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·gelöst· Wie umgehen mit völlig unrealistischem Versicherungsangebot

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  •  TiM
  •   Gold-Award
3.10. - 5.10.2025
15 Antworten | 9 Autoren 15
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Wie würdet ihr das angehen: Pensionist (fast 80) hat bei einem Unfall bei seinem Auto einen Totalschaden (Verschulden ist geklärt, keine Mitschuld, 100% Schuld des Unfallgegners). Die Versicherung schickt auf Basis eines SV-Gutachtens ein völlig unrealistisches Ablöseangebot (der Wiederbeschaffungswert wird mit rund der Hälfte angegeben, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet). 2x nachgefragt, keine kulantere Lösung möglich. Wo setzt man an? Gegengutachten beauftragen um das Gutachten des SVs auszuheben? Versicherung klagen weil der erlittene Schaden nicht bezahlt wird? Danke für eure Einschätzung.

  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
3.10.2025  (#1)
Normalerweise wird das Gutachten aufgrund des Eurotax Wertes erstellt (+ sowie - Kilometer).
Um nur irgendwie beurteilen zu können wie es zu einer Abweichung des Wiederbeschaffungswertes auf die Hälfte kommt, fehlen zumindest mir, konkretere Angaben.

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  •  TiM
  •   Gold-Award
3.10.2025  (#2)
Das Auto ist Bj 2015, somit keine Eurotax-Liste mehr. Konkret Opel Corsa mit sehr guter Ausstattung und tadelloser Historie, Erstbesitz, immer Öamtc Pickerl praktisch ohne Mängel, alle Services im Serviceheft usw, wird mit 4000 Euro bewertet. Dafür findet man niemals ein gleichwertiges Auto, die liegen aktuell beim doppelten. 

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
4.10.2025  (#3)
Na ja, Eurotax Werte gibt es auch für ältere Autos. Wurden irgendwelche Vorschäden abgezogen? Hast Du das SV Gutachten gesehen? Wurde die Versicherung schon mit der Tatsache konfrontiert, das kein gleichwertiges Auto um diesen Preis erhältlich ist?

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Hallo hausbau2011, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.


  •  christoph1703
4.10.2025  (#4)
Kurz mal auf willhaben nach Corsa gesucht. Mit 4000€ ist die Auswahl tatsächlich sehr dünn (aber es gibt welche), aber um 5000 bist du schon voll dabei. Oder hatte eurer irgendwelche Besonderheiten, die ihn um so viel wertvoller machen?
Ohne die kleinsten Details zu kennen, finde ich das Angebot der Versicherung zwar nicht gut, aber erwartbar. Vielleicht lassen sich ja noch ein paar 100er rausschlagen.

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  •  TiM
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#5)
Gibts einen Link? Wie geschrieben tadellose Historie, unfallfrei, Sitzheizung, Lenkradheizung, Erstbesitz, immer Öamtc Pickerl praktisch ohne Mängel, alle Services im Serviceheft. Hab selbst im Raum Wels 2 auf die schnelle angeschaut um 6900, einer rostig der andere wohl auch schon mit Unfall weil Spaltmaße beim Kotflügel vorne sofort ersichtlich nicht gepasst haben. 
Und: Was ist eigentlich mit den Kosten für Ab/Anmeldung, geklebte Vignette, Sprit für Suche etc? Ist das kein Schaden der zu bezahlen ist?


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  •  christoph1703
4.10.2025  (#6)
Bittesehr, ich habs für dich in die Suche eingegeben:
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto/gebrauchtwagenboerse?CAR_MODEL/MAKE=1043&CAR_MODEL/MODEL=1482&rows=30&EQUIPMENT=113&page=1&YEAR_MODEL_FROM=2015&PRICE_TO=5000
Die Lenkradheizung hast du uns verschwiegen, gibt halt einfach ein was du haben willst und schau dir die Preise an. Das kann dir wohl keiner abnehmen, auch nicht die Versicherung.

zitat..
TiM schrieb: Was ist eigentlich mit den Kosten für Ab/Anmeldung, geklebte Vignette, Sprit für Suche etc? Ist das kein Schaden der zu bezahlen ist?

Logisch wäre schon irgendeine Form von Ersatzleistung dafür, aber Logik ist nicht immer gleichzusetzen mit Recht. Da kann wer anderer vielleicht mehr dazu sagen.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
4.10.2025  (#7)
Das ist doch ein klassisches Thema von Rechtsschutz fragen, ansonsten ist das hier nur rum jammern, dass die gegnerische Versicherung nur den kalkulatorischen und nicht den ideelen Wert bezahlt...

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#8)
Versicherungen halt, nichts wie Ärger damit.

zitat..
TiM schrieb: Die Versicherung schickt auf Basis eines SV-Gutachtens ein völlig unrealistisches Ablöseangebot

Du brauchst das nicht annehmen wenn du nicht willst. Du kannst dein Auto auch selbst verkaufen.
Es ist eine alte Mähr dass das Auto nach einem Unfall der Versicherung gehört. Es ist dein Auto, du kannst damit machen was du willst.


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Hallo TiM,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Wie umgehen mit völlig unrealistischem Versicherungsangebot

  •  alex2
  •   Bronze-Award
4.10.2025  (#9)
wäre vielleicht reparieren eine Option? Ich denke, man darf die Wiederbeschaffungskosten auch etwas überschreiten, wenn wirklich repariert wird.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#10)
Grundsätzlich kommt es immer auf die gegnerischen Versicherung an. 
Gerade mit den Schleuderern erlebt man immer wieder die kuriosesten Sachen. Ein Kalauer war zum Beispiel, wie die E....... trotz SV-Gutachten (bei einem Kaskogutachten) versuchte, die Werkstatt runterzuverhandeln und dazu einen max.-Betrag vorgab😱.

Ich würde die Mängelfreiheit, den Zustand und die Mehrausstattung des Autos dokumtiert an das VU übermitteln.
Garant dafür, dass eine Mehrleistung abgegolten wird, ist das natürlich nicht.
Gebühren für die Ab- bzw. Neuanmeldung können nachgereicht und sollten ersetzt werden, zusätzlich sollte es eine Pauschale für Radioein- und ausbau geben (kommt aus der Historie, meines Wissen um die 50 €).

zitat..
rocco81 schrieb: Versicherungen halt, nichts wie Ärger damit.

You get what you paid for. Wenn nichts ist und nur die Prämie gezahlt wird ohne Schäden, ist alles gut. 
WENN es aber zu Schäden kommt, ist meist jeder Kunde saufroh seinen Kundebetreuer kontaktieren und das Problem an diesen auslagern zu können - und nicht bei einer Direktversicherung abgeschlossen zu haben, wo man meist den Deckungsumfang nur begrenzt verstanden hat und oft gar nicht weiß, auf was es ankommt.
Dabei ist es im KFZ-Bereich noch fast am unkompliziertesten.



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  •  thez
4.10.2025  (#11)
Ehrlich gesagt - Ich kann den Unmut verstehen aber es geht um einen 4000€ Opel Corsa und vielleicht 1000-2000€ Gap auf einen vergleichbaren Gebrauchtwagen. Ich hab anhand des Titels und der ersten Wörter ja schon gedacht es geht um einen 80k€ Neuwagen der mit 20k€ bewertet wird. Ich würde sagen: Krott fressen

Grundsätzlich aber interessant inwiefern man da Ersatzleistung verlangen kann - würde auch nicht einsehen wegen 100% Verschulden eines anderen auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben.

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  •  TiM
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#12)
Danke für die Rückmeldungen und Einschätzungen. Ist halt trotzdem blöd, schuldlos nochmal ein paar Tausender drauflegen oder was kaufen was dem bisherigen nicht entspricht. Und der Aufwand noch dazu. Werde es trotzdem noch mit Rechtschutz klären.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
5.10.2025  (#13)
ÖAMTC oder ARBÖ Mitglied
beraten lassen

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
5.10.2025  (#14)

zitat..
speeeedcat schrieb: Grundsätzlich kommt es immer auf die gegnerischen Versicherung an.

 

zitat..
speeeedcat schrieb: You get what you paid for. Wenn nichts ist und nur die Prämie gezahlt wird ohne Schäden, ist alles gut.
WENN es aber zu Schäden kommt, ist meist jeder Kunde saufroh seinen Kundebetreuer kontaktieren und das Problem an diesen auslagern zu können

Ja eben, die gegnerische Versicherung kann man sich halt nicht aussuchen.
Davon dass mir der eigene Betreuer hilft gehe ich aus, sonst ist er es dann nicht mehr.
Wenn die sich bei einem Unfall anstellen den Schaden ordentlich zu bezahlen hilft nur der Rechtsweg. Eine andere Sprache verstehen die anscheinend leider nicht.
Blöd ist wenn man seine Rechtsschutzversicherung zufällig genau bei der des Unfallgegners hat, weil sich selbst verklagen zahlen sie nicht. (was auch nicht verwunderlich ist)
Da ist es gut noch ein Backup zu haben. Z.b. Rechtsschutz über den Automobilclub.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2025  (#15)

zitat..
TiM schrieb: Danke für die Rückmeldungen und Einschätzungen. Ist halt trotzdem blöd, schuldlos nochmal ein paar Tausender drauflegen oder was kaufen was dem bisherigen nicht entspricht.

Ja, das ist in der Tat oft blöd, wenn das Auto noch gut in Schuss war und man sich dessen sicher sein konnte, weil jahrelang im Eigenbesitz.

zitat..
TiM schrieb: Werde es trotzdem noch mit Rechtschutz klären.

Wenn es so eine gibt, unbedingt. Das wird die höchste Erfolgsaussicht haben, um den finanziellen Verlust so gering als möglich zu halten.

Edit: natürlich zahlen die Versicherungen, wenn RS und der Unfallgegner bei der selben Anstalt versichert sind. 
Das wäre ja noch krasser, wenn die Haftpflicht bei ein und demselben Versicherer läuft.
Das VU zahlt den Anwalt, unabhängig davon, für oder gegen welches VU er tätig wird.
Wie das bei kleineren oder Direkt-VU aussieht, weiß ich nicht.

Just for Info: die RS beim Autoclub ist oft nur eine Rechtsberatung bzw. deckt nur bis zur 1. Instanz.

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