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Sommer im Passivwohnhaus

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  •  traveller23
25.2. - 22.3.2014
16 Antworten 16
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Hallo,
Wir wohnen seid Mai 2011 in einem Wohnbau, der als Passivhaus geplant wurde.

Das funktioniert im Winter sehr gut, heizen müßen wir nur hin und wieder mal.

Ärgerlich ist, dass es keine Außenrollos gibt (lt. Bauphysiker nicht notwendig) und es im Sommer dadurch sehr heiß wird.
Am 27.2. ist nun eine Begehung mit Bauphysiker und Architekten.

Worauf sollen wir hier hinweisen, bzw. achten?
Gibt es Normen für die sommerliche Überhitzung?

  •  atma
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#1)
wenn ihr nicht gerade alle fenster richtung norden habt, ist eine aussenliegende beschattung die einzige sinnvolle möglichkeit euch vor überhitzung zu "schützen"... nano naned erhitzt sich das ganze genauso wie im winter, wenn die sonne reinscheint... und die hat im sommer einfach viel mehr kraft...
so ein kasperl... der soll euch mal erklären, wie das ohne funktionieren soll...

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  •  Breitfuss
26.2.2014  (#2)
Bei Wohnbau nehme ich mal an Flachdach, also ohne Dachüberstand? Dann wüsste ich nicht, wie das nicht notwendig sein soll.

Ein ordentlicher Dachüberstand kann schon einiges der hoch stehenden Sommersonne abwehren, Beschattung an den Fenstern wäre dennoch von Vorteil.


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  •  gloitom
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#3)
@traveller23 - aus der OIB Richtlinie 6 http://www.oib.or.at/RL6_250407.pdf von 2007:
Sommerlicher Überwärmungsschutz
Die sommerliche Überwärmung von Gebäuden ist zu vermeiden. Bei Neubau und umfassender Sanierung von Wohngebäuden ist die ÖNORM B 8110-3 einzuhalten.

ÖNORM B 8110-3 6.1 Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Sommerliche Überwärmung wird als vermieden betrachtet, wenn die empfundene Raumtemperatur in dem betrachteten Raum während einer Hitzeperiode festgelegte Grenztemperaturen nicht überschreitet.
Diese Grenztemperatur t * beträgt für die Nutzungszeit am Tage + 27 °C in der Nacht + 25 °C

bzw. im PHPP ist angegeben:
Wenn die "Häufigkeit über 25°C" 10% überschreitet, sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Sommerhitze erforderlich.

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  •  traveller23
26.2.2014  (#4)
Tolle Antworten! Danke.

die 27° unterschreiten wir von April bis Ende September nie. :)

Die Lüftung ist auch katastrophal. Allerdings schreibt hier die Ö-Norm nur einen Mindestluftwechsel vor. Bei uns ist dieser (70m², Wohnfläche 100m³/h) erfüllt, allerdings als Höchstleistung. :)

Ich bin gespannt was morgen rauskommt. Ein Argument ist sicher, das die alle Werte fürs gesamte Haus berechnet wurden. Keine Ahnung ob das reicht, oder ob jede Wohnung seperat berechnet werden muß.


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  •  sir_rws
26.2.2014  (#5)
Mein Menschenverstand sagt mir dass die Werte/Vorgaben überall eingehalen/erreicht werden müssen - und nicht im Durchschnitt. Sonst würde es ja auch passen wenn die einen 35°C haben und die anderen 15°C...

Schlag dem Typen morgen mal einen Wohnungstausch im Juli vor - er zieht für 2 Wochen in Eure und ihr in seine. ;-(

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  •  traveller23
27.2.2014  (#6)
So Begehung war. Lüftung ist lt. Önorm und das muß reichen.

Außenbeschattung wird überlegt. Festlegen will sich keiner, Verantwortung übernehmen auch nicht.
ÖNorm zur Überhitzung gibt es keine. Mein Verlesen eurer Infos wurde mit einem "nicht anwendbar" abgewendet.
Wir bleiben dran, nächster Schrit muß wohl ein Kommentar eines externen Bauhphysiker sein.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
27.2.2014  (#7)

zitat..
traveller23 schrieb: Wir wohnen seid Mai 2011 in einem Wohnbau, der als Passivhaus geplant wurde.


Auf alle fälle würde ich, bevor die 3 Jahresfrist abläuft, einen eingeschriebenen Brief an den Vermieter/Bauträger/wasauchimmer schicken, dass ihr mit der Temperatur im Sommer nicht zufrieden seit.
Oder habt ihr schon was schriftliches zu euren bedenken geäußert?

zitat..
traveller23 schrieb: ÖNorm zur Überhitzung gibt es keine.


Ähm wieso soll es die nicht geben, die gibts ja sogar auf Papier, wenn man will?

auch vl. interessant:
http://www.fgw.at/publikationen/pdf/03/2003-4_Poehn.pdf

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  •  traveller23
27.2.2014  (#8)
Das Problem ist, dass diese Werte nur in der Berechnung nachgewiesen werden müßen.
In der Praxis kommen einige Faktoren dazu, die hier zu anderen Werten führen können. Wer daran Schuld ist dann eine Frage der Gutachter etc.
Korregiert mich wenn ich mich irre.




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  •  traveller23
27.2.2014  (#9)
gloitom, es gibt einen regen Email-Verkehr. Das ganze ist auch als Mangel gelistet. Die GVL läuft im März aus. Deswegen kommt nun auch Schwung in die Sache.



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  •  traveller23
28.2.2014  (#10)
Wie verbindlich ist eigentlich der IBO Ökopass? Ist das ein reiner Werbeschmäh?

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
28.2.2014  (#11)

zitat..
traveller23 schrieb: Das Problem ist, dass diese Werte nur in der Berechnung nachgewiesen werden müßen.


Gibt es jetzt eine Berechnung zum Wärmeschutz oder nicht?

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  •  traveller23
28.2.2014  (#12)
Ja, die haben wir allerdings nicht gesehen. Wird aber angefordert.
lt. IBO-Pass wurde aber folgendes Ziel in den Berechnungen erreicht:
Immissionsflächen bezogene speicherwirksame Masse
5000 kg/m2 über Grenzwert 5179,25 kg/m2 über Grenzwert
(Mittelwert aus 2 Räumen)
oder
Temperaturmaximum nach thermischer Simulation < 25°C im
Hauptwohnraum.

Und das mit einer Innenjalousie?

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  •  nereug
28.2.2014  (#13)
Meines Erachtens ist gerade bei einem Passivhaus eine Außenbeschattung wichtig. Wahrscheinlich hat man die Aussage von dem damaligen Bauphysiker nicht schriftlich und es gelten nicht die heutigen Bestimmungen, sondern die zum Zeitpunkt der Errichtung.

Wird auf einen Vergleich hinauslaufen....

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  •  Schwedenbombe
20.3.2014  (#14)
bekannte werden anfang 2015 in ein passiv reihenhaus einziehen. dort ist es ähnlich, die genossenschaft (in diesem fall) sieht keine aussenbeschattungen vor. diese sind vom bauherrn selbst optional zu ergänzen.

halte ich für unseriös, weil wie schon gesagt, gerade bei passiv haus bzw. derart orientierte häuser sollte das stand der technik sein...

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  •  BAU2014
22.3.2014  (#15)
hm........also ich muss bei der Einreichung einen Nachweis der verhinderung der sommerlichen Überwärmung liefern: steht im Energieausweis

ohne Ausenbeschattung geht das nie weil ja der Energieertrag der Sonne durch die Fenster mehr als beabsichtigt ist.


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  •  traveller23
22.3.2014  (#16)
Hallo, in unserem Fall, Einreichung 2009, gab es die Möglichkeit des Vereinfachten Nachweises. D.h. Es wurde die gesamte Speichermasse des Hauses berechnet. Diese hat einen bestimmten Wert überschritten und damit galt der Nachweis als erbracht. :(
Mittlerweile ist das allerdings anders, oder?

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