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·gelöst· Besucher vom Nachbarn [K]

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  •  mlduke
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15.1. - 21.1.2023
66 Antworten | 34 Autoren 66
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79
Hi! Leider artet ein von uns zu Beginn nicht konsequent geandetes Vergehen des Besuches meines Nachbarn völlig aus.
Art des Problems: Sackgasse (wir sind die letzten in der Gasse); Zufahrt nur einspurig möglich; Auffahrt über recht steile Rampe.
Mein Nachbar hat zu wenig Stellplätze und aktuell benutzt JEDER Besuch meines Nachbarn unsere Einfahrt (inklusive Carport) als Umkehrpunkt. Habe mit dem Nachbarn über das Thema schon gesprochen und seine lapidare Aussage war - "er ist es ja nicht, wenn ich was will soll ich mit bitteschön an den "Verursacher" wenden" 

Gegen das ewige zuparken der Einfahrt kann ich (da kein öffentlich Grund, Auffahrt befindet sich in Besitz mehrere Anrainer) eh nur wenig unternehmen.

So nun meine Frage - welche Schilder muss ich aufstellen und sind Aufnahmen mit einer Kamera (zum Zwecke der Ermittlung des Kennzeichens - nur auf meinem Grundstück) rechtlich gedeckt? (Möchte ab nun jeden Fall rigoros an meinen Rechtsanwalt weiterleiten - Stichwort Besitzstörungsklage)
Hat jemand Erfahrung bezüglich eines solchen Problems?

Plan B) Einfahrtstor elektrisch (möchte ich aber nicht da sonst die Post/Paketdienste/Zeitungsaussträger ... blockiert wären.

Danke vielmals für eure Meinungen

(und bitte keine Antworten ala "rede doch noch mal mit dem Nachbarn" oder "so eine schlechte Nachbarschaft" - geredet habe ich schon sehr viel und Nachbarn kann man sich leider nicht aussuchen...

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#1)
Ist die Straße öffentlich und wenn ja, warum hat man da nicht einen Wendehammer gebaut? Ist halt schon eine spezielle Konstellation...

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#2)

zitat..
mlduke schrieb: zuparken der Einfahrt kann ich (da kein öffentlich Grund, Auffahrt befindet sich in Besitz mehrere Anrainer

Steht ja hier 😉


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#3)

zitat..
mlduke schrieb: Gegen das ewige zuparken der Einfahrt kann ich (da kein öffentlich Grund, Auffahrt befindet sich in Besitz mehrere Anrainer) eh nur wenig unternehmen.

Ich denke, wenn die Kamera nur deinen Grundstücksbereich erfasst, du kein Problem haben wirst.
Zusätzlich ein "Kamera"-Schild gut sichtbar anbringen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#4)
Hinweisschild aufstellen, dass es sich um Privatgrundstük handelt, die Nutzung verboten ist und mit Besitzstörungsklage geahndet wird o.ä. (gibt es fertig in verschiedenen Varianten). Wichtig ist, dass es so klar wie möglich gemacht wird, dass es sich um ein privates Grundstück/-weg handelt.

Fotos vom Manöver machen (dein Privatgrundstück darfst filmen, aber auch das per Hinweisschild ersichtlich machen!) und an deinen Anwalt weiterleiten. Der wird dann unter Androhung einer Besitzstörungsklage eine Unterlassungserklärung vom Verursacher fordern und sich seine Aufwände zahlen lassen, was so in der Gegend von 200 Eur liegt.

Für den Preis dreht keiner ein 2. Mal um. Eine Besitzstörungsklage ist nochmal etlich teurer, d.h. soweit wird es gar nicht kommen, weil jeder Vernünftige schon davor zahlt.

Mag das übrigens nicht gutheißen, nur auf die rechtlichen Möglichkeiten eingehen. Kenne ein paar Leute, denen sowas schon passiert ist und da konnte keiner irgendwas dagegen machen und es wurde auch immer geraten, zu zahlen.



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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#5)
Bezüglich Zusteller, vielleicht einfach einen elektrischen Poller einbauen dann kann man zu Fuss vorbei, ansonsten so wie die Vorposter angehen. Lg 

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#6)
Das hilft Dir jetzt nichts mehr: Aber meiner Einschätzung nach hat die Gemeinde da beim Parzellieren/Umwidmen versagt. Normal wird sowas von Bürgermeistern erst bei Sackgassen genehmigt, wenn die Besitzer ein Geh- und Fahrtrecht samt Umkehrstelle aufsetzen und dafür Flächen abtreten. Darauf bestehen viele Gemeinden wegen dem Schneeräumdienst, Müllabfuhr, Möglichkeiten für Einsatzfahrzeuge, keine Wendemanöver in Grünstreifen hinein usw.

Im Übrigen gilt auf Privatstraßen auch die STVO und beim Zuparken von Einfahrten liegt auch Nötigung vor, was an sich kein STVO-Thema ist. Wenn man mit Beschilderung die STVO ausschließt, darf die Polizei STVO-Vergehen nicht amtshandeln und der Eigentümer als Straßenbetreiber muss dann einen Dienstleister für professionelle Unfallaufnahmen bezahlen.

Wie funktioniert das mit der Müllabholung? Fahren die im Retourgang rein? Oder musst die Tonne zig Meter weit schieben und holen?

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  •  Schobsteer
15.1.2023  (#7)

zitat..
cc9966 schrieb:

Das hilft Dir jetzt nichts mehr: Aber meiner Einschätzung nach hat die Gemeinde da beim Parzellieren/Umwidmen versagt. Normal wird sowas von Bürgermeistern erst bei Sackgassen genehmigt, wenn die Besitzer ein Geh- und Fahrtrecht samt Umkehrstelle aufsetzen und dafür Flächen abtreten. Darauf bestehen viele Gemeinden wegen dem Schneeräumdienst, Müllabfuhr, Möglichkeiten für Einsatzfahrzeuge, keine Wendemanöver in Grünstreifen hinein usw.

Im Übrigen gilt auf Privatstraßen auch die STVO und beim Zuparken von Einfahrten liegt auch Nötigung vor, was an sich kein STVO-Thema ist. Wenn man mit Beschilderung die STVO ausschließt, darf die Polizei STVO-Vergehen nicht amtshandeln und der Eigentümer als Straßenbetreiber muss dann einen Dienstleister für professionelle Unfallaufnahmen bezahlen.

Wie funktioniert das mit der Müllabholung? Fahren die im Retourgang rein? Oder musst die Tonne zig Meter weit schieben und holen?

 
Zuparken von Einfahrten ist sicher keine Nötigung, Nötigung verlangt Gewalt oder gefährliche Drohung

die Stvo mittels Beschilderung ausschließen geht nur auf abgeschrankten Straßen, die nicht von jedermann befahren werden können.

laut deiner Schilderung gilt auf deiner Zufahrtsstraße die StVo

du kannst kontrollieren ob die erforderliche Fahrbahnbreite von 2,60m frei ist. Ansonsten Polizei verständigen.

 

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  •  Schobsteer
15.1.2023  (#8)
Gegen das ewige zuparken der Einfahrt kann ich (da kein öffentlich Grund, Auffahrt befindet sich in Besitz mehrere Anrainer) eh nur wenig unternehmen.

Das ist ein Irrglaube. Gemäß STVO ist eine Straße die von jedermann unter den gleichen Bedingungen befahren werden kann eine Straße mit öffentlichem Verkehr.

eure Auffahrt (auch wenn sie im Privatbesitz mehrerer Anrainer ist) ist eine ganz normale öffentliche Straße.

wenn deine Einfahrt zugeparkt ist Polizei verständigen und die schleppen ab oder schreiben eine Anzeige.

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  •  mlduke
15.1.2023  (#9)
...keine Schneeräumung; Mülltonnen müssen zum Anfang der Einfahrt geschoben werden....ist aber schon seit Jahren so und passt. Nur die Situation mit dem Nachbar eskaliert. (wie sie eingezogen sind nur 1xKFZ jetzt 3xKFZ und keinerlei Parkmöglichkeit für Gäste(oder auch Handwerker...da könnt ich euch Geschichten erzählen...einmal , vor 1-2Jahren kam ich vom Arbeiten nach Hause und in meinem Carport stand ein Elektriker , davor der Installateur) da bin ich dann richtig ausgeguckt...)

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  •  mlduke
15.1.2023  (#10)
ausgezuckt 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#11)
Hier würde zusätzlich eine Skizze sicher weiterhelfen. Ich habe den exakten Sachverhalt noch nicht ganz verstanden.

Sie parken also in der gemeinsamen Zufahrt / Privatstraße? So, dass du schwer oder gar nicht mehr vorbei kommst?
Sie parken vor eurer Einfahrt, dass du am Zufahren gehindert wirst?
Sie parken in euerer Einfahrt, dass sie deinen privaten Platz verstellen?
Sie wenden in eurer Einfahrt bzw. eurem Carport?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#12)

zitat..
mlduke schrieb: Habe mit dem Nachbarn über das Thema schon gesprochen und seine lapidare Aussage war - "er ist es ja nicht, wenn ich was will soll ich mit bitteschön an den "Verursacher" wenden" 

Da kann man nur gratulieren, wenn jemand so ein A......ch als Nachbarn hat. Auf die Idee, dass er mit seiner ignoranten, impertinenten und respektlosen Art nicht bloß Dir mutwillig schadet, sondern über Kurz oder Lang auch seinen Besuchern eine Menge Ärger und Kosten verursacht, ist er wohl noch nicht gekommen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#13)
Können ortsunkundige Menschen überhaupt umdrehen abseits deiner Einfahrt oder müssten die rückwärts schieben bis zur Straße?

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  •  mlduke
16.1.2023  (#14)


2023/20230116561863.png

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  •  mlduke
16.1.2023  (#15)
Zu Beginn der Strasse steht ein Schild - Privatstrasse (also für ortunkundige leicht zu erkennen)

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#16)
Wir wärs zum Anfang mal mit einer einfach Kette? Diese rot-weißen Absperrketten gibts ja fertig zu kaufen. Gut, du musst zwar selbst auch aussteigen beim Zu- und Abfahren, aber das wäre mal ein erster Test wie sich das dann verhält.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#17)

zitat..
Schobsteer schrieb: Das ist ein Irrglaube. Gemäß STVO ist eine Straße die von jedermann unter den gleichen Bedingungen befahren werden kann eine Straße mit öffentlichem Verkehr.

Danke für diese klarstellenden Worte. Ich habe das selbst auch immer anders geglaubt.
Bereits §1 der StVO besagt das.

Interessanter Artikel dazu:
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/paradox-wenn-privatgrund-oeffentlich-ist-16184592


zitat..
Schobsteer schrieb: wenn deine Einfahrt zugeparkt ist Polizei verständigen und die schleppen ab oder schreiben eine Anzeige.

So hätte ich das jetzt auch gelesen. 

Wenn aber jemand in deinem Carport steht oder wendet, kommt die Polizei nicht, da keine Straße iSd StVO.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#18)

zitat..
derLandmann schrieb: Wir wärs zum Anfang mal mit einer einfach Kette

An das habe ich auch gedacht. Kostet praktisch nichts, etwas umständlich für dich aber du hast einen Testballon. Kannst du auch um ein Schloss erweitern. 


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  •  Takeiteasy
16.1.2023  (#19)
Für ähhm bequeme Leute gibts das auch in elektrischer Form, nicht ganz billig aber wirksam:

https://jr-tortechnik.de/shop/kettenabsenker-parkplatzabsperrung-pas-a-aluminium


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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#20)
Tut mir leid, ich sehe das total anders.
Frag Dich mal warum Du ein Problem mit dem Wenden der Nachbargäste hast?
Ist es weil Sie DEINEN Asphalt befahren?
Wenn Du nicht zu Haus bist, und es dreht jemand um, kann es dich nicht stören. Der Lärm kanns dann nicht sein. Muss also was anderes sein.

Für mich klingt das nach eine psychischen Problem. Also nicht so, dass man da in die Klapse müsste, aber es scheint eine generelle Einstellung von Dir zu sein. Vermutlich unbewusst. Ausgelöst durch etwas was Dir am Nachbarn nicht gefällt.

Wenn mein Nachbar bzw. sein Besuch bei mir wendet, ist mir das egal. Da er rückwärts einparkt, fährt er mit den Vorderreifen auch oft auf meine Einfahrt um einen besseren Einfahrtswinkel zu bekommen.
Und weißt Du was, ich stelle mein Auto immer so, dass er genug Platz hat. Für mich macht es keinen Unterschied, Ihm diesen Meter zu gönnen. Und er tut sich leichter.

Ist es so viel Besuch, den der Nachbar bekommt?

zitat..
mlduke schrieb: da könnt ich euch Geschichten erzählen...einmal , vor 1-2Jahren kam ich vom Arbeiten nach Hause und in meinem Carport stand ein Elektriker , davor der Installateur) da bin ich dann richtig ausgeguckt...)

Man könnte auch die Leute normal ansprechen und die Sache klären. Man muss nicht "auszucken"

Zuparken ist natürlich nicht ok. Aber wenn die nur wenden, auf einem Platz der in diesem Moment unbenutzt ist, da sehe ich kein Problem - solange nichts beschädigt wird.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#21)
Ich bin da fast ein bisschen bei @goaspeda .

Ich frage mich gerade, wie ich das handhaben würde, wenn ich dort reinfahre (z.B. weil ich eine Adresse suche weil ich jemanden besuchen möchte), sehe dass ich falsch bin und wieder umdrehe. Na fix würde ich auch die Einfahrt (sofern frei) zum Wenden nehmen.

Klar ist es für dich blöd, das verstehe ich auch. Gibt es VOR der Einfahrt zur Privatstraße genügend Parkplätze? Dann könnte man nämlich regelmäßige Besucher freundlich darauf hinweisen.

Die Einfahrt komplett zu verstellen geht natürlich gar nicht!

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