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Wertminderung Grundstück durch Servitut [NÖ]

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  •  bird
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.5. - 6.6.2008
5 Antworten 5
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Hallo!
Ich bin gerade dabei ein Grundstück zu kaufen! Bei der mündlichen Preisfixierung wurde mir vom Verkäufer nicht gesagt, daß auf dem Grundstück ein Servitut Recht für eine Firma besteht, das der Firma erlaubt das Grundstück zu betreten.Meine Frage: wirkt sich so ein Servitut Recht wertmindernd auf das Grundstück aus, sprich habe ich das Recht, den Preis neu zu verhandeln!
Wenn ja, gibt es eine Größenordnung in % um wieviel ein Grund mit einem Servitut weniger wert ist als ein Grund in gleichwertiger Lage ohne Servitut?
Vielen Dank!
LG Bird

  •  akinom
6.5.2008  (#1)
na klar - ist das wertmindernd. Erst mal ganz klar legen lassen, wie genau das Servitut lautet - was genau darf die Firma betreten (nur Randstreifen, das ganze Grundstück,..), zu welchem Zweck ( zur Instandhaltung des Grenzzaunes oder der Firmenfassade,...) ist das befristet (darf nur die Firma oder auch der Rechtsnachfolger, wenn das Grundstück verkauft wird,...). Dann überleg mal, wie Du für Dich die Wertminderung bewertest und verhandle nochmal.
Je nachdem wie notwendig das Servitut für die Firma ist würde ich mit denen mal reden, ob sie nicht ev. darauf verzichten können - wenn ja unbedingt vom Anwalt den Verzicht dokumentieren lassen.
Wenn ihr schon einen Anwalt habt, fragt den doch mal wegen einer Grössenordnung der Wertminderung.

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  •  Bugs
6.5.2008  (#2)
Kommt auf das Servitut an - Meiner Meinung nach ist ein Servitut auf alle Fälle Wertmindernt.
Es kommt darauf an was im Servitut genau festgelegt ist, und ob nur ein Teil des Grundstückes betroffen ist, oder das komplette, ob dadurch eine Bebauung beeinträchtigt ist oder nicht,....
Wird das Servitut regelmäßig von der Firma genutzt?
Falls nicht besteht die Chance das das Servitut verjährt,(Lt §1488 AGBG nach 3 Jahren der Nichtbenutzung.) und du eine Löschung beantragen kannst



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  •  14wien14
6.5.2008  (#3)
Wertmindernd - Ist auf jeden Fall wertmindernd. Selbst wenn Du damit leben kannst, denk an einen späteren Verkauf. Was steht im Grundbuch? In östereich gelten auch mündliche Verträge. Kannst Du nachweisen, daß der Verkäufer Dir das Seritut verschwieg (Zeugen...). Wenn er sich sperrt, nur mit Anwalt.

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  •  creator
11.5.2008  (#4)
der verkäufer hat es nicht gesagt? - wie geht das? entweder das servitut ist im grundbuch eingetragen oder es besteht gar nicht. zudem ist üblich, dass man grundstücke lastenfrei erwirbt - und dafür haftet auch der vertragserrichter (also der notar oder notar und rechtsanwalt gemeinsam).

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  •  pezzi
6.6.2008  (#5)
lastenfrei stellen - hallo!

die frage ist doch, ob es ausgeübt wird, oder ob es im prinzip "totes recht" ist ... d. h. dass die firma das nicht braucht

solche servitute kann man einfach entfernen lassen --) das macht der notar

d. h. sie sagen dem verkäufer sie wollen das grundstück lastenfrei kaufen und der muss bzw. sein anwalt leitet das dann in die wege ... auf seine kosten natürlich

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