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[W] Abbruchunternehmen schließt Haftung bei Schäden aus

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  •  hueslebauerin
29.9. - 30.9.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebes Forum!

Wir haben ein Angebot eines Abbruchunternehmens vorliegen, worin sich folgender Absatz findet:

"Das Nachbargebäude weist im Gebäudeinneren Vorschäden auf. Wir sichern Ihnen beim Abbruch des Bestandsobjektes
größtmögliche Vorsicht und Sorgfalt zu. Aufgrund der unvermeidbaren Vibrationen 
beim Abbruch können wir aber für etwaige weitere Schäden am Nachbargebäude keine 
Haftung übernehmen."

Das Nachbargebäude ist gekuppelt an unseres, daher ist das alles eine etwas heikle Angelegenheit.

Ist der Absatz so überhaupt zulässig? Haftet nicht das Abbruchunternehmen für Schäden unabhängig davon, ob bereits zuvor Schäden vorhanden waren?
Wir haben zwar eine Bauherrenhaftpflicht, waren aber bisher der Ansicht, dass das Abbruchunternehmen für durch sie verursachte Schäden haftet.

Danke euch!

  •  TobiK
  •   Silber-Award
29.9.2025  (#1)
Wie immer würde ich das pragmatisch sehen: unter den beschriebenen Umständen würde ich niemals auf die Idee kommen, keine Bauherren-Haftpflicht abzuschließen. Dann dürfte es fast wurscht sein, wenn nicht such dir doch einen ohne Haftungsausschluss.

Abrissunternehmen haben sich bei uns damals wie Sand am Meer gemeldet. Mit dem Unternehmer über den Ausschluss streiten dürfte der ineffizienteste Weg sein. 
Ich würde das so einschätzen, dass ein Ausschluss prinzipiell möglich ist, aber im Schadenfall geprüft werden müsste. Grobe Fahrlässigkeit ("reißen mer mal die Mauer weg, wird scho passen") ist eher nicht auszuschließen, das beschriebene Szenario aber vermutlich schon.

https://www.wko.at/vertragsrecht/haftungsfreizeichnung-vertragsrecht-ueberblick#2_Schadenersatz_und_Haftungseinschr_nkung_Haftungsausschluss




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  •  hueslebauerin
30.9.2025  (#2)
Danke dir für die Einschätzung.
Bauherrenhaftpflicht haben wir :)

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