Hi zusammen,
Durch mein Grundstück verläuft eine öffentlich Wasserleitung der Gemeinde. An dieser bin auch ich angeschlossen. Die Leitung verläuft dann weiter zu 2 weiteren Häusern.
Die Leitung verläuft 3m von der Grundstücksgrenze auf meinem Grund. Hier sind die Einfahrt und das Carport genau über der Leitung geplant. Ich habe keine Dienstbarkeit der Gemeinde dazu im Grundbuch.
Was ist wenn die Leitung mal defekt ist bzw. getauscht werden muss (wie oft werden Wasserleitungen eingentlich geschaut?)?
Muss ich dann die Gemeinde alles aufgraben lassen? Oder muss die Gemeinde eine alternative finden?
Bundesland: Steiermark