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Scheidung - Tod - Absicherung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2. - 1.3.2017
62 Antworten | 19 Autoren 62
62
Hallo zusammen.

Folgende Sitation.
Wir sind verheiratet, haben 2 Kinder und de Grund gehört mir alleine.
Baubeginn war 2009 und die Hochzeit 2013
Erstgeborene kam 2009 auf die Welt, der 2te 2012

Nun hat eine Frau beim Hausbau auch eine Summe X fürs bauen mit eingebracht.

Im Falle des Todes sind wir eh abgesichert und zwar mittels "gegenseitigem" Testament, welches den jeweiligen Überlebenden zum Alleinerben einsetz. Kinder natürlich Pflichtteilsberechtigt.

Wie sieht es jetzt im Falle der Trennung aus? Da mir das Haus grundbücherlich alleine gehört, würde meine Frau durch die Finger schauen.
Wir waren am Freiag beim Notar und dieser hat uns folgende Möglichkeiten offenbart:

1) Frau zur Hälfte, oder sonstigem Anteil (1/3 ode 1/4) ins GB geben. Kosten sind da, weil es ein Schenkung innerhalb der Familie ist nur ein Wert des 3 fachenEinheitswertes (niedrig) Grunderwerbsteuer fällt keine an.

2) Ehevertrg, wo geregelt ist, dass im Falle einer Trennung die Frau den Betrag X der bereits eingebracht wurde und all zukünftig anfallenden nachgewiesenen Beträge zurück bekommt und die Frau auszieht.

3) Kombi aus 1 und 2. Sprich im Ehevertrag steht drinnen, dass die Frau im Falle einer Trennung weichen muss (was logisch auch für sie ist, da des Grundstück als mein Erbe eingebracht wurde und auch von den Nachbarn er, des wsl. einacher ist ==> meine Mutter und Schwester gleich unmittelbar daneben), und ihr Anteil am Haus wieder zu mir zurückfällt. ich muss sie somit rauszahlen.

Was ist da die bessere Absicherung für Sie, wenn ich in der Midlifecrisis mir ein andere angeln würde. emoji

Um Meinungen wird gebeten. *G*

Grüße

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#61)
@ESH: dieses Theam würde glaub ich besser in den "Versicherungsthread-Absicherung" passen

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#62)

zitat..
Fhm1985 schrieb: zu uns meinte die notarin, dass das auto nicht in die verlassenschaft kommt, wenn beide als zulassungbesitzer drinnen stehen.

zitat..
Breitfuss schrieb: Ist bei zwei Zulassungsbesitzern im Todesfall eigentlich automatisch der zweite der alleinige Fahrzeugbesitzer oder fällt da das halbe Auto in die Erbmasse?


Klar fällt das halbe Auto dann in die Erbmasse...
Wäre beim Haus auch nix anderes, wenn´s beiden gehört.
Beim Auto und Haus wird dann eben die andere Hälfte auf die entsprechenden Erbberechtigten aufgeteilt.

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