation ist kein Aktiver Kunde. Nur Aktive Kunden können Energy Sharing machen.
23) Pacht-Contracting ist zulässig
24) Streichung der 50% Beschränkung für die Marktprämienförderung für die BEG
25) Ein Verein kann mehrere EGs "verwalten"
26) EEG Teilnahme Konzessionsgebiet übergreifend möglich
27) reduzierte Netzentgelte werden von e-Control festgelegt, bleiben derzeit unverändert. Basis = Nahebereich
28) Nicht ElWG, aber davon betroffen. Der Energietransfer in der BEG wird durch die temporäre Reduktion der Erneuerbaren Energieabgabe billiger.
29) Ab 1.10.2026 müssen die Netzbetreiber die Voraussetzungen der Umsetzbarkeit geschaffen haben. (Die Marktprozesse werden 2x im Jahr upgedated, 1. April und 1. Oktober)
 
Als gelernter Österreicher, der gerne jammert, sollte man sich vor Augen halten, daß Österreich beim Thema Energy Sharing und Energiegemeinschaften in Europa die führende Nation ist. Endlich mal ein Punkt auf den man stolz sein kann.

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  •  ck
18.12.2025 16:51  (#15)

zitat..
PVAndyE schrieb: Wo soll ich anfangen ?

Ich glaube die Frage war so gemeint: "Wo ist bei der neu geschaffenen Peer2Peer-Möglichkeit der große Wurf zu finden?"

Deine Anwort bezieht sich aber auf Energy Sharing gesamt. 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2025 17:08  (#16)

zitat..
ck schrieb:
Ich glaube die Frage war so gemeint: "Wo ist bei der neu geschaffenen Peer2Peer-Möglichkeit der große Wurf zu finden?" Deine Anwort bezieht sich aber auf Energy Sharing gesamt.

Ja, kann sein.

Peer-2-Peer ist einer der grundlegenden Mechanismen für die erweiterten Möglichkeiten des Energy Sharings, daher meine breitere Antwort zu den Auswirkungen.

Peer-2-Peer ist für mich das Tool,
Energy Sharing der Nutzen dieses Tools.

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  •  gerhardg
18.12.2025 17:47  (#17)

zitat..
ck schrieb:

Mit dem ElWG kommt endlich Bewegung in die Sache, ich stehe schon in den Startlöchern 😀

Ab 1.10. geht es los
https://energiegemeinschaften.gv.at/peer-to-peer-vertraege/

Ich hätte gedacht früher, aber beim nochmaligen hineinlesen, ist dann leider wirklich der 1.10. herausgekommen:

Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 188. (3) § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72 treten mit 1.Oktober 2026 in Kraft.

Aktive Kunden
§ 65. (1) Aktive Kunden sind insbesondere berechtigt,
 ...
 6. gemeinsam Energie gemäß § 68 zu nutzen. 

Gemeinsame Energienutzung
§ 68. (1) Jeder aktive Kunde ist berechtigt, zusätzlich zu seinem bestehenden Liefervertrag, an der gemeinsamen Energienutzung teilzunehmen. Die gemeinsame Energienutzung kann zwischen teilnehmenden Netzbenutzern, die Mitglieder oder Gesellschafter derselben juristischen Person sind, oder zwischen Vertragspartnern (Peer-to-Peer-Verträge) stattfinden. 


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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
18.12.2025 17:59  (#18)

zitat..
ck schrieb:

──────..
DrShouter schrieb:

Wo seht ihr hier den großen Wurf? Nurt weil man sich die Email an die BH für die Vereinsanmeldung spart?
───────────────

Das ist zumindest das was mich abhält, es bleibt ja nicht bei der Anmeldung, du hast auch laufende Formalitäten mit dem Verein und schon wenn du ein Bankkonto direkt auf den Verein machen willst, hast du die nächsten Themen.

Ich bin derzeit bei einer EEG (eine regionale die als Genossenschaft läuft), da stören mich die zu hohen Verwaltungskosten und die USt auf den Energiepreis, sobald Peer2Peer möglich ist bin ich weg.

Wie waren einer der ersten EEGs in OÖ und hab seit der Gründung keinen laufenden Aufwand für den Verein. 

Hab auch nie verstanden für was es einen Dienstleister für die Abrechnung braucht. Ich mach das 1x im Quartal selbst. Dauert keine 10min inkl. Ust Erklärung im Finanz Online. 

Mag schon sein, dass es für die grossen Anbieter Erleichterungen geben wird. Für die "Kleinanlagen" wird sich mMn nicht viel ändern. Sehe da für unsere Anlage keinen Vorteil.
 
Eine Erleichterung würd ich eher bei der Steuer sehen bzw. Erwarten - Est und Ust. Wegen 2000€ a a Gewinn und 28€ Ust im Jahr immer alle Erklärungen abgaben. Bürokratie vom Feinsten. 

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