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Projekt: Umbau Garage zu Brauraum

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  •  prei
29.10. - 6.11.2022
23 Antworten | 6 Autoren 23
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Hallo zusammen,
Ich moechte gerne Garage in einen Brauraum wandeln. Ideal wuerde ich gern moeglichst viel selbst machen und wuerde mich ueber Rat immens freuen.

Aktuell gibt es in der Garage weder Abfluss noch Wasser  :(

Der Boden besteht aus Pflastersteinen auf Sand/Kies. Der Kanalanschluss ist jedoch 2 Meter entfernt. Ich plane hier als ersten Schritt einen Sanitaerbodenablauf zu installieren und dieser mit dem Kanal zu verbinden.

Anschliessend muss ich irgendwie Wasser hinbringen. Hier bin ich mir unsicher. Entweder durch den Keller oder zuerst nach aussen und dann unterirdisch in die Garage.

Bezueglich Boden wuerde ich mich ueber Tips freuen. Entweder die Pflastersteine belassen und versiegeln (womit auch immer), oder Pflastersteine entfernen und Beton eingiessen.

Ueber Hinweise, Tips, Vorschlaege waere ich sehr dankbar. Ich werde Versuchen viele Fotos einzustellen.

Liebe Gruesse,
Peter

  •  prei
5.11.2022  (#21)
Habe ein erstes Angebot (nur telefonisch) eingeholt fuer Schuettung plus Estrich. ca 2000 EUR. Kommt mir echt viel vor. Ist das realistisch fuer 16m2?

Ich habe von Verwandten gehoert die Estrich selbst aufgebracht haben das die Risse im Bereich der Dehnungsfugen hatte.

Ist Schuettung plus Estrich etwas das man als geuebter Handwerker selber gut schaffen kann?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
6.11.2022  (#22)
Bei Kleinmengen ist es immer unverschämt teuer.
Ich hab auch keinen top Rat weil ich auch überlegen würde ob ich es mir zutraue. 16m² Estrich sind aber auch eine Menge Material trotzdem. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2022  (#23)

zitat..
prei schrieb: Welche Behoerde? Lebensmittelbehoerde? Ich hoffe Baubehoerde kann ich aussen vor lassen .. habe nur negatives gehoert.

Zu beachten sind:
- Gewerbeordnung
die Tätigkeit des Bierbrauens an sich unterliegt dann nicht der Gewerbeordnung, wenn du das auschließlich für den Eigenbedarf machst. Dann brauchst du keine Gewerbeberechtigung und dann hat das auch in der Folge mit dem Lebensmittelinspektor nichts zu tun. Vereinfacht gesagt: das ist dann so zu sehen, wie wenn du dir in deiner Küche einen Schweinsbraten brätst. Du darfst natürlich auch Freunde zum Schweinsbratenessen einladen, ohne dass das irgendeine Behörde kümmert. Und darfst denen daher auch dein selbstgebrautes Bier anbieten. Tut das Gleiche (Schweinsbraten und Bier) jemand regelmäßig und mit der Absicht, auch Gewinne zu erzielen, dann übt er ein Gewerbe aus. Dann braucht er eine Gewerbeberechtigung. Und falls zur Ausübung dieses Gewerbes Anlagen verwendet werden, dann brauchts zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung (in diesem Verfahren taucht dann beim Bierbrauen der Lebensmittelinspektor amtlicherseits ganz automatisch auf).
Also:
Bierbrauen zum Zwecke des Eigenbedarfes und fallweise zur Bewirtung von eingeladenen Freunden/Bekannten/Verwandten hat nichts mit der Gewerbeordnung zu tun, braucht keine Gewerbeberechtigung und geht auch den Lebensmittelinspektor nichts an. Ist rein deine Privatsache.
Beginnst du, dein Bier zu verkaufen, dann musst du aufpassen: Da gehts dann um die Frage: Gewerbebetrieb oder Liebhaberei. Das ist eine komplexe Frage/Materie und wird von der Behörde immer nur im Einzelfall entschieden und kann dir hier defintiv auch niemand beantworten.
Sollte es als Gewerbeausübung und nicht als Liebhaberei gelten, dann hat das zur Folge, dass du von der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft) eine Betriebsanlagengenehmigung brauchst. Darunter fällt das Gebäude/der Raum, wo du das Gewerbe ausübst und die spezifischen Einrichtungen und maschinellen Anlagen. Der Lebensmittelinspektor ist bei diesem Verfahren automatisch dabei. Dieses Betriebsanlagenverfahren stellt eine sehr umfassende Prüfung dar. Das beginnt bei der passenden Flächenwimung und geht bis zur Frage von Emissionen, Abwasserentsorgung, Hygiene usw. Zur Vorbereitung für ein solches Verfahren hilft die Wirtschaftskammer und es gibt sogenannte "Bausprechtage" bei der Bezirkshautpmannschaft.

- Baurecht 
Da müsste man zunächst das Bundesland kennen! Aber selbst wenn es nach der Bauordnung keine bewilligungspflichtigen baulichen Abänderungen geben sollte (was noch zu beweisen wäre), bleibt in jedem Fall die Änderung des Verwendungszweckes der bisherigen Garage baubehördlich zu behandeln. Und zwar unabhägig davon, ob das jetzt künftig eine Gewerbe wird oder nicht. Zu beachten ist lediglich, dass im Falle einer gwerbelichen Betriesbanlagengenehmigung von der Gewerbebehörde auch gewisse baurechtliche Agenden übernommen werden (Verfahrenskonzentration) - hängt von Bundesland und Geminde ab.

- Wasserver- und -entsorgung
Du sagt eingangs, dass es derzeit keinerlei Anschlüsse gibt. Dann wirst du damit allenfalls rechnen müssen, für Kananleinmüdnungsabgabe und Wasseranschluss Ergänzungsabgaben zahlen zu müssen

PS: noch kurz zum Thema "Verschenken"
Da und dort bei einer Einladung das selbst gebraute Bier als Geschenk mitzubringen und mit dem Nachbarn am Zaun anzustoßen, wird kein Problem sein. Ein regelmäßig großzügiges, objektiv nicht nachvollziehbares und unbegründetes Verschenken im großen Stil, kann jedoch dazu führen, dass dir die Behörde trotz  eindeutiger betriebswirtschaftlicher Verluste (du hast ja keine Einnahmen) den Liebhabereistatus entzieht. Aber wie gesagt: das wird immer alles im Einzelfall entschieden......


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