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·gelöst· Wasserleitung durch Grundstück

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  •  BauHund
3.4. - 29.9.2021
11 Antworten | 7 Autoren 11
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Hi zusammen,

Durch mein Grundstück verläuft eine öffentlich Wasserleitung der Gemeinde. An dieser bin auch ich angeschlossen. Die Leitung verläuft dann weiter zu 2 weiteren Häusern. 
Die Leitung verläuft 3m von der Grundstücksgrenze auf meinem Grund. Hier sind die Einfahrt und das Carport genau über der Leitung geplant. Ich habe keine Dienstbarkeit der Gemeinde dazu im Grundbuch.

Was ist wenn die Leitung mal defekt ist bzw. getauscht werden muss (wie oft werden Wasserleitungen eingentlich geschaut?)?
Muss ich dann die Gemeinde alles aufgraben lassen? Oder muss die Gemeinde eine alternative finden?

Bundesland: Steiermark

  •  bautech
  •   Gold-Award
3.4.2021  (#1)

zitat..
BauHund schrieb: wie oft werden Wasserleitungen eingentlich geschaut?

Nicht regelmäßig würde ich mal sagen... wir tauschen derzeit Leitungen aus den 1960ern bis in die frühen 80er, anscheinend habens da mit Kunststoffen experimentiert, was sich 40 - 60 Jahre später als nicht sinnvoll herausgestellt hat 😉

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  •  BauHund
3.4.2021  (#2)

zitat..
bautech schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von BauHund: wie oft werden Wasserleitungen eingentlich geschaut?

Nicht regelmäßig würde ich mal sagen... wir tauschen derzeit Leitungen aus den 1960ern bis in die frühen 80er, anscheinend habens da mit Kunststoffen experimentiert, was sich 40 - 60 Jahre später als nicht sinnvoll herausgestellt hat 😉

und wie geht ihr da mit solchen Fällen wie dem meinem um?
Wird da dann Einfahrt und Co aufgegraben?
Sollte ich mit dem Wasserverband ev. direkt klären ob die Leitung auf meinem Grundstück gleich erneuert wird?

Danke.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.4.2021  (#3)
Meist kann unterirdisch saniert werden, wennst das nicht weißt kriegst es nicht mal mit 😀
Aber die Idee zum Verband zu gehen und mal höflich zu fragen ob bei der Leitung was geplant ist (oder wenn nicht, wie alt die schon ist - und welches Material, dann kommst eh recht rasch ins Gespräch) ist sicher keine Verkehrte 😁

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  •  BAULEItEr
3.4.2021  (#4)

zitat..
BauHund schrieb: Sollte ich mit dem Wasserverband ev. direkt klären ob die Leitung auf meinem Grundstück gleich erneuert wird?

Du musst dich unbedingt mit dem Leitungsinhaber in verbindung setzen, ist ja deren Leitung da kannst du nicht einfach drüber bauen.
In der Steiermark gibt es das Gemeindewasserleitungsgesetz und von den Gemeinden Wasserleitungsverordnungen.

google mal deinen Gemeindenamen und Wasserleitungsverodnung,
vielleicht findest da was.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.4.2021  (#5)
Bei uns läuft ebenfalls eine öffentliche Ringwasserleitung über das Grundstück. Nach der Einreichung gab es dann eine Stellungnahme der Wasserbehörde, dass die Leitung nicht überbaut werden darf bzw. ein gewisser Abstand einzuhalten ist. Ich glaube das ist dann sogar als Auflage in den Baubescheid gekommen (war uns egal, da dort nichts hin gekommen ist).

Also unbedingt vorher bei der Gemeinde klären.

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  •  BauHund
3.4.2021  (#6)
Im Baubescheid steht als Stellungsnahme des Wasserverbandes: Wasserleitungen dürfen nicht überbaut werden.
Die Gemeinde hat meinen Einreichplan mit einer Überbauung der Wasserleitung durch Einfahrt und Carport aber genehmigt.
Das verwirrt mich jetzt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.4.2021  (#7)

zitat..
BauHund schrieb: Das verwirrt mich jetzt.

Mich nicht. Du musst folgendes beachten:
Die Baubehörde hat die Bauordnung zu vollziehen, nicht mehr und nicht weniger.
In den Bauordnungen befinden sich keine Bestimmungen, die regeln, ob und allenfalls wann man eine Leitung eines Dritten überbauen darf oder nicht. Daher kann dir die Baubehörde auch gar nicht vorschreiben, dass du das nicht darfst. Sie muss dir somit auch eine Bewilligung erteilen, wenn du es tust, da sie keine Bestimmungen in der Bauordnung zur Verfügung hat, um es dir zu verbieten. Und alles andere geht die Baubehörde nichts an.
Du musst außerdem unterscheiden, was da alles "im Baubescheid" an den verschiedenen Stellen steht. Verbindlich ist alles, was im "Spruch" des Bescheides steht.
Die Stellungnahme des Wasserverbandes ist wie beschrieben eine "Stellungnahme" - und zwar einer "Partei" (wenn überhaupt). Das darf man nicht als "Auflage der Baubehörde" sehen!

Ob du die Leitung überbauen darfst, ergibt sich daher nicht aus dem Baubescheid und durch das Bauverfahren gem. Bauordnung, sondern das muss woanders stehen. Z.B. in einem Kanalgesetz, einem Wasserleitungsgesetz, einer Wasserleitungsverordnung oder ähnlichem. Für die Steiermark kenn ich diese Gesetzesmaterien zu wenig, wo das genau ist. Maßgeblich können auch spezielle Verordnungen in einer einzelnen Gemeinde sein oder die gesetzlichen Grundlagen für den Wasserverband, wenn nicht die Gemeinde selbst der Betreiber der Wasserleitung ist (sondern ein Verband). Es gilt also herauszufinden, wo genau - d.h in welchem gesetzlichen Regelwerk - etwas zur Frage der Überbauung der Leitungen steht und was da genau steht!  

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
3.4.2021  (#8)
Also wenn die Wasserleitungen quer über mein Grundstück gehen würde, wo ich dann vor habe etwas zu bauen, würde ich jedenfalls schauen, dass ich die Leitung entlang der unbebauten Grundstücksgrenzen umlegen kann. Wer dafür die Kosten trägt, weiss ich nicht, aber wenn da irgendwann mal eine Leitung undicht ist bzw. getauscht werden muss, dann soll im schlimmsten Fall nur der Gartenzaun dran glauben müssen.

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  •  BauHund
7.4.2021  (#9)
Danke für eure Antworten!!

Das Thema wurde mit dem Wasserverband geklärt. Ich darf die Bestandsleitung überbauen, da diese in >3m tiefe ist. Mein Wasseranschluss wird nun seperat zur Hauptwasserleitung geführt. Wenn die Bestandsleitung, welche die anderen Häuser versorgt, defekt ist, wird diese stillgelegt und eine neue Leitung außerhalb meines Grundstücks gelegt. 
Schriftliche Aussage bekomm ich noch.

😊

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  •  Bauspezzi
28.9.2021  (#10)
Hallo zusammen
Habe genau die selben Gegebenheiten wie BauHund geschildert hat. Wasserleitung 3 Meter innerhalb Grundgrenze durch Grund. Im Einreichplan hab ich an einer Stelle eine niveauabsenkung von 32cm wo leider diese Wasserleitung liegt. Jetzt ist der Bagger fertig und es meldet sich die Genossenschaft der Wasserleitung und sagt ich darf das nicht da die Frostsicherheit nicht gewährleistet ist und muss das wieder auffüllen. Was kann ich tun muss ich mich selbst um die Überdeckung der Wasserleitung kümmern oder ist das Aufgabe der Genossenschaft oder vl sogar Gemeinde da es bewilligt wurde?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
29.9.2021  (#11)

zitat..
Bauspezzi schrieb: Was kann ich tun muss ich mich selbst um die Überdeckung der Wasserleitung kümmern oder ist das Aufgabe der Genossenschaft oder vl sogar Gemeinde da es bewilligt wurde?

Was wurde in deiner Baubewilligung genehmigt? Wenn die Niveauanpassung (wovon ich mal ausgehe) in der Einreichung dargestellt wurde kann der Verband Tempel hüpfen...

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