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Vorweg, du hast gefragt 😉 Das beschriebene Vorgehen stellt eine Erweiterung deiner Stromerzeugungsanlage um eine weitere Stromerzeugungseinheit (Batteriespeicher) dar. Damit Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig inkl Abnahme durch den Elektriker. |
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Nicht zwingend. Der alleinige Anschluss eines DC-gekoppelten Speichers an eine bestehenden Erzeugungsanlage muss nicht unbedingt eine wesentliche Änderung der Erzeugungsanlage darstellen (der DC-Speicher alleine ist ohne Wechselrichter keine eigene Stromerzeugungseinheit zum Anschluss an das Verbundnetz). Das ist z.b. meist nur der Fall wenn mit dem VNB vertraglich explizit Speicher 0 kWh vereinbart ist (der Blick in die Einspeiszusage und die AGBs schafft Sicherheit). Solange sich die netzwirksame Bemessungsleistung nicht ändert interssiert das den VNB in den meisten anderen Fällen nicht. Eine Prüfung durch einen Elektriker ist natürlich notwendig, das kann aber meiner Meinung nach - wenn nur fertige Steckverbinder zum Einsatz kommen und keine Förderung angedacht ist - auch im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erfolgen. |
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Bei mir steht in der Netzzugangszusage: Einerseits unter "technische Daten":
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Ja einen Speicher von 0kWh. Viel Spass damit :) |
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für mich auch ganz klar ja - ich würde den batteriespeicher, den ich jetzt hinterher kaufe auch nicht großartig anmelden - wichtig aus technischer sicht solange du keine notstromumschaltung hast (die wird geprüft) und sichergestellt ist, dass der WR WR [Wechselrichter] beim netzausfall runter geht und auch aus bleibt bis das netz wieder da ist |
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Tja ich helfe euch noch mit dem Lesen (Hervorhebung durch mich) Ein netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung darf im Ausmaß der gemeldeten Energiespeichermenge betrieben werden, wenn durch das Betriebskonzept eine Einspeisung in das Verteilernetz zuverlässig verhindert wird. Batteriespeicher: Netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung; Energiespeichermenge: 0,00 kWh Alles klar? 🤡 |
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Klassischer Fall von kein Schaden/kein Kläger vs. Vurschrift is Vurschrift Wer wohl gewinnen mag |
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Im Sinne der Förderung sollte man das aber sowieso machen oder? Gibt ja 200 pro kwh? |
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Fördertopf ist leer. Vielelicht gibts nächstes Jahr wieder was. |
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Wenn aus Wien, dann die liebe MA64 nicht vergessen. LG |
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Falls es wieder mal eine Förderung gibt, was braucht man um gefördert zu werden?
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Hallo Altromondo, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
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ich hab ein ticket - speicher - gezogen und hab mich mit den regeln beschäftig, genaueres einfach nachlesen (aber nach dem kauf ticket ziehn geht nicht) https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/stromspeicher-anlagen-2023/unterkategorie-photovoltaik du brauchst auf alle fälle eine rechnung von einer firma für den speicher auf deinen namen (also kein privat kauf) und du brauchst die rechnung eines konzess. betriebes, dass er entsprechend in betrieb genommen wurde der energieversorger möchte das eigentlich auch wissen und hat damals bei uns definitiv geprüft, ob der WR WR [Wechselrichter] bei stromaufall auch brav aus bleibt und durch die batterie nicht strom ins netz liefert (der byd hvs 5.1 wurde ohne förd. gekauft) |
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Als allererstes und dem Lehrbuch nach brauchst du eine neue Einspeisezusage vom Netzbetreiber ohne diese unsäglichen 0,00 kWh (oder zumindest eine schriftliche Zusage dass die Installation eines Speichers abweichend von dem bestehenden Vertrag möglich ist). Dann am Schluss die übliche Fertigstellungsmeldung und Prüfprotokoll unter Teilnahme des Elektrikers. Sollten die netzrelevanten Parameter am Wechselrichter sich in der neuen Einspeisezusage nicht ändern kommt der VNB eventuell gar nicht mehr. Welche Förderbedingungen für eine künftige Speicher-only Förderung gelten weiss meine Glaskugel leider nicht. 🙂
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