·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) - Seite 23
24.11.2023
-7.7.2026
457 Antworten
68 Autoren
20 Empfehlungen
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Die Frage lautet eher: Musst du am Anfang Geld bezahlen müssen für die 18-20KW die du benötigst oder nicht? Alle werden auf 10KW gesetzt außer jene, die bisher schon mehr bezahlt haben für eine höhere Anschlussleistung. Die bleiben bei der höheren Anschlussleistung. Jemand der aber zu seinem bisherigen 4KW Anschluss eine 11KW Wallbox hat oder wie du einen (gemeldeten) Durchlauferhitzer. Da bin ich gespannt. Und danach zahlst du entsprechend. Wenn du auf 18KW hochgestuft wirst musst du pro Monat mindestens für 3,6KW bezahlen. Ich seh hier schon PV-Andy antrudeln. Ja, wenn du es schaffst immer dann zu duschen, wenn du zwischen 2 Ablesungen bist, also du fängst bei einem 15-Minuten Zeitraum an zu duschen mit 18KW für 5 Minuten gemessen und dann im nächsten 15 Minuten Zeitraum nochmal 5 Minuten hast du im besten Fall dann 9KW die abgelesen werden. Im schlimmsten Fall die 18KW (+Hausverbrauch). |
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Wenn die 18 kW aktuell gemeldet sind er schon auf Leistungsmessung und musste schon bezahlen, sonst ist das Netzbereitstellungsentgelt fällig. Bei einer 11 kW Wallbox (wo bei den meisten Netzanbietern bislang kein Bereitstellungsentgelt fällig war) gilt Bestandsschutz...natürlich nur wenn sie gemeldet ist. |
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An die zuküntig benötigte Wallbox habe ich auch schon gedacht, dann werde ich diese wohl noch dieses Jahr umsetzen. |
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Die Anlage mit 11KW hat Bestandschutz. Um aber 11KW nutzen zu können benötigt man auch 11KW. Daher ist die Frage, ob jene mit den 11KW Wallboxen auch direkt auf 11KW eingestuft werden oder ebenfalls auf 10KW. Dann können sie zwar mit 11KW laden, müssten dann aber nachzahlen bei mehr Nutzung. Beispiel: Wallbox mit 11KW, zu hause Wasserkocher an, also 13KW benötigt, 10KW hat der Anschluss, muss man den Anschluss um 3KW erhöhen lassen und erst einmal für den Anschluss nachzahlen. |
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Ich hoffe Gemini hat recht: Mit Ihrem 4 kW Hausanschluss und der offiziell gemeldeten 11 kW Wallbox haben Sie sich bei der Netz NÖ bereits eine vertraglich vereinbarte Leistung (Netzzutrittskapazität) von insgesamt 15 kW gesichert. Sie haben also rein rechtlich bereits das "Ticket" gelöst, um bis zu 15 kW aus dem Netz ziehen zu dürfen. Wenn Sie in einem 15-Minuten-Intervall nun tatsächlich exakt 15 kW abrufen (weil das Auto mit 11 kW lädt und im Haus 4 kW an sonstigen Verbrauchern laufen), nutzen Sie lediglich den Rahmen voll aus, der Ihnen ohnehin schon zusteht. Ein neues einmaliges Anschluss- oder Netzbereitstellungsentgelt wird dafür nicht fällig. Der Wasserkocher ist übrigens kein gutes Beispiel, weil dieser niemals 15 Minuten 3 kW zieht. |
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Ich habe 11kW Bezugsrecht, reicht das für eine 11kW Wallbox (die ich mir wohl noch heuer zulegen muss) oder sollte ich mir da lieber jetzt noch 2 zusätzliche kW dazu kaufen? |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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25kVa PV Anlage und 22kW Wallbox gemeldet. Dank Speicher konstant unter 2kW in den dunklen Monaten und unter 1kW von Feber - Oktober Ich Blicke nicht durch, was heisst das nun für mich?🤔 |
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Wieviel kw bezugsleistung stehen in deiner abrechnung? |
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6kW - ich sollte schon seit 2 Jahren auf Leistungsmessung abgerechnet werden, aber das wurde vergessen umzustellen. Deshalb bin ich nach wie vor ungemessen. |
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Mein Duschbeispiel scheint irgendwie "erinnerungswürdig" gewesen zu sein BTW, man darf auch fixe Bezugsleistung mit flexibler Leistung in einem Anschlusspunkt mischen. Für kurzfristige Spitzenlasten werden Batterien sowieso eine sehr große Wirkung haben. Also immer schön schaun, daß (auch im Winter) genügend Energie in der Batterie ist, damit die Spitzen abgefedert werden können. In dem Entwurf der neuen SNE-VO gibt es einige besondere Schmankerln, die für Batterieanlagenbesitzer durchaus interessant werden dürften. Mal abwarten, was die tatsächlichen Tarife sein werden (die im Oktober kommen sollen). |
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Bei uns ganz genauso wie bei dir. Im Bezug kommen wir nicht mal im Winter über die 4kw. |
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Ja das Wasserkocherbeispiel war ungünstig. Eher nen durchgängigen Verbraucher wie evtl. Backofen. Die KI kann nur das generieren was sie findet. Bisher gibt es noch zu wenige Infos. So wie ich das lese bekommt jeder H0 Hausanschluss welcher bisher bei 4KW war auf 10KW umgestellt. Die 11KW Wallbox muss nur gemeldet und dann geduldet werden. Man hat damit keine 15KW Leistungsbezug sonst würde man gegenüber jemandem, der eine Leistungserhöhung bezahlen muss bevorteilt werden. Also ich hab 4KW H0 und keine Wallbox. Werde auf 10KW eingestellt und verbrauche 15KW als Maximum. Also werde ich auf 15KW hochgestuft und muss für 5KW nachzahlen. Jemand anders hat 4KW H0 und eine 11KW Wallbox. Wird auf 15KW hochgestuft und muss nichts bezahlen. Genauso ist das aber dann auch andersherum. Der die 11KW Wallbox hat, aber nur einphasig lädt, der müsste dann auch im Sommer für 3KW bezahlen (20% von 15KW) während jemand anders das nicht muss. Ich glaube bei der Einspeisung ändert sich da erst einmal nichts, das ist woanders geregelt. Aber beim Cyber83 mit legaler 22KW Wallbox, er hat jetzt 6KW. 6KW gibt es dann nicht mehr sondern nur noch mindestens 10KW. Aber er hat eine 22KW Wallbox. Wird er dann auf 22KW hochgestuft (kostenlos, oder muss das bezahlt werden?) oder oder oder. Ist noch viel offen. |
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Die Gretchenfrage ist wohl, bringt es was, noch dieses Jahr eine Wallbox anzumelden/installieren oder nicht? (Für ein zukünftiges EV) 🤔 |
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genau das würde mich auch interessieren |
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Ich gehe davon aus, dass es so sein wird, jedenfalls habe ich meine Wallbox gemeldet, was vermutlich nicht viele gemacht haben. |
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Die Leistungsmessung für Alle klopft schon an die Tür und wird wohl ziemlich sicher kommen https://www.energynewsmagazine.at/2026/07/02/viel-strom-auf-einmal-kostet-bald-mehr/ https://www.e-control.at/bereich-recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe In den Anhängen auch zu sehen, was sich in den letzten Jahren so verändert hat. |
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Nicht "ziemlich sicher", sondern ganz sicher, hier gibt es auch einen eigenen Thread dazu https://www.energiesparhaus.at/forum-systemnutzungsentgelte-grundsatzverordnung-ab-jan-2027/85679 |
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