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·gelöst· Besucher vom Nachbarn [K]

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  •  mlduke
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15.1. - 21.1.2023
66 Antworten | 34 Autoren 66
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79
Hi! Leider artet ein von uns zu Beginn nicht konsequent geandetes Vergehen des Besuches meines Nachbarn völlig aus.
Art des Problems: Sackgasse (wir sind die letzten in der Gasse); Zufahrt nur einspurig möglich; Auffahrt über recht steile Rampe.
Mein Nachbar hat zu wenig Stellplätze und aktuell benutzt JEDER Besuch meines Nachbarn unsere Einfahrt (inklusive Carport) als Umkehrpunkt. Habe mit dem Nachbarn über das Thema schon gesprochen und seine lapidare Aussage war - "er ist es ja nicht, wenn ich was will soll ich mit bitteschön an den "Verursacher" wenden" 

Gegen das ewige zuparken der Einfahrt kann ich (da kein öffentlich Grund, Auffahrt befindet sich in Besitz mehrere Anrainer) eh nur wenig unternehmen.

So nun meine Frage - welche Schilder muss ich aufstellen und sind Aufnahmen mit einer Kamera (zum Zwecke der Ermittlung des Kennzeichens - nur auf meinem Grundstück) rechtlich gedeckt? (Möchte ab nun jeden Fall rigoros an meinen Rechtsanwalt weiterleiten - Stichwort Besitzstörungsklage)
Hat jemand Erfahrung bezüglich eines solchen Problems?

Plan B) Einfahrtstor elektrisch (möchte ich aber nicht da sonst die Post/Paketdienste/Zeitungsaussträger ... blockiert wären.

Danke vielmals für eure Meinungen

(und bitte keine Antworten ala "rede doch noch mal mit dem Nachbarn" oder "so eine schlechte Nachbarschaft" - geredet habe ich schon sehr viel und Nachbarn kann man sich leider nicht aussuchen...

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#21)
Ich bin da fast ein bisschen bei @goaspeda .

Ich frage mich gerade, wie ich das handhaben würde, wenn ich dort reinfahre (z.B. weil ich eine Adresse suche weil ich jemanden besuchen möchte), sehe dass ich falsch bin und wieder umdrehe. Na fix würde ich auch die Einfahrt (sofern frei) zum Wenden nehmen.

Klar ist es für dich blöd, das verstehe ich auch. Gibt es VOR der Einfahrt zur Privatstraße genügend Parkplätze? Dann könnte man nämlich regelmäßige Besucher freundlich darauf hinweisen.

Die Einfahrt komplett zu verstellen geht natürlich gar nicht!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#22)

zitat..
goaspeda schrieb: Für mich klingt das nach eine psychischen Problem.

Da haben wir wieder mal ein schön diagnostiziertes Beispiel von Opfer Täter Umkehr. Man muss keinen Grund haben, wenn man nicht möchte, dass seine Einfahrt benutzt wird. Vielleicht auch noch von unhöflichen Personen, wir wissen es nicht, es ist auch unerheblich. Es reicht, dass man es nicht möchte. 

Ich setze mich auch nicht mit dem Liegestuhl in deinen Garten. Welchen Schaden richte ich am Rasen an? Keinen. Spielt aber keine Rolle. Es geht um Respekt vor fremdem Eigentum, das versuche ich bereits meinen Kleinkindern beizubringen, dass man nicht in fremde Einfahrten läuft oder auf deren Spielgeräten turnt. 

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  •  stefan4713
16.1.2023  (#23)
also bei uns ist die siedlungsstraße auch eigentum ALLER 10 häuser
es gibt eine vorgesehen UMKEHR an deren ende wir und unsere 2 nachbarn sind

unsere nachbarn linker hand haben ihre "lieben" mittlerweile "angewiesen" nicht die einfahrt der anderen zu zu parken - klappt mittlerweile sehr gut !!!
und wenn wir 3 letzten nachbarn an der umkehr mehr besuch haben, werden unsere besucher (auch die machen dass) auf den den extra vorgesehenen 50 meter entfernten besucherparkplatz verwiesen - das funktioniert jetzt schon viele jahre sehr gut!

wir haben eine pylone in der einfahrt stehen, weil ALLE postler/paketdienste in unsere einfahrt umgedreht haben (sehr einladend) und noch kein tor

unsere nachbarn gegenüber haben mittlerweile 4 autos und stellen 2 davon immer am rande der umkehr vor ihrem garten und unsere nachbarn links haben auch 2 autos, wovon oft eines in der doch geräumigen umkehr steht und mein auto steht auch oft in unserer einfahrt (vor der pylone)

soweit für alle in ordnung

1
  •  Schobsteer
16.1.2023  (#24)

zitat..
mlduke schrieb:

Zu Beginn der Strasse steht ein Schild - Privatstrasse (also für ortunkundige leicht zu erkennen)

Das reicht im Sinne der StVo nicht die Öffentlichkeit der Straße  auszuschließen!

bei euch ist ganz normal die Polizei zuständig und gilt die Stvo

erst ab dem Beginn deiner ganz eigenen Zufahrt, also sozusagen der Platz vor der Garage, ist von einer nicht öffentlichen Straße auszugehen

1
  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#25)
Sehe ich auch so wie Goaspeda.
Im Anfangspost wird als Hauptproblem das Wenden auf der eigenen Einfahrt angegeben.
Und nebenbei wird erwähnt, dass die Einfahrt auch zugeparkt wird.
Wenn mal kurz jemand in meiner Einfahrt wendet und dabei nichts beschädigt, dann wäre mir das ebenfalls wurscht.
Mfg
Sektionschef

1
  •  bluewhite
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#26)
Sehe das wie ein paar andere - zuparken ist nicht in Ordnung, wenden wäre mir komplett egal - vor allem - kaum jemand wendet so, dass er die komplette Einfahrt nimmt, sondern max. mit den Vorderreifen in der Einfahrt steht.
Will man das nicht, würde ich auch zuerst mal so eine Kette anbringen - kostet nicht viel und die Leute wissen eigentlich gleich dass man hier kein Auffahren möchte.


1
  •  rocko567
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#27)
ich würds auch nicht OK finden wenn ständig jemand bei mir am Grund wendet.
Servitut dürfte ja da keines sein.
Meine Herangehensweise wäre simpel:


2023/20230116150731.jpg

Erinnert mich bissl an den letzten Fall vom Resetarits. Da ist dann einer wegen beschimpfungen im häfn gelandet 😅

2
  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#28)

zitat..
Sektionschef schrieb:

Sehe ich auch so wie Goaspeda.
Im Anfangspost wird als Hauptproblem das Wenden auf der eigenen Einfahrt angegeben.
Und nebenbei wird erwähnt, dass die Einfahrt auch zugeparkt wird.
Wenn mal kurz jemand in meiner Einfahrt wendet und dabei nichts beschädigt, dann wäre mir das ebenfalls wurscht.
Mfg
Sektionschef

Das klingt immer alles so einfach und schnell gelöst

Leider drehen die Typen dann auch bei dir in der Einfahrt um wenn dort deine Kinder grad spielen und am Boden herummalen oder auch nur Sachen wie ein Gartenschlauch herumliegen

Der letzte der bei mir in der !Wiese! vorm Haus umgedreht hat, hat dabei die rechte hintere Hälfte seines Fahrzeuges mehrmals gegen die betonierte Gartenmauer donnern lassen und ist dann abgehaut
Da reicht ein so ein Erlebnis/Volldepp und man steht voll und ganz hinter mlduke

4
  •  goaspeda
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#29)

zitat..
rabaum schrieb: Da haben wir wieder mal ein schön diagnostiziertes Beispiel von Opfer Täter Umkehr.

Also hier läuft die Nomenklatur etwas aus dem Ruder. Ein "Opfer" im üblichen Sinne gibt es hier nicht.

zitat..
rabaum schrieb: Man muss keinen Grund haben, wenn man nicht möchte, dass seine Einfahrt benutzt wird. Vielleicht auch noch von unhöflichen Personen, wir wissen es nicht, es ist auch unerheblich. Es reicht, dass man es nicht möchte.

Da hast Du natürlich recht. Einen Grund braucht es nicht. Aber es sollte von allen Beteiligten VERSTÄNDNIS herschen. Anscheinend gibt es hier zwei Parteien, die nicht gut miteinander können. Die Frage von mir war daher: Warum stört das Wenden jemanden?


zitat..
rabaum schrieb: Ich setze mich auch nicht mit dem Liegestuhl in deinen Garten. Welchen Schaden richte ich am Rasen an? Keinen. Spielt aber keine Rolle.

Hier übertreibst Du gewaltig im ersten Satz und versuchst meine Argumente ins lächerliche zu ziehen. Aber ich spiel mal mit:  Das beeinträchtigt meine Privatsphäre - wenn ich zu Hause bin. Machst Du das während ich (und alle anderen in Haus) nicht da sind, würde es mir nicht auffallen und ich könnte mich nicht beschweren, da ich Dich nicht gesehen habe.


zitat..
rabaum schrieb: Es geht um Respekt vor fremdem Eigentum, das versuche ich bereits meinen Kleinkindern beizubringen, dass man nicht in fremde Einfahrten läuft oder auf deren Spielgeräten turnt.

Hmmmm, hier wirds spannend. Ich verstehe Deinen Standpunkt, der löblich ist. Aber was ist wenn Deine Kinder in den Wald spielen gehen? Fragst Du da den Bauern? Da werden Äste von Bäumen abgeschnitten, kleine Staus in Bächen angelegt usw. Wobei Wasser eigentlich nochmals separat beim Land geregelt wird (soweit ich weiß). Also alles was wir als Kinder auch gemacht haben. Und das ist gut so!
Wenn Kinder nirgends mehr spielen dürfen, dann sitzen sie vor dem PC oder Handy. Das will man auch nicht.

Was ist wenn Deine Kinder mit Kreide die öffentliche Strasse anmalen? Da müsstest bei der Gemeinde fragen.
Du merkst also, dass nicht alles schwarz/weiß ist.

Da verstehe ich das Argument von @Gawan wiederum sehr gut. Wenn jemand die Einfahrt zum Umkehren nutzt, dann aber nur OHNE Beschädigung. Auch über einen Schlauch fahren geht nicht.
Ich verstehe dass man eine Kamera montiert um Schäden zu dokumentieren. Aber eine Besitzstörungsklage weil jemand wendet? Warum stört Das den Threadersteller beim Nachbarn aber wenn der Paketbote was bringt, dann stört die Benutzung der Einfahrt nicht. Ich verstehs einfach nicht...


1
  •  mlduke
16.1.2023  (#30)
...an alle Gutmenschen hier im Forum - nur weil sich einige nicht an sittenhafte Regeln halten können, muss ich auf keinen Fall dulden das mein Grund und Boden ständig von Dritten benutzt wird. Aber ich komme gerne bei euch vorbei, wende in eurem Carport und leihe mir dann ein Fahrrad aus das um die Ecke steht und nach dem Radeln entspanne ich mal kurz in eurem Pool in eurem Garten, tut euch ja nicht weh, seit eh nicht zu Hause, mache ja nichts kaputt.
Nein, Entschluss steht - Tafel mit entsprechenden Hinweisen wurde bestellt und Kamera wird weiter nach vorne montiert um jedes Kennzeichen detailiert zu erfassen.
Vielen Dank für die anderen konstruktiven Vorschläge.
Gruß

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#31)
Ich verstehe hier schon eher die "das ist meins" Fraktion.

Beispiel: Als in unserer Straße viel gebaut wurde (wird auch bald wieder losgehen) haben die Lieferwagen etc bei meinem Schwager in der Einfahrt gewendet, eines Tages war halt einer zu hoch und hat die Dachrinne mitgenommen. Wer wars? Keiner. Wer hatte den Schaden? Er.

Auch wenn nichts beschädigt wird ist das trotzdem meine Einfahrt. Auch wenn hier gerne mal wer wenden kann schleppt trotzdem jedes Auto Steine und Dreck auf meine fertig gepflasterte Einfahrt, das brauch ich auf Dauer auch nicht. Und wenn ich das nicht möchte, dann sperr ichs eben ab. Möglichkeiten wurden hier ja genannt.
Besitzstörungsklage ist vl im ersten Moment etwas hoch gegriffen, aber als Dauertzustand würde ich das auch nicht akzeptieren, schon gar nicht wenn Herr Nachbar die Ohren zumacht.

1
  •  rocko567
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#32)
@mlduke warum nicht wirklich eine kette? kostet ein paar nätsch und löst das problem sofort

1
  •  goaspeda
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#33)

zitat..
mlduke schrieb: ...an alle Gutmenschen hier im Forum

Das Unwort des Jahres. Was ist ein Gutmensch?


zitat..
mlduke schrieb: Aber ich komme gerne bei euch vorbei, wende in eurem Carport und leihe mir dann ein Fahrrad aus das um die Ecke steht und nach dem Radeln entspanne ich mal kurz in eurem Pool in eurem Garten, tut euch ja nicht weh, seit eh nicht zu Hause, mache ja nichts kaputt.

Auch hier wieder: etwas kurzzeitig (10-20 Sekunden) befahren oder betreten ist was anderes als ein Fahrrad zu entwenden. Vernünftige Argumente mit übertriebenen, imaginiären Verhalten zu beantworten, darüber sollte man stehen.
Ich verstehe, dass mein seinen Entschluss untermauern möchte. Und ja, ich verstehe das mit den Kameras wegen der Schäden. Aber eine Besitzstörungsklage weil jemand wendet?
Was ist wenn sich ein Ortsunundiger verfahren hat und wendet.
ich will nciht das mir das passiert, dass ich zahlen muss, deshalb mach ich es auch bei anderen nicht.

Wirklich ernstgemeinter Rat zu den Kameras: Unbedingt Schilder mit Videoüberwachung aufstellen und die Daten regelmässig löschen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html




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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#34)
Kamera, die nur auf dein Grundstück zeigt, aber so, dass Nummerntaferl von befahrenden Fahrzeugen erkannt werden plus Taferl. "Achtung Videoüberwachung, Privatbesitz. Befahren verboten"

Das sollte schon mal 90% der Wender abschrecken und falls irgendwann doch mal wer irgendwas touchiert, kannst immer noch a Anzeige und Lenkererhebung machen lassen.

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
16.1.2023  (#35)
Besitzstörungsklage finde ich auch etwas übertrieben. Allerdings verstehe ich, dass man genervt ist, wenn immer jemand in der eigenen Einfahrt wendet. Das würde mich auf Dauer auch ziemlich grantig machen.

Ich würde es auch mit Schild und Kamera lösen. Sollte ständig jemand trotz Schild dort wenden kann man immer noch die nächsten Schritte setzen.

Der Nachbar ist aber wirklich ein tolles Exemplar 🤬 so jemanden braucht man in seiner Nähe.....

zitat..
mlduke schrieb: vor 1-2Jahren kam ich vom Arbeiten nach Hause und in meinem Carport stand ein Elektriker , davor der Installateur) da bin ich dann richtig ausgeguckt...)

DAS ist aber eine ganz andere Situation als die Wendemanöver. Da würde ich auch etwas unhöflich bei den Lenkern nachfragen was das soll und der Nachbar hätte von mir auch eine Ansage bekommen....


1
  •  fredl00
16.1.2023  (#36)
Es ist ja schön dass sie so umgänglich sind und diese Dinge akzeptieren würden, aber.....der TE will das eben NICHT! Da gibt es für mich keine Diskussion mehr, warum er nicht will oder ob es persönliche, etc Gründe dafür gibt.
Es ist sein Grund und er ALLEIN kann bestimmen wie er benutzt werden darf.

Wenn er das auch dem Nachbarn und den Umdrehern so mitgeteilt hat, dann hat er das Recht sein Recht auf alleinige Benützung seines eigenen Grundes durchzusetzen.

zitat..
goaspeda schrieb:

──────
mlduke schrieb: ...an alle Gutmenschen hier im Forum
───────────────

Das Unwort des Jahres. Was ist ein Gutmensch?

──────
mlduke schrieb: Aber ich komme gerne bei euch vorbei, wende in eurem Carport und leihe mir dann ein Fahrrad aus das um die Ecke steht und nach dem Radeln entspanne ich mal kurz in eurem Pool in eurem Garten, tut euch ja nicht weh, seit eh nicht zu Hause, mache ja nichts kaputt.
───────────────

Auch hier wieder: etwas kurzzeitig (10-20 Sekunden) befahren oder betreten ist was anderes als ein Fahrrad zu entwenden. Vernünftige Argumente mit übertriebenen, imaginiären Verhalten zu beantworten, darüber sollte man stehen.
Ich verstehe, dass mein seinen Entschluss untermauern möchte. Und ja, ich verstehe das mit den Kameras wegen der Schäden. Aber eine Besitzstörungsklage weil jemand wendet?
Was ist wenn sich ein Ortsunundiger verfahren hat und wendet.
ich will nciht das mir das passiert, dass ich zahlen muss, deshalb mach ich es auch bei anderen nicht.

Wirklich ernstgemeinter Rat zu den Kameras: Unbedingt Schilder mit Videoüberwachung aufstellen und die Daten regelmässig löschen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html

 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#37)

zitat..
goaspeda schrieb: Das beeinträchtigt meine Privatsphäre - wenn ich zu Hause bin.

Ob du da bist oder nicht spielt hierfür keine Rolle. 
"Wer hat in meinem Bettchen geschlafen?"
Ist das ok, wenn man nicht zuhause ist?


zitat..
goaspeda schrieb: Aber was ist wenn Deine Kinder in den Wald spielen gehen? Fragst Du da den Bauern?

Deine Vergleiche hinken einfach. Im Wald ist das nicht notwendig. 
"Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten." Kannst du gerne nachlesen. 


zitat..
goaspeda schrieb: wenn der Paketbote was bringt

Und es hinkt schon wieder. Deine Gäste sind willkommen, dein Paketbote ist willkommen, weil er dir was bringt. Insofern liegt hier keine Besitzstörung vor. Verstehst du das nicht, dass es nicht alleine um den Fakt des "Befahrens" geht, sondern darum, ob es gewünscht ist oder nicht. 


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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
17.1.2023  (#38)
Ich glaube es gibt deshalb hier soviel Diskussion, weil der TE das Problem anfangs schlecht beschrieben hatte.
Wenn Mal gelegentlich jemand bei der Einfahrt wendet und dabei kurz mit einem Teil des Fahrzeugs (Vorderräder) sein Grundstück überragt, dann ist das zu vernachlässigen. Das ist eigentlich so das übliche Szenario.
Es scheint aber beim TE eine härtere Gangart üblich zu sein: jemand parkt permanent in seiner Einfahrt oder fährt auch dann zum Wenden hinein, wenn die Kinder dort spielen oder Sachen in der Einfahrt herumliegen.
Noch dazu dürfte lt Zeichnung die Straße manchmal auch oberhalb seiner Einfahrt verparkt sein, sodass der TE gar nicht mit seinem Auto durchkommt.
Das würde mich ebenfalls dann sehr stören und ich würde auch zuerst Mal mit einer Kette die Einfahrt absperren. Gegen die Verparkung auf der Straße würde ich den Nachbarn jedesmal herausklingeln und wenn das sehr oft vorkommt ihm mitteilen, dass das nicht so weitergehen kann und ihn bitten das seinen Besuchern mitzuteilen, dort nicht zu parken und sonst mit weiteren Konsequenzen drohen..
Mfg
Sektionschef

1
  •  anexity1
17.1.2023  (#39)
Ich finde es interessant, dass hier teilweise versucht wird dem TE die Schuld zuzuschieben (á la "nimms einfach hin").
Eigentlich sollte doch der Nachbar, wenn er Besuch erwartet, eines seiner drei Autos auf einem weiter entfernten Besucherparkplatz abstellen, damit SEIN Besuch vor seinem Haus auf seinen Parkplätzen parken kann - oder eben seinem Besuch kommunizieren, wo dieser parken kann/darf... so zumindest würde ich mich verhalten bzw. würde es von meinen Wunschnachbarn erwarten.
Aber scheinbar ist es in der heutigen Zeit schwer Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen :(

1
  •  opa12
17.1.2023  (#40)
Ich würde mal überspitzt formulieren, der Nachbar hat auf seinem Grundstück alle zusätzlichen Park und Wendemöglichkeiten verbaut weil die ja eh auf der Straße parken und beim Nachbarn wenden können. Hat sich also einen Vorteil auf Kosten des TE verschafft.

Und wer als Ortsfremder zufällig in diese Straße kommt und die paar Meter nicht retour fahren kann, sollte wieder mal ein paar Fahrstunden buchen.

Bg Franz

1
  •  MissT
  •   Gold-Award
17.1.2023  (#41)
Für mich macht es einen Unterschied, ob jemand in einer Einfahrt wendet oder in einem Carport. Carport ist in meinen Augen nicht viel was anderes als eine Garage, und da geht die ungefragte Benutzung durch Fremde gar nicht. Weiters macht es einen Unterschied, ob das nur vereinzelt mal der Fall ist oder laufend. Übers Blockieren der Einfahrt oder gar in dieser Parken braucht man gar nicht zu reden. Wie dreist kann man eigentlich sein?

Das geschilderte Verhalten des Nachbarn spricht zusätzlich dafür, dass hier etwas gewaltig im Argen ist und der TE ausreichend Gründe hat, diesen Missständen einen Riegel vorzuschieben. Die Täter-Opfer-Umkehr, die hier einige betreiben, finde ich mehr als befremdlich.

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