Zusammenfassung: Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022 | PV-Forum auf energiesparhaus.at
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Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022 (Zusammenfassung)

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  •  slowmo
30.6.2022 - 21.3.2023
Zusammenfassung aus 254 Antworten von 44 Autoren
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Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/?fbclid=IwAR2bdUeFWLl9U2agXRnC2AuVwbUfbiBewOqRbGZIN69VvmLrEXcDV8zcW3c

So wie das geschrieben ist darf der WR WR [Wechselrichter] nicht größer als 25kW sein.

Modulleistung darf größer sein.
Die 12500kWh freibetrag kann man dann noch mit Partner/Miteigentümer auf 25000kWh bringen wenn ich das richtig verstehe.

So schlecht ist die Lösung dann nicht. Überlegung 30kWP plus und 25kW WR WR [Wechselrichter] und gut is.

In einer Diskussion über Engpassleistungen in Photovoltaikanlagen kam es zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Begriffe Modulspitzenleistung und Engpassleistung. Teilnehmer argumentierten, dass der gesetzliche Begriff Engpassleistung sich auf die Modulspitzenleistung bezieht. Weitere Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die derzeitige Regelung Ingenieure und Juristen nicht ausreichend berücksichtigt. Diskutiert wurden auch steuerliche Implikationen und die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anlagen, wobei einige Teilnehmer anregten, die aktuelle Gesetzgebung zu überdenken oder zu verbessern. Abschließend wurde die Bedeutung des Dialogs in Bezug auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen betont.

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