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Hallo - ich kann dir zwar nicht bei deiner Frage helfen, hätte aber ein Frage dazu. wenn du Mauer unten am Grund steht und oben drüber hängt, ist das grundsätzlich eine Verletzung der Grenze?
wie ist es dann wann eine Garage an der Grenze steht, aber oben steht das Blech der Attika um 1cm drüber? lg Johannes |
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ob der liebe nachbar keinen cent dafür erübrigen will, ist - wurscht - er hat das (schreiben mit zustellnachweis, frist binnen 14 tagen) zu richten, sonst setzt es eine besitzstörungsklage gem. §339ff abgb ivm §454ff zpo - und auf wundersame weise ist geld für's richten da...
konkret wird es um einsturzgefahr gem. §§340-343 abgb und sicherstellung der gefährlichen mauer gehen. http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap3_0.xml?section=1;section-view=true die klage musst du - wenn die störung erst am samstag durch den geometer bestätigt wurde, binnen 30 tagen beim bezirksgericht einbringen. es ist daher-rasches handeln angesagt. wenn du eine rs-versicherung mit baustein grund- und liegenschaftsschutz hast, gleich mal schadenmeldung machen udn um deckung anfragen. alternativ, aber viel zahnloser, ist die verwaltungsrechtliche seite, da müsstest du in der bauordnung deines bundeslandes wegen einsturzgefährdeter bauwerke mal nachschauen.... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Wie hoch ist die Mauer?
Gibt es einen Niveauunterschied zwischen euren beiden Grundstücken? Wolltet Ihr den Zaun auf seine Mauer draufsetzen oder davor oder.. Gibts eine Baugenehmigung für die Mauer? Was spricht dagegen dass die Mauer wegkommt und dort einstweilen keine Mauer da ist? Selber eine Mauer machen? Grundsätzlich wäre es mir zu gefährlich ein einsturzgefährdetes Bauwerk auf meinen Grund zu haben. Es können dabei Personen zu Schaden kommen. Also muss das Bauwerk weg! Mit Stahlseilen fixieren? Sorry- aber spinnt der? Da stolpert er doch dann selbst immer über die Seile! Und ja nicht mit Eurem Bagger seine Mauer "bearbeiten"! Da kann es schnell sein, dass Euch die Schuld an der schiefen Mauer in die Schuhe geschoben wird! |
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johro - Ja der Geometer hat die Grundgrenze markiert und die ist genau mittig seine Betonsockel.
Also ist es auf unserem Grund. Da hast du recht lg |
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creator: Hy danke für die Hilfe. Das ist ja mein Problem, da ich keinen Nachbarschaftsstreit will, denn wenn wir dann Einreichen kann er das Verfahren voll in die Länge ziehen wenn er nicht unterschreibt. Das ist meine Angst.
goaspeda: Ich glaube sie ist etwa 1,30 m ja er hat sein Grundstück höher gesetzt unseres ist schön eben. Da er kein Fundament gemacht hat sieht mans auch bei Ihm im Garten dass der Humus sinkt zur Stützmauer dafür drängt die Erde die Mauer zu uns. Er meinte er wollte sowieso was machen aber das hätten wir ihm vorher sagen sollen und nicht so spontan, aber habe bis jetzt auch angenommen das ist noch seine Grundgrenze und wie gestern der Geometer da war dann der große Schock. Wir würden da eine Kirschlorbeerhecke setzten und dann im Abstand von 1 m gleich die Hütte aufstellen. also uns würde es nicht stören wenn er daweil keine Mauer hat dann spannen wir vorrübergehend einen Zaun das der Hund nicht raus kann. Ok an das hab ich auch noch nicht gedacht, dass er uns dann die Schuld mim Bagger geben kann, Papa wollte ihm nur helfen auch wenn er nicht dran glaubt das klappt. Ja die Stahlseile würde er unter der Erde spannen aber der Stiegenaufgang schaut auch nicht so stabil aus dass er eine über 20 t schwere Mauer halten könnte. Hmm doofe Situation, andererseits versteh ichs wenn er kein Geld hat aber nachher kommts noch teurer wenns umfällt und unsre Hütte und alles beschädigt. |
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hmmm - bei uns am land ist es so, dass sich die nachbarn meistens einigen, eine grundstücksmauer halbe/halbe (finanziell zu machen?
wär das ein gangbarer weg? |
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.Bundesland??
Ich weiß, dass creator als Jurist da natürlich immer dem Zivilrecht sehr nahe oder sogar näher steht und in der Sache damit zweifellos auch Recht hat. Ich selbst bin halt sehr vom Verwaltungsverfahren geprägt und behaupte mal, dass das auch über die Baubehörde machbar ist. Wie so vieles in unserem Rechtsstaat wirds natürlich dauern und muss man auch das Verwaltungsverfahren (Abbruchauftrag durch die Baubehörde) richtig angehen. Hab da keine Erfahrung, aber: wie schnell wird realistischer Weise auf der zivilrechtlichen Ebene die Mauer wegzubringen sein?? PS: Wollte schon immer bei solchen Fragen darauf hinweisen: Bin seit Jahrzehnten mit Bauverfahren beschäftigt; kenne aber aus meiner Praxis keinen Fall, wo eine Problemstellung wie z.B. die hier geschilderte tatsächlich auf rein zivilrechtlicher Ebene begonnen UND auch abgeschlossen wurde. In der Praxis läuft das nahezu ausschließlich auf der Verwaltungsebene (Bauverfahren). Daraus resultiert auch, dass es doch einige gibt, die sich bei einem solchen Verwaltungsverfahren auskennen und wissen wie das anzugehen ist. Wer hat die Erfahrungen und das Wissen für die zivilrechtliche Schiene?? - nur die Rechtsanwälte; und da auch nicht jeder (wegen der heute üblichen/notwendigen Spezialisierung). Andererseits: ich weise selbst oft auch auf die zivilrechtliche Schiene hin, wieso soll immer nur der Bürgemeister für alles und jedes zwischen den Nachbarn zuständig sein?? Man müsste die zivilrechtliche Schiene halt mehr propagieren und die Scheu nehmen. Zum Rechtsanwalt und zum Gericht gehen, da gibts halt in der Bevölkerung eine tief verwurzelte Scheu. Sich beim Bürgermeister zu beschweren, das fällt jedem viel leichter.... PPS: erwarte da jetzt keine Grundsatzdiskussion, sondern konstruktive Beiträge, wie nati2206 am besten vorgehen soll. Aus meiner Sicht - falls es NÖ betrifft - könnte ich sehr genau Anleitung zur Vorgehensweise für ein baupolizeiliches Verfahren liefern. |
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abreißen und eine Steinschlichtung. Hält besser als jede Betonmauer und sieht auch noch schmucke aus. |
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Danke - Danke für euere Hilfe.
Es betrifft Marchtrenk in Oberösterreich. Ja da wir auch bauen zählt natürlich jeder cent bei uns auch. und da alle dem Nachbarn vor 4 Jahren schon gesagt haben dass er ein Fundament braucht und er trotzdem nicht dran glaubt, möchte ich auch nicht gerne beisteuern dass er eine neue errichtet, da wir e die restlichen Seiten schon zahlen. Ja im Notfall muss ich mich e an die Gemeinde wenden. Er will es am Fr noch probiern dass ers rüberdauchen kann mal schaun. Er ist der Einzige der dran glaubt dass es klappt sonst haben wir ein Problem da wird ihm e nichts bleiben als weg damit. Ich möchte es halt auch so einfach wie möglich erledigen, aber wenn es nicht geht muss er halt das Ding wegreißen. wir würden e einen Maschendrahtzaun provisorisch daweil machen bis er seine Stützmauer zahlen kann. Ist gar nicht so leicht mein Vater darf e nicht mehr baggern bei Ihn da sein Chef damals Monate lang nachlaufen hat müssen bis er das Geld bekommt. Jetzt ist es halt so eine Sache. Hmm und es gibt keine irgendeine andere Lösung wie man die blöde Mauer grad bekommt bzw stabilisiert. lg |
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wie gesagt, die verwaltungsrechtliche schiene ist da - zahnloser und langsamer. das problem daran: wennst auf das verwaltungsverfahren wartest, hast ein problem mit der 30-tage-frist der zivilrechtlichen besitzstörung. da hier ein beschleunigtes "eilverfahren" http://www.jusline.at/454_ZPO.html mittels einstweiliger verfügung (a la baustopp o.ä.) recht zackig geht, wäre das in diesem fall vorzuziehen, am besten halt schön mit fotos dokumentiert und vor allem mit der nachweislich zugestellten beseitigungsaufforderung samt (dann abgelaufener) fristsetzung. damit wird dokumentiert, dass du nicht sinnlos rumklagst und zu gütlicher einigung bereit warst.
wie immer: streiten oder hinnehmen - your choice. bei blöden nachbarn halte ich es mit "grober klotz - grober keil"... da in diesen verfahren der streitwert gering ist, ist das kostenrisiko sehr überschaubar... beweis wird vorerst auch nicht groß aufgenommen, eher easy. |
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O.k. mal nach der Reihe:
"früher sagen sollen, nicht so spontan": Es ist EUER Grund! Ergo könnt Ihr so spontan sein, wie es die Bauordnung zulässt. Sein Fehler. Er muss korrigieren! "Mauer 1,30" Wenn er schon eine Mauer macht, dann bitte mit Fundament und "Schlapfen/Patschen". Vor allem bei einem solchen Höhenunterschied. Schlapfen= Fundament soll L-förmig ausgebildet sein. Das L aber in Seine Richtung, da liegt sein Erdreich drauf. Egal was ihr dann auf Eurer Seite macht, die Mauer hält! "Stahlseile unter der Erde" Hier kommt dann gleich das nächste Problem. Nämlich der gute alte Rost. Zudem sollte er mal überlegen wie er das Seil denn an der Kellerstiege befestigen will. Ein Mauerdübel wird da nicht viel helfen. Das ist einfach Pfusch vom feinsten. Selbst wenn es funktionieren sollte ist es keine Dauerlösung. Natürlich kann man - wie creator geschrieben hat - klagen. Bevor man das macht, soltle man, um des Frieden willen, den Nachbarn dazu bringen, die Mauer abzutragen. Den Höhenunterschied einfach mit dem Bagger schräg festdrücken. WIr haben auch 1,20 zu einem Feld hin einen Höhenunterschied. Mangels Geld ist hier auch noch keine Mauer sondern einfach ein Gefälle. Natürlich verliere ich durch diese Schräge etwas an Grund. Aber anders ist es momentan nicht möglich. Also: Euer Nachbar mach anscheinend SEIN Problem zu EUREM Problem. Es hat das verbrochen. Also soll er es auch anständig richten. Jede Grabungsarbeit auf EURER Seite gefährdet die Stabilität SEINER Mauer. Ihr habt dann den Schaden, wenn das Teil plötzlich auf ein Bauwerk von Euch (Hütte) oder noch schlimmer auf Personen, umkippt. Hier ist Gefahr in Verzug. |
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Hallo - Ein Fall aus der Praxis
wir haben einmal bei einer ca. 1,8m hohen mauer die auch schief war "einfach" mit einem bagger mit stemmhammer drauf i träger rein geschlagen und eine eisenbahnschiene die wir vorher angestpitzt hatten. damals hatte der nachbar auch kein geld, dem eigentümer war es wurst da dort eh eine hecke hinkommt, nur er wollte sicherheit. der bagger war halt am grundstück durch den abriss und die dinger (auf die Träger wurde ein rohr drauf geschweißt wo er mim meißel rein kam) wurdeneinfach in den boden gerammt (über die hälfte der länge). hält seit jahren ... dies wäre nur ein "plan B" wenn technisch leicht möglich und so ... lg! |
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Hmmm - Ich befürchte du hast den Nachbarschaftsstreit jetzt schon, du merkst ihn nur noch nicht.
Er hat im vollen Bewusstein die Mauer ohne euer Einverständnis zur Hälfte auf euren Grund gestellt, das alleine ist eine voll beabsichtigte Besitzstörung. Dann hat er die Mauer auch noch im vollen Bewusstein hingepfuscht. Jetzt nimmt er im vollen Bewusstsein in Kauf daß die Mauer umfällt, die Neigung muß ihm selbst längst aufgefallen sein, was heißt jetzt ihr kommt ihm zu spontan? Er verarscht euch, die Stahlseile unter der Erde wären auch nicht gratis, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit umsonst. Ein verpfuschter Versuch Pfusch zu reparieren. Er hatte vor 4 Jahren Geld für einen Pfusch, wieso sollte er jetzt kein Geld haben um den Pfusch zu beseitigen? Wenn er kein Geld für eine neue Mauer hat zwingt ihn niemand eine neue zu machen. So wie es sich anhört wirds letztlich so enden daß ihr auf eurem Grund nachher einen Maschendrahtzaun auf eure Kosten macht. Ich wette dann hat er plötzlich Geld für Thujen oder einen Holzzaun, denn offensichtlich will er euch eh nicht sehen und nichts mit euch zu tun haben.... Übrigens: Er kann dein Bauvorhaben nicht blockieren wenn du die Bauvorschriften erfüllst, wovor hast du Angst? |
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Ey ey ey, als 1. lass jegliche fingern von einer reperatur!
2. nett das du dich darum kümmerst wie er den pfusch den er selbst gemacht hat wieder ausbessern kann, ist aber wirklich nicht deine aufgabe. 3. würde ich es ihm noch einmal in ruhe sagen das er das unbedingt und sofort ändern muss, wenn nicht - baubehörde. diese wird sich der sache annehmen und auf eine korrekte ausführung der mauer hinweisen. macht er es nicht, bleibt euch eh nichts anderes über als klagen. meistens wirkt aber alleine der schrieb von der baubehörde schon. das er kein geld hat, merkt man alleine schon bei der ausführung, da wollte er wohl bagger und betonkosten sparen. wie immer, wer sich das bauen nicht leisten kann, solls halt lassen. 4. er muss garnicht unterschreiben, die 36€ für die bauverhandlung hast du sicherlich auch noch, dann sehen die herren vom land wenigstens gleich was der nette nachbar da gebaut hat. alles gute! |
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bin ich so unverständlich? - bevor man klagt, soll eingeschrieben die beseitigung und herstellung des rechtlichen zustands binnen 14 tagen gefordert werden. erst wenn diese frist verstrichen ist, unverzüglich besitzstörungsklage einbringen, die ist kostengünstig und schnell. lest euch halt einfach die § durch, so viele sind's ja ned. |
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goaspeda: Leider bin ich so gut , dass ich mir natürlich auch den Kopf zerbreche und nicht mehr schlafen kann, da wir eigentlich am SA unseren Zaun schon dort anbauen wollten.
Ja er hat nur gemeint er hats gesehn dass es so verändert ist er wollte e heuer was machen aber hat halt nicht gewusst das bis jetzt ein feld war das wer bauen möchte. Ich wär auch für ein Fundament da er dann ewig Ruhe hat lg |
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Das mit der Bauverhandlung ist e kein Problem und auch nicht wegen den 36 €
Wollte halt ein einfaches Verfahren weils schneller geht und da ich da aufgewachsen bin kennen mich alle Nachbarn und jetzt mach einer so ein Problem lg |
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na bitte, spar dir die nerven für bauen, da brauchst noch genug!!
das ist rein seine sache die er erledigen muss. hätte er vor 4 jahren schon machen können, hat er nicht, pech gehabt, was solls. mauer weg und abböschen wenn er kein geld hat. das sind 3 bagger stunden, das wird er sich gerade noch leisten können. aber wie gesagt, soll und ist nicht dein problem, er muss nur ändern. edit: es geht ja wegen dem nicht schneller. da gibts einen bauverhandlungstermin bei dem alle eingeladen werden. wenns interessiert, der kommt und wer nicht kommt, ist automatisch einverstanden. ganz einfach. du hast das problem mit den unterschriften einsammeln ned. da mal niemand zuhause, da die frau nicht da, usw. |
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*gg* da hast du auch recht, du hast mir auch bei meinem Thema Einfamilienhaus um 240000 geholfen *gg*.
Tja schauma welches angebot rauskommt*gg*. Habens jetzt umgeplant statt 10,5 x 8,50 sicher ist sicher habens wir dann 10x8,25 gemacht so spart man sich auch viel und ist halt ein gemütliches Häuschen mit keinen riesen Kinderzimmer aber 12,2 m²find ich passen auch da wir im Keller einen Hobbyraum geplant haben da können sie sich dann mit Freunden dort hin zurückziehen lg |
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Hmmm - Ich würde creators Hinweise ernst nehmen, hier sind Fristen zu beachten. Der Versuch es ohne rechtliche Mittel zu lösen ist ja bereits gescheitert. Dieser Nachbar hat jetzt mehrmals absichtlich deine Rechte missachtet, frei nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter, und wenn die Mauer mal steht wird schon keiner klagen, vor allem weil ich so arm bin". Jetzt spielt er noch immer auf Zeit und tanzt auf deiner Nase herum: momentan kein Geld, wollts eh machen aber nicht so spontan, Stahlseile, dein Bagger soll helfen blablabla. Ohne Einschreiben und Fristsetzung wird sich der Nachbar nicht bewegen, wenn er das wollte hätte er die Mauer in dieser Weise gar nicht erst aufgestellt. Ich würde es maximal noch mit 1 Gespräch versuchen, dort kannst du ihn ja auf das Einschreiben vorbereiten. |
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da ich selbst ein solches problem habe - kann ich creator nur zustimmen, bzw. anraten, seinen tipp genauestens zu befolgen.
es ist doch auch so: umgekehrt wäre man auch dran, da wird man nicht geschont, also warum soll man sich selbst vom nachbarn ärgern lassen? |