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Ich meinte selbst hier wo man die Dinge eher ein bissl genauer sieht als draußen in der Welt "am Stammtisch" wird in threads empfohlen auf Nulleinspeisung zu stellen bis die Anlage abgenommen ist. |
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Plus mir scheint es prallen halt auch viele Interessen aufeinander (Anlagenbesitzer, Elektrofachunternehmen, Netzbetreiber, Regulierungsbehörde) und nicht alles was man bezahlen u. beauftragen könnte, ist wirklich notwendig, verhältnismäßig, od. auch nur für alle Fälle empfehlenswert. Klar sagt z.B. das Elektrofachunternehmen (EFU), dass du es für den Speicher brauchst - das bringt super Kohle für kaum qualifizierten Aufwand. Natürlich ist das auch dem Netzbetreiber so lieber, da alles automatisiert im Webkundenserviceportal abläuft und sie nichts selbst im Detail prüfen brauchen. Das EFU wird schon dafür sorgen, dass Netzrückwirkungen im Rahmen bleiben und wenn nicht, verwarnt man es und droht mit Montierverboten. |
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Ok, in NÖ wsl einfach viel Aufregung um nichts: Netz NÖ hat mich heute netterweise angerufen und mir erklärt, dass beim Speichernachrüsten wie bekannt eine Meldepflicht besteht, sie aber auch Meldungen über ihre Kundenserviceplattform abwickeln. Wenn nur DC-seitig ein Speicher hinzukommt soll das dort als Antrag online eingebracht werden und es braucht dann kein Fachbetrieb ausgewählt zu werden (-> "Ich suche später nach einem Fachbetrieb"). In der Bestätigungsmail soll es dann einen (kleinen) Link geben, wo man selbst die Fertigstellung melden kann. Wenn die Änderungen eben nur DC-seitig erfolgten, z.B. Speicheranschluss an genehmigten HybridWR, (u. man nicht den Eindruck erweckt Unsinn gemacht zu haben) verlangt Netz NÖ keinen Fachbetrieb. Ich werde das mal nach Erhalt der Betriebserlaubnis so ausprobieren. |
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und solch eine Änderung schickt euch der VNB ? Wohl eher kaum... das läuft wenn überhaupt über die Gemeinde! |
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Wie schaut es mit Nachteinspeisung aus. Darfst du das dann auch vom Speicher ins Netz einspeisen wenn die PV nichts mehr erzeugt? |
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werde ich erst herausfinden (warte seit c.a. 2 Wochen auf die Betriebserlaubnis der Bestandsanlage und kann wohl nochmal so lange dauern plus die Speichermeldung hat sicher auch ihre Laufzeit). Bisher ist mir aber keine vertragliche/regulatorische Festlegung aufgefallen, die bei einem HybridWR mit genehmigter maximaler Einspeiseleistung den Einspeisezeitraum od. auch nur die genaue (direkte) Herkunft der eingespeisten Energie einschränken würde. Das Thema scheint aber eh schon mal diskutiert worden zu sein, z.B. hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-einspeisen-aus-dem-akku-in-der-nacht-grauzone/69976_1 Wäre interessant, ob jemals irgend jemand der das seither getan hat je ein Problem mit dem Netzbetreiber od. jemand anderen deshalb hatte. |
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Also ich kenne es bei der Beantragung im NetzNÖ Portal das man da angibt ob man mit dem Speicher einspeisen möchte oder nicht. Wurde das bei dir nicht abgefragt? |
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Achso, bin eben noch nicht so weit. Wollte (ok, konnte) mir meinen Wunschspeicher nicht über den Fachbetrieb der die restliche Anlage errichtet hat leisten, sondern habe ihn mir selbst besorgt u. aufgebaut. Der Fachbetrieb hat erst vor ein paar Wochen die bestellte Anlage fertig installiert (dabei immer missbillgend den Speicher beäugt) und nun ohne Speicher bei NetzNÖ angemeldet. Sobald die Betriebserlaubnis da ist, melde ich den Speicher als Anlagenänderung an; vermutlich wird das mit der Einspeisung dann abgefragt od muss wo angegeben werden. Spricht eigentlich etwas dafür anzugeben, mit dem Speicher nicht einspeisen zu wollen? |
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Mein DC-gekoppelter Speicher wurde etwa 2 Wochen nach Antrag im Netz NÖ Serviceportal genehmigt; ohne Beteiligung eines Fachbetriebs und sogar völlig ohne Fertigstellungsmeldung. ad Einspeisen: Tatsächlich ist es nicht möglich im vorgefertigtem Formular anzuhaken, dass mit einem DC-gekoppelter Speicher auch eingespeist wird. Ich habe das dann im Freitext trotzdem angegeben. Der Grund könnte einfach sein, dass ein DC-gekoppelter Speicher ja nicht unabhängig vom HybridWR einspeisen kann. Um einen Prüfbefund über die komplette Anlage inkl. DC-gekoppelten Speicher kümmere ich mich trotzdem, aber genehmigungstechnisch ist das mal ein Happy End :) |
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Grüß euch, hat die Genehmigung Seitens Netz-Noe bei noch jemanden ohne Fachbetrieb funktioniert. Ich habe einen Sungrow SH10RT und im Nachhinein den dazugehörigen Speicher SBR096 gekauft/angeschlossen (DC gekoppelt). Der Anschluss ist keine Hexerei und erfolgt per "plug&play". Netz-Noe verlangt jedoch nochmalig die Wechselrichter Einstellungen und den Nachweis über den Anschluss eines Fachbetriebes bzw. sagt, dass nur ein Fachbetrieb die "Fertigstellung duchführen kann. |
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Hallo Altromondo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV Speicher nachrüsten Genehmigung? |
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Hallo, ich denke es ist eine Fertigstellungsmeldung durch einen Fachbetrieb notwendig. Bis auf die Fertigstellung war alles ohne Fachbetrieb möglich. Mein Status bei NetzNÖ sieht momentan so aus: ![]() Meiner Meinungs nach fehlt eben noch die Fertigstellung. Oder gibts dazu noch andere Meinungen? |
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Ist das bei Wiener Netzen zwingend nötig? muss das ein Elektriker machen oder geht das auch privat? lg |
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Update: ich habe im Kundenportal nochmalig einen Antrag zur Stromspeichernachrüstung gestellt und es wurde ohne Nachfrage von Netz-NÖ der Speicher genehmigt. Anscheinend kommt es auf die Stimmung des Berabeiters an. |
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Hast aber einen neuen Vertrag bekommen und musst wohl die neuen Parallellaufbedingungen inkl. Abschaltung durch NerzNÖ akzeptieren? |
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Die Erweiterung eines Stromspeichers, wenn man bereits einen hatte, ist ausgenommen von den Parallellaufbedingungen - laut deren FAQ. |
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Es reicht anscheinend wenn man einen Hybridwechselrichter genehmigt bekommen hat, dann ist man von den neuen Paralelllaufbedingungen ausgenommen. Folgende Nachricht hat mir Netz-Nö übermittelt: "Sie haben uns darüber informiert, dass in Ihrer oben genannten Anlage der Anschluss einer DC-gekoppelten Batteriespeicheranlage als Ergänzung zu Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage vorgesehen ist. Wir stimmen diesem Anschluss gemäß den von Ihnen bekannt gegebenen Anlagendaten zu. Mit Erhalt dieses Schreibens können Sie Ihre DC-gekoppelte Batteriespeicheranlage in Betrieb nehmen. Da durch Ihre DC-gekoppelte Batteriespeicheranlage keine Anpassung Ihres Netzzugangsvertrages erforderlich ist, gelten die Festlegungen Ihres Netzzugangsvertrages für Ihre bestehende Erzeugungsanlage unverändert. Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass von Ihnen sämtliche Vorschriften und Richtlinien für die Errichtung, den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen einzuhalten sind – dies ist durch einen konzessionierten Elektriker sicherzustellen. Jede weitere Änderung an Ihrer Erzeugungsanlage ist uns bekannt zu geben und hierfür der Zugang zu unserem Verteilernetz zu beantragen." |
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also das wäre natürlich top. ich hab auch einen hybridwechselrichter und würde gerne in nächster zeit einen speicher anschaffen. |
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