In einer Diskussion über Engpassleistungen in Photovoltaikanlagen kam es zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Begriffe Modulspitzenleistung und Engpassleistung. Teilnehmer argumentierten, dass der gesetzliche Begriff Engpassleistung sich auf die Modulspitzenleistung bezieht. Weitere Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die derzeitige Regelung Ingenieure und Juristen nicht ausreichend berücksichtigt. Diskutiert wurden auch steuerliche Implikationen und die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anlagen, wobei einige Teilnehmer anregten, die aktuelle Gesetzgebung zu überdenken oder zu verbessern. Abschließend wurde die Bedeutung des Dialogs in Bezug auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen betont.
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