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Scheidung - Tod - Absicherung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2. - 1.3.2017
62 Antworten | 19 Autoren 62
62
Hallo zusammen.

Folgende Sitation.
Wir sind verheiratet, haben 2 Kinder und de Grund gehört mir alleine.
Baubeginn war 2009 und die Hochzeit 2013
Erstgeborene kam 2009 auf die Welt, der 2te 2012

Nun hat eine Frau beim Hausbau auch eine Summe X fürs bauen mit eingebracht.

Im Falle des Todes sind wir eh abgesichert und zwar mittels "gegenseitigem" Testament, welches den jeweiligen Überlebenden zum Alleinerben einsetz. Kinder natürlich Pflichtteilsberechtigt.

Wie sieht es jetzt im Falle der Trennung aus? Da mir das Haus grundbücherlich alleine gehört, würde meine Frau durch die Finger schauen.
Wir waren am Freiag beim Notar und dieser hat uns folgende Möglichkeiten offenbart:

1) Frau zur Hälfte, oder sonstigem Anteil (1/3 ode 1/4) ins GB geben. Kosten sind da, weil es ein Schenkung innerhalb der Familie ist nur ein Wert des 3 fachenEinheitswertes (niedrig) Grunderwerbsteuer fällt keine an.

2) Ehevertrg, wo geregelt ist, dass im Falle einer Trennung die Frau den Betrag X der bereits eingebracht wurde und all zukünftig anfallenden nachgewiesenen Beträge zurück bekommt und die Frau auszieht.

3) Kombi aus 1 und 2. Sprich im Ehevertrag steht drinnen, dass die Frau im Falle einer Trennung weichen muss (was logisch auch für sie ist, da des Grundstück als mein Erbe eingebracht wurde und auch von den Nachbarn er, des wsl. einacher ist ==> meine Mutter und Schwester gleich unmittelbar daneben), und ihr Anteil am Haus wieder zu mir zurückfällt. ich muss sie somit rauszahlen.

Was ist da die bessere Absicherung für Sie, wenn ich in der Midlifecrisis mir ein andere angeln würde. emoji

Um Meinungen wird gebeten. *G*

Grüße

  •  vandini
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#21)

zitat..
Cleudi schrieb: als nix wie zum Standesamt


emoji emoji emoji emoji emoji du bist a lustige *ggg* des kost da des nächste mal a radler seiterl emoji emoji
wir wollen ihn mal nicht so unter druck setzen meinen liebsten emoji emoji



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  •  MRu
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#22)
Och Mara, a bissl Druck schadet den meisten Männern ned. emoji emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#23)
sobald vereiratet passt alles. dann is der ehepartner der erste erbfolger.

des testament damals haben wir nur achen lassn, da wir noch nicht verheiratet waren und a kind da war.
denn dann wärs a s gewesen, dass da fraggle mehr bekommt als die leibliche, jedoch nicht mit dem erblasser verheiratete mutter


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  •  hoth
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#24)

zitat..
MRu schrieb: In der Ehe gebaut und auch im Grundbuch ist es dann aber zu 100% der Partner oder?


wie schon gesagt, das mit den Eltern erben fällt seit Anfang 2017 weg wenn du mit deiner Holden oder deinem Holden länger als 3 Jahre zusammengelebt hast und keine Kinder hast. wenn verheiratet oder kind, dann steigen die Eltern sowieso aus.

zitat..
MRu schrieb: a bissl Druck schadet den meisten Männern ned


also kein Grund den Druck zu erhöhen emoji

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  •  23dg
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#25)
Mein Freund ist Rechtsanwalt und seine Freundin Notarin - haben uns beide geraten aufzupassen, da wenn einer der Eltern stirbt die Kinder entsprechend erbberechtigt sind und bei notwendigen Reparaturen bzw. Investitionen das Gericht Mitspracherecht (im Namen der minderjährigen Kinder)hat und es schon öfters dadurch zu Problemen gekommen ist.

Wir werden demnächst ein entsprechendes Testament aufsetzen lassen, welches dem oben genannten Sachverhalt entgegenwirkt. Wo kommen wir da hin, wenn das Gericht meint die Investitionen sind nicht notwendig und schädlich für die Kinder.

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  •  rabaum
27.2.2017  (#26)

zitat..
23dg schrieb: bei notwendigen Reparaturen bzw. Investitionen das Gericht Mitspracherecht (im Namen der minderjährigen Kinder)


... oder dass das Erbe der minderjährigen Kinder mündelsicher angelegt werden muss. Wo zauberst dann die bspw. 100k her, um sie für die Kinder anzulegen, wenn alles in Sachwerten steckt? Deshalb regeln viele Eltern das auch, in dem sie die minderjährigen Kinder auf den Pflichtteil herabsetzen lassen, wie ich im Freundeskreis erfahren habe.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#27)
Oder jeder macht eine eigene Risiko-Ablebensversicherung und begünstigt sich gegenseitig im Ablebensfall.
Diese Verträge sind dann freigespielt vom Hauskredit und dienen der Auszahlung des Nachwuchses im Fall der Fälle.

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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  stecri
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#28)
Hurra speedy - genau sowas haben wir emoji
Bei Tod eines von uns beiden (verheiratet, beide zur Hälfte im Grundbuch, Kredit auf beide, alles zu gleichen Teilen ) haben wir so eine wie speedy schrieb gegenseitig abgeschlossen mit Höhe jeweils 100k bis Kind ca 20 ist und somit kein vormut Stress machen kann. Die 100k würden Erbteil für kind (Kinder ) wenn es sofort ausgezahlt werden soll darstellen.
Kredit sowieso zusätzlich mit ableben abgesichert damit der andere zumindest schuldenfrei wäre bei Tod des Partners.
Wir ham zusätzlich eine bu um bei einer berufsunfähig zumindest über diese solang mitn Kredit zahlen oder Nahrungsmittel drüber kommen - soweit nicht extreme Existenzängste haben sollen im Fall der Fälle.

Ps: hab auch grundstück als Erbe geschenkt bekommen und hab ohne nur nachzudenken der Mutter meines Kindes - also meiner Frau - die Hälfte im GB überschrieben. Anders hätte ich das nicht wollen. Sie hatte aber dafür mehr ek in bar.

Pss :sollen wir dennoch zum Notar und ein gegenseitiges Testament machen?

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  •  Fhm1985
28.2.2017  (#29)
auch wenn man verheiratet ist und es keine kinder gibt, haben eltern trotzdem den anspruch auf das haus/vermögen, daher hilft hier nur ein testament in dem der partner als alleinerbe eingesetzt wird. deshalb haben wir das testament gemacht. heiraten kommt dann doch teurer, als ein testament emoji

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  •  Fhm1985
28.2.2017  (#30)
es gilt auch ein handschriftliches testament, wer sich die notarkosten sparen möchte. war uns aber zu riskant, falls es verloren geht oder durch brand etc. vernichtet wird

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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#31)

zitat..
Fhm1985 schrieb: auch wenn man verheiratet ist und es keine kinder gibt, haben eltern trotzdem den anspruch auf das haus/vermögen, daher hilft hier nur ein testament in dem der partner als alleinerbe eingesetzt wird. deshalb haben wir das testament gemacht. heiraten kommt dann doch teurer, als ein testament


ist nicht so!

Wenn keine Kinder da sind, dann Erben die Eltern den Pflichtteil ... und vom Pflichtteil kannst sie (fast) nicht entbinden - nur wenn Erbausschlussgründe vorliegen ...

Tipp: Kostenlose Rechtsberatung aufsuchen - in vielen Gemeinden wird dies angeboten

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#32)

zitat..
Fhm1985 schrieb: es gilt auch ein handschriftliches testament


das gilt abe auch nur, wenns gefunden wird bei ableben.
ansonsten wirds im testamentregister vorgemerkt und es wird auf jeden fall gefunden bei ableben.

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  •  hoth
  •   Bronze-Award
28.2.2017  (#33)

zitat..
mpreis76 schrieb: Wenn keine Kinder da sind, dann Erben die Eltern den Pflichtteil ... und vom Pflichtteil kannst sie (fast) nicht entbinden - nur wenn Erbausschlussgründe vorliegen ...


nochmal! Der Pflichtteil der Eltern ist seit 2017 Geschichte.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940271.html
siehe Pflichtteilsberechtigte Personen

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  •  MRu
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#34)
Also wenn mein Mann stirbt (sind verheiratet, keine Kinder, kein Testament), dann muss ich seinen Eltern Geld geben (Pflichtteil), wenn ich das Haus behalten will oder wie?

Wie können Eltern, die gar nichts vom Haus/Grund bezahlt haben, Anspruch auf einen Pflichtteil haben - das ist doch Unsinn oder?

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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#35)

zitat..
hoth schrieb: nochmal! Der Pflichtteil der Eltern ist seit 2017 Geschichte.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940271.l
siehe Pflichtteilsberechtigte Personen


Ist mir entgangen ... Danke für den Hinweis!

zitat..
MRu schrieb: Wie können Eltern, die gar nichts vom Haus/Grund bezahlt haben, Anspruch auf einen Pflichtteil haben - das ist doch Unsinn oder?


Ob jemand etwas dafür geleistet hat oder nicht (sprich: ob der Erbberechtigte etwas vom Haus bezahlt hat oder nicht) ist nicht relevant!

Deine Kinder werden ja auch nichts vom Haus bezahlt haben - wenn das auf das Erbrecht Auswirkung hätte, dann hätten diese ja auch keinen Anspruch ...

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  •  Fhm1985
28.2.2017  (#36)
wir waren bei der notarin emoji genau den Pflichtteil gibt es seit heuer nicht mehr. es gilt nur die geseztliche erbrechtsfolge. neu ist auch das sogenannte seitenverwandte, also geschwister kein gesetzliches erbrecht mehr haben und dass auch lebensgefährten erbberichtigt sind, wenn die partnerschaft mindestens drei jahre lange schon aufrecht ist.


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  •  stecri
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#37)
Macht es Sinn dass wir ein Testament machen? - siehe meine Vorgaben oben!

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  •  rabaum
28.2.2017  (#38)

zitat..
Fhm1985 schrieb: und dass auch lebensgefährten erbberichtigt sind, wenn die partnerschaft mindestens drei jahre lange schon aufrecht ist.


interessant, und wie wird hier der Nachweis erbracht?
Datierte Fotos vom Jahrestag emoji


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  •  Fhm1985
28.2.2017  (#39)
@ stecri: bei dir ist es insofern geregelt, da du ein kind hast. also, erbt deine frau und dein kind, nur wenn du kein kind hättest treten statt dem kind dann wiederum die eltern in die erbfolge ein.

ich denke ein testament macht immer sinn, weil es dann zu keiner verlasschaftsabhandlung kommt. sonst steht z.B. das auto dass dem verstorbenen gehörte, paar monate und darf nicht verkauft werden etc. . daher macht es meiner meinung auch sinn,evt. auch den parnter als zweiten zulassungsbesitzer einzutragen.

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  •  Fhm1985
28.2.2017  (#40)
@ rabaum: ja, das ist eben die grauzone ;). aber wenn man einen gemeinsamen haushalt hat, genügt der meldezettel, ab dem meldedatum.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
28.2.2017  (#41)
hat zwar nur bedingt mitn Thema zu tun aber:
- Schenkungssteuer gibt's seit 2008 nicht mehr
- Grunderwerbsteuer ist bei Grunderwerb immer fällig, außer auf dich trifft die Ausnahme gem. $3 Z.7 zu (da gibt's zeitliche Fristen und eine m² Beschränkung!)
- der 3 fache Einheitswert ist seit langem Geschichte, jetzt ists im begünstigen Familienkreis Ein Stufentarif auf Basis des Verkehrswerts.

Wenn diese Auskünfte wirklich so vom Notar gekommen sind solltet dringend wechseln.

Was sagt die Bank im Scheidungsfall eigentlich zum Thema Kredit? Ausfallsbürgschaft für den "Ausziehenden" ist ja auch ned so prickelnd?


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