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Keine Bewilligung - Flachdach Kärnten

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  •  frage
13.1. - 14.1.2021
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,

ich würde gerne eine Altbausanierung vornehmen. In diesem Fall eine Aufstockung mit Flachdach (bisher hatten wir ein EG mit Satteldach). Leider wird der neue Bürgermeister ein Veto einlegen und dieses Flachdach nicht bewilligen. In unserem Ort gibt sehr wohl Häuser mit Flachdächer die sogar in Sichtweite zu meinem Haus sind. Das Ortsbild wird in keinsterweise verschandelt! Es gibt normalerweise keinen Grund das Dach nicht zu bewilligen. Der Bürgermeister wird leider subjektiv entscheiden ohne einer "gscheiten" Begründung. Wie kann ich mich wehren? Wie kann ich eine Bauverzögerung vermeiden. Kann ich den Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch verklagen? Ich bin Rechtsschutz versichert. Danke für eure Antworten und habt bitte für meine Wut Verständnis. Das Haus steht in Kärnten. lg 

  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
13.1.2021  (#1)
Der Thread hat im Baurechtsforum sicher mehr Glück als hier.

zitat..
frage schrieb: Der Bürgermeister wird leider subjektiv entscheiden ohne einer "gscheiten" Begründung. Wie kann ich mich wehren?

Wenn du tatsächlich glaubst, dass die Entscheidung subjektiv und unbegründet ist oder sein wird, reiche deine Sanierungspläne trotzdem ein. Wenn dir dann tatsächlich ein negativer Bescheid ausgestellt wird, steht dort erstens eine ordentliche Begründung und, wenn du dann immer noch glaubst im Recht zu sein, kannst du Beschwerde gegen den Bescheid einlegen.

Solange du nur informell irgendwen in der Gemeinde fragst, wirst du keine verbindlichen Antworten bekommen.


zitat..
frage schrieb: Es gibt normalerweise keinen Grund das Dach nicht zu bewilligen.

weißt du das oder glaubst du das zu wissen? Gibt es einen Bebauungsplan?

...

zitat..
frage schrieb: Kann ich den Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch verklagen?

.... und erstmal die Kirche im Dorf lassen. 




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  •  hektor
14.1.2021  (#2)
Ich kenne einen ähnlichen Fall. Die ablehnende Haltung hat sich in Nachhinein eher als Empfehlung gezeigt. So wie Ghamor schon meinte, kann man da erst reagieren, wenn die Ablehnung sachlich begründet wäre. 

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
14.1.2021  (#3)
der TE hat bereits im Baurechtsforum den Thread neu aufgemacht, ich würd vorschlagen, den hier zu schließen, damit nicht parallel diskutiert wird.

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