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Ratenplan B nach BTVG - Erwerb Wohnung

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  •  derbauer
  •   Bronze-Award
28.4. - 30.4.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Da ich mich bei diesem Thema nicht wirklich auskenne bitte ich um eure Hilfe!

Meine Frau möchte eine Wohnung erwerben - Baustart erfolgt angeblich wenn noch ein paar Wohnungen verkauft werden (also hoffentlich bald).

Die Zahlung soll folgendermaßen (lt. Ratenplan B, § 9 Abs. 4) erfolgen:

a) 10 vom Hundert bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung;
b) 30 vom Hundert nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs;
c) 20 vom Hundert nach Fertigstellung der Rohinstallationen;
d) 12 vom Hundert nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren
Verglasung;
e) 17 vom Hundert nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
des eigentlichen Vertragsgegenstandes;
f) 9 vom Hundert nach Fertigstellung der Gesamtanlage (§ 4 Abs. 1 Z 1) und
g) der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen
Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährungsleistungs- und
Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung (§ 4 Abs. 4)
gesichert hat.

Meine Frage: Was passiert dann eigentlich wenn der Bauträger z.B. nach dem Rohbau Pleite geht. Meine Frau hätte dann 40% bezahlt laut dem Ratenplan B, aber wie gehts dann weiter?

Die Zahlungen erfolgen ja soweit ich weiß auch über ein Treuhandkonto. Dürfte ich euch um ein paar Details bitten wie hier der Ablauf ist?

Bauträger ist eine GmbH.

  •  mycastle
  •   Gold-Award
28.4.2025  (#1)
wie wärs mit Bankgarantien ?
Sonst wäre mir das zu riskant

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
30.4.2025  (#2)
Nach BTVG wird sowieso eine Bankgarantie oder Treuhandkonto hinterlegt. Wie geht's weiter? Entweder es kauft jemand anderer die insolvente Masse auf und tritt die Nachfolge an und baut weiter - wird aber wohl zu Verzögerungen kommen. Wenn nicht geht das Vermögen in die Insolvenz Masse und ihr seid Gläubiger wie viele andere und erhält wohl kaum was zurück. Der Vertrag kann dann logischerweise nicht mehr erfüllt werden und es gibt einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ihr erhält das Geld vom Treuhandkonto zurück- also das was noch oben ist - und der Rohbau ist ja euer Eigentum. 

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