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PV Strom privat an Private E-Auto Besitzer anbieten

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
11.3. - 20.3.2025
20 Antworten | 13 Autoren 20
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nAbend,allerseits

theoretische Frage, das Weib und ich sind letztens draufgekommen, daß wir eigentlich Strom an E-Autofahren anbieten könnten, solang wir kein Eigenes besitzen.
Eigentlich wars als Spaß gedacht, aber zuindest bissl ernster überlegt:
Kann (und vor allem darf) ich meinen privaten PV Stromüberschuss an Bekannte,  Freunde, Nachbarn, die ihr E- Auto laden wollen Stom verkaufen?

Fiktives Beispiel:
Bekannte kommt mit ihrem E-Auto zu uns, arbeitet in der Nachbarschaft und lädt ihr E-Auto tagsüber bei uns auf und fährt am Nachmittag heim. Sie zahlt uns einen freundschaftlich ausgemachten Strompreis für unsern PV Überschuss. Und das regelmässig.

erlaubt?
toleriert bei Mindermengen?
Grauzone?
möder verboten?

LG und danke
Wolfgang

  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.3.2025  (#1)
Net viel fragen, einfach machen.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
11.3.2025  (#2)
nAbend

zitat..
rabaum schrieb: Net viel fragen, einfach machen.

Mach ma eh emoji
Mich hätte nur der theoretische und kaufmännische und rechtliche Ansatz interessiert.
LG

1
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
11.3.2025  (#3)
rechtlich ehrlich gesagt keine Ahnung. 
Nach kWh abrechnen könnte vielleicht ohne Eichung problematisch sein? 

steuerlich würde ich mal sagen, falls ihre beide Angestellt seid, könntet ihr die 730 Freibetrag dafür nutzen, falls die noch nicht anderweitig verplant sind. 

Recht viel wird vermutlich übers Jahr nicht zusammen kommen oder? 

Ansonsten einfach laden lassen und wenn da mal a 10er in der Wallbox steckt kann man ja echt schwer nachvollziehen woher der auf einmal kommt. 😂

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  •  Lemberger
  •   Bronze-Award
11.3.2025  (#4)
Hatte ich auch schon paar Mal überleget das Szenario😁, aber was machst/ rechnest, wenn plötzlich ein Wölkchen vorbeizieht und kein Strom mehr vom Dach kommt? Direkt auf Ladeleistung 0 Regeln lassen!?

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
11.3.2025  (#5)
Hi

zitat..
Muehl4tler schrieb: Nach kWh abrechnen könnte vielleicht ohne Eichung problematisch sein?

Hab an MID konformen Drehstromzähler drin (und vorr. an Fronius wattpilot dran) das sollt glaub ich passen emoji


zitat..
Muehl4tler schrieb: Recht viel wird vermutlich übers Jahr nicht zusammen kommen oder?

Vermute auch nicht, will halt - wenn es sinnvoll anders geht - meinen schönen Strom ned verschenken.


zitat..
Muehl4tler schrieb: Ansonsten einfach laden lassen und wenn da mal a 10er in der Wallbox steckt kann man ja echt schwer nachvollziehen woher der auf einmal kommt. 😂

Guter Ansatz emoji


zitat..
Lemberger schrieb: aber was machst/ rechnest, wenn plötzlich ein Wölkchen vorbeizieht und kein Strom mehr vom Dach kommt? Direkt auf Ladeleistung 0 Regeln lassen!?

PV Überschuss... Bissl Glücksspiel ist halt auch dabei, schlimmstenfalls müssens 200m weiter zum offiziellen Lader fahren emoji

LG




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  •  Spt42
  •   Bronze-Award
11.3.2025  (#6)
alternativ mit den Nachbarn eine EEG gründen oder einer bestehenen beitreten.

2
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
11.3.2025  (#7)
Ich würde das lassen. Die werden immer das Gefühl haben sie zahlen zu viel, du hast immer das Gefühl sie zahlen zu wenig. Dann brauchst deine Wallbox irgendwann selber. Spendenbox klingt gut, aber Spenden sind genaugenommen nur Spenden wenn du eine wohltätige Organisation bist, ansonsten ist das einfach nur zusätzliches Einkommen und so zu berücksichtigen.

Wenn, dann einfach den Strom herschenken, und sich hin und wieder über Kuchen oder Spirituosen freuen. Oder EEG.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
11.3.2025  (#8)
Hi

zitat..
Spt42 schrieb: alternativ mit den Nachbarn eine EEG gründen oder einer bestehenen beitreten.

Bin ich schon, Antrag ist am Laufen. Es ist leider nicht gesichert, ob in der PV Zeit auch Strom abgenommen, das seh ich immer erst am Monatsende nach der Abrechnung 😣


zitat..
Magnum2 schrieb: Ich würde das lassen. Die werden immer das Gefühl haben sie zahlen zu viel, du hast immer das Gefühl sie zahlen zu wenig.

wenn wir nach kWh abrechnen, warum? Hausnummer 10ct/kWh ist günstiger als am öffentlichen Lader und ich würd mehr verdienen als beim Einspeisen.


zitat..
Magnum2 schrieb: und sich hin und wieder über Kuchen oder Spirituosen freuen.

da hätte ich IMMER das Gefühl ich bekomm zu wenig 🤣🤣🤣

Ist im Moment auch nur ein Gedankenspiel, müsst amal wen finden, der sich drauf einlässt, in der Nähe arbeitet, Laden will & muss, die Zeitfenster müssen passen, ich brauch amal a Wallbox, etc etc etc...

LG


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
12.3.2025  (#9)
Wenn du dafür kassierst fällt dass unter "Ertragserzielungsabsicht". Musst eher Richtung Tauschhandel dann gehen oder verschenken.
Nicht umsonst benötigt eine EEG Beitrittserklärungen, Abnehmerverträge und Meldungen an die Finanz.

1
  •  DrShouter
  •   Gold-Award
12.3.2025  (#10)
Haben wir auch schon überlegt. Wallbox an die Gartenmauer. Listung bei diversen Apps (ChargePrice etc.). Ladungs bei PV Strom 0,15/kwh und in der Nacht 0,3/kwh.

Steuer etc. wäre eigentlich kein Problem. Die Frage ist ob es Nutzer hierfür geben würde (fremde Personen).

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
12.3.2025  (#11)
Guten Morgen

zitat..
Innuendo schrieb: Ertragserzielungsabsicht

Das Wort gibt es ja wirklich -habs grad gegoogelt 🤨


zitat..
Innuendo schrieb: Musst eher Richtung Tauschhandel dann gehen oder verschenken

die freiwillige Tarifüberlegung wäre dann (in Stroh80 Einheiten):
1 kWh = 0,003 l 
6,6 kWh = 1 Stamperl (0,02)
1 Volladung (60kWh) = 0,183 l

LG Wolfgang
PS: bitte nicht zu ernst nehmen, ist ein Gedankespiel zum Gedankenspiel


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  •  stefan4713
12.3.2025  (#12)
würde meinen dass du eine einnahmen/ausgabenrechnung führen mußt
die finanz wird dass dann (sofern es nicht einer zur anzeige bringt?) früher oder später wissen wollen, und dann solltest du wohl auch den nachweiß erbringen können

beim frisör/masseur/kellner ist es ja auch so, dass du "nebenbei" deine dienstleistung anbietest und wenn du die einkünfte dokumentierst und es der finanz meldest, die damit "zufrieden" wären
die gewerbebehörde steht dann aber trotzdem vor der tür

ob das dann beim "verkaufen" von strom nicht auch so ist? brauchts da keine regeln, die eingehalten werden müssen? genehmigung? berechtigung?
zusätzlich verkehr in der gasse?
nicht böse sein, aber es gibt doch grad bei uns in österreich (deutschland) immer irgendwas zu meckern

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Hallo kraweuschuasta,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV Strom privat an Private E-Auto Besitzer anbieten

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
14.3.2025  (#13)
Morgen

zitat..
stefan4713 schrieb: würde meinen dass du eine einnahmen/ausgabenrechnung führen mußt

hmmmm nachdem ich sicher unter die Gerigfügigkeitsgrenze falle wird hoffentlich a Honorarnote reichen, falls die Finanzler wirklich einen Wisch wollen


zitat..
stefan4713 schrieb: icht böse sein, aber es gibt doch grad bei uns in österreich (deutschland) immer irgendwas zu meckern

Bin nicht böse emoji
Also nicht zu dir....

Nachdem ich kein Business aufziehen will, sondern nur bissl Strom abgeben will, idelaerweise 1:1 oder 1:2 (also ich und 1.....2 Bezieher) will ich keine Wissenschaft draus machen...

kann mir auch nicht vorstellen, dass der Fiskus groß dran interessiert ist, wenn ich etwa 30 Euro im Monat mit PV Stromverkauf mache....

LG


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  •  hellsayer
  •   Bronze-Award
14.3.2025  (#14)
Wenn ihr ohne Gewinnerzielung sowas macht (zB zu Selbstkosten = anteilige Abschreibung), sehe ich wenig Probleme. Ist wie zB eine Wohnung zu BK zu vermieten, sollte zumindest steuerlich kein Problem darstellen.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
14.3.2025  (#15)
Nabend

zitat..
hellsayer schrieb: Wenn ihr ohne Gewinnerzielung sowas macht

naja es wäre halt bisslwas und ned nix...
Aber wie erwähnt, keine grossen Summen...
EVN werd ich keine   
LG


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
15.3.2025  (#16)
Bleibst ja sicher unter der Freibetragsgrenze. 
Meldest du leicht auch deine Gelegenheits-Willhaben-Verkäufe der Finanz?

Wer lang fragt, geht weit irr...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
15.3.2025  (#17)
Der Finanz interessieren diese kleine Beträge sicher net! Aber die Sozialversicherungen reiten gerne auf solche kleine Beträge herum! Wegen so mancher Zuverdienstgrenze könnte doch mal ein Euro zuviel sein! Da spielt der Verwaltungsaufwand keine Rolle, Hauptsache man kann dem Staatsbürger ein Haxl stellen!

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
15.3.2025  (#18)
nAbend

zitat..
Berndi schrieb: Bleibst ja sicher unter der Freibetragsgrenze.

davon geh ich 3x aus...


zitat..
Berndi schrieb: Meldest du leicht auch deine Gelegenheits-Willhaben-Verkäufe der Finanz?

Nö, ist aber auch ned regelmässig und Gebrauchtsachen...
Aber interessanter Ansatz, Gebrauchtstrom zu verkaufen 🤣

Bin gespannt, obs überhaupt was wird. Gibt ja genug andere Faktoren, die reinspielen...
Hab zumindest amal an Wattpilot geordert....
LG


1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
20.3.2025 10:50  (#19)
Mahlzeit,
kurzes Update nach Tel mit Finanzamt: Melden müsst ichs auf jeden Fall, wenn ich den Strom verkaufe, Steuern zahlen erst wenn ich den Freibetrag von 730 Eur überschreite.

Und ehrlicherweise: Die Dame hat nicht den Konjunktiv benutzt.....
LG

1
  •  PV2023
  •   Bronze-Award
20.3.2025 13:41  (#20)
Wenn Du dann anteilsmäßig die Anschaffung der PV aufgeteilt auf die Nutzungsdauer abschreibst, bzw. die Kosten Der Wallbox, da Du ja kein E Auto besitzt, kommst wahrscheinlich gar nicht über die € 730,- Jahresgewinn. Außerdem gibts darüber noch eine Einschleifregelung. Die genauen Beträge habe ich aber nicht im Kopf.

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