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PV Speicher nachrüsten Genehmigung?

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
31.8. - 11.9.2023
13 Antworten | 8 Autoren 13
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Grüß Euch!

Ich habe eine PV mit einen Hybridwechselrichter in Betrieb. (Alles gnaz normal offiziell mit Solarteur gemacht und genehmigt.)

Wenn ich mir jetzt den zum Hybridwechselrichter passenden Speicher im Internet kaufe, in den Keller stelle, anstecke und einschalte:
Muss ich das irgendjemanden (zB Netzbetreiber) zur Kenntnis bringen, oder brauche ich irgendelche Genehmigungen?

  •  Fani
31.8.2023  (#1)
Vorweg, du hast gefragt 😉

Das beschriebene Vorgehen stellt eine Erweiterung deiner Stromerzeugungsanlage um eine weitere Stromerzeugungseinheit (Batteriespeicher) dar. Damit Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig inkl Abnahme durch den Elektriker.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
31.8.2023  (#2)
Nicht zwingend. Der alleinige Anschluss eines DC-gekoppelten Speichers an eine bestehenden Erzeugungsanlage muss nicht unbedingt eine wesentliche Änderung der Erzeugungsanlage darstellen (der DC-Speicher alleine ist ohne Wechselrichter keine eigene Stromerzeugungseinheit zum Anschluss an das Verbundnetz). Das ist z.b. meist nur der Fall wenn mit dem VNB vertraglich explizit Speicher 0 kWh vereinbart ist (der Blick in die Einspeiszusage und die AGBs schafft Sicherheit).

Solange sich die netzwirksame Bemessungsleistung nicht ändert interssiert das den VNB in den meisten anderen Fällen nicht. Eine Prüfung durch einen Elektriker ist natürlich notwendig, das kann aber meiner Meinung nach - wenn nur fertige Steckverbinder zum Einsatz kommen und keine Förderung angedacht ist - auch im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erfolgen.

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
7.9.2023  (#3)
Bei mir steht in der Netzzugangszusage:

Einerseits unter "technische Daten":

  • Batteriespeicher:
    Netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für
    Eigenverbrauchsoptimierung; Energiespeichermenge: 0,00 kWh

Und andererseits unter "Bedinungen für den Netzzugang" :

  • Batteriespeicher
    Ein netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung darf im Ausmaß der
    gemeldeten Energiespeichermenge betrieben werden, wenn durch das Betriebskonzept eine Einspeisung in das
    Verteilernetz zuverlässig verhindert wird.

Klingt für mich als dürfte ich einen Speicher installieren ohne es jemandem zu sagen...


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  •  Fani
7.9.2023  (#4)
Ja einen Speicher von 0kWh.

Viel Spass damit :)

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  •  stefan4713
7.9.2023  (#5)

zitat..
Altromondo schrieb: Klingt für mich als dürfte ich einen Speicher installieren ohne es jemandem zu sagen...

für mich auch ganz klar ja - ich würde den batteriespeicher, den ich jetzt hinterher kaufe auch nicht großartig anmelden - wichtig aus technischer sicht
solange du keine notstromumschaltung hast (die wird geprüft) und sichergestellt ist, dass der WR WR [Wechselrichter] beim netzausfall runter geht und auch aus bleibt bis das netz wieder da ist

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  •  Fani
7.9.2023  (#6)
Tja ich helfe euch noch mit dem Lesen (Hervorhebung durch mich)

Ein netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung darf im Ausmaß der gemeldeten Energiespeichermenge betrieben werden, wenn durch das Betriebskonzept eine Einspeisung in das Verteilernetz zuverlässig verhindert wird.

Batteriespeicher:
Netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für
Eigenverbrauchsoptimierung; Energiespeichermenge: 0,00 kWh

Alles klar? 🤡

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
7.9.2023  (#7)
Klassischer Fall von kein Schaden/kein Kläger vs. Vurschrift is Vurschrift

Wer wohl gewinnen mag

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  •  BGR
  •   Bronze-Award
8.9.2023  (#8)
Im Sinne der Förderung sollte man das aber sowieso machen oder? Gibt ja 200 pro kwh?

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  •  stfn
  •   Bronze-Award
9.9.2023  (#9)
Fördertopf ist leer. Vielelicht gibts nächstes Jahr wieder was.

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  •  MarioKorkisch
10.9.2023  (#10)
Wenn aus Wien, dann die liebe MA64 nicht vergessen. LG

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
10.9.2023  (#11)
Falls es wieder mal eine Förderung gibt, was braucht man um gefördert zu werden?

  • Ticket gezogen vor Inbetriebnahme? (Oder muss es gar vor Kauf sein?)

  • Muss der Speicher dann von einer Firma mit entsprechendem Ö-Gewerbeschein gekauft worden sein, oder geht aus dem Internet kaufen und eine Rechnung von einer Firma nur über eine halbe Stunde "Anstecken" oder "Abnahme"? Machen Firmen soetwas?

  • Gibt es eine Abnahmeprotokoll oder eine Prozedur mit dem Netzbetreiber, welche man für die Förderung eines Speichers braucht? (Eintragung in die eine Datenbank, von der mir der Name gerade nicht einfällt?) Oder braucht man für Förderung den Netzbetreiber nicht?


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  •  stefan4713
10.9.2023  (#12)

zitat..
Altromondo schrieb:

Falls es wieder mal eine Förderung gibt, was braucht man um gefördert zu werden?

Ticket gezogen vor Inbetriebnahme? (Oder muss es gar vor Kauf sein?)

Muss der Speicher dann von einer Firma mit entsprechendem Ö-Gewerbeschein gekauft worden sein, oder geht aus dem Internet kaufen und eine Rechnung von einer Firma nur über eine halbe Stunde "Anstecken" oder "Abnahme"? Machen Firmen soetwas?

Gibt es eine Abnahmeprotokoll oder eine Prozedur mit dem Netzbetreiber, welche man für die Förderung eines Speichers braucht? (Eintragung in die eine Datenbank, von der mir der Name gerade nicht einfällt?) Oder braucht man für Förderung den Netzbetreiber nicht?

ich hab ein ticket - speicher - gezogen und hab mich mit den regeln beschäftig, genaueres einfach nachlesen (aber nach dem kauf ticket ziehn geht nicht)
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/stromspeicher-anlagen-2023/unterkategorie-photovoltaik

du brauchst auf alle fälle eine rechnung von einer firma für den speicher auf deinen namen (also kein privat kauf)
und du brauchst die rechnung eines konzess. betriebes, dass er entsprechend in betrieb genommen wurde
der energieversorger möchte das eigentlich auch wissen und hat damals bei uns definitiv geprüft, ob der WR WR [Wechselrichter] bei stromaufall auch brav aus bleibt und durch die batterie nicht strom ins netz liefert (der byd hvs 5.1 wurde ohne förd. gekauft)

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
11.9.2023  (#13)

zitat..
Altromondo schrieb:

Falls es wieder mal eine Förderung gibt, was braucht man um gefördert zu werden?

Ticket gezogen vor Inbetriebnahme? (Oder muss es gar vor Kauf sein?)

Muss der Speicher dann von einer Firma mit entsprechendem Ö-Gewerbeschein gekauft worden sein, oder geht aus dem Internet kaufen und eine Rechnung von einer Firma nur über eine halbe Stunde "Anstecken" oder "Abnahme"? Machen Firmen soetwas?

Gibt es eine Abnahmeprotokoll oder eine Prozedur mit dem Netzbetreiber, welche man für die Förderung eines Speichers braucht? (Eintragung in die eine Datenbank, von der mir der Name gerade nicht einfällt?) Oder braucht man für Förderung den Netzbetreiber nicht?

Als allererstes und dem Lehrbuch nach brauchst du eine neue Einspeisezusage vom Netzbetreiber ohne diese unsäglichen 0,00 kWh (oder zumindest eine schriftliche Zusage dass die Installation eines Speichers abweichend von dem bestehenden Vertrag möglich ist).

Dann am Schluss die übliche Fertigstellungsmeldung und Prüfprotokoll unter Teilnahme des Elektrikers. Sollten die netzrelevanten Parameter am Wechselrichter sich in der neuen Einspeisezusage nicht ändern kommt der VNB eventuell gar nicht mehr.

Welche Förderbedingungen für eine künftige Speicher-only Förderung gelten weiss meine Glaskugel leider nicht. 🙂

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