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·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) - Seite 23 teilen

24.11.2023 -3.7.2026    451 Antworten    68 Autoren 451    20 Empfehlungen
Zusammenfassung
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  •  alhei
  •   Bronze-Award
24.11.2023
471
Eine Frage an jene mit Anlagen ab 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]:
wurdet ihr auch tatsächlich auf Leistungsmessung umgestellt (nicht nur vertraglich)?
Meine Anlage läuft seit 05/2022, aber ich habe immer noch die Netzgebühren der pauschalierten Variante. Nicht das mich das stört, aber ich dachte eigentlich dass man nach einem Jahr dann die Anschlussleistung erwirbt und dann eben nach tatsächlicher Leistung auch bezahlt.
Ich traue mich nicht anrufen, vielleicht haben die ja auf mich vergessen...
Ich bekomme übrigens monatlich meine Abrechung über Awattar, d.h. ich sehe auch, was ich da für das Netz bezahle und ich kenne auch meine Leistungsverbräuche über das Netz NÖ-Portal.

  •  Oesterreicher
3.7.2026 11:26  (#441)

zitat..
horesz schrieb:

Der EIWG Entwurf ist da: 

https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kann jemand herauslesen, wie ich "bestraft" werde, wenn ich mit meinem 18kW Durchlauferhitzer 5 Min. pro Tag dusche?

Die Frage lautet eher: Musst du am Anfang Geld bezahlen müssen für die 18-20KW die du benötigst oder nicht? Alle werden auf 10KW gesetzt außer jene, die bisher schon mehr bezahlt haben für eine höhere Anschlussleistung. Die bleiben bei der höheren Anschlussleistung. 

Jemand der aber zu seinem bisherigen 4KW Anschluss eine 11KW Wallbox hat oder wie du einen (gemeldeten) Durchlauferhitzer. Da bin ich gespannt. 

Und danach zahlst du entsprechend. Wenn du auf 18KW hochgestuft wirst musst du pro Monat mindestens für 3,6KW bezahlen. Ich seh hier schon PV-Andy antrudeln. Ja, wenn du es schaffst immer dann zu duschen, wenn du zwischen 2 Ablesungen bist, also du fängst bei einem 15-Minuten Zeitraum an zu duschen mit 18KW für 5 Minuten gemessen und dann im nächsten 15 Minuten Zeitraum nochmal 5 Minuten hast du im besten Fall dann 9KW die abgelesen werden. Im schlimmsten Fall die 18KW (+Hausverbrauch). 


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  •  ck
3.7.2026 11:52  (#442)
Wenn die 18 kW aktuell gemeldet sind er schon auf Leistungsmessung und musste schon bezahlen, sonst ist das Netzbereitstellungsentgelt fällig.

Bei einer 11 kW Wallbox (wo bei den meisten Netzanbietern bislang kein Bereitstellungsentgelt fällig war) gilt Bestandsschutz...natürlich nur wenn sie gemeldet ist.

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  •  El_aurare
3.7.2026 12:51  (#443)

zitat..
ck schrieb:

Wenn die 18 kW aktuell gemeldet sind er schon auf Leistungsmessung und musste schon bezahlen, sonst ist das Netzbereitstellungsentgelt fällig.

Bei einer 11 kW Wallbox (wo bei den meisten Netzanbietern bislang kein Bereitstellungsentgelt fällig war) gilt Bestandsschutz...natürlich nur wenn sie gemeldet ist.

An die zuküntig benötigte Wallbox habe ich auch schon gedacht, dann werde ich diese wohl noch dieses Jahr umsetzen.


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  •  Oesterreicher
3.7.2026 13:26  (#444)

zitat..
ck schrieb:

Wenn die 18 kW aktuell gemeldet sind er schon auf Leistungsmessung und musste schon bezahlen, sonst ist das Netzbereitstellungsentgelt fällig.

Bei einer 11 kW Wallbox (wo bei den meisten Netzanbietern bislang kein Bereitstellungsentgelt fällig war) gilt Bestandsschutz...natürlich nur wenn sie gemeldet ist.

Die Anlage mit 11KW hat Bestandschutz. Um aber 11KW nutzen zu können benötigt man auch 11KW. Daher ist die Frage, ob jene mit den 11KW Wallboxen auch direkt auf 11KW eingestuft werden oder ebenfalls auf 10KW. Dann können sie zwar mit 11KW laden, müssten dann aber nachzahlen bei mehr Nutzung.

Beispiel: Wallbox mit 11KW, zu hause Wasserkocher an, also 13KW benötigt, 10KW hat der Anschluss, muss man den Anschluss um 3KW erhöhen lassen und erst einmal für den Anschluss nachzahlen.


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  •  ck
3.7.2026 13:37  (#445)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Die Anlage mit 11KW hat Bestandschutz. Um aber 11KW nutzen zu können benötigt man auch 11KW. Daher ist die Frage, ob jene mit den 11KW Wallboxen auch direkt auf 11KW eingestuft werden oder ebenfalls auf 10KW. Dann können sie zwar mit 11KW laden, müssten dann aber nachzahlen bei mehr Nutzung.

Ich hoffe Gemini hat recht:
Mit Ihrem 4 kW Hausanschluss und der offiziell gemeldeten 11 kW Wallbox haben Sie sich bei der Netz NÖ bereits eine vertraglich vereinbarte Leistung (Netzzutrittskapazität) von insgesamt 15 kW gesichert.
Sie haben also rein rechtlich bereits das "Ticket" gelöst, um bis zu 15 kW aus dem Netz ziehen zu dürfen. Wenn Sie in einem 15-Minuten-Intervall nun tatsächlich exakt 15 kW abrufen (weil das Auto mit 11 kW lädt und im Haus 4 kW an sonstigen Verbrauchern laufen), nutzen Sie lediglich den Rahmen voll aus, der Ihnen ohnehin schon zusteht. Ein neues einmaliges Anschluss- oder Netzbereitstellungsentgelt wird dafür nicht fällig.



zitat..
Oesterreicher schrieb: Beispiel: Wallbox mit 11KW, zu hause Wasserkocher an, also 13KW benötigt, 10KW hat der Anschluss, muss man den Anschluss um 3KW erhöhen lassen und erst einmal für den Anschluss nachzahlen.

Der Wasserkocher ist übrigens kein gutes Beispiel, weil dieser niemals 15 Minuten 3 kW zieht. 


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
3.7.2026 14:36  (#446)
Ich habe 11kW Bezugsrecht, reicht das für eine 11kW Wallbox (die ich mir wohl noch heuer zulegen muss) oder sollte ich mir da lieber jetzt noch 2 zusätzliche kW dazu kaufen?

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Hallo alhei,
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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
3.7.2026 14:38  (#447)
25kVa PV Anlage und 22kW Wallbox gemeldet.
Dank Speicher konstant unter 2kW in den dunklen Monaten und unter 1kW von Feber - Oktober

Ich Blicke nicht durch, was heisst das nun für mich?🤔

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  •  cutcher
3.7.2026 14:41  (#448)

zitat..
Cyber83 schrieb:

25kVa PV Anlage und 22kW Wallbox gemeldet.
Dank Speicher konstant unter 2kW in den dunklen Monaten und unter 1kW von Feber - Oktober

Ich Blicke nicht durch, was heisst das nun für mich?🤔

Wieviel kw bezugsleistung stehen in deiner abrechnung?

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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
3.7.2026 14:57  (#449)
6kW - ich sollte schon seit 2 Jahren auf Leistungsmessung abgerechnet werden, aber das wurde vergessen umzustellen. Deshalb bin ich nach wie vor ungemessen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
3.7.2026 16:16  (#450)

zitat..
Oesterreicher schrieb:
Und danach zahlst du entsprechend. Wenn du auf 18KW hochgestuft wirst musst du pro Monat mindestens für 3,6KW bezahlen. Ich seh hier schon PV-Andy antrudeln. Ja, wenn du es schaffst immer dann zu duschen, wenn du zwischen 2 Ablesungen bist, also du fängst bei einem 15-Minuten Zeitraum an zu duschen mit 18KW für 5 Minuten gemessen und dann im nächsten 15 Minuten Zeitraum nochmal 5 Minuten hast du im besten Fall dann 9KW die abgelesen werden. Im schlimmsten Fall die 18KW (+Hausverbrauch).

Mein Duschbeispiel scheint irgendwie "erinnerungswürdig" gewesen zu sein emoji

BTW, man darf auch fixe Bezugsleistung mit flexibler Leistung in einem Anschlusspunkt mischen.

Für kurzfristige Spitzenlasten werden Batterien sowieso eine sehr große Wirkung haben. Also immer schön schaun, daß (auch im Winter) genügend Energie in der Batterie ist, damit die Spitzen abgefedert werden können.

In dem Entwurf der neuen SNE-VO gibt es einige besondere Schmankerln, die für Batterieanlagenbesitzer durchaus interessant werden dürften. Mal abwarten, was die tatsächlichen Tarife sein werden (die im Oktober kommen sollen). 

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  •  atma
  •   Gold-Award
3.7.2026 18:02  (#451)

zitat..
Cyber83 schrieb:

6kW - ich sollte schon seit 2 Jahren auf Leistungsmessung abgerechnet werden, aber das wurde vergessen umzustellen. Deshalb bin ich nach wie vor ungemessen.

Bei uns ganz genauso wie bei dir. Im Bezug kommen wir nicht mal im Winter über die 4kw. 


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