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Carport Marke "Murphy's Law" Folge 97

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  •  albertan
13.6. - 21.6.2021
47 Antworten | 10 Autoren 47
47
Liebe Alle!
Es ist echt wie verhext, seit 1,5 Jahren hab ich Probleme mit dem Bau eines simplen Carports.
Man merkt es an meinen diversen Fragen dazu.
So, nun steht das Ding endlich - aber:  Es ist zu lang (7,00 ist an der Grundstücksgrenze das Maximum), die Firma hat es aber 7,10m gebaut und weil sie die Riegelkonstruktion nicht so gebaut haben wie besprochen, muß ich die Verschalung außen statt flächenbündig montieren- dadurch wird es nochmal 3cm länger - beides kann man hoffentlich lösen durch Kürzung des Dachvorsprunges - ABER:
Ich hatte bei Auftragerteilung bereits Pläne eines anderen Herstellers u habe mit diesen dann bei der ausführenden Firma bestellt -  Einfahrtshöhe u Durchgangshöhe (ca auf halber Länge) waren da  genau eingezeichnet mit 2,1 bzw 1,97m................ beides ist jetzt, wegen der anderen Bauweise bzw viel massiverer Leimbinder-Träger - um 20cm!!! niedriger, soll heißen, unter dem hinteren Träger ist nur 1,77m Höhe vorhanden....(gesagt hat mir das niemand.................)
Meine Frage an Forumsmitglieder mit Statik Know how: Könnte man diese Leimbinder in dem Bereich, in dem sie nicht auf den Pfosten aufliegen, quasi "ausfräsen"? Damit man mehr lichte Höhe gewinnt?
Das ganze Ding jetzt wieder abzubauen, wäre ja ein Horror.....
Habt ihr Ideen????   (Ich muß morgen reklamieren)
LG

2021/20210613511349.jpg

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.6.2021  (#1)
Die Brauchen die Höhe vor allem in der Mitte, denn dort ist das Biegemoment am Höchsten. 
Also kurz gesagt, nein.

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  •  MrCrabs
  •   Bronze-Award
13.6.2021  (#2)
Wenn du bei der Bestellung auf die Pläne verwiesen hast und die Maße eindeutig vorgegeben waren, dann kann sich der Hersteller den Krempel abholen. 
So ist das ja mal Oberpfusch mit 1,77m Durchgangshöhe. Da würde ich mir täglich den Kopf stoßen.
Gewisse Dinge von so manchen Herstellern muss man glaube ich nicht verstehen.
Was bezahlt man für sowas?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
13.6.2021  (#3)
ich würde ihm die Hälfte der vereinbarten Summe anbieten, oder er kann sein Werk nochmal machen; wenn er sich auf 50% einlässt, würde ich hinten um 10-20cm anheben.

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  •  albertan
13.6.2021  (#4)
@MrCrabs : Mit dieser Skizze hab ich bestellt... gekostet hat das Doppelcarport 11500 (ohne Dachabdichtung, gestrichen u verschalt wird/wurde es selber)
Hatte mehrere ziemlich gleiche Angebote....


2021/20210613608485.jpg

@MinMax: wie geht denn nachträgliches Anheben?  Außerdem rechtlich nicht so einfach, weil es an der Grundstücksgrenze steht u da ja der Nachbar wieder zustimmen müßte u ich vermutlich einen neuen Bauantrag stellen müßte? Und der erste hat sich mit Murphy's Law schon über 5!!  Monate gezogen.
Es ist wirklich verhext....

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.6.2021  (#5)
Und von den Klötze weg gemessen sind es jetzt 177 statt 217cm?
Oder wo genau?
0.0m war als Oberfläche Parkfläche gedacht?
Das ganze Carport schaut ja anders aus als auf der Skizze. 

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  •  albertan
14.6.2021  (#6)
@­MalcolmX : ja, es ist etwas anders konstruiert worden. Meine Vorgabe beim Bestellen war nur, dass die Maße einzuhalten sind, ua weil mit diesen Maßen um Baubewilligung angesucht wurde.
In der Skizze ist null die Oberkante des Fundaments +20cm ergibt das Asphalt-Niveau.
In der Mitte müßte die Durchgangshöhe ab Asphalt also 217-20 = 197 sein, es sind aber 177
Da die Gesamthöhe von 284-20 = 264 über Asphalt aber stimmt, liegt es nicht daran, dass die ganze Skizze falsch verstanden wurde....

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
14.6.2021  (#7)
mal aus Interesse:
was ist denn das für eine Spannweite und wie stark sind die Leimbinder?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.6.2021  (#8)
Asphalt niedriger machen? Der Bestand im Vordergrund scheint ja sogar niedriger zu sein als die Betonfundamente. Willst da eine Rampe hinauf machen? Oder wird der Bestand im Vordergrund auch geändert?

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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
14.6.2021  (#9)
Nachdem da einige Fahrzeuge gar nicht reinpassen werden (z.B. VW T5, diverse SUVs etc.) ist der Carport in der Form mE nicht brauchbar bzw. nutzbar - die Höhe war aus meiner Sicht vorher schon grenzwertig niedrig...
Wenn der Hersteller das mit den geforderten Daten (Durchgangslichte, Höhe lt. Bewilligung) nicht liefern kann muss er darauf hinweisen und kann nicht einfach "irgendetwas" hinstellen.

Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren - wer weiß welche Fahrzeuge ihr zukünftigt habt. Ich kann mir aber (als Laie der aber auch schon einen Carport in der Größe selbst geplant und gebaut hat) auch nicht vorstllen, dass die Leimbinder bei der Spannweite viel dünner sein dürften...

Für alle Seiten "einfachste" und "günstigste" Möglichkeit (wenn das möglich ist) aus meiner Sicht: neu einreichen (höher), anheben, längere Stützen einsetzen ...

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  •  BAULEItEr
14.6.2021  (#10)

zitat..
albertan schrieb: Einfahrtshöhe u Durchgangshöhe (ca auf halber Länge) waren da  genau eingezeichnet mit 2,1 bzw 1,97m................ beides ist jetzt, wegen der anderen Bauweise bzw viel massiverer Leimbinder-Träger - um 20cm!!! niedriger


zitat..
albertan schrieb: Da die Gesamthöhe von 284-20 = 264 über Asphalt aber stimmt, liegt es nicht daran, dass die ganze Skizze falsch verstanden wurde....

Das passt irgendwie nicht zusammen.
Laut deiner Skizze müsste (+2.84 - +2.40) von UK Leimbinder bis OK Sparrren 54.7cm sein.

Ich schätze den Leimbinder auf 35cm Höhe, aber selbst mit 40cm Leimbinder und 15cm Sparren komme ich nur auf 55cm Höhe.
Wo fehlen da 20cm?




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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.6.2021  (#11)
Ich glaub es ist immer noch das Thema mit dem Nullniveau. Wird der Asphalt wirklich bis UK Holzstützen kommen? Das ist doch viel höher als die Umgebung gemäss Foto... warum gibt es in der Skizze nicht einfach den Asphalt eingezeichnet?

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  •  albertan
14.6.2021  (#12)
@Pedaaa: 6,4m breit, die Leimbinder sind 44cm hoch...

@Notausgang:  Das Argument des Herstellers war jetzt, dass er nur auf die Gesamthöhe lt Bewilligung schaut u "drunter wirds dann halt so niedrig", offenbar hat der ursprüngliche Anbieter mit schmäleren Leimbindern gerechnet - daher ging sich da die Durchfahrtshöhe von 2,3m bzw 2,1m ab Nullniveau aus.

@­MalcolmX : ja, das mit dem Nullniveau ist neben den starken Leimbindern das Problem.
Eingemessen wurde die Höhe der Fundamentblöcke von einem Punkt 6m davor (=Gehsteig)(warum, weiß ich als Laie nicht) .... bis zur Unterkante des Carports gibt es dort eine Steigung von 11cm. Geplant war laut Baufirma, dass die Fundamente nach der Asphaltierung ca 5cm überstehen. Der Asphalt wurde in der Skizze vom urpünglichen Hersteller nicht eingezeichnet, ich hab es so interpretiert, dass +20cm das Asphaltniveau sind.
Mein Problem ist ja folgendes: Die Gesamthöhe passt ja, nur durch die andere "Dachträgerkonstruktion" stimmt die lichte Höhe nicht mit der Bestellung überein...und ich wurde dazu nicht befragt/davor gewarnt.

zitat..
BAULEItEr schrieb:

──────
albertan schrieb: Einfahrtshöhe u Durchgangshöhe (ca auf halber Länge) waren da  genau eingezeichnet mit 2,1 bzw 1,97m................ beides ist jetzt, wegen der anderen Bauweise bzw viel massiverer Leimbinder-Träger - um 20cm!!! niedriger
──────

──────
albertan schrieb: Da die Gesamthöhe von 284-20 = 264 über Asphalt aber stimmt, liegt es nicht daran, dass die ganze Skizze falsch verstanden wurde....
──────

Das passt irgendwie nicht zusammen.
Laut deiner Skizze müsste (+2.84 - +2.40) von UK Leimbinder bis OK Sparrren 54.7cm sein.

Ich schätze den Leimbinder auf 35cm Höhe, aber selbst mit 40cm Leimbinder und 15cm Sparren komme ich nur auf 55cm Höhe.
Wo fehlen da 20cm?

Das versteh ich jetzt leider nicht... beim hinteren Leimbinder steht als Durchgangshöhe 2,17m...wenn ich die 20cm abziehe, um auf Nullniveau (Asphalt) zu kommen, wäre die lichte Höhe 1,97m, oder?
Gebaut wurde es aber jetzt so, dass nach der Asphaltierung von Null nur noch ca 1,77m zw Boden u Leimbinder vorhanden sind...

Klar wär es mir jetzt am liebsten, die heben das ganze Ding hoch u bauen "einfach" höhere Pfosten/Steher  ein  - aber:  das CP steht an der Grundstücksgrenze u dort findet demnächst ein Eigentümerwechsel (vom Bauträger zum Käufer) statt. Wenn die dann dem neuen Ansuchen nicht zustimmen......

Der Lösungsvorschlag ist jetzt, dass man den Asphalt davor ca 2m abträgt und beim Neu-Asphaltieren ein Gefälle"hinein ins Carport" macht (mit davorliegender Entwässerungsrinne) - damit dort die Stellfläche niedriger ist u somit die lichte Höhe größer....
Klingt das vernünftig????



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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#13)
Das Heben ginge relativ leicht. Wie hoch darf denn das Carport baurechtlich sein? Wenn es noch 20cm höher darf, kann man die Änderung nachreichen und der Nachbar muss nicht zustimmen... das war jetzt aber keine Rechtsberatung emoji

Gefälle ins Carport wäre mir auch unsympathisch.

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  •  albertan
15.6.2021  (#14)
@­taliesin : Echt? Heben ginge einfach? Der Zimmerer hat da eher sehr gezögert, da muß ich nochmal nachhaken - ob er technische oder bürokratische oder finanzielle Bedenken hat....
Die gesetzliche Regelung zur erlaubten Höhe ist mir leider zu "unverständlich", das muß ich mir vom Bauamt übersetzen lassen....

Was ja jetzt besonders fein ist... Fundamentbauer und Zimmerer (beide selbe Firma!!)  verweisen mich wechselseitig an den anderen u überhaupt bin ja eigentlich ich schuld (daß sie mich nicht über die "nicht-Machbarkeit" der bestellten Durchfahrtshöhe informiert haben u ich daher nicht vorher was unternehmen konnte, ist also meine Schuld)
SEUFZ

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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
15.6.2021  (#15)

zitat..
albertan schrieb:

@­taliesin : Echt? Heben ginge einfach? Der Zimmerer hat da eher sehr gezögert, da muß ich nochmal nachhaken - ob er technische oder bürokratische oder finanzielle Bedenken hat....
Die gesetzliche Regelung zur erlaubten Höhe ist mir leider zu "unverständlich", das muß ich mir vom Bauamt übersetzen lassen....

mein Vater hat das alleine mit einem Wagenheber und ein paar Baustützen hinbekommen als er sich einen Wohnwagen gekauft hat - so schwierig ist das nicht emoji

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#16)
Ja so oder so ähnlich. Grundsätzlich braucht man 2 Böcke (zum Unterstellen und zum Heben) an jedem Eck. So schwer ist die Konstruktion ja nicht. Und dann immer brav im Kreis arbeiten, damit sich die Geschicht nicht allzusehr verzieht. Aber bei 20cm ist das alles reichlich unkritisch.

Und klar Schuld bist natürlich immer du, weil dass Handwerker was falsch machen, ist ganz und gar unmöglich 🙃 Das würde ja dann nicht dein Geld kosten.

1
  •  MrCrabs
  •   Bronze-Award
15.6.2021  (#17)
Das nachträgliche Heben und neue Steher einbauen ist für einen Zimmerer eine Kleinigkeit, er muss nur wollen. 
Mein Arbeitskollege hat bei einer Sanierung eines Hauses inkl. Dachbodenausbau den Dachstuhl vom ganzen Haus um 1m gehoben um in der Mansarde eine höhere Kniestockhöhe zu bekommen...... 

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  •  albertan
15.6.2021  (#18)
@MrCrabs : Danke! Gut zu wissen!  Allerdings, bei meinen Stehern ist bereits die "depperte" Branschutzwand montiert...
Da ich mir wegen der größern Höhe Sorgen mache (Eigentümerwechsel am Nachbargrundstück) hilfts eh nix, muß mich bei der Gemeinde informieren. Die werden sich freuen .... da gabs ja bereits viel Ärger mit meinem einreichenden Baumeister....

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  •  albertan
15.6.2021  (#19)

zitat..
taliesin schrieb:

Ja so oder so ähnlich. Grundsätzlich braucht man 2 Böcke (zum Unterstellen und zum Heben) an jedem Eck. So schwer ist die Konstruktion ja nicht. Und dann immer brav im Kreis arbeiten, damit sich die Geschicht nicht allzusehr verzieht. Aber bei 20cm ist das alles reichlich unkritisch.

Und klar Schuld bist natürlich immer du, weil dass Handwerker was falsch machen, ist ganz und gar unmöglich 🙃 Das würde ja dann nicht dein Geld kosten.

Tja, die Beweise sprechen ja zum Glück für mich.... das CP war zu breit, zu lang (mehr als die erlaubten u bestellten 7,0m), die Konstruktion war für die geplante Verschalung nicht geeignet u eben die Durchfahrtshöhe viel niedriger als bestellt ( ohne Rücksprache)
Ich lass nie wieder was bauen.....😡


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#20)
Du bist einfach nur an ein deppates Unternehmen gelangt.
Und lass es dir nochmal gesagt sein, es war ja von Anfang an verwirrend wo das Niveau vom Asphalt genau liegt. Das war einfach auch ein Scheiss Plan, man hat dir gesagt das das missverständlich ist und trotzdem habt ihr euch damit Angebote geholt.
Was am Papier schon unklar oder verwirrend ist, geht in der Praxis selten gut. Auch wenn das die Fehlleistung vom Unternehmen in keiner Weise entschuldigt. 

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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
15.6.2021  (#21)
Anmerkung meiner Lebensgefährtin (Architektin): Der Carport entspricht in der ausgeführten Variante nicht den OIB-Richtlinien, der Bauführer hat eine entsprechende Warn- und Hinweispflicht. 

OIB Richtlinie 4, 2.10 Stellplätze für Kraftfahrzeuge in Gebäuden und im Freien 
2.10.6 Die lichte Höhe muss über die gesamte Fläche der Fahrgassen und Rampen sowie der Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach der Art der Fahrzeuge bemessen werden, jedoch mindestens 2,10 m betragen.

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