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Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022

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  •  slowmo
30.6.2022 - 21.3.2023
254 Antworten | 44 Autoren 254
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2022/20220630168229.jpg
Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/?fbclid=IwAR2bdUeFWLl9U2agXRnC2AuVwbUfbiBewOqRbGZIN69VvmLrEXcDV8zcW3c

So wie das geschrieben ist darf der WR WR [Wechselrichter] nicht größer als 25kW sein.

Modulleistung darf größer sein.
Die 12500kWh freibetrag kann man dann noch mit Partner/Miteigentümer auf 25000kWh bringen wenn ich das richtig verstehe.

So schlecht ist die Lösung dann nicht. Überlegung 30kWP plus und 25kW WR WR [Wechselrichter] und gut is.

  •  wiwi
30.6.2022  (#1)
Das kommt davon wenn man den Begriff Engpassleistung unsachgemäß verwendet. Wäre nicht das Erste mal.

Wp ist die Modulspitzenleistung.
W oder VA ist die Wechselrichternenn(schein)leistung.

In diesem Fall ist ganz klar die Modulspitzenleistung gemeint.

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  •  slowmo
30.6.2022  (#2)

zitat..
wiwi schrieb:

Das kommt davon wenn man den Begriff Engpassleistung unsachgemäß verwendet. Wäre nicht das Erste mal.

Wp ist die Modulspitzenleistung.
W oder VA ist die Wechselrichternenn(schein)leistung.

In diesem Fall ist ganz klar die Modulspitzenleistung gemeint.

Woraus schließt du auf Modulspitzenleistung? Grundsätzlich bezieht sich Enpgassleistung auf den Flaschenhals einer Kraftwerksanlage. Das können die Module oder auch der WR WR [Wechselrichter] sein. 




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  •  saerdna80
30.6.2022  (#3)
Laut ÖMAG Seite ist es aber die Modulspitzenleistung.

Stromerzeuger (oem-ag.at)

2022/20220630608445.png

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  •  wiwi
30.6.2022  (#4)
Ja und wenn das nicht klar ist dann verwendet man den Begriff nicht zusammen mit Einheiten die nicht dazupassen.

Die Interpretation "Engpassleistung 25 kWp" == "WR 25 kVA + Modulspitzenleistung 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]" ist mehr als situationselastisch.

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  •  Fani
30.6.2022  (#5)

zitat..
slowmo schrieb:

──────
wiwi schrieb:

Das kommt davon wenn man den Begriff Engpassleistung unsachgemäß verwendet. Wäre nicht das Erste mal.

Wp ist die Modulspitzenleistung.
W oder VA ist die Wechselrichternenn(schein)leistung.

In diesem Fall ist ganz klar die Modulspitzenleistung gemeint.
───────────────

Woraus schließt du auf Modulspitzenleistung? Grundsätzlich bezieht sich Enpgassleistung auf den Flaschenhals einer Kraftwerksanlage. Das können die Module oder auch der WR WR [Wechselrichter] sein

Das ist das Problem, hier arbeiten Juristen und keine Techniker :)

Der Engpass kann jedes Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage sein, also Module, WR oder sogar eine Software. 

Der Gesetzgeber schreibt hier kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], also eine Modulleistung, also wird interpretiert es ist die Modulspitzenleistung, auch wenn der technische Engpass vielleicht ja der WR WR [Wechselrichter] ist.

Im EAG ist der Engpass so definiert, damit wird sich das Abgabengesetz auch wohl an dieser Definition orientieren:

14.
„Engpassleistung“ im Bereich der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Anlage mit allen Komponenten im 24-Stunden-Mittel; bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung;


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  •  slowmo
30.6.2022  (#6)

zitat..
Das ist das Problem, hier arbeiten Juristen und keine Techniker :)

Genau das denk ich mir auch dabei. Bevor das in ein Gesetz gegossen wird, bekommt den Text noch ein Techniker in die Hand. Vorher wirds keine 100%ige Klarheit geben.


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  •  derGelernte
  •   Bronze-Award
30.6.2022  (#7)
Hm. Wie interpretiert ihr denn so das Thema mit dem Freibetrag?
ist das die Befreiung der ersten 12500kwh oder ähnlich jetzt mit Freibetrag in € zu verstehen. 

Beispiel: Anlage <25kwp und ich speis im Jahr 13500kwh ein. 
muss ich dann die Vergütung aus den 1000 versteuern oder die gesamten 13500 abzüglich Freibetrag (in €). 
Meinungen dazu?


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  •  slowmo
30.6.2022  (#8)
Wenns ein Freibetrag ist sind in deinem Beispiel 1000kWh zu besteuern. Außer du hast über 25kW Engpassleistung.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#9)
Gut, ich interpretiere das mal so:

Solange ich dem Finanzamt bei einer Prüfung beweisen kann, dass meine Anlage bauartbedingt keine 25kW liefert bin ich auf der sicheren Seite.
Selbst bei einer Modulleistung von 70 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wenn die als Gartenzaun senkrecht stehend in den  Norden ausgerichtet sind

oder alternativ: ich hab einen 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Wechselrichter geschenkt bekommen, kann aber nur 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Module draufhängen

Steuerlich benachteiligt darf ich auch in dieser Konstellation rein rechtlich gar nicht werden :)

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  •  wiwi
30.6.2022  (#10)
Der 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] WR, das berühmte Einhorn unter den Wechselrichtern ...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#11)

zitat..
wiwi schrieb:

Der 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] WR, das berühmte Einhorn unter den Wechselrichtern ...

Solaredge SE33.3k mit 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung ... zu exotisch ?


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  •  wiwi
30.6.2022  (#12)
Du meinst den SE30K. Beim SE33.3K brauchst du schon einen externen NA-Schutz. Steuerbefreit im Sinne des Entwurfs bist du damit auch nicht.

Ich hätte nur die innige Bitte die korrekten Einheiten zu verwenden. Das Peak in Kilowattpeak hat nichts mit der Wechselrichternennleistung zu tun.

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  •  bimpfi87
  •   Bronze-Award
30.6.2022  (#13)

zitat..
Fani schrieb: Der Engpass kann jedes Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage sein, also Module, WR oder sogar eine Software.


Oder auch die Anschlusssicherung...

Hab mich bei dem Thema auch schon geärgert, denn egal wie groß die Anlage ist, bei meiner bestehenden Anschlusssicherung bekomm i net mehr als 25kVA drüber.
Somit is eigentlich egal wie toll ich mit der Software oder den WR WR [Wechselrichter] Einstellungen limitiere, es geht nur das ins Netz, was über die Sicherung kann.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#14)

zitat..
wiwi schrieb:

Du meinst den SE30K. Beim SE33.3K brauchst du schon einen externen NA-Schutz. Steuerbefreit im Sinne des Entwurfs bist du damit auch nicht.

Ich hätte nur die innige Bitte die korrekten Einheiten zu verwenden. Das Peak in Kilowattpeak hat nichts mit der Wechselrichternennleistung zu tun.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Das interpretiert ja dann das FA und nicht der Netzbetreiber. 
Und wie @bimpfi87 schon anmerkt reicht ja je nach Definition sogar eine Softwareschranke


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  •  wiwi
30.6.2022  (#15)
Wenn das FA das interpretieren muss ist es bereits zu spät.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#16)

zitat..
bimpfi87 schrieb:

──────
Fani schrieb: Der Engpass kann jedes Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage sein, also Module, WR oder sogar eine Software.
───────────────

Oder auch die Anschlusssicherung...

Hab mich bei dem Thema auch schon geärgert, denn egal wie groß die Anlage ist, bei meiner bestehenden Anschlusssicherung bekomm i net mehr als 25kVA drüber.
Somit is eigentlich egal wie toll ich mit der Software oder den WR WR [Wechselrichter] Einstellungen limitiere, es geht nur das ins Netz, was über die Sicherung kann.

Du kannst natürlich auch temporär 30kW über eine 25kVA Sicherung schicken...


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#17)

zitat..
wiwi schrieb:

Du meinst den SE30K. Beim SE33.3K brauchst du schon einen externen NA-Schutz. Steuerbefreit im Sinne des Entwurfs bist du damit auch nicht.

Ich hätte nur die innige Bitte die korrekten Einheiten zu verwenden. Das Peak in Kilowattpeak hat nichts mit der Wechselrichternennleistung zu tun.

Mit der Einheit kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ist es mehr als eindeutig...
Also ich verstehe die diskussion auch nicht.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#18)
Leute, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet!

Ich kann euch nur erneut bitten, die Stellungnahmen, die gegen die 25kWp Grenze sind, zu unterstützen: (oder selbst Neue zu schreiben)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Bitte nicht nur jammern, sondern zumindest auch diese 3 Klicks machen.
Obs was bringt oder nicht sehen wir dann eh.
Aber dann wars zumindest ein Versuch

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  •  slowmo
30.6.2022  (#19)
Unterstützt 👍

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#20)

zitat..
Pedaaa schrieb:

Leute, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet!

Ich kann euch nur erneut bitten, die Stellungnahmen, die gegen die 25kWp Grenze sind, zu unterstützen: (oder selbst Neue zu schreiben)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Bitte nicht nur jammern, sondern zumindest auch diese 3 Klicks machen.
Obs was bringt oder nicht sehen wir dann eh.
Aber dann wars zumindest ein Versuch

Da kann man echt relativ leicht selber Stellungnahmen schreiben.
Nutzt die Gelegenheit ... und unterstützt dabei gleich noch ein paar andere deren Meinung ihr seid !


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  •  jotschi
  •   Bronze-Award
1.7.2022  (#21)
ganz versteh ichs nciht...

12500kWh sind steuerfrei, darüberhinaus gibts einen Freibetrag...
Jetzt ändert sich z.B. bei oemag quartalsweise der Tarif. Wie werden die 12500kWh also wertmäßig umgerechnet?
lg

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