« Baurecht  |

OÖ: Mahnung Trockenbauer [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Msgruber
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
3.10.2025 0
0
Wir haben heute eine Mahnung von unserem Trockenbauer bekommen, dass wir  das Skonto (mit Verzigszinsen) bezahlen sollen.

Dem vorausgegangen ist ein Hin und Her zur Schlussrechnung, da bei dieser deutliche Mehrkosten (ca 10.000€ bei einer Gesamtsumme von ~27.000€ des Pauschal beauftragten Auftrages) verrechnet wurden.  Die Schlussrechnung wurde am 20.06. gestellt, von unserem Architekten am 04.07. geprüft und in wesentlichen Punkten beanstandet. Diese Fassung wurde vom Trockenbauer seinerseits nicht akzeptiert, sodass es am 30.07. zu einem weiteren Abstimmungsgespräch kam. Erst auf Grundlage der dabei erzielten Einigung konnte die geprüfte Schlussrechnung in der anerkannten Höhe erstellt und damit eine prüffähige Grundlage hergestellt werden.
Wir haben dann am 06.08. den vereinbarten Betrag unter Abzug des Skonto überwiesen. Es kam eine Zahlungserinnerung mit folgender Begründung:


"Für Schlussrechnungen gilt 30 Tage Prüffrist und 14 Tage ab Prüfung 3% Skonto.
Laut dem Stempel des Architekten ist die Rechnung am 20.6. eingelangt, von da an beginnen auch die 30 Tage Prüffrist.

Am 20.7. laufen dann die 14 Tage Skonto an, somit wären wir beim Enddatum des Skontoabzuges am 3. August.
Da Ihr Zahlungseingang der 6.8. war, können wir den Skontoabzug nicht akzeptieren."

Ich habe mich daraufhin erkundigt und bin auf ein OGH Urteil dazu gestoßen:
Laut OGH Rechtssprechung (vgl. u. a. OGH 6 Ob 151/05g) beginnt die Prüffrist erst mit Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung zu laufen bzw. ist diese um die Dauer der Verhandlungen zu verlängern („Sind zur Klärung unterschiedlicher Standpunkte Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern erforderlich, so verlängert sich die Prüffrist um die Dauer dieser Verhandlungen.“).

Da die ursprüngliche Rechnung vom 20.06. aufgrund der unberechtigten Mehrforderungen nicht prüffähig war und Verhandlungen notwendig waren, konnte die Prüffrist zu diesem Zeitpunkt meiner Ansicht nach daher noch nicht in Gang gesetzt werden bzw. wurde unterbrochen.
Erst ab dem 30.07. war nach den Verhandlungen eine prüffähige Schlussrechnung gegeben. Unsere Zahlung erfolgte meines Erachtens nach daher innerhalb der vereinbarten Skontofrist am 06.08., sodass ich keine Grundlage für das nachzahlen des Skonto sehe.

Wie seht ihr das? Wenn ich im Unrecht bin dann zahle ich es natürlich, aber ich möchte mich ungern zum Deppen halten lassen und der Versuch, uns mit Mahnungen einzuschüchtern bewirkt bei mir meistens das Gegenteil 😬



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: NÖ: Gelaendeveraenderung und § 67 (1a)