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·gelöst· (STMK)Nachbar Geländeveränderung

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  •  Christoph9
24.10.2025
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,

ich hab mal eine Frage, wir besitzen einen Baugrund in der STMK worauf auch im Jahre 2026 gebaut werden soll. Es kommt ein FTH FTH [Fertigteilhaus] von ELK drauf. 
Es ist eine relativ neue Siedlung wo seit 2021/22 gebaut wird. 

Unser Grund liegt zwischen neben einem nicht verbauten Grundstück - dieser Grund gehört dem Nachbarn neben dem leeren Grund. Er sich den dazugekauft damit niemand neben ihm hinbaut. Schick dann ein Bild mit rein.
Er hat jedoch den gesamten Aushub aus seinem Bauvorhaben auf seinen zweiten Grund geworfen und ca. 2-3 Meter angeschüttet. Sieht aus wie ein großer Landeplatz für einen Hubschrauber mitten in der Siedlung. 

Nachdem wir nun Vorabzüge vom Einreichplan erhielten, müssen wir aufgrund der massiven Anschüttungen, teilweise auch auf unser Grundstück, nun zu dieser Seite Stützmauern errichten. Die Anschüttung wurde auch bis an die Grundgrenze durchgeführt. 
Mich haben auch schon mehrere Leute aus dieser Siedlung angesprochen und gemeint, dass bei der Bauverhandlung ausgemacht wurde, dass er "ans Gelände angepasst" aufschütten darf. 
Ich denk mir aber 2-3 Meter Anschüttungen sind nicht geländeangepasst? Zumal wenn du in die Siedlung reinschaust, dir sofort dieser riesen große Erdhaufen auffällt welcher überhaupt nicht Gelände angepasst ist. 

Die Gemeinde/ Bauamt scheints nicht zu intressieren ob das jetzt auch wirklich alles so umgesetzt wurde wie vom Nachbar auch eingereicht. 
Habe ich die Möglichkeit die Einreichpläne bei der Gemeinde einzusehen? 

Seh's jetzt echt nicht ein warum ich Mehrkosten in der Höhe von 20-30K tragen soll weil er seinen Grund dermaßen aufgeschüttet hat...

Was meint ihr dazu? Ich bin nicht der Typ der gern streitet und du sollst ja die nächsten 30-40 Jahre gut auskommen aber irgendwo hört sich die freundlichkeit dann auf. 
Was wäre die nächste Instanz sollte sich die Gemeinde nicht angesprochen fühlen? Ich habe selbst mit dem Nachbarn schon geredet , er meinte aber nur dass alles genehmigt ist.


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  •  Melmar
  •   Gold-Award
24.10.2025  (#1)
Bei einer dermaßen, wie von dir beschriebenen, Geländerveränderung wird es sicher eine Bauverhandlung, in die du als unmittelbarer Nachbar involiert gewesen sein solltest, gegeben haben. Könnte es nur eine Zwischenlagerung des Aushubmaterials sein?
Was sagt der Bebauungsplan?

zitat..
Christoph9 schrieb: Die Gemeinde/ Bauamt scheints nicht zu intressieren ob das jetzt auch wirklich alles so umgesetzt wurde wie vom Nachbar auch eingereicht.

Nicht dein Ernst?


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  •  uhim
  •   Bronze-Award
24.10.2025  (#2)
Schau mal auf https://www.graz.at/cms/beitrag/10333278/7754738/Einsichtnahme_in_Bauakte_bei_der_Bau.html
Das ist zwar spezifisch für Graz, sollte aber in anderen steirischen Gemeinden prinzipiell gleich funktionieren.

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  •  Christoph9
24.10.2025  (#3)

zitat..
Melmar schrieb:

Bei einer dermaßen, wie von dir beschriebenen, Geländerveränderung wird es sicher eine Bauverhandlung, in die du als unmittelbarer Nachbar involiert gewesen sein solltest, gegeben haben. Könnte es nur eine Zwischenlagerung des Aushubmaterials sein?
Was sagt der Bebauungsplan?

──────..
Christoph9 schrieb: Die Gemeinde/ Bauamt scheints nicht zu intressieren ob das jetzt auch wirklich alles so umgesetzt wurde wie vom Nachbar auch eingereicht.
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Nicht dein Ernst?

Ich war zu dem Zeitpunkt leider im Ausland. Er wollte ja anfangs eine 5 Meter hohe Betonmauer straßenseitig aufziehen. Da hats aber durch andere Nachbarn Einwende gegeben. 
Nein eine Zwischenlagerung ist das sicher nicht. Habe mit ihm ja gesprochen und er meinte, er hat das so gemacht weil er ein ebenes Grunfstück ahben wollte.... WTF
Bebauungsplan gibt es in unserer Gemeinde keinen. 

Lt. Gemeinde muss er 1 Meter auf seinen Grund zurück und der vom Bauamt meinte, dass es auch nicht nach kontrolliert wird was nun auf dem Grundstück gemacht wird/ wurde. 
Also seiner Aussage nach kann ich nach Erteilung der Baugenehmigung auf dem Grund machen was ich will..... egal was im Einreichplan eingezeichnet wurde. 




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  •  Melmar
  •   Gold-Award
24.10.2025  (#4)

zitat..
Christoph9 schrieb: Lt. Gemeinde muss er 1 Meter auf seinen Grund zurück

= nicht den Vorschriften entsprechend ausgeführt worden!

Der Nachbar soll (muss!!!!) seine Gländerveränderung so ausführen, dass es keiner Stützmauer bedarf, außer er errichtet sie auf seine Kosten.

Hatte auch sowas ähnliches. Mein Nachbar war jedoch öffentliches Gut, sprich die Gemeinde und ich hätte damals eine Stützmauer errichtet, die mir nicht genehmigt wurde.
Somit wurde es ein geböschte Aufschüttung mit einem Verlust von mehreren Quadratmetern, die nicht genützt werden können.

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  •  Christoph9
24.10.2025  (#5)

zitat..
Melmar schrieb:

──────..
Christoph9 schrieb: Lt. Gemeinde muss er 1 Meter auf seinen Grund zurück
───────────────

= nicht den Vorschriften entsprechend ausgeführt worden!

Der Nachbar soll (muss!!!!) seine Gländerveränderung so ausführen, dass es keiner Stützmauer bedarf, außer er errichtet sie auf seine Kosten.

Hatte auch sowas ähnliches. Mein Nachbar war jedoch öffentliches Gut, sprich die Gemeinde und ich hätte damals eine Stützmauer errichtet, die mir nicht genehmigt wurde.
Somit wurde es ein geböschte Aufschüttung.

Ich muss mir mal den Bauakt bzw. Einreichplan von ihm anschauen was die dort genau eingezeichent haben. 
Der vom Bauamt "eiert" jedenfalls so herum und ist ir nicht wirklich ne Hilfe. Wo kann ich sonst hingehen? BH oder gleich zum Land/ Graz?

Der Nachbar meinte auch er könnte mir auch entgegen kommen und wir teilen uns die Kosten für die Mauer. Da denk ich mir, dass da schon was faul sein muss. Weil wenn ich z.B. im Recht wäre und die Anschüttung rechtens ist, würde ich mich doch nicht an Kosten für die Mauer beteiligen. 


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  •  Melmar
  •   Gold-Award
24.10.2025  (#6)
Das Nachbarschaftsverhältnis sollte ja in Ordnung sein, wie du schreibst. Besprecht das gemeinsam. Einreichplan sollte der Nachbar ja zur Verfügung haben.
2 bis 3 Meter Höhe, geböscht oder mit Stützmauer ist halt auch nicht gerade wenig, wenn man bedenkt, daß auch noch eine Abstutzsicherung nötig ist. Zu bedenken ist auch, daß die Böschung bewirtschaftbar (Mähen, Bepflanzung, .....) sein sollte, was bei einer Stützmauer wegfallen würde.

Und:
Das Bauamt (Gemeinde) ist verpflichtet, dir Auskünfte, die dem gesetzlichen Rahmen entsprechen, zu geben. "Herumeiern" gibts nicht. Wenn das so sein sollte, mach einen Termin beim Bürgermeister.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.10.2025  (#7)
Die Geländeänderung war/ist bewilligungspflichtig gem. Baugesetz und somit ist klar, wer die dafür zuständige Behörde ist: die Baubehörde I. Instanz bei deiner Gemeinde. 
Dh. das hat nichts mit BH oder Land/Graz zu tun. Dort kannst du dir allenfalls rechtliche Auskünfte einholen, aber diese Stellen werden in keiner Weise in deiner Angelegenheit irgendwie tätig werden.
Um alle möglichen Spekulationen und Verwirrungen hier vorweg zu vermeiden, braucht es Kenntnis über den ganz konkreten Sachverhalt. Hol dir daher als nächsten Schritt bei der Baubehörde folgende Informationen:
  • Gibt es ein konkretes Ansuchen um Baubewilligung für eine Geländeveränderung/-anschüttung genau für dieses Grundstück?
  • Gibt es speziell zu dieser Geländeänderung zugehörige Planunterlagen und Beschreibungen?
  • Gab es eine Bauverhandlung, bei der als Gegenstand auch konkret die Geländeänderung auf dem Grundstück X angeführt war (in der Überschrift, im Betreff, im Text der Ladung usw.)?
  • Was genau wurde in der Bauverhandlungsniederschrift speziell zur Geländeänderung ausgeführt? Hat der Sachverständige in seinem Gutachten was dazu gesagt? Wurden irgendwelche Auflagen in der Niederschrift bezüglich der Geländeänderung niedergeschrieben und von wem?
  • Gibt es einen Baubewilligungsbescheid, in welchem die Geländeänderung ausdrücklich als Gegenstand der Bewilligung angeführt ist?

Diese Punkte solltest du im ersten Schritt abklären. Versuche so weit wie möglich Kopien von all diesen maßgeblichen Unterlagen zu bekommen (allenfalls gegen Bezahlung) oder mach zumindest Fotos. 
Zweck dieses Ganges zur Gemeinde soll ausschließlich sein, dir Informationen zu beschaffen. Der Gemeindesekretär/Bauamtsmitarbeiter ist NICHT die Baubehörde, er ist lediglich Verwaltungsbeamter, den du brauchst, um den Bauakt einzusehen. Nur darum gehts zunächst. Ersuche also freundlich um die Akteneinsicht, biete von dir aus an, Kopien zu bezahlen (auch wenn du gesetzlich sowieso dazu verpflichtet bist) usw. 
Es geht jetzt also nur darum, möglichst viele Infos aus dem Bauakt auf möglichst einfache, unbürokratische Art und Weise zu bekommen, um zu vermeiden, mit juristischen Mitteln die Herausgabe von Akteninhalten erzwingen zu müssen (wofür du dann auch schon einen Anwalt bräuchtest).    

Und erst wenn du all diese Infos hast, reden wir darüber, wie du zu deinem Recht kommst und welche Schritte da zu setzen sind.

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